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Neues Thema
Verzugspauschale
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von Anne
28.01.2024 22:45
Hallo,
Wir rechnen seit wenigen Monaten selbst mit den KK ab.

Nun würde es mich interessieren, wenn die KK eine komplette Abrechnung mit z. B. 20 Verordnungen zu spät überweist, kann dann die Verzugspauschale für jedes Rezept gestellt werden, oder nur 1x für die Abrechnung?

Vielen Dank für die Antwort.
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Hallo, Wir rechnen seit wenigen Monaten selbst mit den KK ab. Nun würde es mich interessieren, wenn die KK eine komplette Abrechnung mit z. B. 20 Verordnungen zu spät überweist, kann dann die Verzugspauschale für jedes Rezept gestellt werden, oder nur 1x für die Abrechnung? Vielen Dank für die Antwort.
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Lars van Ravenzwaaij
28.01.2024 23:10
@von Anne Wenn alles auf einmal gezahlt wird, dann auch nur einmal die Verzugspauschale. Wird die Zahlung einzelner VO getrennt gezahlt, dann für jede einzelne Zahlung. Und vergesse auch die Verzugszinsen nicht, die kommen oben drauf.
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[mention]von Anne[/mention] Wenn alles auf einmal gezahlt wird, dann auch nur einmal die Verzugspauschale. Wird die Zahlung einzelner VO getrennt gezahlt, dann für jede einzelne Zahlung. Und vergesse auch die Verzugszinsen nicht, die kommen oben drauf.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@von Anne Wenn alles auf einmal gezahlt wird, dann auch nur einmal die Verzugspauschale. Wird die Zahlung einzelner VO getrennt gezahlt, dann für jede einzelne Zahlung. Und vergesse auch die Verzugszinsen nicht, die kommen oben drauf.

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von Anne
29.01.2024 10:46
Vielen Dank für die Info.
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von Anne schrieb:

Vielen Dank für die Info.

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von Anne
29.01.2024 19:30
@Lars van Ravenzwaaij habe doch noch zwei Fragen....

Wird das Schreiben an die KK bzgl. Verzugspauschale und Verzugszinsen einfach an die Abrechnungsstelle der KK per Post gesendet oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln?

Wie hoch liegt im Moment der Zinssatz?

Vielen Dank
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] habe doch noch zwei Fragen.... Wird das Schreiben an die KK bzgl. Verzugspauschale und Verzugszinsen einfach an die Abrechnungsstelle der KK per Post gesendet oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln? Wie hoch liegt im Moment der Zinssatz? Vielen Dank
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von Anne schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij habe doch noch zwei Fragen....

Wird das Schreiben an die KK bzgl. Verzugspauschale und Verzugszinsen einfach an die Abrechnungsstelle der KK per Post gesendet oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln?

Wie hoch liegt im Moment der Zinssatz?

Vielen Dank

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Lars van Ravenzwaaij
29.01.2024 19:54
@von Anne Die Kasse ist dein Vertragspartner, daher geht die Papier-Rechnung bei uns immer direkt an der Kasse (Abt. Abrechnung Heilmittel).

Der Zinssatz ist Basiszinssatz (derzeit 3,62) + 9 Prozentpunkte = 12,62 %

Der Basiszinssatz wird immer hier Link veröffentlicht.
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[mention]von Anne[/mention] Die Kasse ist dein Vertragspartner, daher geht die Papier-Rechnung bei uns immer direkt an der Kasse (Abt. Abrechnung Heilmittel). Der Zinssatz ist Basiszinssatz (derzeit 3,62) + 9 Prozentpunkte = 12,62 % Der Basiszinssatz wird immer hier https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/organisation/agb-und-regelungen/basiszinssatz-607820 veröffentlicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@von Anne Die Kasse ist dein Vertragspartner, daher geht die Papier-Rechnung bei uns immer direkt an der Kasse (Abt. Abrechnung Heilmittel).

Der Zinssatz ist Basiszinssatz (derzeit 3,62) + 9 Prozentpunkte = 12,62 %

Der Basiszinssatz wird immer hier Link veröffentlicht.

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GüSta
29.01.2024 20:07
@von Anne
Zitat: "oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln?"
Das hängt von Deinem Praxisprogramm ab; THEORG z. B. kann das.
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[mention]von Anne[/mention] Zitat: [i]"oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln?"[/i] Das hängt von Deinem Praxisprogramm ab; THEORG z. B. kann das.
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GüSta schrieb:

@von Anne
Zitat: "oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln?"
Das hängt von Deinem Praxisprogramm ab; THEORG z. B. kann das.

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Wonderwoman
03.02.2024 12:25
@Lars van Ravenzwaaij Für jede verspätete Teilzahlung 40 Euro? DAS halte ich für ein Gerücht. Du kannst höchstens die Zinsen anpassen. Ansonsten bitte Quelle liefern.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Für jede verspätete Teilzahlung 40 Euro? DAS halte ich für ein Gerücht. Du kannst höchstens die Zinsen anpassen. Ansonsten bitte Quelle liefern.
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Wonderwoman schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Für jede verspätete Teilzahlung 40 Euro? DAS halte ich für ein Gerücht. Du kannst höchstens die Zinsen anpassen. Ansonsten bitte Quelle liefern.

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Lars van Ravenzwaaij
03.02.2024 12:34
@Wonderwoman Wenn die Einzelrechnung in mehrere verspätete Zahlungen erfolgt, dann jeder einzelnen Zahlung 40 € plus individuelle Verzugszinsen.

Laut unsere SG ist es zwar eine Sammelrechnung, aber jeden Fall ist individuell zu betrachten, wenn unsere Gegenüber das effektiv so macht. Schließlich muss ich auch jeder einzelnen Zahlung einzeln bearbeiten. Da die Kassen auf Hinweis des Gerichts bislang in diese Fälle immer klein bei gegeben haben, kam es leider nie zu einem rechtskräftigen Urteil.
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[mention]Wonderwoman[/mention] Wenn die Einzelrechnung in mehrere verspätete Zahlungen erfolgt, dann jeder einzelnen Zahlung 40 € plus individuelle Verzugszinsen. Laut unsere SG ist es zwar eine Sammelrechnung, aber jeden Fall ist individuell zu betrachten, wenn unsere Gegenüber das effektiv so macht. Schließlich muss ich auch jeder einzelnen Zahlung einzeln bearbeiten. Da die Kassen auf Hinweis des Gerichts bislang in diese Fälle immer klein bei gegeben haben, kam es leider nie zu einem rechtskräftigen Urteil.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman Wenn die Einzelrechnung in mehrere verspätete Zahlungen erfolgt, dann jeder einzelnen Zahlung 40 € plus individuelle Verzugszinsen.

Laut unsere SG ist es zwar eine Sammelrechnung, aber jeden Fall ist individuell zu betrachten, wenn unsere Gegenüber das effektiv so macht. Schließlich muss ich auch jeder einzelnen Zahlung einzeln bearbeiten. Da die Kassen auf Hinweis des Gerichts bislang in diese Fälle immer klein bei gegeben haben, kam es leider nie zu einem rechtskräftigen Urteil.

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Halbtitan
03.02.2024 13:40
@Wonderwoman @Lars van Ravenzwaaij
Packt ihr EINE Rechnung in den Umschlag (in dem 100Rezepte sind) oder packt ihr 100 Rechnungen in den Umschlag (in dem 100 Rezepte sind)?
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[mention]Wonderwoman[/mention] [mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Packt ihr EINE Rechnung in den Umschlag (in dem 100Rezepte sind) oder packt ihr 100 Rechnungen in den Umschlag (in dem 100 Rezepte sind)?
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Halbtitan schrieb:

@Wonderwoman @Lars van Ravenzwaaij
Packt ihr EINE Rechnung in den Umschlag (in dem 100Rezepte sind) oder packt ihr 100 Rechnungen in den Umschlag (in dem 100 Rezepte sind)?

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Wonderwoman
03.02.2024 14:01
@Lars van Ravenzwaaij Hört sich für mich nicht plausibel an. Da es eine Pauschale ist, kann der Arbeitsaufwand nicht ausschlaggebend sein. Und ein Urteil muss es ja nicht sein... etwas aus dem BGB reicht mir wink
Denn §288 BGB gibt das nicht her... hier geht man nur von einem Verzug aus. Wenn ich also eine Summe fordere, dann kann sich der Schuldner auch mit dieser Summe oder Teilen davon in Verzug befinden.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Hört sich für mich nicht plausibel an. Da es eine Pauschale ist, kann der Arbeitsaufwand nicht ausschlaggebend sein. Und ein Urteil muss es ja nicht sein... etwas aus dem BGB reicht mir [emoji]wink[/emoji] Denn §288 BGB gibt das nicht her... hier geht man nur von einem Verzug aus. Wenn ich also eine Summe fordere, dann kann sich der Schuldner auch mit dieser Summe oder Teilen davon in Verzug befinden.
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Wonderwoman schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Hört sich für mich nicht plausibel an. Da es eine Pauschale ist, kann der Arbeitsaufwand nicht ausschlaggebend sein. Und ein Urteil muss es ja nicht sein... etwas aus dem BGB reicht mir wink
Denn §288 BGB gibt das nicht her... hier geht man nur von einem Verzug aus. Wenn ich also eine Summe fordere, dann kann sich der Schuldner auch mit dieser Summe oder Teilen davon in Verzug befinden.

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GüSta
03.02.2024 14:51
@Lars van Ravenzwaaij
Zitat: Die Kasse ist dein Vertragspartner, daher geht die Papier-Rechnung bei uns immer direkt an der Kasse (Abt. Abrechnung Heilmittel)."
Dieser Auffassung bin ich auch, aber aktuell bei uns die DAK wegen einer angeforderten Verzugspauschale nicht und verweist an ihren Vertragspartner, die DAVASO (so mit Schreiben vom 31.01.2024).
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Zitat: [i]Die Kasse ist dein Vertragspartner, daher geht die Papier-Rechnung bei uns immer direkt an der Kasse (Abt. Abrechnung Heilmittel)."[/i] Dieser Auffassung bin ich auch, aber aktuell bei uns die DAK wegen einer angeforderten Verzugspauschale nicht und verweist an ihren Vertragspartner, die DAVASO (so mit Schreiben vom 31.01.2024).
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GüSta schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Zitat: Die Kasse ist dein Vertragspartner, daher geht die Papier-Rechnung bei uns immer direkt an der Kasse (Abt. Abrechnung Heilmittel)."
Dieser Auffassung bin ich auch, aber aktuell bei uns die DAK wegen einer angeforderten Verzugspauschale nicht und verweist an ihren Vertragspartner, die DAVASO (so mit Schreiben vom 31.01.2024).

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Wonderwoman
03.02.2024 16:58
@GüSta Nicht gefallen lassen. Die können das gerne intern an die Davaso weitergeben... was sie auch tun, denn bei mir zahlt die Davaso die 40 Euro immer aus.
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• Lars van Ravenzwaaij
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[mention]GüSta[/mention] Nicht gefallen lassen. Die können das gerne intern an die Davaso weitergeben... was sie auch tun, denn bei mir zahlt die Davaso die 40 Euro immer aus.
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Wonderwoman schrieb:

@GüSta Nicht gefallen lassen. Die können das gerne intern an die Davaso weitergeben... was sie auch tun, denn bei mir zahlt die Davaso die 40 Euro immer aus.

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Lars van Ravenzwaaij
03.02.2024 21:04
@Wonderwoman Habe ich mir nicht ausgedacht, sondern unseren Rechtsverdreher. Und das Sozialgericht ist dem so gefolgt. Ich muss die Weisheit der Juristen nicht anzweifeln. Die zustandige Kammer ist schon seit Jahren ziemlich genervt von den Krankenkassen in Bezug auf HM-Abrechnungen. neutral_face
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[mention]Wonderwoman[/mention] Habe ich mir nicht ausgedacht, sondern unseren Rechtsverdreher. Und das Sozialgericht ist dem so gefolgt. Ich muss die Weisheit der Juristen nicht anzweifeln. Die zustandige Kammer ist schon seit Jahren ziemlich genervt von den Krankenkassen in Bezug auf HM-Abrechnungen. [emoji]neutral_face[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Wonderwoman Habe ich mir nicht ausgedacht, sondern unseren Rechtsverdreher. Und das Sozialgericht ist dem so gefolgt. Ich muss die Weisheit der Juristen nicht anzweifeln. Die zustandige Kammer ist schon seit Jahren ziemlich genervt von den Krankenkassen in Bezug auf HM-Abrechnungen. neutral_face

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Lars van Ravenzwaaij
03.02.2024 21:09
@Halbtitan Für jede einzelne Krankenkasse ein (verschlossener) Umschlag mit Rezepte und Begleitzettel. Die Umschläge gehen dann gesammelt in eine sog. Dokumententasche an den zuständige Belegannahme-Stellen.

Bei den Rehasport-Abrechnungen kann es bei einzelnen Kassen auch ein größeren Karton mit den Abrechnungsunterlagen sein. smirk
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[mention]Halbtitan[/mention] Für jede einzelne Krankenkasse ein (verschlossener) Umschlag mit Rezepte und Begleitzettel. Die Umschläge gehen dann gesammelt in eine sog. Dokumententasche an den zuständige Belegannahme-Stellen. Bei den Rehasport-Abrechnungen kann es bei einzelnen Kassen auch ein größeren Karton mit den Abrechnungsunterlagen sein. [emoji]smirk[/emoji]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Halbtitan Für jede einzelne Krankenkasse ein (verschlossener) Umschlag mit Rezepte und Begleitzettel. Die Umschläge gehen dann gesammelt in eine sog. Dokumententasche an den zuständige Belegannahme-Stellen.

Bei den Rehasport-Abrechnungen kann es bei einzelnen Kassen auch ein größeren Karton mit den Abrechnungsunterlagen sein. smirk

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von Anne schrieb:

Hallo,
Wir rechnen seit wenigen Monaten selbst mit den KK ab.

Nun würde es mich interessieren, wenn die KK eine komplette Abrechnung mit z. B. 20 Verordnungen zu spät überweist, kann dann die Verzugspauschale für jedes Rezept gestellt werden, oder nur 1x für die Abrechnung?

Vielen Dank für die Antwort.

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von Anne
30.01.2024 21:52
Vielen Dank für eure Antwort...
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von Anne schrieb:

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Heuberger
04.02.2024 15:06
Wie lange kann man denn die Verzugspauschale geltend machen? Verjährt das irgendwann?
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Wie lange kann man denn die Verzugspauschale geltend machen? Verjährt das irgendwann?
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GüSta
04.02.2024 17:15
Habe mir bisher darüber keine Gedanken gemacht. Wenn ich aber so zu denken anfange, dann fallen mir dazu spontan ein:
1) die Verzugspauschale ist keine (Sozial)Leistung des SGB, damit dürften die dortigen Verjährungsregelungen - siehe dazu § 45 SGB I - nicht greifen
2) blieben die Verjährungsregelungen des BGB und hier:
a) die "regelmäßige" des § 195 BGB (3 Jahre)
oder evtl. sogar
b) die "besondere" des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB (10 Jahre), da es sich nach meiner Kenntnis bei der Verzugspauschale um einen Schadensersatzanspruch handelt.

Aber evtl. findet sich im Forum jemand mit einer juristischen Ausbildung, der hier eine eindeutige Aussage treffen kann.
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Habe mir bisher darüber keine Gedanken gemacht. Wenn ich aber so zu denken anfange, dann fallen mir dazu spontan ein: 1) die Verzugspauschale ist keine (Sozial)Leistung des SGB, damit dürften die dortigen Verjährungsregelungen - siehe dazu § 45 SGB I - nicht greifen 2) blieben die Verjährungsregelungen des BGB und hier: a) die "regelmäßige" des § 195 BGB (3 Jahre) oder evtl. sogar b) die "besondere" des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB (10 Jahre), da es sich nach meiner Kenntnis bei der Verzugspauschale um einen Schadensersatzanspruch handelt. Aber evtl. findet sich im Forum jemand mit einer juristischen Ausbildung, der hier eine eindeutige Aussage treffen kann.
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GüSta schrieb:

Habe mir bisher darüber keine Gedanken gemacht. Wenn ich aber so zu denken anfange, dann fallen mir dazu spontan ein:
1) die Verzugspauschale ist keine (Sozial)Leistung des SGB, damit dürften die dortigen Verjährungsregelungen - siehe dazu § 45 SGB I - nicht greifen
2) blieben die Verjährungsregelungen des BGB und hier:
a) die "regelmäßige" des § 195 BGB (3 Jahre)
oder evtl. sogar
b) die "besondere" des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB (10 Jahre), da es sich nach meiner Kenntnis bei der Verzugspauschale um einen Schadensersatzanspruch handelt.

Aber evtl. findet sich im Forum jemand mit einer juristischen Ausbildung, der hier eine eindeutige Aussage treffen kann.

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Heuberger
04.02.2024 17:53
ok Danke Güsta. ich habe die ein oder andere Kasse die mir letztens die Rechnung zu spät gezahlt hat. Dachte mir nur, wenn die ein oder andere mal in Zukunft Probleme machen sollte, dann kann ich ja noch die Verzugspauschale rückwirkend geltend machen nach mehreren Monaten evtl. sogar Jahren. Aber dann müsste ich ja ne größere Summe an Verzugszinsen erhalten ?! Deshalb dachte ich , dass das spätestens nach 3 oder 4 Jahren verjährt ist...
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ok Danke Güsta. ich habe die ein oder andere Kasse die mir letztens die Rechnung zu spät gezahlt hat. Dachte mir nur, wenn die ein oder andere mal in Zukunft Probleme machen sollte, dann kann ich ja noch die Verzugspauschale rückwirkend geltend machen nach mehreren Monaten evtl. sogar Jahren. Aber dann müsste ich ja ne größere Summe an Verzugszinsen erhalten ?! Deshalb dachte ich , dass das spätestens nach 3 oder 4 Jahren verjährt ist...
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Heuberger schrieb:

ok Danke Güsta. ich habe die ein oder andere Kasse die mir letztens die Rechnung zu spät gezahlt hat. Dachte mir nur, wenn die ein oder andere mal in Zukunft Probleme machen sollte, dann kann ich ja noch die Verzugspauschale rückwirkend geltend machen nach mehreren Monaten evtl. sogar Jahren. Aber dann müsste ich ja ne größere Summe an Verzugszinsen erhalten ?! Deshalb dachte ich , dass das spätestens nach 3 oder 4 Jahren verjährt ist...

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die neue
04.02.2024 18:26
@Heuberger Nee.... Du bekommst natürlich nur die Verzugszinsen für die Zeit, die zu spät gezahlt wurde - nicht dafür, dass Du Monate später die Rechnung stellst joy
Beispiel: Die Kasse zahlt eine Woche zu spät und Du stellst die Verzugsrechnung 6 Monate später. Dann erhältst Du die 40 Euro zzgl. Zinsen für 7 Tage.
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[mention]Heuberger[/mention] Nee.... Du bekommst natürlich nur die Verzugszinsen für die Zeit, die zu spät gezahlt wurde - nicht dafür, dass Du Monate später die Rechnung stellst [emoji]joy[/emoji] Beispiel: Die Kasse zahlt eine Woche zu spät und Du stellst die Verzugsrechnung 6 Monate später. Dann erhältst Du die 40 Euro zzgl. Zinsen für 7 Tage.
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die neue schrieb:

@Heuberger Nee.... Du bekommst natürlich nur die Verzugszinsen für die Zeit, die zu spät gezahlt wurde - nicht dafür, dass Du Monate später die Rechnung stellst joy
Beispiel: Die Kasse zahlt eine Woche zu spät und Du stellst die Verzugsrechnung 6 Monate später. Dann erhältst Du die 40 Euro zzgl. Zinsen für 7 Tage.

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GüSta
04.02.2024 18:37
@Heuberger
Verzugszinsen fallen keine an für die Verzugspauschale, egal zu welchem Zeitpunkt Du sie geltend machst. Verzugszinsen gibt es "nur" auf fällige und nicht bezahlte Forderungen aus von Dir erbrachten Leistungen.
Hinweis: Kommentare im Internet sehen in der Verzugspauschale weniger einen Schadensersatzanspruch denn eher eine pauschale Entschädigung für vermehrten Gläubigeraufwand und als kleines Druckmittel zur Verbesserung der Zahlungsmoral. Also greift wohl nicht die 10-jährige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB.
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[mention]Heuberger[/mention] Verzugszinsen fallen keine an für die Verzugspauschale, egal zu welchem Zeitpunkt Du sie geltend machst. Verzugszinsen gibt es "nur" auf fällige und nicht bezahlte Forderungen aus von Dir erbrachten Leistungen. Hinweis: Kommentare im Internet sehen in der Verzugspauschale weniger einen Schadensersatzanspruch denn eher eine pauschale Entschädigung für vermehrten Gläubigeraufwand und als kleines Druckmittel zur Verbesserung der Zahlungsmoral. Also greift wohl nicht die 10-jährige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB.
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GüSta schrieb:

@Heuberger
Verzugszinsen fallen keine an für die Verzugspauschale, egal zu welchem Zeitpunkt Du sie geltend machst. Verzugszinsen gibt es "nur" auf fällige und nicht bezahlte Forderungen aus von Dir erbrachten Leistungen.
Hinweis: Kommentare im Internet sehen in der Verzugspauschale weniger einen Schadensersatzanspruch denn eher eine pauschale Entschädigung für vermehrten Gläubigeraufwand und als kleines Druckmittel zur Verbesserung der Zahlungsmoral. Also greift wohl nicht die 10-jährige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB.

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Heuberger
04.02.2024 18:50
@die neue
macht Sinnjoy
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Heuberger schrieb:

@die neue
macht Sinnjoy

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Heuberger schrieb:

Wie lange kann man denn die Verzugspauschale geltend machen? Verjährt das irgendwann?



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