Deine Begeisterung für das Thema
Gesundheit ist nicht nur riesig,
sondern du gibst sie auch gerne an
andere weiter? In deiner
Arbeitsweise bist du professionell,
engagiert und dabei immer für
einen Spaß zu haben? Verantwortung
ist genauso dein Ding wie Teamwork?
Hervorragend – dann sind wir
schon mal auf einer Wellenlänge
und sollten uns kennenlernen!
Wir, das ist die Integion GmbH, ein
zertifizierter
Full-Service-Anbieter im
Betrieblichen Gesundheitsmanagement
und Experte für Firmen-F...
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Habe mal eine Frage:
Ich habe einen Patienten behandelt, wo das Rezept seit 8.12. fertig ist. Jetzt habe ich die Abrechnung gemacht und habe dieses vergessen. Seit gestern habe ich es wieder in der Hand und jetzt wollte ich wissen, inwieweit es abläuft oder ob ich es jederzeit abrechnen kann.
Danke für Rückmeldung!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin Moin!
Habe mal eine Frage:
Ich habe einen Patienten behandelt, wo das Rezept seit 8.12. fertig ist. Jetzt habe ich die Abrechnung gemacht und habe dieses vergessen. Seit gestern habe ich es wieder in der Hand und jetzt wollte ich wissen, inwieweit es abläuft oder ob ich es jederzeit abrechnen kann.
Danke für Rückmeldung!
ich hab auch mal eine nach nem halben Jahr entdeckt... kein Problem bei der nä. Abrechnung mitgeschickt !
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solanda schrieb:
ich glaub bis zu 2 Jahren ist es abrechenbar !!
ich hab auch mal eine nach nem halben Jahr entdeckt... kein Problem bei der nä. Abrechnung mitgeschickt !
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TheStonie schrieb:
Es gilt glaub ich die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren
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Annette Bauer schrieb:
Max. ein Jahr nach Ausstellung
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