Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Der Regelfall wurde normal begonnen und ist nach 18 erfolgten Therapieeinheiten noch nicht ausgeschöpft. Die Patientin hat ALS und der ICD-10-Schlüssel ist in Anlage 2 zur Langfristgenehmigung gelistet. Nehme an, dass die Ärztin deshalb anstelle von Folgeverordnung auf die Verordnung. a.d.R. gewechselt hat.
Geht das so (da die Diagnose gelistet ist) oder muss zuvor der Regelfall durchlaufen werden???
Ich weiß, das Thema kam schon öfter auf. Bin über die Suchfunktion leider nicht wirklich schlauer geworden.
Danke für eure Mühe!!!
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burmacat schrieb:
Habe eine Verordnung a.d. Regelfalls für Sprachtherapie (SP6, ICD-10: G12.2 Motoneuron-Krankheit), BARMER
Der Regelfall wurde normal begonnen und ist nach 18 erfolgten Therapieeinheiten noch nicht ausgeschöpft. Die Patientin hat ALS und der ICD-10-Schlüssel ist in Anlage 2 zur Langfristgenehmigung gelistet. Nehme an, dass die Ärztin deshalb anstelle von Folgeverordnung auf die Verordnung. a.d.R. gewechselt hat.
Geht das so (da die Diagnose gelistet ist) oder muss zuvor der Regelfall durchlaufen werden???
Ich weiß, das Thema kam schon öfter auf. Bin über die Suchfunktion leider nicht wirklich schlauer geworden.
Danke für eure Mühe!!!
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burmacat schrieb:
Vielen Dank!!!
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Wonderwoman schrieb:
Kann auch sofort adR verordnet werden?
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morpheus-06 schrieb:
Ja, bei Diagnosen der Anlage 2 langfristiger Heilmittelbedarf.
Link
Hier: Hintergrund und Zweck der Regelung...
Andere Infos habe ich nicht gefunden, würde mich aber sehr über eine Quelle freuen, die ich meinen verordnenden Ärzten vorlegen kann. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, einige Therapien fortsetzen zu können, welche budgethalber auf der Kippe stehen...
Danke für Infos!
Schönen Abend!
Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
Unter welcher Quelle genau finde ich denn, dass direkt mit einer VO a.d.R. begonnen werden kann? Habe beim G-BA leider nichts gefunden, im Gegenteil: Folgende Infos sagen meinem Verständnis nach, dass auch hier zunächst der Regelfall durchlaufen werden muss:
Link
Hier: Hintergrund und Zweck der Regelung...
Andere Infos habe ich nicht gefunden, würde mich aber sehr über eine Quelle freuen, die ich meinen verordnenden Ärzten vorlegen kann. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, einige Therapien fortsetzen zu können, welche budgethalber auf der Kippe stehen...
Danke für Infos!
Schönen Abend!
Kreisel78
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Hab dir ein PM geschickt. Du findest den Brief nicht auf der Homepage der G-BA. :scream:
Verfahren bei gelisteten Diagnosen i.V.m Diagnosengruppen/Indikationsschlüsseln
(vgl. Merkblatt G-BA, Punkt D., Ziffer 3., lit. a und b)
Der G-BA hat sich hier auf folgende Konkretisierung verständigt:
„Patienten mit einer in Anlage 2 gelisteten ICD-10-codierten Diagnose in Verbindung mit
der entsprechenden Diagnosegruppe/dem entsprechenden Indikationsschlüssel müssen
das Verfahren Erst-/Folgeverordnungen/Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls nicht
durchlaufen. Dies ist dadurch begründet, dass Patienten mit Diagnosen nach Anlage 2 in
der Regel bereits Heilmittel erhalten haben (z. B. vorangegangene stationäre bzw.
ambulante Leistungen oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation).“
Damit wurde festgelegt, dass Versicherte mit einer gelisteten ICD-10-codierten Diagnose
in Verbindung mit einer gelisteten Diagnosegruppe bzw. Indikationsschlüssel den
Regelfall der Heilmittel-RL nicht zwingend durchlaufen müssen. Dies gilt sowohl bei
erstmaliger ambulanter Versorgung bspw. nach einem vorangegangenen stationären
Aufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme, als auch bei schon länger bestehenden
Schädigungen bspw. nach einem behandlungsfreien Intervall. Für entsprechende
Versicherte können unmittelbar Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit einer
Verordnungsmenge für bis zu 12 Wochen ausgestellt werden.
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morpheus-06 schrieb:
Info RS 2013 / 143 GKV Spitzenverband vom 08.04.13
Verfahren bei gelisteten Diagnosen i.V.m Diagnosengruppen/Indikationsschlüsseln
(vgl. Merkblatt G-BA, Punkt D., Ziffer 3., lit. a und b)
Der G-BA hat sich hier auf folgende Konkretisierung verständigt:
„Patienten mit einer in Anlage 2 gelisteten ICD-10-codierten Diagnose in Verbindung mit
der entsprechenden Diagnosegruppe/dem entsprechenden Indikationsschlüssel müssen
das Verfahren Erst-/Folgeverordnungen/Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls nicht
durchlaufen. Dies ist dadurch begründet, dass Patienten mit Diagnosen nach Anlage 2 in
der Regel bereits Heilmittel erhalten haben (z. B. vorangegangene stationäre bzw.
ambulante Leistungen oder Leistungen zur medizinischen Rehabilitation).“
Damit wurde festgelegt, dass Versicherte mit einer gelisteten ICD-10-codierten Diagnose
in Verbindung mit einer gelisteten Diagnosegruppe bzw. Indikationsschlüssel den
Regelfall der Heilmittel-RL nicht zwingend durchlaufen müssen. Dies gilt sowohl bei
erstmaliger ambulanter Versorgung bspw. nach einem vorangegangenen stationären
Aufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme, als auch bei schon länger bestehenden
Schädigungen bspw. nach einem behandlungsfreien Intervall. Für entsprechende
Versicherte können unmittelbar Verordnungen außerhalb des Regelfalls mit einer
Verordnungsmenge für bis zu 12 Wochen ausgestellt werden.
Gruß, Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
Vielen Dank an Euch beide, Lars und morpheus!!! Jetzt weiß ich Bescheid und werde das entsprechend an die verordnenden Ärzte in den betroffenen Fällen weiterleiten, in der Hoffnung, dass die Behandlungen dann doch weitergehen können.
Gruß, Kreisel78
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SGBV schrieb:
Die Frage ist schon beantwortet, aber hier noch etwas zum Ausdrucken. Das kann man den Ärzten vorlegen:
Wo hast du den Link auf dem Brief hinbekommen??? Ich hatte den zwar per PM zugeschickt, aber hatte den Originalbezugsquelle (bzw. Link) nicht mehr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Hallo SGBV,
Wo hast du den Link auf dem Brief hinbekommen??? Ich hatte den zwar per PM zugeschickt, aber hatte den Originalbezugsquelle (bzw. Link) nicht mehr.
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SGBV schrieb:
Die Überschrift des Briefes bei google eingeben, da ist es der erste Treffer.
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morpheus-06 schrieb:
sorry, falscher Klick hilfreich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
*vor dem Kopf schlagend* :frowning: :flushed: :flushed: :frowning: :smile: :smile:
--> Die Therapeuten müssen in den G-BA, sonst klappt es nicht. Schließlich sollen wir so etwas prüfen.
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SGBV schrieb:
Dass es nicht so leicht zu finden ist, offenbart wieder unser Dilemma: in der Heilmittelrichtlinie steht es nicht + die Leistungserbringer wurden nicht flächendeckend informiert, sondern müssen es sich mühsam suchen.
--> Die Therapeuten müssen in den G-BA, sonst klappt es nicht. Schließlich sollen wir so etwas prüfen.
Es ist noch ein weiter Weg bis alle öffentlichen Institutionen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Informationsfreiheit nachkommen. :angry: :angry: :angry:
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Letztendlich ist es traurig, dass nur eine KV das veröffentlicht. Auch der GKV-Spitzenverband hat sein Rundschreiben nicht auf seine HP.
Es ist noch ein weiter Weg bis alle öffentlichen Institutionen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Informationsfreiheit nachkommen. :angry: :angry: :angry:
VIELEN DANK!!!
Und ja, es ist wirklich schlimm, dass nicht flächendeckend informiert wird! Insbesondere, da wir die letzte Instanz sind und im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen bleiben, wenn wir nicht richtig prüfen - wobei die Auslegung, was richtig ist, ja auch sehr schwammig sein kann...
Zum Glück gibt es hier immer wieder wissende Geister, die auch bereit sind, ihr Wissen mit anderen zu teilen. Hierfür ein DICKES LOB!
Euch allen einen hoffentlich schon schönen Feierabend und morgen wieder einen guten Arbeitstag!
Kreisel78
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Kreisel78 schrieb:
An alle, die sich hier so hilfreich eingebracht haben:
VIELEN DANK!!!
Und ja, es ist wirklich schlimm, dass nicht flächendeckend informiert wird! Insbesondere, da wir die letzte Instanz sind und im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen bleiben, wenn wir nicht richtig prüfen - wobei die Auslegung, was richtig ist, ja auch sehr schwammig sein kann...
Zum Glück gibt es hier immer wieder wissende Geister, die auch bereit sind, ihr Wissen mit anderen zu teilen. Hierfür ein DICKES LOB!
Euch allen einen hoffentlich schon schönen Feierabend und morgen wieder einen guten Arbeitstag!
Kreisel78
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morpheus-06 schrieb:
beim langfristigen Heilmittelbedarf, Diagnosen der Anlage 2, muss der Regelfall nicht durchlaufen werden, sondern kann sofort mit einer Vo adR begonnen werden. Quelle Info des G-BA
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