Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
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Da wir nur einen Wärmeofen haben, haben wir Warmpackung abgerechnet.
Gab bisher kein Problem mit den Kassen (evtl. im Nachhinein?).
Nun bekamen wir allerdings die Info (und habe ich hier auch gelesen), dass immer das günstigste Heilmittel angewendet werden muss bei unklarer Definition? Also HL? Haben wir allerdings gar nicht?
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Na ja, "HL" gehört ja zur Grundausstattung einer PhysioPraxis---MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Wärmetherapie ist der Oberbegriff und müste spezifiziert werden... die GKV nimmt dann meistens die HL und...
Na ja, "HL" gehört ja zur Grundausstattung einer PhysioPraxis---MfG
JürgenK ;)
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Schippi schrieb:
Da wird vermutlich noch was kommen!
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tinki schrieb:
@JürgenK Warum gehört "HL" heute noch zur Grundausstattung? Wo steht das bitte?
"Hat die Ärztin bzw. der Arzt das verordnete ergänzende Heilmittel nicht näher spezifiziert, hat der Leistungserbringer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V das indikationsbezogen wirksamste Heilmittel auszuwählen."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schippi
Schippi schrieb am 21.07.2023 11:27 Uhr:Da wird vermutlich noch was kommen! Warum?
"Hat die Ärztin bzw. der Arzt das verordnete ergänzende Heilmittel nicht näher spezifiziert, hat der Leistungserbringer unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes gemäß § 12 SGB V das indikationsbezogen wirksamste Heilmittel auszuwählen."
"3.1.6 Ein Gerät zur Abgabe von Wärmetherapiebehandlungen gemäß Leistungsbeschreibung, davon mindestens ein Gerät zur Abgabe von strahlender Wärme (z. B. Infrarot)."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki
tinki schrieb am 21.07.2023 12:25 Uhr:@JürgenK Warum gehört "HL" heute noch zur Grundausstattung? Wo steht das bitte? Unter Pflichtausstattung? Auch im aktuellen Vertrag. 🫣
"3.1.6 Ein Gerät zur Abgabe von Wärmetherapiebehandlungen gemäß Leistungsbeschreibung, davon mindestens ein Gerät zur Abgabe von strahlender Wärme (z. B. Infrarot)."
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Aber es muss nicht zwingend "HL" sein...oder???
ich finde das ist jetzt Wortklauberei...ich kenne HL, Rotlicht , Lichtkasten...alles wurde immer so als allgemein mit HL benannt....( denn als ich meine Praxis eröffnete kannte man noch gar nicht "Infrarot" ;) )
nix für ungut
eine schönes endspanntes Wochenende
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
Hi tinki,
ich finde das ist jetzt Wortklauberei...ich kenne HL, Rotlicht , Lichtkasten...alles wurde immer so als allgemein mit HL benannt....( denn als ich meine Praxis eröffnete kannte man noch gar nicht "Infrarot" ;) )
nix für ungut
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JürgenK ;)
Wir verwenden im Alltag für IR auch HL als Begriff, weil die Luft zwischen Gerät und Patient ja auch erwärmt. Und wenn man Heißluft googlet, findet sich als Antwort am Häufigsten: "Unter Heißlufttherapie versteht man die Behandlung mit sogenannten Infrarot-Wärmestrahlern". 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki Da es das klassische Heißluft-Gerät (der "Hundegrill" 🙈) seit - gefühlte - 25 Jahre gar nicht mehr zu kaufen gibt, wird unter "HL" heutzutage gemeinhin ein Infrarot-Gerät verstanden.
Wir verwenden im Alltag für IR auch HL als Begriff, weil die Luft zwischen Gerät und Patient ja auch erwärmt. Und wenn man Heißluft googlet, findet sich als Antwort am Häufigsten: "Unter Heißlufttherapie versteht man die Behandlung mit sogenannten Infrarot-Wärmestrahlern". 😉
Ja meinen klappbaren Wärmelichtkasten hatte ich noch bis 2004 ...war immer ein Ersatz wenn Rotlicht ausviel und Wärme gewünscht war :) Fangoparafin gab es nur auf Verodnung
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ja meinen klappbaren Wärmelichtkasten hatte ich noch bis 2004 ...war immer ein Ersatz wenn Rotlicht ausviel und Wärme gewünscht war :) Fangoparafin gab es nur auf Verodnung
Edit: wir reden vom gleichen Gerät. 🤣
Edit2: Habe gerade im Internet ein Prospekt aus 1926 der Firma ERA mit Heißluft-Geräte in diesem Buch gefunden: Die LICHT -THERAPIE. von. Dr. med. Hans Malten Leitender Arzt des Dr. Haltensehen Institutes für Nerven und Stoffwechselkranke B
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK
JürgenK schrieb am 21.07.2023 12:43 Uhr:... denn als ich meine Praxis eröffnete kannte man noch gar nicht "Infrarot" Doch, gab es da auch schon. Da waren die Dunkel-Infrarot-Strahler in Form des Kasten, welche man über den Patienten platziert hat. Ich habe ihm noch, funktionstüchtig, als Antiquität im Keller stehen. Oder die offene Mittel-IR-Strahler, welche z. B. im Badezimmer hingen.
Edit: wir reden vom gleichen Gerät. 🤣
Edit2: Habe gerade im Internet ein Prospekt aus 1926 der Firma ERA mit Heißluft-Geräte in diesem Buch gefunden: Die LICHT -THERAPIE. von. Dr. med. Hans Malten Leitender Arzt des Dr. Haltensehen Institutes für Nerven und Stoffwechselkranke B
Vorher war es tatsächlich jahrelang so, daß bei ärztlich unspezifizierter Wärmetherapie nur die billiste Wärmeart = Heißluft bezahlt wurde.
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Sabine Rabbel schrieb:
Seit 2021er HMK und/oder Rahmenvertrag kann Therapeutin bzw. Patientin die Wärmeart aussuchen; in der Maßnahmenspalte wird dann eben "Warmpackung" oder "Fango" notiert.
Vorher war es tatsächlich jahrelang so, daß bei ärztlich unspezifizierter Wärmetherapie nur die billiste Wärmeart = Heißluft bezahlt wurde.
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massu schrieb:
@Sabine Rabbel ehrlich jetzt? Ich lass die Wärmetherapie immer vom Arzt auf Fango spezifizieren. Ist nicht mehr nötig??
tja liebe massu,, mal BRV und alle Anhänge , HMK ect noch mal richtig in Ruhe duchlesen...grins
Mf kollegialen G
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@massu
tja liebe massu,, mal BRV und alle Anhänge , HMK ect noch mal richtig in Ruhe duchlesen...grins
Mf kollegialen G
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu stuck_out_tongue Das hat einen entscheidenden Vorteil wenn du das so machst: Die Kasse kann DIR keine Unwirtschaftlichkeit vorwerfen, dafür den Arzt.
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Sabine Rabbel schrieb:
massu schrieb am 21.07.2023 16:13 Uhr:@Sabine Rabbel ehrlich jetzt? Ich lass die Wärmetherapie immer vom Arzt auf Fango spezifizieren. Ist nicht mehr nötig?? Nee, nicht mehr nötig - alle Jubeljahre mal gibt es doch eine erfreuliche Nachricht.
na ja, man muss ja auch nicht immer das Teuerste einsetzen...man kann ja auch mal sparsam sein (...denn so wird das dann nix mit der BlankoVO.... grins )
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
na ja, man muss ja auch nicht immer das Teuerste einsetzen...man kann ja auch mal sparsam sein (...denn so wird das dann nix mit der BlankoVO.... grins )
JürgenK ;)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Genau! Deswegen habe ich das auch so geschrieben. Wir wechseln regelmäßig zwischen HL, F, US und HR, sogar manchmal innerhalb einer lfd. VO. Natürlich ausschließlich aus therapeutischen Gründen, versteht sich. 🫡
Jetzt brauchen wir nur noch das Gleiche bei den Heilmiteln😃
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij na super, das ist DIE Nachricht des Tages. Dann muss nur ICH spezifizieren welche Wärme genommen wird.
Jetzt brauchen wir nur noch das Gleiche bei den Heilmiteln😃
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu 🤣🤣🤣🤣 Aber bedenke, dass du "wirtschaftlich" spezifizieren musst. 😱
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
:) ...und das ist nicht immer Fango...wie bei massuthinking_facesunglasses
MfG
JürgenK ;)
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij entweder kann ich die Wärmetherapie aussuchen und ich definiere den Begriff wirtschaftlich, oder nicht. Was nun? Kann also doch die Kasse die Fango absetzen?
Habe zumindest seit dem neuen HMK bzw. dem neuen Rahmenvertrag keine solche Absetzung gesehen. Kann natürlich sein, daß irgendwann mal wieder wie früher festgelegt wird, daß es bei ärztlich unspezifizierter Wärme nur das Billigste, also Heißluft sein darf; noch aber ist das eben nicht festgelegt => Du darfst bzw. Pat. darf sich das aussuchen, was am besten paßt.
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Sabine Rabbel schrieb:
@massu
Habe zumindest seit dem neuen HMK bzw. dem neuen Rahmenvertrag keine solche Absetzung gesehen. Kann natürlich sein, daß irgendwann mal wieder wie früher festgelegt wird, daß es bei ärztlich unspezifizierter Wärme nur das Billigste, also Heißluft sein darf; noch aber ist das eben nicht festgelegt => Du darfst bzw. Pat. darf sich das aussuchen, was am besten paßt.
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Problem beschreiben
mfgg schrieb:
Frage gabs hier bestimmt schonmal, aber auf vielen Rezepten bei uns steht Wärmetherapie.
Da wir nur einen Wärmeofen haben, haben wir Warmpackung abgerechnet.
Gab bisher kein Problem mit den Kassen (evtl. im Nachhinein?).
Nun bekamen wir allerdings die Info (und habe ich hier auch gelesen), dass immer das günstigste Heilmittel angewendet werden muss bei unklarer Definition? Also HL? Haben wir allerdings gar nicht?
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