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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Ich bin selbst. Physiotherapeut mit u.a. Bachelor-Abschluss und Manuelle. Ich will jetzt den Voll- HP erlernen.
Weiß jemand Bescheid, was ich dann bezüglich der Physiotherapie alles darf und was nicht.
Angenommen, ich halte die Zulassungsbedingungen ein, (geplant sind separate Eingänge, Behandlungsräume, sowie Wartebereich), darf ich dann in der HP-Praxis ein Rezept für MT ausstellen und in meiner PT- Praxis einlösen?
Wie läuft das?
Vielen Dank an euch.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich bin selbst. Physiotherapeut mit u.a. Bachelor-Abschluss und Manuelle. Ich will jetzt den Voll- HP erlernen.
Weiß jemand Bescheid, was ich dann bezüglich der Physiotherapie alles darf und was nicht.
Angenommen, ich halte die Zulassungsbedingungen ein, (geplant sind separate Eingänge, Behandlungsräume, sowie Wartebereich), darf ich dann in der HP-Praxis ein Rezept für MT ausstellen und in meiner PT- Praxis einlösen?
Wie läuft das?
Vielen Dank an euch.
Die "Lizenz zu töten" kannst Du aber kriegen, in dem festgestellt wird, dass Du KEINE Gefahr für die Volksgesundheit bist, durch eine Überprüfung.
-------
Warum willst Du ein Rezept für Manuelle ausstellen und in Deiner Physio Praxis einlösen ?
Grundsätzlich kannst Du als HP auch Rezepte für Physiotherapie ausstellen, ja.
Ansonsten handelst Du entweder als Physio ODER als HP....
Was willst Du jetzt genau wissen.....?
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Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....diese VO sind nur privat zu verordnen...werden von der GKV nicht erstattet
Mfg
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Es geht mir um folgendes:
Kommt ein PKV Patient in meine Praxis und sein Rezept ist zu Ende, muss ich ihn somit nicht zum Arzt schicken, sondern stelle ihm selber ein PKV- Folgerezept aus.
ODER
Ein Pat kommt mit 10x KG, ich würde es aber Manualtherapeutisch behandeln. Kann ich ihm in diesem Falle einfach ein neues Rezept ausstellen?
Und ist es dann möglich, dass es JEMAND aus meiner Physiopraxis behandelt?
Hätte mal irgendwo gehört, dass es nicht geht, da ich Inhaber der HP-Praxis und gleichzeitig Inhaber der PT- Praxis bin und ich ja somit an mich selbst überweise.
Ich danke euch
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das mit der GKV verstehe ich schon.
Es geht mir um folgendes:
Kommt ein PKV Patient in meine Praxis und sein Rezept ist zu Ende, muss ich ihn somit nicht zum Arzt schicken, sondern stelle ihm selber ein PKV- Folgerezept aus.
ODER
Ein Pat kommt mit 10x KG, ich würde es aber Manualtherapeutisch behandeln. Kann ich ihm in diesem Falle einfach ein neues Rezept ausstellen?
Und ist es dann möglich, dass es JEMAND aus meiner Physiopraxis behandelt?
Hätte mal irgendwo gehört, dass es nicht geht, da ich Inhaber der HP-Praxis und gleichzeitig Inhaber der PT- Praxis bin und ich ja somit an mich selbst überweise.
Ich danke euch
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PTP schrieb:
Es geht, nur ob die PKV erstattet liegt am Vertrag des Versicherten. Rein rechtlich kann natürlich ein MA mit MT-Zertifikat ein von dir verordnetes Rezept abarbeiten
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ali schrieb:
Voll HP - kannst Du nicht erlernen.
Die "Lizenz zu töten" kannst Du aber kriegen, in dem festgestellt wird, dass Du KEINE Gefahr für die Volksgesundheit bist, durch eine Überprüfung.
-------
Warum willst Du ein Rezept für Manuelle ausstellen und in Deiner Physio Praxis einlösen ?
Grundsätzlich kannst Du als HP auch Rezepte für Physiotherapie ausstellen, ja.
Ansonsten handelst Du entweder als Physio ODER als HP....
Was willst Du jetzt genau wissen.....?
> Angenommen, ich halte die Zulassungsbedingungen ein, (geplant
> sind separate Eingänge, Behandlungsräume, sowie Wartebereich),
> darf ich dann in der HP-Praxis ein Rezept für MT ausstellen und
> in meiner PT- Praxis einlösen?
Das geht ohne Probleme. Nur nicht zu Lasten der GKV.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Dein Vorhaben (Rezepte für deine eigenen PP auszustellen) geht aber auch mit dem sekt. HP, oder nicht???? :confused:
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StefanP schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Angenommen, ich halte die Zulassungsbedingungen ein, (geplant
> sind separate Eingänge, Behandlungsräume, sowie Wartebereich),
> darf ich dann in der HP-Praxis ein Rezept für MT ausstellen und
> in meiner PT- Praxis einlösen?
Das geht ohne Probleme. Nur nicht zu Lasten der GKV.
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