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5) regelmäßige
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langjährige Patientin (Heim), war immer DAK-versichert, erhält am 2.7. eine neue Verordnung über KG-ZNS mit HB.
Heute erste Behandlung (nach monatelanger Coronapause). Nach der Behandlung erzählt sie mir freudestrahlend, daß sie nun endlich die Krankenkasse gewechselt hat, sie sei jetzt bei der IKK. Versichertenkarte hat sie noch nicht, nur "so ein Schreiben, daß die Ärzte sie auch behandeln können". Schreiben kopiert - steht noch keine Mitgliedsnummer drauf, nur daß sie seit 1.7. bei der IKK versichert ist. Der Arzt hat die DAK-Versichertenkarte eingelesen und auf der Verordnung steht die DAK als Kostenträger.
Was mach ich nun? Einfach weiterbehandeln und bei der DAK einreichen? Riskant, würde ich sagen....
Mir schriftlich von der IKK versichern lassen, daß sie die Behandlung bezahlen?
Wie würdet Ihr vorgehen?
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die neue schrieb:
Heute benötige ich Eure Erfahrung, sowas hatte ich noch nicht:
langjährige Patientin (Heim), war immer DAK-versichert, erhält am 2.7. eine neue Verordnung über KG-ZNS mit HB.
Heute erste Behandlung (nach monatelanger Coronapause). Nach der Behandlung erzählt sie mir freudestrahlend, daß sie nun endlich die Krankenkasse gewechselt hat, sie sei jetzt bei der IKK. Versichertenkarte hat sie noch nicht, nur "so ein Schreiben, daß die Ärzte sie auch behandeln können". Schreiben kopiert - steht noch keine Mitgliedsnummer drauf, nur daß sie seit 1.7. bei der IKK versichert ist. Der Arzt hat die DAK-Versichertenkarte eingelesen und auf der Verordnung steht die DAK als Kostenträger.
Was mach ich nun? Einfach weiterbehandeln und bei der DAK einreichen? Riskant, würde ich sagen....
Mir schriftlich von der IKK versichern lassen, daß sie die Behandlung bezahlen?
Wie würdet Ihr vorgehen?
Wenn der Arzt die Karte einliest, wird diese automatisch mit den tatsächlichen Daten des Patienten abgeglichen. Unwahrscheinlich, dass ein Wechsel übersehen wurde.
Dein Krankenkassenwechsel dauert normal zwei Monate, so dass es unwahrscheinlich ist, dass die Dame noch keine neue Karte hat.
Und bei der angeblich neuen KK nachzufragen dürfte erhebliche Datenschutzprobleme aufwerfen. Wenn der Patient nämlich nicht dort versichert ist, hat man gegen die Schweigepflicht verstoßen und Patientengeheimnisse an Dritte weiter gegeben. Es besteht lediglich die Möglichkeit, bei der aktuelle KK nachzufragen, ob Patient noch dort versichert ist.
Also ich würde normal weiter behandeln und an die DAK die Abrechnung schicken. Wenn die aus unerklärlichen Gründen doch nicht mehr zuständig sind, kriegst Du die VO zurück und müsstest Sie schlimmstenfalls dann bei der neuen KK einreichen.
Also nicht viel verloren, außer etwas Zeit.
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LeviathanPT schrieb:
Für mich ist nur relevant, was auf der VO steht.
Wenn der Arzt die Karte einliest, wird diese automatisch mit den tatsächlichen Daten des Patienten abgeglichen. Unwahrscheinlich, dass ein Wechsel übersehen wurde.
Dein Krankenkassenwechsel dauert normal zwei Monate, so dass es unwahrscheinlich ist, dass die Dame noch keine neue Karte hat.
Und bei der angeblich neuen KK nachzufragen dürfte erhebliche Datenschutzprobleme aufwerfen. Wenn der Patient nämlich nicht dort versichert ist, hat man gegen die Schweigepflicht verstoßen und Patientengeheimnisse an Dritte weiter gegeben. Es besteht lediglich die Möglichkeit, bei der aktuelle KK nachzufragen, ob Patient noch dort versichert ist.
Also ich würde normal weiter behandeln und an die DAK die Abrechnung schicken. Wenn die aus unerklärlichen Gründen doch nicht mehr zuständig sind, kriegst Du die VO zurück und müsstest Sie schlimmstenfalls dann bei der neuen KK einreichen.
Also nicht viel verloren, außer etwas Zeit.
Um allerdings die mit Sicherheit kommenden Telefonate und Aufklärungsgespräche und Wartereien auf das Geld zu vermeiden, würde ich mich mit dem Arzt in Verbindung setzen und ihn um ein neues Rezept bitten- auch er wird höchstwahrscheinlich dieselben Schwierigkeiten haben und evtl. froh sein, dass er dadurch auch seinen Fehler korrigierren kann.
Viele Grüße
Monika
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Von links und rechts wegen kann es Dir egal sein, welche KK auf dem Rezept steht. Das müssen die KK unter sich im Innenverhältnis regeln. Das gehört nicht!!! zu unserer Prüfpflicht.
Um allerdings die mit Sicherheit kommenden Telefonate und Aufklärungsgespräche und Wartereien auf das Geld zu vermeiden, würde ich mich mit dem Arzt in Verbindung setzen und ihn um ein neues Rezept bitten- auch er wird höchstwahrscheinlich dieselben Schwierigkeiten haben und evtl. froh sein, dass er dadurch auch seinen Fehler korrigierren kann.
Viele Grüße
Monika
Monika, rate doch nicht zu so einem Unsinn.Der Kollege macht sich beim Arzt ja lächerlich.
Wahrscheinlich bist Du kein PI und kennst die entsprechenden Abläufe (VSDM) nicht, die in Arztpraxen sicherstellen, dass Heilmittelverordnungen mit den korrekten Kassendaten ausgestellt werden.
Also nochmal: Abrechnung bei DAK einreichen und fertig.
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LeviathanPT schrieb:
mosaik schrieb am 3.7.20 20:39:
Von links und rechts wegen kann es Dir egal sein, welche KK auf dem Rezept steht. Das müssen die KK unter sich im Innenverhältnis regeln. Das gehört nicht!!! zu unserer Prüfpflicht.
Um allerdings die mit Sicherheit kommenden Telefonate und Aufklärungsgespräche und Wartereien auf das Geld zu vermeiden, würde ich mich mit dem Arzt in Verbindung setzen und ihn um ein neues Rezept bitten- auch er wird höchstwahrscheinlich dieselben Schwierigkeiten haben und evtl. froh sein, dass er dadurch auch seinen Fehler korrigierren kann.
Viele Grüße
Monika
Monika, rate doch nicht zu so einem Unsinn.Der Kollege macht sich beim Arzt ja lächerlich.
Wahrscheinlich bist Du kein PI und kennst die entsprechenden Abläufe (VSDM) nicht, die in Arztpraxen sicherstellen, dass Heilmittelverordnungen mit den korrekten Kassendaten ausgestellt werden.
Also nochmal: Abrechnung bei DAK einreichen und fertig.
Von links und rechts wegen kann es Dir egal sein, welche KK auf dem Rezept steht. Das müssen die KK unter sich im Innenverhältnis regeln. Das gehört nicht!!! zu unserer Prüfpflicht.
Um allerdings die mit Sicherheit kommenden Telefonate und Aufklärungsgespräche und Wartereien auf das Geld zu vermeiden, würde ich mich mit dem Arzt in Verbindung setzen und ihn um ein neues Rezept bitten- auch er wird höchstwahrscheinlich dieselben Schwierigkeiten haben und evtl. froh sein, dass er dadurch auch seinen Fehler korrigierren kann.
Viele Grüße
Monika
Monika, rate doch nicht zu so einem Unsinn.Der Kollege macht sich beim Arzt ja lächerlich.
Wahrscheinlich bist Du kein PI und kennst die entsprechenden Abläufe (VSDM) nicht, die in Arztpraxen sicherstellen, dass Heilmittelverordnungen mit den korrekten Kassendaten ausgestellt werden.
Also nochmal: Abrechnung bei DAK einreichen und fertig.
Mir ging es in einem Fall ebenso und ich habe es so gemacht wie Monika. Siehe da, in meinem Fall gab's tatsächlich in der Arztpraxis einen Fehler.
Vielleicht bist du aber auch kein PI und kennst nicht alle entsprechenden Abläufe, bei denen tatsächlich Fehler entstehen können.
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Ingo Friedrich schrieb:
LeviathanPT schrieb am 3.7.20 23:35:
mosaik schrieb am 3.7.20 20:39:
Von links und rechts wegen kann es Dir egal sein, welche KK auf dem Rezept steht. Das müssen die KK unter sich im Innenverhältnis regeln. Das gehört nicht!!! zu unserer Prüfpflicht.
Um allerdings die mit Sicherheit kommenden Telefonate und Aufklärungsgespräche und Wartereien auf das Geld zu vermeiden, würde ich mich mit dem Arzt in Verbindung setzen und ihn um ein neues Rezept bitten- auch er wird höchstwahrscheinlich dieselben Schwierigkeiten haben und evtl. froh sein, dass er dadurch auch seinen Fehler korrigierren kann.
Viele Grüße
Monika
Monika, rate doch nicht zu so einem Unsinn.Der Kollege macht sich beim Arzt ja lächerlich.
Wahrscheinlich bist Du kein PI und kennst die entsprechenden Abläufe (VSDM) nicht, die in Arztpraxen sicherstellen, dass Heilmittelverordnungen mit den korrekten Kassendaten ausgestellt werden.
Also nochmal: Abrechnung bei DAK einreichen und fertig.
Mir ging es in einem Fall ebenso und ich habe es so gemacht wie Monika. Siehe da, in meinem Fall gab's tatsächlich in der Arztpraxis einen Fehler.
Vielleicht bist du aber auch kein PI und kennst nicht alle entsprechenden Abläufe, bei denen tatsächlich Fehler entstehen können.
Die Patientin hat die ihr vorliegende alte Versicherungskarte der DAK vom Arzt einlesen lassen, obwohl sie seit dem 01.07. bei der IKK versichert ist. Und das ist nun mal falsch gelaufen.....
Wenn ich von dem Kassenwechsel nichts gewußt hätte, würde ich die Abrechnung natürlich normal laufen lassen und bei der DAK einreichen. Aber wenn ich von vornherein weiß, daß ich anschließend Rennerei habe, dann kläre ich sowas lieber vorher. Vor allem, da auf der Mitgliedsbescheinigung noch nicht mal eine Versicherungsnummer steht....
Ich werde am Montag mit der Sachbearbeiterin der IKK Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären. Und dann sollen sie mir schriftlich bestätigen, daß die Verordnung gezahlt wird. Ich hab keine Lust, später wochen- und monatelang meinem Geld hinterherzurennen. Den Arzt werde ich ebenfalls informieren. Danke Monika und Ingo.
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die neue schrieb:
Danke Monika und Ingo. Es ist tatsächlich so, daß die Patientin die Kasse zum 01.07. gewechselt hat und noch keine neue Versicherungskarte vorliegt. Das Schreiben der IKK (Mitgliedsbescheinigung zum 01.07.) ist vom 24.06.
Die Patientin hat die ihr vorliegende alte Versicherungskarte der DAK vom Arzt einlesen lassen, obwohl sie seit dem 01.07. bei der IKK versichert ist. Und das ist nun mal falsch gelaufen.....
Wenn ich von dem Kassenwechsel nichts gewußt hätte, würde ich die Abrechnung natürlich normal laufen lassen und bei der DAK einreichen. Aber wenn ich von vornherein weiß, daß ich anschließend Rennerei habe, dann kläre ich sowas lieber vorher. Vor allem, da auf der Mitgliedsbescheinigung noch nicht mal eine Versicherungsnummer steht....
Ich werde am Montag mit der Sachbearbeiterin der IKK Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären. Und dann sollen sie mir schriftlich bestätigen, daß die Verordnung gezahlt wird. Ich hab keine Lust, später wochen- und monatelang meinem Geld hinterherzurennen. Den Arzt werde ich ebenfalls informieren. Danke Monika und Ingo.
Von links und rechts wegen kann es Dir egal sein, welche KK auf dem Rezept steht. Das müssen die KK unter sich im Innenverhältnis regeln. Das gehört nicht!!! zu unserer Prüfpflicht.
Um allerdings die mit Sicherheit kommenden Telefonate und Aufklärungsgespräche und Wartereien auf das Geld zu vermeiden, würde ich mich mit dem Arzt in Verbindung setzen und ihn um ein neues Rezept bitten- auch er wird höchstwahrscheinlich dieselben Schwierigkeiten haben und evtl. froh sein, dass er dadurch auch seinen Fehler korrigierren kann.
Viele Grüße
Monika
Monika, rate doch nicht zu so einem Unsinn.Der Kollege macht sich beim Arzt ja lächerlich.
Wahrscheinlich bist Du kein PI und kennst die entsprechenden Abläufe (VSDM) nicht, die in Arztpraxen sicherstellen, dass Heilmittelverordnungen mit den korrekten Kassendaten ausgestellt werden.
Also nochmal: Abrechnung bei DAK einreichen und fertig.
Mir ging es in einem Fall ebenso und ich habe es so gemacht wie Monika. Siehe da, in meinem Fall gab's tatsächlich in der Arztpraxis einen Fehler.
Vielleicht bist du aber auch kein PI und kennst nicht alle entsprechenden Abläufe, bei denen tatsächlich Fehler entstehen können.
Das war sicher vor VSDM. Mittlerweile können solche Fehler nicht mehr wirklich auftreten.
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LeviathanPT schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 4.7.20 01:25:
LeviathanPT schrieb am 3.7.20 23:35:
mosaik schrieb am 3.7.20 20:39:
Von links und rechts wegen kann es Dir egal sein, welche KK auf dem Rezept steht. Das müssen die KK unter sich im Innenverhältnis regeln. Das gehört nicht!!! zu unserer Prüfpflicht.
Um allerdings die mit Sicherheit kommenden Telefonate und Aufklärungsgespräche und Wartereien auf das Geld zu vermeiden, würde ich mich mit dem Arzt in Verbindung setzen und ihn um ein neues Rezept bitten- auch er wird höchstwahrscheinlich dieselben Schwierigkeiten haben und evtl. froh sein, dass er dadurch auch seinen Fehler korrigierren kann.
Viele Grüße
Monika
Monika, rate doch nicht zu so einem Unsinn.Der Kollege macht sich beim Arzt ja lächerlich.
Wahrscheinlich bist Du kein PI und kennst die entsprechenden Abläufe (VSDM) nicht, die in Arztpraxen sicherstellen, dass Heilmittelverordnungen mit den korrekten Kassendaten ausgestellt werden.
Also nochmal: Abrechnung bei DAK einreichen und fertig.
Mir ging es in einem Fall ebenso und ich habe es so gemacht wie Monika. Siehe da, in meinem Fall gab's tatsächlich in der Arztpraxis einen Fehler.
Vielleicht bist du aber auch kein PI und kennst nicht alle entsprechenden Abläufe, bei denen tatsächlich Fehler entstehen können.
Das war sicher vor VSDM. Mittlerweile können solche Fehler nicht mehr wirklich auftreten.
Danke Monika und Ingo. Es ist tatsächlich so, daß die Patientin die Kasse zum 01.07. gewechselt hat und noch keine neue Versicherungskarte vorliegt. Das Schreiben der IKK (Mitgliedsbescheinigung zum 01.07.) ist vom 24.06.
Die Patientin hat die ihr vorliegende alte Versicherungskarte der DAK vom Arzt einlesen lassen, obwohl sie seit dem 01.07. bei der IKK versichert ist. Und das ist nun mal falsch gelaufen.....
Wenn ich von dem Kassenwechsel nichts gewußt hätte, würde ich die Abrechnung natürlich normal laufen lassen und bei der DAK einreichen. Aber wenn ich von vornherein weiß, daß ich anschließend Rennerei habe, dann kläre ich sowas lieber vorher. Vor allem, da auf der Mitgliedsbescheinigung noch nicht mal eine Versicherungsnummer steht....
Ich werde am Montag mit der Sachbearbeiterin der IKK Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären. Und dann sollen sie mir schriftlich bestätigen, daß die Verordnung gezahlt wird. Ich hab keine Lust, später wochen- und monatelang meinem Geld hinterherzurennen. Den Arzt werde ich ebenfalls informieren. Danke Monika und Ingo.
Das ist sehr unwahrscheinlich.
KBV - VSDM
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LeviathanPT schrieb:
die neue schrieb am 4.7.20 08:36:
Danke Monika und Ingo. Es ist tatsächlich so, daß die Patientin die Kasse zum 01.07. gewechselt hat und noch keine neue Versicherungskarte vorliegt. Das Schreiben der IKK (Mitgliedsbescheinigung zum 01.07.) ist vom 24.06.
Die Patientin hat die ihr vorliegende alte Versicherungskarte der DAK vom Arzt einlesen lassen, obwohl sie seit dem 01.07. bei der IKK versichert ist. Und das ist nun mal falsch gelaufen.....
Wenn ich von dem Kassenwechsel nichts gewußt hätte, würde ich die Abrechnung natürlich normal laufen lassen und bei der DAK einreichen. Aber wenn ich von vornherein weiß, daß ich anschließend Rennerei habe, dann kläre ich sowas lieber vorher. Vor allem, da auf der Mitgliedsbescheinigung noch nicht mal eine Versicherungsnummer steht....
Ich werde am Montag mit der Sachbearbeiterin der IKK Kontakt aufnehmen und den Sachverhalt klären. Und dann sollen sie mir schriftlich bestätigen, daß die Verordnung gezahlt wird. Ich hab keine Lust, später wochen- und monatelang meinem Geld hinterherzurennen. Den Arzt werde ich ebenfalls informieren. Danke Monika und Ingo.
Das ist sehr unwahrscheinlich.
KBV - VSDM
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mosaik schrieb:
Von links und rechts wegen kann es Dir egal sein, welche KK auf dem Rezept steht. Das müssen die KK unter sich im Innenverhältnis regeln. Das gehört nicht!!! zu unserer Prüfpflicht.
Um allerdings die mit Sicherheit kommenden Telefonate und Aufklärungsgespräche und Wartereien auf das Geld zu vermeiden, würde ich mich mit dem Arzt in Verbindung setzen und ihn um ein neues Rezept bitten- auch er wird höchstwahrscheinlich dieselben Schwierigkeiten haben und evtl. froh sein, dass er dadurch auch seinen Fehler korrigierren kann.
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