Physiotherapeut (m/w/d) für die
Akutgeriatrie
unbefristet | zum nächstmöglichen
Termin
für das Klinikum
Herrsching/Schindlbeck gesucht
Starke Perspektiven für Ihre
Zukunft in einer der wichtigsten
Branchen
unserer Gesellschaft: Im Verbund
stark ist die Holding
„Starnberger Kliniken GmbH“.
Als Tochtergesellschaft des
Landkreises Starnberg beschäftigt
sie über 2.000 Mitarbeiter*innen
an verschiedenen Standorten. Sie
bietet seinen Mitarbeiter*innen
hohe soziale Sicherheit,
Ve...
Akutgeriatrie
unbefristet | zum nächstmöglichen
Termin
für das Klinikum
Herrsching/Schindlbeck gesucht
Starke Perspektiven für Ihre
Zukunft in einer der wichtigsten
Branchen
unserer Gesellschaft: Im Verbund
stark ist die Holding
„Starnberger Kliniken GmbH“.
Als Tochtergesellschaft des
Landkreises Starnberg beschäftigt
sie über 2.000 Mitarbeiter*innen
an verschiedenen Standorten. Sie
bietet seinen Mitarbeiter*innen
hohe soziale Sicherheit,
Ve...
Habe mal eine Frage:
Ich habe einen Patienten behandelt, wo das Rezept seit 8.12. fertig ist. Jetzt habe ich die Abrechnung gemacht und habe dieses vergessen. Seit gestern habe ich es wieder in der Hand und jetzt wollte ich wissen, inwieweit es abläuft oder ob ich es jederzeit abrechnen kann.
Danke für Rückmeldung!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin Moin!
Habe mal eine Frage:
Ich habe einen Patienten behandelt, wo das Rezept seit 8.12. fertig ist. Jetzt habe ich die Abrechnung gemacht und habe dieses vergessen. Seit gestern habe ich es wieder in der Hand und jetzt wollte ich wissen, inwieweit es abläuft oder ob ich es jederzeit abrechnen kann.
Danke für Rückmeldung!
ich hab auch mal eine nach nem halben Jahr entdeckt... kein Problem bei der nä. Abrechnung mitgeschickt !
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
solanda schrieb:
ich glaub bis zu 2 Jahren ist es abrechenbar !!
ich hab auch mal eine nach nem halben Jahr entdeckt... kein Problem bei der nä. Abrechnung mitgeschickt !
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TheStonie schrieb:
Es gilt glaub ich die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Annette Bauer schrieb:
Max. ein Jahr nach Ausstellung
Mein Profilbild bearbeiten