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Hamburg St. Georg

ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.


Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Trad...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verzugspauschale

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Neues Thema
Verzugspauschale
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andi-jo
26.02.2020 17:57
Liebe Kollegen,
wurde nicht fündig im Archiv, daher folgende Fragen:
1.AOK zahlt seit 32 Tagen nicht.Zahlungsziel 14 Tage, steht auf meiner Rechnung.Ist mein Zahlungsziel bedeutend, oder gesetzliche Frist.Ist diese 28 Tage oder 30 Tage.
2.Meine Kommunikation mit der AOK läuft bisher ausschließlich über Mail.Langt Mahnung incl. Verzugzinsen über Mail oder nur Einschreiben rechtlich sicher?
Würde mich sehr über Antwort freuen,
Habe bisher noch nie erheben müssen, aber die regen mich auf.
Viele Grüße
Andi
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Liebe Kollegen, wurde nicht fündig im Archiv, daher folgende Fragen: 1.AOK zahlt seit 32 Tagen nicht.Zahlungsziel 14 Tage, steht auf meiner Rechnung.Ist mein Zahlungsziel bedeutend, oder gesetzliche Frist.Ist diese 28 Tage oder 30 Tage. 2.Meine Kommunikation mit der AOK läuft bisher ausschließlich über Mail.Langt Mahnung incl. Verzugzinsen über Mail oder nur Einschreiben rechtlich sicher? Würde mich sehr über Antwort freuen, Habe bisher noch nie erheben müssen, aber die regen mich auf. Viele Grüße Andi
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andi-jo schrieb:

Liebe Kollegen,
wurde nicht fündig im Archiv, daher folgende Fragen:
1.AOK zahlt seit 32 Tagen nicht.Zahlungsziel 14 Tage, steht auf meiner Rechnung.Ist mein Zahlungsziel bedeutend, oder gesetzliche Frist.Ist diese 28 Tage oder 30 Tage.
2.Meine Kommunikation mit der AOK läuft bisher ausschließlich über Mail.Langt Mahnung incl. Verzugzinsen über Mail oder nur Einschreiben rechtlich sicher?
Würde mich sehr über Antwort freuen,
Habe bisher noch nie erheben müssen, aber die regen mich auf.
Viele Grüße
Andi

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mosaik
26.02.2020 18:28
Hi,
das Zahlungsziel der AOK variiert von Bundesland zu Bundesland: bei reinen Papierunterlagen sind es überall 28 Tage, sonst können es auch mal 21 Tage sein.
Auskunft gibt Dir Dein Rahmenvertrag.
Nachweisen musst Du, dass die Daten vollständig bei der AOK eingegangen sind, sonst gilt der Eingangsstempel der AOK.
Verzugszinsen und Pauschale kannst Du erst berechnen, wenn das Geld bei Dir auf dem Konto ist.

Viele Grüße
Monika

----
Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Wo kein Wille ist, sind Gründe (Apachen)
1

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Hi, das Zahlungsziel der AOK variiert von Bundesland zu Bundesland: bei reinen Papierunterlagen sind es überall 28 Tage, sonst können es auch mal 21 Tage sein. Auskunft gibt Dir Dein Rahmenvertrag. Nachweisen musst Du, dass die Daten vollständig bei der AOK eingegangen sind, sonst gilt der Eingangsstempel der AOK. Verzugszinsen und Pauschale kannst Du erst berechnen, wenn das Geld bei Dir auf dem Konto ist. Viele Grüße Monika ---- Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Wo kein Wille ist, sind Gründe (Apachen)
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andi-jo
26.02.2020 18:36
Hallo Monika,
ich habe ausschließlich Mail- Korrespondenz mit dem Sachbearbeiter der AOK. Da wird es schwierig mit der Nachweisbarkeit.
Du bist Dir sicher , dass ich erst nach Eingang des Geldes die Verzugspauschale berechnen kann?
Das habe ich anders gehört.
Danke für die Auskunft
Andi
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Hallo Monika, ich habe ausschließlich Mail- Korrespondenz mit dem Sachbearbeiter der AOK. Da wird es schwierig mit der Nachweisbarkeit. Du bist Dir sicher , dass ich erst nach Eingang des Geldes die Verzugspauschale berechnen kann? Das habe ich anders gehört. Danke für die Auskunft Andi
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andi-jo schrieb:

Hallo Monika,
ich habe ausschließlich Mail- Korrespondenz mit dem Sachbearbeiter der AOK. Da wird es schwierig mit der Nachweisbarkeit.
Du bist Dir sicher , dass ich erst nach Eingang des Geldes die Verzugspauschale berechnen kann?
Das habe ich anders gehört.
Danke für die Auskunft
Andi

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weiß56
26.02.2020 19:43
Verzugspauschale stellst du in Rechnung bei Überschreitung des Zahlungsziels.Wir haben 21 Tage bei AOK.
Würde bei deinen 32 Tagen heißen 40€ Verzugspauschale + Verzugszinsen für 11 Tage.Kannst du auch per Mail schicken.
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Verzugspauschale stellst du in Rechnung bei Überschreitung des Zahlungsziels.Wir haben 21 Tage bei AOK. Würde bei deinen 32 Tagen heißen 40€ Verzugspauschale + Verzugszinsen für 11 Tage.Kannst du auch per Mail schicken.
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weiß56 schrieb:

Verzugspauschale stellst du in Rechnung bei Überschreitung des Zahlungsziels.Wir haben 21 Tage bei AOK.
Würde bei deinen 32 Tagen heißen 40€ Verzugspauschale + Verzugszinsen für 11 Tage.Kannst du auch per Mail schicken.

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mosaik
26.02.2020 20:06
Klar könntest Du die Verzugspauschale zur Zeit schon in Rechnung stellen und die Zinsen bis jetzt. Sowie eine Kasse in Verzug gerät, kannst Du loslegen.
Dann müsstest Du nochmals die Zinsen berechnen für die Zeit von Jetzt-bis-endlich-Geld-auf-dem Konto. Für so einen Aufwand ist mir meine Lebenszeit zu kostbar. Ob ich auf Verzug und -zinsen nochmal zwei bis drei Tage warte und dann alles in einem Aufwasch erledige, macht den Kohl auch nihct mehr fett.

Viele Grüße

Monika
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Klar könntest Du die Verzugspauschale zur Zeit schon in Rechnung stellen und die Zinsen bis jetzt. Sowie eine Kasse in Verzug gerät, kannst Du loslegen. Dann müsstest Du nochmals die Zinsen berechnen für die Zeit von Jetzt-bis-endlich-Geld-auf-dem Konto. Für so einen Aufwand ist mir meine Lebenszeit zu kostbar. Ob ich auf Verzug und -zinsen nochmal zwei bis drei Tage warte und dann alles in einem Aufwasch erledige, macht den Kohl auch nihct mehr fett. Viele Grüße Monika
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mosaik schrieb:

Klar könntest Du die Verzugspauschale zur Zeit schon in Rechnung stellen und die Zinsen bis jetzt. Sowie eine Kasse in Verzug gerät, kannst Du loslegen.
Dann müsstest Du nochmals die Zinsen berechnen für die Zeit von Jetzt-bis-endlich-Geld-auf-dem Konto. Für so einen Aufwand ist mir meine Lebenszeit zu kostbar. Ob ich auf Verzug und -zinsen nochmal zwei bis drei Tage warte und dann alles in einem Aufwasch erledige, macht den Kohl auch nihct mehr fett.

Viele Grüße

Monika

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idefix-
27.02.2020 09:35
@ andi-jo

du hast bestimmt den ganzen E-Mail Verkehr noch in deinem Mail Ordner, oder schon ausgedruckt (hoffe ich mal). Dann ist die Post per Einschreiben an die AOK gegangen (kannst dann prüfen wann zugestellt wurde). Den ganzen Briefverkehr und ein nettes Anschreiben schickst du dann an den Vorstandsvorsitzenden deiner AOK und bittest um Zahlung der Rechnung, da das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde, hast du die Ausfallrechnung in Höhe von 40,- Euro schon beigelegt. Dann gibst Du nochmals 8 Tage als Zahlungsziel und machst die Mitteilung, das anschließend die Angelegenheit vom Anwalt an das Sozialgericht weitergeleitet wird.
Nehme an das du sehr schnell deine Rechnung und die Verzugspauschale bekommst, Zinsen kannst du dann nachreichen, ebenfalls an den Vorstandsvorsitzenden.
Jedes Gerede mit Sachbearbeitern kannst du dir ersparen, bringt nichts.
Seit 4 Monaten gehen bei uns alle Beschwerden immer direkt an den Vorstandvorsitzenden der jeweiligen Kasse. Bisjetzt flutschte es ganz schnell.
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@ andi-jo du hast bestimmt den ganzen E-Mail Verkehr noch in deinem Mail Ordner, oder schon ausgedruckt (hoffe ich mal). Dann ist die Post per Einschreiben an die AOK gegangen (kannst dann prüfen wann zugestellt wurde). Den ganzen Briefverkehr und ein nettes Anschreiben schickst du dann an den Vorstandsvorsitzenden deiner AOK und bittest um Zahlung der Rechnung, da das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde, hast du die Ausfallrechnung in Höhe von 40,- Euro schon beigelegt. Dann gibst Du nochmals 8 Tage als Zahlungsziel und machst die Mitteilung, das anschließend die Angelegenheit vom Anwalt an das Sozialgericht weitergeleitet wird. Nehme an das du sehr schnell deine Rechnung und die Verzugspauschale bekommst, Zinsen kannst du dann nachreichen, ebenfalls an den Vorstandsvorsitzenden. Jedes Gerede mit Sachbearbeitern kannst du dir ersparen, bringt nichts. Seit 4 Monaten gehen bei uns alle Beschwerden immer direkt an den Vorstandvorsitzenden der jeweiligen Kasse. Bisjetzt flutschte es ganz schnell.
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idefix- schrieb:

@ andi-jo

du hast bestimmt den ganzen E-Mail Verkehr noch in deinem Mail Ordner, oder schon ausgedruckt (hoffe ich mal). Dann ist die Post per Einschreiben an die AOK gegangen (kannst dann prüfen wann zugestellt wurde). Den ganzen Briefverkehr und ein nettes Anschreiben schickst du dann an den Vorstandsvorsitzenden deiner AOK und bittest um Zahlung der Rechnung, da das Zahlungsziel nicht eingehalten wurde, hast du die Ausfallrechnung in Höhe von 40,- Euro schon beigelegt. Dann gibst Du nochmals 8 Tage als Zahlungsziel und machst die Mitteilung, das anschließend die Angelegenheit vom Anwalt an das Sozialgericht weitergeleitet wird.
Nehme an das du sehr schnell deine Rechnung und die Verzugspauschale bekommst, Zinsen kannst du dann nachreichen, ebenfalls an den Vorstandsvorsitzenden.
Jedes Gerede mit Sachbearbeitern kannst du dir ersparen, bringt nichts.
Seit 4 Monaten gehen bei uns alle Beschwerden immer direkt an den Vorstandvorsitzenden der jeweiligen Kasse. Bisjetzt flutschte es ganz schnell.

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JürgenK
27.02.2020 16:21
Hallo idefix,
... aber erst einmal muss die Frist des RV überschritten sein, ehe man "Deinen" Brief an den Cher KK schickt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Hallo idefix, ... aber erst einmal muss die Frist des RV überschritten sein, ehe man "Deinen" Brief an den Cher KK schickt. MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo idefix,
... aber erst einmal muss die Frist des RV überschritten sein, ehe man "Deinen" Brief an den Cher KK schickt.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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idefix-
01.03.2020 09:58
@ Jürgen,

davon gehe ich aus, das die Zahlungsfrist nach RV überschritten ist. Den Brief an den Chef der KK leitet niemand weiter, den schicke ich selber per einschrieben und "persönlich an …" weg.
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@ Jürgen, davon gehe ich aus, das die Zahlungsfrist nach RV überschritten ist. Den Brief an den Chef der KK leitet niemand weiter, den schicke ich selber per einschrieben und "persönlich an …" weg.
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idefix- schrieb:

@ Jürgen,

davon gehe ich aus, das die Zahlungsfrist nach RV überschritten ist. Den Brief an den Chef der KK leitet niemand weiter, den schicke ich selber per einschrieben und "persönlich an …" weg.

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Auskunft gibt Dir Dein Rahmenvertrag.
Nachweisen musst Du, dass die Daten vollständig bei der AOK eingegangen sind, sonst gilt der Eingangsstempel der AOK.
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