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Langenfeld (Rheinland)

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung was bedeutet Akutereignis bei Langfristverordnungen?

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Neues Thema
was bedeutet Akutereignis bei Langfristverordnungen?
Es gibt 5 Beiträge
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Ma
07.01.2021 09:41
Hallo zusammenBei der Auflistung besonderer Verordnungsbedarf und Langfristverordnung ist bei der Befristung immer von "längstens für 6 Monate nach Akutereignis" die Rede. Ist das Akutereignis z.B. das OP-Datum nach Hüftgelenksersatz?
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Hallo zusammenBei der Auflistung besonderer Verordnungsbedarf und Langfristverordnung ist bei der Befristung immer von "längstens für 6 Monate nach Akutereignis" die Rede. Ist das Akutereignis z.B. das OP-Datum nach Hüftgelenksersatz?
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JürgenK
07.01.2021 12:01
Ja , Ma!
MfG
JürgenK

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JürgenK schrieb:

Ja , Ma!
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Ma schrieb:

Hallo zusammenBei der Auflistung besonderer Verordnungsbedarf und Langfristverordnung ist bei der Befristung immer von "längstens für 6 Monate nach Akutereignis" die Rede. Ist das Akutereignis z.B. das OP-Datum nach Hüftgelenksersatz?

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Ruhrpottvelosoph
07.01.2021 12:13
sollte da nicht dann besser auch das Datum des Akutereignisses auf die Verordnung? Eine Mitarbeiterin hat eben eine Langfristverordnung angenommen, bei dem das Akutereig. länger als 6 Mon. her ist, aber da sie und derjenige, der das Rezept bei uns einreichte, nichts sagen konnte, stehen wir etwas auf dem Schlauch.

Man kann auch auf der Verordnung auch nicht feststellen, ob vielleicht eine Langfristverordnung nach Antrag gegeben ist
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sollte da nicht dann besser auch das Datum des Akutereignisses auf die Verordnung? Eine Mitarbeiterin hat eben eine Langfristverordnung angenommen, bei dem das Akutereig. länger als 6 Mon. her ist, aber da sie und derjenige, der das Rezept bei uns einreichte, nichts sagen konnte, stehen wir etwas auf dem Schlauch. Man kann auch auf der Verordnung auch nicht feststellen, ob vielleicht eine Langfristverordnung nach Antrag gegeben ist
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Nora Weber
07.01.2021 13:38
Ich denke (!), dass wir diesen Zeitraum nicht prüfen müssen - zumindest sicher jetzt noch, solange es keinen neuen Rahmenvertrag gibt, der dies festlegt. Ansonsten müsste tatsächlich eine Eingabe des auslösenden Termins sein - ähnlich wie das Feld Unfalltag bei BG-Verordnungen.
Hier dürfte auch weiterhin die Verantwortung beim ausstellenden Arzt sein.

Gruß
Nora
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• Ruhrpottvelosoph
Ich denke (!), dass wir diesen Zeitraum nicht prüfen müssen - zumindest sicher jetzt noch, solange es keinen neuen Rahmenvertrag gibt, der dies festlegt. Ansonsten müsste tatsächlich eine Eingabe des auslösenden Termins sein - ähnlich wie das Feld Unfalltag bei BG-Verordnungen. Hier dürfte auch weiterhin die Verantwortung beim ausstellenden Arzt sein. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Ich denke (!), dass wir diesen Zeitraum nicht prüfen müssen - zumindest sicher jetzt noch, solange es keinen neuen Rahmenvertrag gibt, der dies festlegt. Ansonsten müsste tatsächlich eine Eingabe des auslösenden Termins sein - ähnlich wie das Feld Unfalltag bei BG-Verordnungen.
Hier dürfte auch weiterhin die Verantwortung beim ausstellenden Arzt sein.

Gruß
Nora

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Ruhrpottvelosoph
07.01.2021 14:07
ja danke.

Ich kann ja aber auch nicht prüfen, ob der Patient nen Antrag auf Langfrist stellte und ob dieser abgelehnt oder genehmigt wurde.

Von daher aber könnte ich ja alle Rezept annehmen und abarbeiten, auch die, die über die Verordnungsmenge von beispielsweise 6 Behandlungen hinaus gehen, da ja Anträge gestellt worden sein könnten.

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ja danke. Ich kann ja aber auch nicht prüfen, ob der Patient nen Antrag auf Langfrist stellte und ob dieser abgelehnt oder genehmigt wurde. Von daher aber könnte ich ja alle Rezept annehmen und abarbeiten, auch die, die über die Verordnungsmenge von beispielsweise 6 Behandlungen hinaus gehen, da ja Anträge gestellt worden sein könnten.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:

ja danke.

Ich kann ja aber auch nicht prüfen, ob der Patient nen Antrag auf Langfrist stellte und ob dieser abgelehnt oder genehmigt wurde.

Von daher aber könnte ich ja alle Rezept annehmen und abarbeiten, auch die, die über die Verordnungsmenge von beispielsweise 6 Behandlungen hinaus gehen, da ja Anträge gestellt worden sein könnten.

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Ruhrpottvelosoph schrieb:

sollte da nicht dann besser auch das Datum des Akutereignisses auf die Verordnung? Eine Mitarbeiterin hat eben eine Langfristverordnung angenommen, bei dem das Akutereig. länger als 6 Mon. her ist, aber da sie und derjenige, der das Rezept bei uns einreichte, nichts sagen konnte, stehen wir etwas auf dem Schlauch.

Man kann auch auf der Verordnung auch nicht feststellen, ob vielleicht eine Langfristverordnung nach Antrag gegeben ist



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