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Problem beschreiben
Kitane schrieb:
Habe heute mit mehreren VdeK Kassen telefoniert bezüglich der Abrechnung bei 24-er VO,s einige Kassen zählen die 12 Wochen ab Ausstellungsdatum einige ab 1. Behandlungstermin . AOK zählt ab Ausstellungsdatum 83 Tage wo der Pat wieder beim Arzt vorstellig sein muß. Habe in den HMR nachgelesen und mit meinem Verband telefoniert bin nun etwas verunsichert. Nicht das ich eine Absetzung bekomme. Im Moment ist es noch nicht prüfrelevant aber es wird kommen . Was ich jetzt richtig mache muß später nicht wieder umgestellt werden. Immer etwas neues ich mag nicht mehr
komisch, die selbe Frage hatten wir heute diskotiert. Ich würde eher die 12 Wochen ab Austellungsdatum rechnen. Das ist sicherer.
Wieder ein Spielraum der Kassen. Man könnte argumentieren das eine Behandlung erst mit der ersten Behandlung beginnt und damit ab hier 12 Wochen zu rechnen sind.
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Für die Dauer der Leistungserbringung bei 24x KG 2x pro Woche spielt die 12 Wochen keine Rolle.
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Tempelritter schrieb:
12 Wochen bis zur neuen Erst-Verordnung?
Für die Dauer der Leistungserbringung bei 24x KG 2x pro Woche spielt die 12 Wochen keine Rolle.
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Kitane schrieb:
Aber natürlich Tempelritter , bei der Abgabe von 24er Rezepten sollte der Pat einmal in der Zeit beim Arzt gewesen sein.? Du kannst doch die VO nicht über. 5 Monate ziehen die meisten Ersatzkassen zählen die 12 Wochen ab Behandlungsbeginn die HEK nicht, die ab Ausstellung . Alles schwierig
Dazu gab es schon ellenlange Beiträge hier im Forum.
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Tempelritter schrieb:
Das stimmt nicht, das Rezept muss nur nach HMR gültig ausgestellt sein. Die Leistungserbringung kann dann über die 12 Wochen hinaus andauern. So die Info der Kassen in BaWü, auch der VdEK Landesvertretung in Stuttgart.
Dazu gab es schon ellenlange Beiträge hier im Forum.
[bearbeitet am 26.06.14 18:25]
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morpheus-06 schrieb:
Da bin ich 100%ig beim Templer. Durch Regelungen und Formulierungen in den HMR und RV spielt die 12 Wochenregelung hier keine Rolle. Sollte es zu einer Absetzung kommen wäre diese unberechtigt und ich würde auf Zahlung klagen.
[bearbeitet am 26.06.14 18:25]
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rudibam schrieb:
Ich breche grundsätzlich nach 12 Wochen ab und hole vom Arzt eine neue Verordnung. Ob sinnig oder unsinnig kann man drüber reden aber ich habe keinen Ärger. Warum soll ich hier den schwierigen Weg gehen.
Ich breche nicht nach 12 Wochen ab und hatte bis jetzt keine Probleme.
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die neue schrieb:
vorauseilender Gehorsam??
Ich breche nicht nach 12 Wochen ab und hatte bis jetzt keine Probleme.
Bei Unsicherheiten anrufen und Gespräch suchen, klappt bei uns vor allem bei der AOK hervorragend, inzwischen ist das ein richtig guter Telefonkontakt.
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ThomasA schrieb:
Warum Streit mit den Kassen?
Bei Unsicherheiten anrufen und Gespräch suchen, klappt bei uns vor allem bei der AOK hervorragend, inzwischen ist das ein richtig guter Telefonkontakt.
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morpheus-06 schrieb:
manche Kassen lassen aber nicht mit sich reden und suchen Streit, den bekommen die dann auch!
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ThomasA schrieb:
...leider wahr :angry:
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Problem beschreiben
Silvio schrieb:
Hi,
komisch, die selbe Frage hatten wir heute diskotiert. Ich würde eher die 12 Wochen ab Austellungsdatum rechnen. Das ist sicherer.
Wieder ein Spielraum der Kassen. Man könnte argumentieren das eine Behandlung erst mit der ersten Behandlung beginnt und damit ab hier 12 Wochen zu rechnen sind.
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