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Physiotherapeut/in die uns mit
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möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
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Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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Die Hausbesuchsposition ist demgegenüber lediglich eine Kostenpauschale für den Zu- und Abfahrt (und nicht mehr). Sie ist nicht an irgendwelche Zeitvorgaben und sonstige Bedingungen geknüpft oder mit eine Regelzeit definiert.
Edit: In Absprache mit dem Arzt könnte man natürlich eine Doppelbehandlung verordnen lassen. Nur mal so als Tipp.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Diese Frage kann so allgemein nicht beantwortet werden. Die eigentliche Therapieleistung ist ja lediglich mit einer Regelzeit definiert. In diese Zeit besteht deine Haftung. Sobald die Therapie beendet wird und du den HB-Patienten verlässt, endet deine Haftung (ich lasse "grob-fahrlässiges Handeln" hier mal außer Betracht).
Die Hausbesuchsposition ist demgegenüber lediglich eine Kostenpauschale für den Zu- und Abfahrt (und nicht mehr). Sie ist nicht an irgendwelche Zeitvorgaben und sonstige Bedingungen geknüpft oder mit eine Regelzeit definiert.
Edit: In Absprache mit dem Arzt könnte man natürlich eine Doppelbehandlung verordnen lassen. Nur mal so als Tipp.
Man könnte auch sagen, Di. vorm Supermarkt absetzen = 1x HB.
Do. wieder abholen mit Einkauf falls nicht verdorben...und zurück = 2 HB.
Ja Ja,immer diese Sprüche.
Es gibt vom Pflegedienst Begleitdienste o.ä. Wäre wohl besser für die Pat. und auch wirtschaftlicher für die Praxis.
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Man könnte auch sagen, Di. vorm Supermarkt absetzen = 1x HB.
Do. wieder abholen mit Einkauf falls nicht verdorben...und zurück = 2 HB.
Ja Ja,immer diese Sprüche.
Es gibt vom Pflegedienst Begleitdienste o.ä. Wäre wohl besser für die Pat. und auch wirtschaftlicher für die Praxis.
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miriam123 schrieb:
Hallo, wir betreuen eine gehbehinderte, sturzgefährdete Patientin mit Rollator. Ihr Wunsch ist es KG/HB so einzurichten, dass sie zum Supermarkt geführt wird um ihre Einkäufe zu tätigen. Soweit nachvollziehbar und legitim. Diese Art Gangschule lässt allerdings zeitlich ein gemeinsames Zurückgehen mit dem Therapeuten nicht zu. Wie ist also "Hausbesuch" definiert? Von Haustür zu Haustür? Von Begrüßung bis Verabschiedung? Sollte ich einen Haftungsausschluss von der Patientin unterzeichnen lassen, weil sie auf eigenen Wunsch den Rückweg alleine antritt? Hat jemand Erfahrungen diezbezüglich ?
[...] oder im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs im unmittelbaren häuslichen Umfeld der Patientin oder des
Patienten – erfolgen.
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Okal schrieb:
Rahmenvertrag §3 (5):
[...] oder im Rahmen eines ärztlich verordneten Hausbesuchs im unmittelbaren häuslichen Umfeld der Patientin oder des
Patienten – erfolgen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi Das sehe ich ähnlich und kann man, zugegebenermaßen verklausuliert 🙈, aus meine Antwort lesen.
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Schippi schrieb:
Für mich wäre es legitim wenn der Einkauf im zeitlichen Rahmen (Max 20 min Kg-Zeit) inkl. Hin - und Rückweg möglich wäre!
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kvet schrieb:
Es ist unmöglich in 20 min. einen Einkauf zu tätigen. So lange steht man ja schon an der Kasse.
Falls Einkauf hin und rück: Was wäre dann der Einkauf an sich: Eier, Milch, Brot besorgen und warten an der Kasse braucht sagen wir mal 20 min, ist das dann Pause von der Therapie aber soll auf Therapiezeit laufen?
Meine praktische Antwort: Klar, kann man machen, wenn es für einen selber ok ist und die Patientin nett ist. Physiotherapie ist es nicht, sondern Alltagshilfe. Haftung unsicher wenn nicht vorher schriftlich von der Kasse Genehmigung eingeholt.
Wenn die Patientin sich mit dir sicherer fühlt, klar. Aber schon der Rückweg ist -wie du schreibst- das Problem.
Also: Zuhause üben, meinetwegen am Weg vor dem Haus solange hin und her wie es die Therapiezeit erlaubt ("unmittelbares häusliches Umfeld", s.o.), und wenn Sicherheit gegeben ist, kann die Patientin diesen Transfer auch auf anderen Strecken (Einkauf) sicher alleine bewältigen.
Ansonsten Einkaufshilfe, Haushaltshilfe oder eben Ergotherapie beantragen.
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limone schrieb:
Fällt in meinen Augen nicht unter Therapie, da für die Patientin ein anderes Ziel damit verbunden ist: Sachen besorgen. Wäre im Rahmen der Ergotherapie ok.
Falls Einkauf hin und rück: Was wäre dann der Einkauf an sich: Eier, Milch, Brot besorgen und warten an der Kasse braucht sagen wir mal 20 min, ist das dann Pause von der Therapie aber soll auf Therapiezeit laufen?
Meine praktische Antwort: Klar, kann man machen, wenn es für einen selber ok ist und die Patientin nett ist. Physiotherapie ist es nicht, sondern Alltagshilfe. Haftung unsicher wenn nicht vorher schriftlich von der Kasse Genehmigung eingeholt.
Wenn die Patientin sich mit dir sicherer fühlt, klar. Aber schon der Rückweg ist -wie du schreibst- das Problem.
Also: Zuhause üben, meinetwegen am Weg vor dem Haus solange hin und her wie es die Therapiezeit erlaubt ("unmittelbares häusliches Umfeld", s.o.), und wenn Sicherheit gegeben ist, kann die Patientin diesen Transfer auch auf anderen Strecken (Einkauf) sicher alleine bewältigen.
Ansonsten Einkaufshilfe, Haushaltshilfe oder eben Ergotherapie beantragen.
Zur Therapie gehört es sicherlich, das die Patientin Ihre Gehstrecke erweitert um zum Beispiel Ihren nächstgelegenen Supermarkt eigenständig erreichen zu können.
Mit der Patientin einkaufen zu gehen, gehört in meinen Augen aber ganz sicher nicht dazu.
Es gibt Leistungen der Pflegedienste, die genau solche Dinge abdecken und auch von der Pflegeversicherung bezuschusst werden können.
MfG A. Korn
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Horatio72 schrieb:
Also ich finde es durchaus legitim solche Sachen zu machen. Natürlich nicht jede Woche, aber 1 -2 mal um einfach eine Gewisse Sicherheit zu geben und auch evtl. dem Pat. zu zeigen was NICHT geht. Ich übe ja auch z.b Einsteigen ins Auto (beifahrer natürlich) Toilettengänge , etc. da finde ich es schon ok beim Einkaufen dabei zu sein damit der Pat. möglichst selbständig dies in Zukunft tun kann.
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Körnchen schrieb:
Ich bin einigermaßen erstaunt, was hier als Therapie bezeichnet wird.
Zur Therapie gehört es sicherlich, das die Patientin Ihre Gehstrecke erweitert um zum Beispiel Ihren nächstgelegenen Supermarkt eigenständig erreichen zu können.
Mit der Patientin einkaufen zu gehen, gehört in meinen Augen aber ganz sicher nicht dazu.
Es gibt Leistungen der Pflegedienste, die genau solche Dinge abdecken und auch von der Pflegeversicherung bezuschusst werden können.
MfG A. Korn
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@miriam123 Wie bereits gesagt endet deine Haftung mit dem Beenden der Therapie. Aber,... es kann grob-fahrlässig sein, wenn du einen Menschen in eine "gefährliche" Situation außerhalb seiner Wohnung zurücklässt. Und da hilft auch keine schriftliche "Haftungsfreistellung".
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miriam123 schrieb:
Danke für eure Meinungen, Hinweise und Verweise. Mir geht es tatsächlich weder um den zeitlichen Rahmen, dieser ist in 20 Minuten für 1 Strecke abgedeckt, noch um den Einkauf an sich, den bewerkstelligt sie alleine. Mir geht es hauptsächlich um Sturz im Supermarkt oder auf dem Nachhauseweg, beides eben im Hinblick auf Haftung und auch aus Gründen des "schlechten Bauchgefühls". Von der Zielsetzung ist es natürlich "ADL" und mit Gehen über Wiese und Bürgersteigen in verschiedenen Versionen "Gangschule". Aber eben ist der Supermarkt tatsächlich kein häusliches Umfeld.
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