Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
Wir hatten innerhalb von 8 Wochen eine 2. Verordnung KMT und Heiße Rolle vorliegen. Indikationsschlüsse EV war WS 1 e. Auf unsere Bitte diese in eine Folgeverordnung mit Indikationschl. WS 2 f zu ändern hat der Arzt nicht reagiert. Stattdessen hat er eine V.a.d. R. ausgestellt ohne den Indikationsschlüssel anzupassen. Rezept ist von einer BKK.
Danke für Eure Info´s
Holzwurm
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Holzwurm schrieb:
Kann auf ein KMT-Rezept mit WS 1 e direkt eine Verordnung a.d. Regelfalles folgen ?
Wir hatten innerhalb von 8 Wochen eine 2. Verordnung KMT und Heiße Rolle vorliegen. Indikationsschlüsse EV war WS 1 e. Auf unsere Bitte diese in eine Folgeverordnung mit Indikationschl. WS 2 f zu ändern hat der Arzt nicht reagiert. Stattdessen hat er eine V.a.d. R. ausgestellt ohne den Indikationsschlüssel anzupassen. Rezept ist von einer BKK.
Danke für Eure Info´s
Holzwurm
Ärztin weigerte sich in WS2a zu ändern, telefonische Rückfrage bei Krankenkasse (auch eine BKK) war, dass wir das ohne Änderung nicht bezahlt bekommen.
Deshalb nach drei Behandlungen abgebrochen, eingereicht mit Schriftwechsel (Bitte Ärztin um Änderung und Rückantwort von ihr, dass ihr Rezept korrekt ausgestellt sei). Krankenkasse hat bezahlt.
Leider aber auf Kosten der Patientin gegangen, weil wir das Rezept abgebrochen haben und sie so leider nicht zu ihrer Therapie kam. Haben ihr einen Arztwechsel empfohlen und sie kommt trotzdem weiter in die Praxis.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Wo steht eigentlich, dass der Regelfall vor einer VOadR ausgenutzt werden muss???
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
stefan33 schrieb:
Geben die KK vor. Der Regelfall muss ausgeschöpft sein. So meine Information unserer Abrechenstelle.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
steht auch so in den HMR.
[bearbeitet am 15.05.14 14:23]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Wo genau?!?!... ach Shit... §8 Abs.1 ... OK, ich bin geläutert. :wink:
[bearbeitet am 15.05.14 14:23]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
DoNo schrieb:
Hatte das gleiche mit WS1a und KG und dann VadR.
Ärztin weigerte sich in WS2a zu ändern, telefonische Rückfrage bei Krankenkasse (auch eine BKK) war, dass wir das ohne Änderung nicht bezahlt bekommen.
Deshalb nach drei Behandlungen abgebrochen, eingereicht mit Schriftwechsel (Bitte Ärztin um Änderung und Rückantwort von ihr, dass ihr Rezept korrekt ausgestellt sei). Krankenkasse hat bezahlt.
Leider aber auf Kosten der Patientin gegangen, weil wir das Rezept abgebrochen haben und sie so leider nicht zu ihrer Therapie kam. Haben ihr einen Arztwechsel empfohlen und sie kommt trotzdem weiter in die Praxis.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Das ist richtig, es kann gewechselt werden, muss aber nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
christos schrieb:
Die Regel bei z.b. WS1a sind 6 Behandlungen und wenn die ausgeschöpft sind kann dann auf VAdR ausgestellt werden es ist nicht erforderlich auf WS2a zu gehen. Hatten noch nie Probleme damit. Schade Rezept unnötig abgebrochen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
paracelsus65 schrieb:
Bei einem Indikationsschlüssel WS1 oder EX1 gibt es keine Folgeverordnung - richtig ? Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls wäre im erweiterten Sinne keine Folgeverordnung ??? (ist eine Frage ???)
Das leiten die draus ab, weil ja bei WS1 "kurzfristig" und bei WS2 "längerfristiger" (o.ä.) steht. :smile: :smile: :smile:
Steht nirgends in den HMR... also wenn bei mir sowas abgelehnt wird, werde ich mal das Sozialgericht anrufen. Sowas klage ich dann auch bis zum Ende durch... Wenn, dann werde ich berichten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Hatte heute ein Gespräch mit der Interforum. Die haben wohl die Vorgabe von der Kasse, dass es bei WS1 gar keine VOadR geben kann, weil man ja wechseln kann.
Das leiten die draus ab, weil ja bei WS1 "kurzfristig" und bei WS2 "längerfristiger" (o.ä.) steht. :smile: :smile: :smile:
Steht nirgends in den HMR... also wenn bei mir sowas abgelehnt wird, werde ich mal das Sozialgericht anrufen. Sowas klage ich dann auch bis zum Ende durch... Wenn, dann werde ich berichten.
Steht nirgends in den HMR...
so hatte ich bisher auch gedacht. Danke
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
paracelsus65 schrieb:
Das leiten die draus ab, weil ja bei WS1 "kurzfristig" und bei WS2 "längerfristiger" (o.ä.) steht.
Steht nirgends in den HMR...
so hatte ich bisher auch gedacht. Danke
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
AngelMFA schrieb:
Aber es ist kein zwingender Wechsel von WS1 auf WS2 erforderlich, man kann dann gleich adR machen. Hatten wir noch nie Probleme mit.
Mein Profilbild bearbeiten