Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
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eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
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wurde nicht fündig im Archiv, daher folgende Fragen:
1.AOK zahlt seit 32 Tagen nicht.Zahlungsziel 14 Tage, steht auf meiner Rechnung.Ist mein Zahlungsziel bedeutend, oder gesetzliche Frist.Ist diese 28 Tage oder 30 Tage.
2.Meine Kommunikation mit der AOK läuft bisher ausschließlich über Mail.Langt Mahnung incl. Verzugzinsen über Mail oder nur Einschreiben rechtlich sicher?
Würde mich sehr über Antwort freuen,
Habe bisher noch nie erheben müssen, aber die regen mich auf.
Viele Grüße
Andi
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andi-jo schrieb:
Liebe Kollegen,
wurde nicht fündig im Archiv, daher folgende Fragen:
1.AOK zahlt seit 32 Tagen nicht.Zahlungsziel 14 Tage, steht auf meiner Rechnung.Ist mein Zahlungsziel bedeutend, oder gesetzliche Frist.Ist diese 28 Tage oder 30 Tage.
2.Meine Kommunikation mit der AOK läuft bisher ausschließlich über Mail.Langt Mahnung incl. Verzugzinsen über Mail oder nur Einschreiben rechtlich sicher?
Würde mich sehr über Antwort freuen,
Habe bisher noch nie erheben müssen, aber die regen mich auf.
Viele Grüße
Andi
das Zahlungsziel der AOK variiert von Bundesland zu Bundesland: bei reinen Papierunterlagen sind es überall 28 Tage, sonst können es auch mal 21 Tage sein.
Auskunft gibt Dir Dein Rahmenvertrag.
Nachweisen musst Du, dass die Daten vollständig bei der AOK eingegangen sind, sonst gilt der Eingangsstempel der AOK.
Verzugszinsen und Pauschale kannst Du erst berechnen, wenn das Geld bei Dir auf dem Konto ist.
Viele Grüße
Monika
----
Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Wo kein Wille ist, sind Gründe (Apachen)
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ich habe ausschließlich Mail- Korrespondenz mit dem Sachbearbeiter der AOK. Da wird es schwierig mit der Nachweisbarkeit.
Du bist Dir sicher , dass ich erst nach Eingang des Geldes die Verzugspauschale berechnen kann?
Das habe ich anders gehört.
Danke für die Auskunft
Andi
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andi-jo schrieb:
Hallo Monika,
ich habe ausschließlich Mail- Korrespondenz mit dem Sachbearbeiter der AOK. Da wird es schwierig mit der Nachweisbarkeit.
Du bist Dir sicher , dass ich erst nach Eingang des Geldes die Verzugspauschale berechnen kann?
Das habe ich anders gehört.
Danke für die Auskunft
Andi
Würde bei deinen 32 Tagen heißen 40€ Verzugspauschale + Verzugszinsen für 11 Tage.Kannst du auch per Mail schicken.
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weiß56 schrieb:
Verzugspauschale stellst du in Rechnung bei Überschreitung des Zahlungsziels.Wir haben 21 Tage bei AOK.
Würde bei deinen 32 Tagen heißen 40€ Verzugspauschale + Verzugszinsen für 11 Tage.Kannst du auch per Mail schicken.
Dann müsstest Du nochmals die Zinsen berechnen für die Zeit von Jetzt-bis-endlich-Geld-auf-dem Konto. Für so einen Aufwand ist mir meine Lebenszeit zu kostbar. Ob ich auf Verzug und -zinsen nochmal zwei bis drei Tage warte und dann alles in einem Aufwasch erledige, macht den Kohl auch nihct mehr fett.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Klar könntest Du die Verzugspauschale zur Zeit schon in Rechnung stellen und die Zinsen bis jetzt. Sowie eine Kasse in Verzug gerät, kannst Du loslegen.
Dann müsstest Du nochmals die Zinsen berechnen für die Zeit von Jetzt-bis-endlich-Geld-auf-dem Konto. Für so einen Aufwand ist mir meine Lebenszeit zu kostbar. Ob ich auf Verzug und -zinsen nochmal zwei bis drei Tage warte und dann alles in einem Aufwasch erledige, macht den Kohl auch nihct mehr fett.
Viele Grüße
Monika
du hast bestimmt den ganzen E-Mail Verkehr noch in deinem Mail Ordner, oder schon ausgedruckt (hoffe ich mal). Dann ist die Post per Einschreiben an die AOK gegangen (kannst dann prüfen wann zugestellt wurde). Den ganzen Briefverkehr und ein nettes Anschreiben schickst du dann an den Vorstandsvorsitzenden deiner AOK und bittest um Zahlung der Rechnung, da das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde, hast du die Ausfallrechnung in Höhe von 40,- Euro schon beigelegt. Dann gibst Du nochmals 8 Tage als Zahlungsziel und machst die Mitteilung, das anschließend die Angelegenheit vom Anwalt an das Sozialgericht weitergeleitet wird.
Nehme an das du sehr schnell deine Rechnung und die Verzugspauschale bekommst, Zinsen kannst du dann nachreichen, ebenfalls an den Vorstandsvorsitzenden.
Jedes Gerede mit Sachbearbeitern kannst du dir ersparen, bringt nichts.
Seit 4 Monaten gehen bei uns alle Beschwerden immer direkt an den Vorstandvorsitzenden der jeweiligen Kasse. Bisjetzt flutschte es ganz schnell.
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idefix- schrieb:
@ andi-jo
du hast bestimmt den ganzen E-Mail Verkehr noch in deinem Mail Ordner, oder schon ausgedruckt (hoffe ich mal). Dann ist die Post per Einschreiben an die AOK gegangen (kannst dann prüfen wann zugestellt wurde). Den ganzen Briefverkehr und ein nettes Anschreiben schickst du dann an den Vorstandsvorsitzenden deiner AOK und bittest um Zahlung der Rechnung, da das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde, hast du die Ausfallrechnung in Höhe von 40,- Euro schon beigelegt. Dann gibst Du nochmals 8 Tage als Zahlungsziel und machst die Mitteilung, das anschließend die Angelegenheit vom Anwalt an das Sozialgericht weitergeleitet wird.
Nehme an das du sehr schnell deine Rechnung und die Verzugspauschale bekommst, Zinsen kannst du dann nachreichen, ebenfalls an den Vorstandsvorsitzenden.
Jedes Gerede mit Sachbearbeitern kannst du dir ersparen, bringt nichts.
Seit 4 Monaten gehen bei uns alle Beschwerden immer direkt an den Vorstandvorsitzenden der jeweiligen Kasse. Bisjetzt flutschte es ganz schnell.
... aber erst einmal muss die Frist des RV überschritten sein, ehe man "Deinen" Brief an den Cher KK schickt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo idefix,
... aber erst einmal muss die Frist des RV überschritten sein, ehe man "Deinen" Brief an den Cher KK schickt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
davon gehe ich aus, das die Zahlungsfrist nach RV überschritten ist. Den Brief an den Chef der KK leitet niemand weiter, den schicke ich selber per einschrieben und "persönlich an …" weg.
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idefix- schrieb:
@ Jürgen,
davon gehe ich aus, das die Zahlungsfrist nach RV überschritten ist. Den Brief an den Chef der KK leitet niemand weiter, den schicke ich selber per einschrieben und "persönlich an …" weg.
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mosaik schrieb:
Hi,
das Zahlungsziel der AOK variiert von Bundesland zu Bundesland: bei reinen Papierunterlagen sind es überall 28 Tage, sonst können es auch mal 21 Tage sein.
Auskunft gibt Dir Dein Rahmenvertrag.
Nachweisen musst Du, dass die Daten vollständig bei der AOK eingegangen sind, sonst gilt der Eingangsstempel der AOK.
Verzugszinsen und Pauschale kannst Du erst berechnen, wenn das Geld bei Dir auf dem Konto ist.
Viele Grüße
Monika
----
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