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Wir sind ein 7-köpfiges Team,
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Zusammenarbeit zu vers...
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Wir rechnen seit wenigen Monaten selbst mit den KK ab.
Nun würde es mich interessieren, wenn die KK eine komplette Abrechnung mit z. B. 20 Verordnungen zu spät überweist, kann dann die Verzugspauschale für jedes Rezept gestellt werden, oder nur 1x für die Abrechnung?
Vielen Dank für die Antwort.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Wenn alles auf einmal gezahlt wird, dann auch nur einmal die Verzugspauschale. Wird die Zahlung einzelner VO getrennt gezahlt, dann für jede einzelne Zahlung. Und vergesse auch die Verzugszinsen nicht, die kommen oben drauf.
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von Anne schrieb:
Vielen Dank für die Info.
Wird das Schreiben an die KK bzgl. Verzugspauschale und Verzugszinsen einfach an die Abrechnungsstelle der KK per Post gesendet oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln?
Wie hoch liegt im Moment der Zinssatz?
Vielen Dank
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von Anne schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij habe doch noch zwei Fragen....
Wird das Schreiben an die KK bzgl. Verzugspauschale und Verzugszinsen einfach an die Abrechnungsstelle der KK per Post gesendet oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln?
Wie hoch liegt im Moment der Zinssatz?
Vielen Dank
Der Zinssatz ist Basiszinssatz (derzeit 3,62) + 9 Prozentpunkte = 12,62 %
Der Basiszinssatz wird immer hier Link veröffentlicht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Die Kasse ist dein Vertragspartner, daher geht die Papier-Rechnung bei uns immer direkt an der Kasse (Abt. Abrechnung Heilmittel).
Der Zinssatz ist Basiszinssatz (derzeit 3,62) + 9 Prozentpunkte = 12,62 %
Der Basiszinssatz wird immer hier Link veröffentlicht.
Zitat: "oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln?"
Das hängt von Deinem Praxisprogramm ab; THEORG z. B. kann das.
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GüSta schrieb:
@von Anne
Zitat: "oder gibt es eine Möglichkeit über die Abrechnungssoftware zu übermitteln?"
Das hängt von Deinem Praxisprogramm ab; THEORG z. B. kann das.
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Für jede verspätete Teilzahlung 40 Euro? DAS halte ich für ein Gerücht. Du kannst höchstens die Zinsen anpassen. Ansonsten bitte Quelle liefern.
Laut unsere SG ist es zwar eine Sammelrechnung, aber jeden Fall ist individuell zu betrachten, wenn unsere Gegenüber das effektiv so macht. Schließlich muss ich auch jeder einzelnen Zahlung einzeln bearbeiten. Da die Kassen auf Hinweis des Gerichts bislang in diese Fälle immer klein bei gegeben haben, kam es leider nie zu einem rechtskräftigen Urteil.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Wenn die Einzelrechnung in mehrere verspätete Zahlungen erfolgt, dann jeder einzelnen Zahlung 40 € plus individuelle Verzugszinsen.
Laut unsere SG ist es zwar eine Sammelrechnung, aber jeden Fall ist individuell zu betrachten, wenn unsere Gegenüber das effektiv so macht. Schließlich muss ich auch jeder einzelnen Zahlung einzeln bearbeiten. Da die Kassen auf Hinweis des Gerichts bislang in diese Fälle immer klein bei gegeben haben, kam es leider nie zu einem rechtskräftigen Urteil.
Packt ihr EINE Rechnung in den Umschlag (in dem 100Rezepte sind) oder packt ihr 100 Rechnungen in den Umschlag (in dem 100 Rezepte sind)?
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Halbtitan schrieb:
@Wonderwoman @Lars van Ravenzwaaij
Packt ihr EINE Rechnung in den Umschlag (in dem 100Rezepte sind) oder packt ihr 100 Rechnungen in den Umschlag (in dem 100 Rezepte sind)?
Denn §288 BGB gibt das nicht her... hier geht man nur von einem Verzug aus. Wenn ich also eine Summe fordere, dann kann sich der Schuldner auch mit dieser Summe oder Teilen davon in Verzug befinden.
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Wonderwoman schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hört sich für mich nicht plausibel an. Da es eine Pauschale ist, kann der Arbeitsaufwand nicht ausschlaggebend sein. Und ein Urteil muss es ja nicht sein... etwas aus dem BGB reicht mir wink
Denn §288 BGB gibt das nicht her... hier geht man nur von einem Verzug aus. Wenn ich also eine Summe fordere, dann kann sich der Schuldner auch mit dieser Summe oder Teilen davon in Verzug befinden.
Zitat: Die Kasse ist dein Vertragspartner, daher geht die Papier-Rechnung bei uns immer direkt an der Kasse (Abt. Abrechnung Heilmittel)."
Dieser Auffassung bin ich auch, aber aktuell bei uns die DAK wegen einer angeforderten Verzugspauschale nicht und verweist an ihren Vertragspartner, die DAVASO (so mit Schreiben vom 31.01.2024).
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Zitat: Die Kasse ist dein Vertragspartner, daher geht die Papier-Rechnung bei uns immer direkt an der Kasse (Abt. Abrechnung Heilmittel)."
Dieser Auffassung bin ich auch, aber aktuell bei uns die DAK wegen einer angeforderten Verzugspauschale nicht und verweist an ihren Vertragspartner, die DAVASO (so mit Schreiben vom 31.01.2024).
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Wonderwoman schrieb:
@GüSta Nicht gefallen lassen. Die können das gerne intern an die Davaso weitergeben... was sie auch tun, denn bei mir zahlt die Davaso die 40 Euro immer aus.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wonderwoman Habe ich mir nicht ausgedacht, sondern unseren Rechtsverdreher. Und das Sozialgericht ist dem so gefolgt. Ich muss die Weisheit der Juristen nicht anzweifeln. Die zustandige Kammer ist schon seit Jahren ziemlich genervt von den Krankenkassen in Bezug auf HM-Abrechnungen. neutral_face
Bei den Rehasport-Abrechnungen kann es bei einzelnen Kassen auch ein größeren Karton mit den Abrechnungsunterlagen sein. smirk
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Für jede einzelne Krankenkasse ein (verschlossener) Umschlag mit Rezepte und Begleitzettel. Die Umschläge gehen dann gesammelt in eine sog. Dokumententasche an den zuständige Belegannahme-Stellen.
Bei den Rehasport-Abrechnungen kann es bei einzelnen Kassen auch ein größeren Karton mit den Abrechnungsunterlagen sein. smirk
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von Anne schrieb:
Hallo,
Wir rechnen seit wenigen Monaten selbst mit den KK ab.
Nun würde es mich interessieren, wenn die KK eine komplette Abrechnung mit z. B. 20 Verordnungen zu spät überweist, kann dann die Verzugspauschale für jedes Rezept gestellt werden, oder nur 1x für die Abrechnung?
Vielen Dank für die Antwort.
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Problem beschreiben
von Anne schrieb:
Vielen Dank für eure Antwort...
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1) die Verzugspauschale ist keine (Sozial)Leistung des SGB, damit dürften die dortigen Verjährungsregelungen - siehe dazu § 45 SGB I - nicht greifen
2) blieben die Verjährungsregelungen des BGB und hier:
a) die "regelmäßige" des § 195 BGB (3 Jahre)
oder evtl. sogar
b) die "besondere" des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB (10 Jahre), da es sich nach meiner Kenntnis bei der Verzugspauschale um einen Schadensersatzanspruch handelt.
Aber evtl. findet sich im Forum jemand mit einer juristischen Ausbildung, der hier eine eindeutige Aussage treffen kann.
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GüSta schrieb:
Habe mir bisher darüber keine Gedanken gemacht. Wenn ich aber so zu denken anfange, dann fallen mir dazu spontan ein:
1) die Verzugspauschale ist keine (Sozial)Leistung des SGB, damit dürften die dortigen Verjährungsregelungen - siehe dazu § 45 SGB I - nicht greifen
2) blieben die Verjährungsregelungen des BGB und hier:
a) die "regelmäßige" des § 195 BGB (3 Jahre)
oder evtl. sogar
b) die "besondere" des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB (10 Jahre), da es sich nach meiner Kenntnis bei der Verzugspauschale um einen Schadensersatzanspruch handelt.
Aber evtl. findet sich im Forum jemand mit einer juristischen Ausbildung, der hier eine eindeutige Aussage treffen kann.
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Heuberger schrieb:
ok Danke Güsta. ich habe die ein oder andere Kasse die mir letztens die Rechnung zu spät gezahlt hat. Dachte mir nur, wenn die ein oder andere mal in Zukunft Probleme machen sollte, dann kann ich ja noch die Verzugspauschale rückwirkend geltend machen nach mehreren Monaten evtl. sogar Jahren. Aber dann müsste ich ja ne größere Summe an Verzugszinsen erhalten ?! Deshalb dachte ich , dass das spätestens nach 3 oder 4 Jahren verjährt ist...
Beispiel: Die Kasse zahlt eine Woche zu spät und Du stellst die Verzugsrechnung 6 Monate später. Dann erhältst Du die 40 Euro zzgl. Zinsen für 7 Tage.
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die neue schrieb:
@Heuberger Nee.... Du bekommst natürlich nur die Verzugszinsen für die Zeit, die zu spät gezahlt wurde - nicht dafür, dass Du Monate später die Rechnung stellst joy
Beispiel: Die Kasse zahlt eine Woche zu spät und Du stellst die Verzugsrechnung 6 Monate später. Dann erhältst Du die 40 Euro zzgl. Zinsen für 7 Tage.
Verzugszinsen fallen keine an für die Verzugspauschale, egal zu welchem Zeitpunkt Du sie geltend machst. Verzugszinsen gibt es "nur" auf fällige und nicht bezahlte Forderungen aus von Dir erbrachten Leistungen.
Hinweis: Kommentare im Internet sehen in der Verzugspauschale weniger einen Schadensersatzanspruch denn eher eine pauschale Entschädigung für vermehrten Gläubigeraufwand und als kleines Druckmittel zur Verbesserung der Zahlungsmoral. Also greift wohl nicht die 10-jährige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB.
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GüSta schrieb:
@Heuberger
Verzugszinsen fallen keine an für die Verzugspauschale, egal zu welchem Zeitpunkt Du sie geltend machst. Verzugszinsen gibt es "nur" auf fällige und nicht bezahlte Forderungen aus von Dir erbrachten Leistungen.
Hinweis: Kommentare im Internet sehen in der Verzugspauschale weniger einen Schadensersatzanspruch denn eher eine pauschale Entschädigung für vermehrten Gläubigeraufwand und als kleines Druckmittel zur Verbesserung der Zahlungsmoral. Also greift wohl nicht die 10-jährige Verjährungsfrist des § 199 Abs. 3 Ziff. 1 BGB.
macht Sinnjoy
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Heuberger schrieb:
@die neue
macht Sinnjoy
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Heuberger schrieb:
Wie lange kann man denn die Verzugspauschale geltend machen? Verjährt das irgendwann?
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