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gestern hatte ich in der Post folgende Absetzung: BKK AHLMANN; Rechenzentrum Syntela.
Pat bekam 2 VO: 3 x KG + F (2/wö) wg. HWS-Syndrom, 3 x MT +Eis (2/wö) wg. Epicondylitis rad..
Jeweils 2 Behandlungenn der VO wurden ausgeführt, die 3. Doppelbehandlung wurde am Donnerstagnachmittag für Freitagabend abgesagt, die beiden letzetn Behandlungen wurden innerhalb der 14-Tagefrist nachgeholt. Jetz hat Syntela (Schreiben vom 9.4.2015) angekündigt, wegen Unterschreitung der Behandlungsfrequenz beide Verordnungen komplett abzusetzen :confused: :thumbsup: :rage:.
Ich habe natürlich einen Widerspruch geschrieben und werde auch einen Verzugsschaden (40€) der Krankenkasse in Rechnung stellen. Die Verordnungen wurden am 26.3.2015 abgerechnet, die Zahlungsfrist würde frühestens am 16.4.2015 (+evtl. Postlaufzeiten) ablaufen.
Meine Frage: Ab wann kann ich einen Verzugsschaden geltend machen, sofort oder nach Ablauf der Zahlungsfrist?
Liebe Grüße
Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo,
gestern hatte ich in der Post folgende Absetzung: BKK AHLMANN; Rechenzentrum Syntela.
Pat bekam 2 VO: 3 x KG + F (2/wö) wg. HWS-Syndrom, 3 x MT +Eis (2/wö) wg. Epicondylitis rad..
Jeweils 2 Behandlungenn der VO wurden ausgeführt, die 3. Doppelbehandlung wurde am Donnerstagnachmittag für Freitagabend abgesagt, die beiden letzetn Behandlungen wurden innerhalb der 14-Tagefrist nachgeholt. Jetz hat Syntela (Schreiben vom 9.4.2015) angekündigt, wegen Unterschreitung der Behandlungsfrequenz beide Verordnungen komplett abzusetzen :confused: :thumbsup: :rage:.
Ich habe natürlich einen Widerspruch geschrieben und werde auch einen Verzugsschaden (40€) der Krankenkasse in Rechnung stellen. Die Verordnungen wurden am 26.3.2015 abgerechnet, die Zahlungsfrist würde frühestens am 16.4.2015 (+evtl. Postlaufzeiten) ablaufen.
Meine Frage: Ab wann kann ich einen Verzugsschaden geltend machen, sofort oder nach Ablauf der Zahlungsfrist?
Liebe Grüße
Andreas Korn
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Automatisch nach 30 Tagen, es sei denn, es ist ein Zahlungsziel vereinbart, dann am Tage danach.
Dann sind die 40€ zu berechnen und auch der Verzugszins von 8,71%
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TheStonie schrieb:
§286 BGB.
Automatisch nach 30 Tagen, es sei denn, es ist ein Zahlungsziel vereinbart, dann am Tage danach.
Dann sind die 40€ zu berechnen und auch der Verzugszins von 8,71%
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Wonderwoman schrieb:
Ab dann, wenn sich der Schuldner in Verzug befindet.
Wenn keine Vorlage innerhalb der geforderten Frist vorliegt (wovon ich ausgehe), Meldung an die Bundesnetzagentur. Kann nette Konventionalstrafen für die BKK geben...
Ich mache das inzwischen so - harte Bandagen kann ich auch....
LG,
m.
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Und warum sollte ich eine Schweigepflichtentbindung von der Kasse benötigen und überhaupt bekommen? Ich dachte immer, dass eine solche Entbindung direkt vom Patienten kommen muss. :unamused:
Und Du machst das tatsächlich genau so??? :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Seit wann ist die Bundesnetzagentur für so etwas zuständig??? Wäre mir ganz neu. :unamused:
Und warum sollte ich eine Schweigepflichtentbindung von der Kasse benötigen und überhaupt bekommen? Ich dachte immer, dass eine solche Entbindung direkt vom Patienten kommen muss. :unamused:
Und Du machst das tatsächlich genau so??? :unamused:
Da habe ich mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt:
-natürlich muss der PATIENT von der Schweigepflicht entbinden.
Dies muss er allerdings gegenüber der GKV machen, damit diese die VO überhaupt über einen Drittanbieter prüfen lassen darf. Schutz sensibler personenbezogener Daten. Diese Entbindung muss schriftlich vorliegen. Kann die GKV /eine solche Entbindung nicht vorlegen, hat sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.
-Bei uns müssen die Pat. z.B. auch unterschreiben, dass die VO über ein Abrechnungsinstitut abgerechnet werden dürfen. PVZ bei privatärztlichen Leistungen macht das ebenso...
-das mit der Bundesnetzagentur war natürlich Quatsch - dafür ist der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes, Stichwort: Datenschutz im Gesundheitswesen, zu informieren. Das mit der BNA war aus aktuellem Anlass eine freudsche Fehlleistung von mir.
Und ja: ich habe im Januar das letzte Mal eine BKK gemeldet, weil mir ebenfalls ein übereifriger Drittanbieter Rechnungen gekürzt hat. Dazu ging eine Kopie des Briefes an die Pat.
Es haben sich tatsächlich ziemlich überraschte MA der BKK gemeldet und angegeben nichts über die Absetzung, bzw Prüfung der Drittfirma zu wissen. Glaube ich ihnen sogar - schriftlich habe ich allerdings nichts bekommen. Daher auch die Meldung (geht per Fax oder online).
Die Kürzung wurde im Übrigen inzwischen ausgeglichen, da in diesem Falle der Fehler so auffällig war, dass da nix zu diskutieren war.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Hallo Wonderwoman,
Da habe ich mich vielleicht nicht deutlich ausgedrückt:
-natürlich muss der PATIENT von der Schweigepflicht entbinden.
Dies muss er allerdings gegenüber der GKV machen, damit diese die VO überhaupt über einen Drittanbieter prüfen lassen darf. Schutz sensibler personenbezogener Daten. Diese Entbindung muss schriftlich vorliegen. Kann die GKV /eine solche Entbindung nicht vorlegen, hat sie gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.
-Bei uns müssen die Pat. z.B. auch unterschreiben, dass die VO über ein Abrechnungsinstitut abgerechnet werden dürfen. PVZ bei privatärztlichen Leistungen macht das ebenso...
-das mit der Bundesnetzagentur war natürlich Quatsch - dafür ist der Datenschutzbeauftragte des Bundeslandes, Stichwort: Datenschutz im Gesundheitswesen, zu informieren. Das mit der BNA war aus aktuellem Anlass eine freudsche Fehlleistung von mir.
Und ja: ich habe im Januar das letzte Mal eine BKK gemeldet, weil mir ebenfalls ein übereifriger Drittanbieter Rechnungen gekürzt hat. Dazu ging eine Kopie des Briefes an die Pat.
Es haben sich tatsächlich ziemlich überraschte MA der BKK gemeldet und angegeben nichts über die Absetzung, bzw Prüfung der Drittfirma zu wissen. Glaube ich ihnen sogar - schriftlich habe ich allerdings nichts bekommen. Daher auch die Meldung (geht per Fax oder online).
Die Kürzung wurde im Übrigen inzwischen ausgeglichen, da in diesem Falle der Fehler so auffällig war, dass da nix zu diskutieren war.
LG,
m.
Ich wundere mich, dass die Datenschützer der Länder nicht längst an die Datenweitergabe von Patientendaten an Fremdfirmen ran gehen und das unterbinden.
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Tempelritter schrieb:
Davon nichts wissen? Die geben das doch Punkt für Punkt in Auftrag wie geprüft und abgesetzt wird.
Ich wundere mich, dass die Datenschützer der Länder nicht längst an die Datenweitergabe von Patientendaten an Fremdfirmen ran gehen und das unterbinden.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
vielleicht wissen diese noch nichts von ihrem Glück?? :kissing_closed_eyes:
stefan 302
Davon nichts wissen? Die geben das doch Punkt für Punkt in Auftrag wie geprüft und abgesetzt wird.
Ich wundere mich, dass die Datenschützer der Länder nicht längst an die Datenweitergabe von Patientendaten an Fremdfirmen ran gehen und das unterbinden.
Da wundere ich mich auch warum die Datenschützer nicht aktiv werden. Ist das Fass zu groß?
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morpheus-06 schrieb:
Tempelritter schrieb am 14.4.15 08:08:
Davon nichts wissen? Die geben das doch Punkt für Punkt in Auftrag wie geprüft und abgesetzt wird.
Ich wundere mich, dass die Datenschützer der Länder nicht längst an die Datenweitergabe von Patientendaten an Fremdfirmen ran gehen und das unterbinden.
Da wundere ich mich auch warum die Datenschützer nicht aktiv werden. Ist das Fass zu groß?
Andererseits sonst die Leistungserbringer ohnehin garkeine Vergütung erhielten.
Was regeln denn dortzu eigentlich die Verträge der Verbände zur Datenweiterreichung der Kassen an Drittanbieter als zwingende Voraussetzung, dass die Leistungserbringer überhaupt vergütet werden. Von den Leistungserbringern bei der Zulassungsbeantragung die Verträge im Vorfeld zwingend anzuerkennen sind. Sonst eben keine Zulassungsantragsbearbeitung erfolgt. Hierbei beziehe ich mich auf das reine GKV- Leistungserbringungssegment. Also nicht darauf, wie was aus anderen Bereichen, Einkommen usw. usw. quersubventioniert werden soll/ muss.
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webpt schrieb:
Für die Patienten ist es durchaus zumutbar z.B. bei einem Verband der therapeutischen Leistungserbringer nachzuforschen. Wie es sich schliesslich darstellt, dass Pat.- daten teilweise grundsätzlich an private Dienstleistungsanbietesr abgegeben werden.
Andererseits sonst die Leistungserbringer ohnehin garkeine Vergütung erhielten.
Was regeln denn dortzu eigentlich die Verträge der Verbände zur Datenweiterreichung der Kassen an Drittanbieter als zwingende Voraussetzung, dass die Leistungserbringer überhaupt vergütet werden. Von den Leistungserbringern bei der Zulassungsbeantragung die Verträge im Vorfeld zwingend anzuerkennen sind. Sonst eben keine Zulassungsantragsbearbeitung erfolgt. Hierbei beziehe ich mich auf das reine GKV- Leistungserbringungssegment. Also nicht darauf, wie was aus anderen Bereichen, Einkommen usw. usw. quersubventioniert werden soll/ muss.
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michael933 schrieb:
Unbedingt von der BKK die Vorlage der Schweigepflichtsentbindung des Pat. verlangen - ansonsten dürfen sensible medizinische Daten gar nicht durch Drittanbieter weitergegeben und geprüft werden.
Wenn keine Vorlage innerhalb der geforderten Frist vorliegt (wovon ich ausgehe), Meldung an die Bundesnetzagentur. Kann nette Konventionalstrafen für die BKK geben...
Ich mache das inzwischen so - harte Bandagen kann ich auch....
LG,
m.
An wen geht die Mahnung, an die Krankenkasse oder an das Rechenzentrum, welches mir den Kürzungsbescheid geschrieben hat?
LG A. Korn
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...ich würde sagen: da die KK Dein Vertragspartner ist, muß die Mahnung an die KK...so habe ich es früher immer gemacht!!
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Ausnahme: Vor Klagen vor dem Sozialgericht informieren wir die Kasse schriftlich und mahnen dort nochmal. Nach Fristablauf dann Klage.
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Wonderwoman schrieb:
Wir senden immer an die Papierannahmestelle, weil die das Abwickeln. Wurde bisher immer dort erledigt.
Ausnahme: Vor Klagen vor dem Sozialgericht informieren wir die Kasse schriftlich und mahnen dort nochmal. Nach Fristablauf dann Klage.
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Körnchen schrieb:
Mal ne dumme Frage:
An wen geht die Mahnung, an die Krankenkasse oder an das Rechenzentrum, welches mir den Kürzungsbescheid geschrieben hat?
LG A. Korn
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