Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
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MfG
JürgenK
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JürgenK schrieb:
Ja , Ma!
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JürgenK
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Ma schrieb:
Hallo zusammenBei der Auflistung besonderer Verordnungsbedarf und Langfristverordnung ist bei der Befristung immer von "längstens für 6 Monate nach Akutereignis" die Rede. Ist das Akutereignis z.B. das OP-Datum nach Hüftgelenksersatz?
Man kann auch auf der Verordnung auch nicht feststellen, ob vielleicht eine Langfristverordnung nach Antrag gegeben ist
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Hier dürfte auch weiterhin die Verantwortung beim ausstellenden Arzt sein.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Ich denke (!), dass wir diesen Zeitraum nicht prüfen müssen - zumindest sicher jetzt noch, solange es keinen neuen Rahmenvertrag gibt, der dies festlegt. Ansonsten müsste tatsächlich eine Eingabe des auslösenden Termins sein - ähnlich wie das Feld Unfalltag bei BG-Verordnungen.
Hier dürfte auch weiterhin die Verantwortung beim ausstellenden Arzt sein.
Gruß
Nora
Ich kann ja aber auch nicht prüfen, ob der Patient nen Antrag auf Langfrist stellte und ob dieser abgelehnt oder genehmigt wurde.
Von daher aber könnte ich ja alle Rezept annehmen und abarbeiten, auch die, die über die Verordnungsmenge von beispielsweise 6 Behandlungen hinaus gehen, da ja Anträge gestellt worden sein könnten.
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Ruhrpottvelosoph schrieb:
ja danke.
Ich kann ja aber auch nicht prüfen, ob der Patient nen Antrag auf Langfrist stellte und ob dieser abgelehnt oder genehmigt wurde.
Von daher aber könnte ich ja alle Rezept annehmen und abarbeiten, auch die, die über die Verordnungsmenge von beispielsweise 6 Behandlungen hinaus gehen, da ja Anträge gestellt worden sein könnten.
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Problem beschreiben
Ruhrpottvelosoph schrieb:
sollte da nicht dann besser auch das Datum des Akutereignisses auf die Verordnung? Eine Mitarbeiterin hat eben eine Langfristverordnung angenommen, bei dem das Akutereig. länger als 6 Mon. her ist, aber da sie und derjenige, der das Rezept bei uns einreichte, nichts sagen konnte, stehen wir etwas auf dem Schlauch.
Man kann auch auf der Verordnung auch nicht feststellen, ob vielleicht eine Langfristverordnung nach Antrag gegeben ist
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