Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.01.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Nymphenburg, suchen wir zum
01.01.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
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Warum muss ich in meiner Freizeit dies erledigen, wo doch nur die Krankenksse genau weiß, wie die Vo-mengen sind. Ein Brief an den Arzt könnte dies doch genauso ändern,oder.
Was ist fübrigens , wenn ein PI die Vo sehr spät abrechnet und die KK die Vorhergende VO noch nicht hattte ,aber ein PI bestraft wurde. Vielleicht zu UNrecht? Wer prüft denn die Kassen?????????????????
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Charlotte 11 schrieb:
Liebe Kollegen, nach welcher Gesetzeslage muss ich eine Vo außerhalb des Regelfalls ändern lassen , wenn der Pat. erst mit dieser bei uns begonnen hat und versichert hat, dass er durchgehen Physioth. hatte. Vo war über 24x. Auf der Vo wurde dokumentiert, dass Pat. vorher in anderer Paxis war.
Warum muss ich in meiner Freizeit dies erledigen, wo doch nur die Krankenksse genau weiß, wie die Vo-mengen sind. Ein Brief an den Arzt könnte dies doch genauso ändern,oder.
Was ist fübrigens , wenn ein PI die Vo sehr spät abrechnet und die KK die Vorhergende VO noch nicht hattte ,aber ein PI bestraft wurde. Vielleicht zu UNrecht? Wer prüft denn die Kassen?????????????????
Widerspruch !
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ali schrieb:
gar nicht, welche Kasse ?
Widerspruch !
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SGBV schrieb:
Hast Du eine Absetzung für die Vo bekommen oder befürchtest Du, künftig eine zu kriegen?
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Charlotte 11 schrieb:
Habe die Vo urckbekommen, da es eine Erst- Vo wäre. Dann ginge aber nur 10x. Leider konnten wir beim besten Willen nicht nachprüfen, ob dies so ist, zumal der Arzt bestätigt, das er vorher für diesen Pat. ebenfalls Vo außerhalb des RF verordnet hat.
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SGBV schrieb:
??? Wieso wäre es eine Erstverordnung, wenn der Arzt vorher bereits adR verordnet hat???
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Charlotte 11 schrieb:
Ja, das ist mir auch nicht klar. Nur die Abechnungsstelle kann es ja exakt wissen. Deswegen ja meine Frage.
IMHO gibts da keine Grundlage,
Du hast da schon genug recherchiert.
Widerspruch !
edit: Bzw. wieder einreichen mit Doku, dass der Arzt adR auch auf Nachfrage bestätigt ! Basta !
[bearbeitet am 30.07.13 20:21]
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ali schrieb:
nochmal..... welche Kasse,
IMHO gibts da keine Grundlage,
Du hast da schon genug recherchiert.
Widerspruch !
edit: Bzw. wieder einreichen mit Doku, dass der Arzt adR auch auf Nachfrage bestätigt ! Basta !
[bearbeitet am 30.07.13 20:21]
Es is jedoch schon mehrfach passiert, dass wir die Vo ändern lassen mussten, weil die Pat. schon vorher Behandlungen hattten und nicht sagen konnten, die wievielte Folgevo. oder Diagnosen auf den Vos standen.
Warum kümmern sich nicht darum die Kassenmitarbeiter, die ihre Arbeitszeit schließlich bezahlt bekommen und nochmal was ist, wenn ein PI die Rezepte später abrechnet? Schließlich hat man ja ein Jahr Zeit.
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Charlotte 11 schrieb:
Ich möchte die Kasse nicht nennen, weil ich Angst habe, es liest jemand mit.
Es is jedoch schon mehrfach passiert, dass wir die Vo ändern lassen mussten, weil die Pat. schon vorher Behandlungen hattten und nicht sagen konnten, die wievielte Folgevo. oder Diagnosen auf den Vos standen.
Warum kümmern sich nicht darum die Kassenmitarbeiter, die ihre Arbeitszeit schließlich bezahlt bekommen und nochmal was ist, wenn ein PI die Rezepte später abrechnet? Schließlich hat man ja ein Jahr Zeit.
Bist Du PI??? :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
???? Entweder das Kreuz ist bei EV oder adR.... was hat die Abrechnungsstelle damit zu tun?
Bist Du PI??? :unamused:
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Wonderwoman schrieb:
Ist das ein Patient, der dauernd die Praxen wechselt? Ansonsten müsstest Du ja den Überblick haben...
ein Jahr Zeit in welchem RV steht denn das :wink:
Ich würd mit den Damen und Herren noch mal ein höfliches Gespräch suchen.
Nu interessiert mich aber doch welche AOK (?) PIs derartig einschüchtert....
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ali schrieb:
stimmt ! Die können selbst nicht wissen was stimmt, wenn irgendwo ein Rezept in ner anderen Karte kuschelt und die Praxis ohne Compi geführt wird.....bleibt da schon mal was liegen oder Pat. hat ein Rezept gar nicht eingelöst etc. pp.
ein Jahr Zeit in welchem RV steht denn das :wink:
Ich würd mit den Damen und Herren noch mal ein höfliches Gespräch suchen.
Nu interessiert mich aber doch welche AOK (?) PIs derartig einschüchtert....
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Charlotte 11 schrieb:
Nochmal ; der Patient kam neu zu uns mit einer Vo außerhalb des Rf. ERr bestätigt, dass er schon vorher Behandlungen bekommen hat, Arzt bestätigt ebenfalls vorher Vo außerhalb des RF. Kasse verlangt, das Vo vom Arzt geändert wird in EV. Natürlich in meiner Freizeit auf meine Kosten. Wie ist die Rechtslage???
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Charlotte 11 schrieb:
nein, Patient wechselt nicht immer. Durch Umzug neue Praxis.
Wer prüft also die Kassen????
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Charlotte 11 schrieb:
Mittlerweile außer der AOK auch andere Ersatzkassen.
Wer prüft also die Kassen????
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rudibam schrieb:
Der DAK die Zähne zeigen. Wenn ein Patient neu zu uns in die Praxis kommt ist es mir wurscht ob EV oder adR. Diese Prüfung kann ich nicht durchführen. Sollte die DAK da Probleme machen, mit einem Anwalt dagegen angehen!
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ali schrieb:
moment bei den Ersatzkassen gibts ne eindeutige Prüfvereinbarung. Wenn der Arzt sich (hier korrekt weigert) das Rezept "regelfallkonform zu machen" dokumentieren und dann MUSS es bezahlt werden !
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Charlotte 11 schrieb:
Ok, Danke für Eure Antworten.Ich kann aber trotzdem nur kontrollieren. was in meiner Macht steht. Dann müsste der Arzt ja 3 Verordnungen neu ausstellen und die Pat. müsste alles neu unterschreiben. Der ganz normale Wahnsinn also . wenn auch keine Rechtsgrundlage?- Trotzdem würde ich gerne wissen, wer kontrolliert die Kassen.?
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ali schrieb:
das Bundesversicherungsamt, da kannst Du Dich auch beschweren....
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DoNo schrieb:
Gibt es sowas auch für die Primärkassen?
> Mittlerweile außer der AOK auch andere Ersatzkassen.
> Wer prüft also die Kassen????
das jeweilige Sozialministerium und das Bundesversicherungsamt.
Trotzdem versteh ich dein Problem nicht, du hast eine gültige Verordnung (wenn sie vollständig und korrekt ausgestellt war) und die Kasse muss bezahlen, ggf. klagen.
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morpheus-06 schrieb:
Charlotte 11 schrieb:
> Mittlerweile außer der AOK auch andere Ersatzkassen.
> Wer prüft also die Kassen????
das jeweilige Sozialministerium und das Bundesversicherungsamt.
Trotzdem versteh ich dein Problem nicht, du hast eine gültige Verordnung (wenn sie vollständig und korrekt ausgestellt war) und die Kasse muss bezahlen, ggf. klagen.
> Nochmal ; der Patient kam neu zu uns mit einer Vo außerhalb
> des Rf. ERr bestätigt, dass er schon vorher Behandlungen
> bekommen hat, Arzt bestätigt ebenfalls vorher Vo außerhalb des
> RF. Kasse verlangt, das Vo vom Arzt geändert wird in EV.
> Natürlich in meiner Freizeit auf meine Kosten. Wie ist die
> Rechtslage???
gab es seit der letzten Vo, evtl. eine Pause länger wie 12 Wochen?
Wie begründet die Kasse das?
Warum lässt du die Vo. ändern und nicht der Versicherte?
sonst siehe meinen Beitrag von 07.49Uhr
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morpheus-06 schrieb:
Charlotte 11 schrieb:
> Nochmal ; der Patient kam neu zu uns mit einer Vo außerhalb
> des Rf. ERr bestätigt, dass er schon vorher Behandlungen
> bekommen hat, Arzt bestätigt ebenfalls vorher Vo außerhalb des
> RF. Kasse verlangt, das Vo vom Arzt geändert wird in EV.
> Natürlich in meiner Freizeit auf meine Kosten. Wie ist die
> Rechtslage???
gab es seit der letzten Vo, evtl. eine Pause länger wie 12 Wochen?
Wie begründet die Kasse das?
Warum lässt du die Vo. ändern und nicht der Versicherte?
sonst siehe meinen Beitrag von 07.49Uhr
Wenn die Kasse verlangt, dass du dich beim Arzt erkundigen musst, darfst der dir aber nichts sagen, weil er dann gegen das Patientengeheimnis verstößt. Das wäre dann Aufforderung zu einer Straftat!
Ergo...nur was du selbst prüfen kannst, also Rezepte, die du selbst abgerechnet hast..kannst du berücksichtigen. Wenn jemand neu zu dir kommt, mit adR dann schön...loslegen (nach evtl. Genehmigung) und abrechnen. Wenn der Arzt dort MIst macht, ist das nicht dein Problem.
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TheStonie schrieb:
Halt der Kasse mal das Patientengeheimnis vor!
Wenn die Kasse verlangt, dass du dich beim Arzt erkundigen musst, darfst der dir aber nichts sagen, weil er dann gegen das Patientengeheimnis verstößt. Das wäre dann Aufforderung zu einer Straftat!
Ergo...nur was du selbst prüfen kannst, also Rezepte, die du selbst abgerechnet hast..kannst du berücksichtigen. Wenn jemand neu zu dir kommt, mit adR dann schön...loslegen (nach evtl. Genehmigung) und abrechnen. Wenn der Arzt dort MIst macht, ist das nicht dein Problem.
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Wisser schrieb:
Ich danke Euch nochmals für Eure hilfreichen Antworten. Ich dachte, es gibt irgendwo einen Gesetzestext der aussagt, dass nur das wirklich Prüfbare auch geprüft werden muss. Aber vielleich irre ich mich auch. Es ist bloß traurig, dass der Therapeut immer klagen soll und noch zusätzlich Kosten hat. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob ein Richter ein " Gefälligkeitsurteil" gegen das BGB ausspricht.
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Wisser schrieb:
Noch ein Hinweis . Mir ging es oft wie Charlotte11 :confused:
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morpheus-06 schrieb:
danke für den Hinweis :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Ich verstehe Deine Frage nicht... Wieso musst Du eine VO adR ändern lassen???
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