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vorrangige Heilmittel?
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Anonymer Teilnehmer
03.12.2022 12:56
Liebe Kollegen, wenn auf dem Rezept 3x MT und 3x Fango steht darf ich die hintereinander in einer Behandlung leisten, aber nicht wenn 3x MT und 3x KG verschrieben wird? Hatte gerade eine Absetzung...
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Liebe Kollegen, wenn auf dem Rezept 3x MT und 3x Fango steht darf ich die hintereinander in einer Behandlung leisten, aber nicht wenn 3x MT und 3x KG verschrieben wird? Hatte gerade eine Absetzung...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Liebe Kollegen, wenn auf dem Rezept 3x MT und 3x Fango steht darf ich die hintereinander in einer Behandlung leisten, aber nicht wenn 3x MT und 3x KG verschrieben wird? Hatte gerade eine Absetzung...

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silvia43
03.12.2022 14:43
Du darfst nur ein vorrangiges Heilmittel abgeben , nicht 2 vorrangige hintereinander wenn es auf einem Rezept steht
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Du darfst nur ein vorrangiges Heilmittel abgeben , nicht 2 vorrangige hintereinander wenn es auf einem Rezept steht
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Schippi
03.12.2022 15:35
Du darfst,aber nicht hintereinander am selben Tag
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Du darfst,aber nicht hintereinander am selben Tag
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Schippi schrieb:

Du darfst,aber nicht hintereinander am selben Tag

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silvia43 schrieb:

Du darfst nur ein vorrangiges Heilmittel abgeben , nicht 2 vorrangige hintereinander wenn es auf einem Rezept steht

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Nora Weber
03.12.2022 14:45
Kurz: ja.

Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2:
Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel [Anmerkung: Ausnahme siehe unten] ein vorrangiges Heilmittel und sofern verordnet ein ergänzendes Heilmittel.

Und zuvor in Abs. 2:
Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]

Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden:
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden.


Gruß
Nora
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• JürgenK
Kurz: ja. Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2: [zitat]Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel [[i]Anmerkung: Ausnahme siehe unten[/i]] [u]ein vorrangiges Heilmittel[/u] und sofern verordnet [u]ein ergänzendes Heilmittel.[/u] [/zitat] Und zuvor in Abs. 2: [zitat]Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...][/zitat] Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden: [zitat]In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann [u]dasselbe Heilmittel[/u] auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden.[/zitat] Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Kurz: ja.

Erläuterung: die Unterscheidung lautet "vorrangiges Heilmittel" gegenüber "ergänzendes Heilmittel". In den Heilmittelrichtlinien findet man dazu in § 12 Abs. 8 Satz 1 und 2:
Je Tag soll nur eine Behandlung erbracht werden. Eine Behandlung umfasst in der Regel [Anmerkung: Ausnahme siehe unten] ein vorrangiges Heilmittel und sofern verordnet ein ergänzendes Heilmittel.

Und zuvor in Abs. 2:
Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]

Die einzige Ausnahme, wonach auch mehr als ein vorrangiges Heilmittel je Verordnung am gleichen Behandlungstag erbracht werden darf, ist auch wieder im Abs. 8 im Satz 4 zu finden:
In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden.


Gruß
Nora



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