Über uns:
Rössle Reha ist ein renommiertes
Reha Zentrum, das sich auf die
ganzheitliche Behandlung und
Betreuung unserer Patienten
spezialisiert hat. Unser
engagiertes Team arbeitet täglich
daran, die Lebensqualität unserer
Patienten zu verbessern und ihnen
zu einem schmerzfreien Alltag zu
verhelfen.
Ihre Aufgaben:
• Durchführung von
physiotherapeutischen Behandlungen
und Therapien
• Erstellung individueller
Therapiepläne basierend auf den
Bedürfnissen der Patienten
• Anleitung...
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ich habe hier einen Bericht von der DAK bekommen die mir mitteilen, dass sie den Wert der Verordnung so nicht anerkennen. Bergündung: Soweit Wärmetherapie nicht näher spezifiziert ist kann nur das preisgünstigste Heilmittel abgegeben und abgerechnet werden. Eine nachträgliche Korrektur der Verordnung kann nicht anerkannt werden.
Das bescheidene an der Sache ist, auf der Verordnung steht Massage und Warmpackung!!!!!!! :scream: Ich fühle mich aber sowas von verarscht. Was kann ich da tun?
LG Flaus
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Flaus schrieb:
Hallo
ich habe hier einen Bericht von der DAK bekommen die mir mitteilen, dass sie den Wert der Verordnung so nicht anerkennen. Bergündung: Soweit Wärmetherapie nicht näher spezifiziert ist kann nur das preisgünstigste Heilmittel abgegeben und abgerechnet werden. Eine nachträgliche Korrektur der Verordnung kann nicht anerkannt werden.
Das bescheidene an der Sache ist, auf der Verordnung steht Massage und Warmpackung!!!!!!! :scream: Ich fühle mich aber sowas von verarscht. Was kann ich da tun?
LG Flaus
Rahmenvertrag mit dem VdEK = Position: Warmpackungen Nr.: X1501
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
:blush:....und die 40€ zusätzlich nicht vergessen...
MfG
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:blush:....und die 40€ zusätzlich nicht vergessen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
+8,17% Verzugszinsen...
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Papa Alpaka schrieb:
JürgenK schrieb am 2.4.15 12:55:
:blush:....und die 40€ zusätzlich nicht vergessen...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
+8,17% Verzugszinsen...
ich hatte vor kurzem auch eine Absetzung einer korrekten Heilmittelverordnung. Die 40€ Verzugsgebühr gilt laut KK nicht für abgesetzte Rezepte. Diese Verzugsstrafe sei nur dann möglich, wenn die Erstattung von "korrekten Rezepten" zuspät ausgezahlt würde. Absetzungen sind davon laut KK ausgenommen. Das ist jetzt nicht meine Idee, aber mit sowas muss man sich dann wieder rumärgern.
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K. Leistritz schrieb:
Huhu,
ich hatte vor kurzem auch eine Absetzung einer korrekten Heilmittelverordnung. Die 40€ Verzugsgebühr gilt laut KK nicht für abgesetzte Rezepte. Diese Verzugsstrafe sei nur dann möglich, wenn die Erstattung von "korrekten Rezepten" zuspät ausgezahlt würde. Absetzungen sind davon laut KK ausgenommen. Das ist jetzt nicht meine Idee, aber mit sowas muss man sich dann wieder rumärgern.
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Tempelritter schrieb:
Eine Absetzung von "korrekten Rezepten" ist eine verzögerte Auszahlung, deshalb sind hier die 40€ anzusetzen.
da es sich ja hier bei der Anfrage um eine "korrekte VO" handelte, sind die 40€ + Zinsen berechtigt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo K. Leistritz,
da es sich ja hier bei der Anfrage um eine "korrekte VO" handelte, sind die 40€ + Zinsen berechtigt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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alobar schrieb:
kleine Frage, warum gerade 8,17% und nicht mehr oder weniger?!? Wielautet die Begründung dafür?
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
Gesetzlich geregelt (§ 288 BGB) und hier in Absatz 2 (da kein Rechtsgeschäft zwischen/mit Verbrauchern). Der Basiszinssatz beträgt seit dem 01.01.2015 minus 0,83 % (siehe Bundesbank). 9,0 % minus 0,83 % = 8,17 %.
Walli :hushed:
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alobar schrieb:
DANKE!!!!!!!!!!!!!!!
LG
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Flaus schrieb:
Danke für die vielen Antworten. Und jetzt noch eine Frage (wahrscheinlich eine von den ganz dämlichen :hushed: ) wie schreibt man am besten so einen Widerspruch? :scream: Ich hab sowas noch nie gemacht. Oder kann man sich da irgendwo Hilfe holen, damit wir auch wirklich alles aus dieser Verordnung rausholen können!
LG
Normales Anschreiben: z.B.
Hiermit widerspreche ich blabla bla
weil bla bla bla
Ich fordere sie zur umgehenden Zahlung von blablabla
zuzüglich 40€ Verzugsschaden gem. §288 (5) BGB zzgl. 8,17% Verzugszins seit dem (Datum der Fälligkeit)
MfG
etc.
Dies stellt aber keine Rechtsberatung dar, dafür sind dann die Anwälte zuständig.
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TheStonie schrieb:
Formlos :)
Normales Anschreiben: z.B.
Hiermit widerspreche ich blabla bla
weil bla bla bla
Ich fordere sie zur umgehenden Zahlung von blablabla
zuzüglich 40€ Verzugsschaden gem. §288 (5) BGB zzgl. 8,17% Verzugszins seit dem (Datum der Fälligkeit)
MfG
etc.
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Formlos :)
Normales Anschreiben: z.B.
Hiermit widerspreche ich der Absetzung vom XX.YY.ZZ
da kein Fehler erkennbar ist, Rahmenvertrag VdEK = Position: Warmpackungen Nr.: X1501
Ich fordere sie zur umgehenden Zahlung von blablabla
zuzüglich 40€ Verzugsschaden gem. §288 (5) BGB zzgl. 8,17% Verzugszins seit dem (Datum der Fälligkeit)
MfG
etc.
Dies stellt aber keine Rechtsberatung dar, dafür sind dann die Anwälte zuständig.
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Tempelritter schrieb:
TheStonie schrieb am 10.4.15 12:29:
Formlos :)
Normales Anschreiben: z.B.
Hiermit widerspreche ich der Absetzung vom XX.YY.ZZ
da kein Fehler erkennbar ist, Rahmenvertrag VdEK = Position: Warmpackungen Nr.: X1501
Ich fordere sie zur umgehenden Zahlung von blablabla
zuzüglich 40€ Verzugsschaden gem. §288 (5) BGB zzgl. 8,17% Verzugszins seit dem (Datum der Fälligkeit)
MfG
etc.
Dies stellt aber keine Rechtsberatung dar, dafür sind dann die Anwälte zuständig.
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Tempelritter schrieb:
Widerspruch, die DAK verwechselt das mit der Wärmetherapie
Rahmenvertrag mit dem VdEK = Position: Warmpackungen Nr.: X1501
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