Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Habe ein Rezept als Erstverordnung für WS1a abgearbeitet. Jetzt ein weiteres mit WS2a aber auch als Erstverordnung. Ist das so richtig oder muß da Folgeverordnung stehen bei WS2a?
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Physio2312 schrieb:
Habe ein Rezept als Erstverordnung für WS1a abgearbeitet. Jetzt ein weiteres mit WS2a aber auch als Erstverordnung. Ist das so richtig oder muß da Folgeverordnung stehen bei WS2a?
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Physio2312 schrieb:
Habe ein Rezept als Erstverordnung für WS1a abgearbeitet. Jetzt ein weiteres mit WS2a aber auch als Erstverordnung. Ist das so richtig oder muß da Folgeverordnung stehen bei WS2a?
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ikarus1984 schrieb:
Da muss FV stehen! :blush:
Ist es dieselbe wie auf dem ersten Rezept, muss es eine FVO sein.
Ist es eine andere, wäre es wieder eine EVO.
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StefanP schrieb:
Das kommt auf die Diagnose an.
Ist es dieselbe wie auf dem ersten Rezept, muss es eine FVO sein.
Ist es eine andere, wäre es wieder eine EVO.
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