Wir sind eine moderne
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
großem MTT Bereich im RAHLSTEDT
CENTER in Hamburg mit guter
Verkehrsanbindung und suchen zum
nächstmöglichen Termin
Verstärkung für unseres
Therapeuten-Team bei flexiblen
Arbeitszeitmodellen.Unser
Therapieschwerpunkt liegt in der
Behandlung von
chirurgisch-/orthopädischen
Krankheitsbildern. Auf Grund
unserer Spezialisierung arbeiten
wir eng mit den ortsansässigen
Operationsspezialisten und
umliegenden Arztpraxen zusammen und
führe...
Therapie-Einrichtung auf 325 qm mit
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Es gibt unteschiedlichste Aussagen zu den Behandlungsunterbrechungen.
Es ist klar, dass eine Unterbrechung > 14 Tage mit K/F/T gekennzeichnet werden muss, damit die Verordnung nicht ihre Gültigkeit verliert.
Mir geht es hier um den Gesamtzeitraum der möglichen Unterbrechungen durch K Patient, Urlaub Patient und Therapeut, das kann sich ja schon mal summieren.
Klar ist auch, dass eine VO nach max 12 Wochen abgeschlossen sein muss.
Die AOK Bawü sagt ( Par 4 Abs. 7b) , dass eine Vo insgesammt 28 Tage unterbrochen sein darf wegen K/ F/T
Die bundesweiten Richtlinien sagen hierzu nichts aus.
Die VdeK ( par. 6 Abs. 4b) äussert sich nur zu den Unterbrechungen > 14 Tagen, nicht aber zum Gesamtzeitraum.
Nun meine Frage:
Wonach richte ich mich, wenn ein RP durch k/f/t unterbrochen wurde?
Richte ich mich nach den Ländervorgaben der KK des Patienten, wenn z.B. Jemand bei der AOK Hessen versichert ist, gilt dann der hessische Rahmenvertrag mit seinen Unterbrechungsregelungen, oder gilt der aus BaWü, da hier mein Praxissitz ist?
Muss ich also alle AOK Rezepte ( oder nur die von der AOK BaWü) abbrechen, wenn sie insgesammt länger als 28 Tage unterbrochen sind (z.B. 14 Tage K Patient und später 21 Tage Urlaub Therapeut) oder gilt die Regel, die mein Verband mir telephonisch sagte, dass es nicht länger als 28 Tage am Stück sien dürfen?
Muss ich jetzt alle Verträge, die für die einzelnen Bundesländer existieren kennen, oder nur die für BaWü?
Danke für Eure Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich bin verwirrt:
Es gibt unteschiedlichste Aussagen zu den Behandlungsunterbrechungen.
Es ist klar, dass eine Unterbrechung > 14 Tage mit K/F/T gekennzeichnet werden muss, damit die Verordnung nicht ihre Gültigkeit verliert.
Mir geht es hier um den Gesamtzeitraum der möglichen Unterbrechungen durch K Patient, Urlaub Patient und Therapeut, das kann sich ja schon mal summieren.
Klar ist auch, dass eine VO nach max 12 Wochen abgeschlossen sein muss.
Die AOK Bawü sagt ( Par 4 Abs. 7b) , dass eine Vo insgesammt 28 Tage unterbrochen sein darf wegen K/ F/T
Die bundesweiten Richtlinien sagen hierzu nichts aus.
Die VdeK ( par. 6 Abs. 4b) äussert sich nur zu den Unterbrechungen > 14 Tagen, nicht aber zum Gesamtzeitraum.
Nun meine Frage:
Wonach richte ich mich, wenn ein RP durch k/f/t unterbrochen wurde?
Richte ich mich nach den Ländervorgaben der KK des Patienten, wenn z.B. Jemand bei der AOK Hessen versichert ist, gilt dann der hessische Rahmenvertrag mit seinen Unterbrechungsregelungen, oder gilt der aus BaWü, da hier mein Praxissitz ist?
Muss ich also alle AOK Rezepte ( oder nur die von der AOK BaWü) abbrechen, wenn sie insgesammt länger als 28 Tage unterbrochen sind (z.B. 14 Tage K Patient und später 21 Tage Urlaub Therapeut) oder gilt die Regel, die mein Verband mir telephonisch sagte, dass es nicht länger als 28 Tage am Stück sien dürfen?
Muss ich jetzt alle Verträge, die für die einzelnen Bundesländer existieren kennen, oder nur die für BaWü?
Danke für Eure Hilfe.
für alle Regularien gilt der Sitz Deiner Praxis...also alle Preislisten und RV....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo mab,
für alle Regularien gilt der Sitz Deiner Praxis...also alle Preislisten und RV....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Üblich ist da als relativ sichere Faustregel, dass man darauf achtet dass die überwiegende Zahl der Behandlungen (mehr als 3 beim 6er, mehr als 5 bei 10er VO), den Frequenzvorgaben des Arztes entsprechen. Daraus ergibt sich dass viele kleine oder größere Unterbrechungen zu Absetzungen (je nach GKV) führen können. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Ja, das ist nicht eindeutig geregelt, so dass die Kassen da z.T. eigene Kriterien zugrunde legen.
Üblich ist da als relativ sichere Faustregel, dass man darauf achtet dass die überwiegende Zahl der Behandlungen (mehr als 3 beim 6er, mehr als 5 bei 10er VO), den Frequenzvorgaben des Arztes entsprechen. Daraus ergibt sich dass viele kleine oder größere Unterbrechungen zu Absetzungen (je nach GKV) führen können. Gruß S.
hab heute nochmal mit meinem Verband gesprochen.
3 Aussagen von 3 Leuten bekommen
1. Aussage: alle Abweichungen und Unterbrechungen dürfen die Summe von 28 Tagen nicht überschreiten. Es gilt der jeweilige Rahmenvertrag der Kasse, bei der der Patient versichert ist.....
2. Aussage: ich soll mich an die gültigen Rahmenverträge BaWü halten, alle Abweichungen dürfen die Summe von 28 Tagen nicht überschreiten
3. Aussage: ich soll mich an die gültigen Rahmenverträge in BaWü halten, die Abweichung darf am Stück nicht länger als 28 Tage sein
Also was denn nun?
Vdek schreibt nichts von 28 Tagen, hier nur die üblichen 14 Tage k/t/f
Aok, BKK, IKK, Knappschaft schreiben: insgesammt 28 Tage nicht überschreiten......
Ja wat denn nun, und wie genau? Ich bin so schlau wie vorher. Klar kann man das Wort insgesammt nicht mißverstehen, hier frage ich mich aber, wie genau gezählt wird, denn strenggenommen müsste man ja jede kleine Frequenzabweichung dann auch zählen?
Steh gerade voll auf dem Schlauch! Hilfe!
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Tempelritter schrieb:
die einzig richtige Antwort für die Primärkassen in BW ist Nr. 3. Für VdAK gibt es keine Frist wie lange die begründete Unterbrechung sein kann. Ich würde an deiner Stelle den Verband kündigen oder wechseln.
Sie waren auch für Antwort 3:)
@ Manfred: das kenne ich anders, ich hatte eine Absetzung durch die AOK, da ich bei einem Säugling 10x KGV 1X pro Woche wegen Krankheit die 12 Wochen überschritten hatte. Wir waren nicht ARF, ich hatte auch vom Arzt auf dem Rezept einen Vermerk, dass wir weiter machen sollen mit dieser VO. Das sah die AOK ganz anders, nach 12 Wochen muss eine neue VO her.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also: hab heute mit der AOK Bawü telephoniert.
Sie waren auch für Antwort 3:)
@ Manfred: das kenne ich anders, ich hatte eine Absetzung durch die AOK, da ich bei einem Säugling 10x KGV 1X pro Woche wegen Krankheit die 12 Wochen überschritten hatte. Wir waren nicht ARF, ich hatte auch vom Arzt auf dem Rezept einen Vermerk, dass wir weiter machen sollen mit dieser VO. Das sah die AOK ganz anders, nach 12 Wochen muss eine neue VO her.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hm,
hab heute nochmal mit meinem Verband gesprochen.
3 Aussagen von 3 Leuten bekommen
1. Aussage: alle Abweichungen und Unterbrechungen dürfen die Summe von 28 Tagen nicht überschreiten. Es gilt der jeweilige Rahmenvertrag der Kasse, bei der der Patient versichert ist.....
2. Aussage: ich soll mich an die gültigen Rahmenverträge BaWü halten, alle Abweichungen dürfen die Summe von 28 Tagen nicht überschreiten
3. Aussage: ich soll mich an die gültigen Rahmenverträge in BaWü halten, die Abweichung darf am Stück nicht länger als 28 Tage sein
Also was denn nun?
Vdek schreibt nichts von 28 Tagen, hier nur die üblichen 14 Tage k/t/f
Aok, BKK, IKK, Knappschaft schreiben: insgesammt 28 Tage nicht überschreiten......
Ja wat denn nun, und wie genau? Ich bin so schlau wie vorher. Klar kann man das Wort insgesammt nicht mißverstehen, hier frage ich mich aber, wie genau gezählt wird, denn strenggenommen müsste man ja jede kleine Frequenzabweichung dann auch zählen?
Steh gerade voll auf dem Schlauch! Hilfe!
Klar ist auch, dass eine VO nach max. 12 Wochen abgeschlossen sein muss.
Wo steht das geschrieben?
Eine VO muss so ausgestellt sein, dass die Behandlungen innerhalb von 12 Wochen möglich sind.
Sie muss nicht in 12 Wochen abgeschlossen sein.
Gruß Manfred
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>>Eine VO muss so ausgestellt sein, dass die Behandlungen innerhalb von 12 Wochen möglich sind. <<
Hm....ist/gilt dies vielleicht nur für V adR, da hier ja mehr Anwendungen verordnet werden dürfen als im Regelfall????
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo CM Müller,
>>Eine VO muss so ausgestellt sein, dass die Behandlungen innerhalb von 12 Wochen möglich sind. <<
Hm....ist/gilt dies vielleicht nur für V adR, da hier ja mehr Anwendungen verordnet werden dürfen als im Regelfall????
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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CM Müller schrieb:
Deine Aussage ist falsch:
Klar ist auch, dass eine VO nach max. 12 Wochen abgeschlossen sein muss.
Wo steht das geschrieben?
Eine VO muss so ausgestellt sein, dass die Behandlungen innerhalb von 12 Wochen möglich sind.
Sie muss nicht in 12 Wochen abgeschlossen sein.
Gruß Manfred
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