Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Ich habe jetzt zum ersten Mal die 40;- Euro Verzugspauschale von einer BKK eingefordert. Der zu Unrecht abgezogene Betrag war über deren Rechenzentrums Emmerdingen schon eingegangen. Habe die Verzugsforderung dann an den Vorstand der BKK geschickt. Sie haben mein Zahlungsziel verstreichen lassen.
Waskann ich jetzt machen. Eine Verzugsforderung von weiteren 40,- Euro für die 40,- Euro hört sich zwar lustig an, wird aber wohl nicht der Weg sein.
Haben die Kassen es bei euch akzeptiert oder musstet Ihr noch nachhelfen und wenn, wie?
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Zoe.H schrieb:
Hallo Ihr.
Ich habe jetzt zum ersten Mal die 40;- Euro Verzugspauschale von einer BKK eingefordert. Der zu Unrecht abgezogene Betrag war über deren Rechenzentrums Emmerdingen schon eingegangen. Habe die Verzugsforderung dann an den Vorstand der BKK geschickt. Sie haben mein Zahlungsziel verstreichen lassen.
Waskann ich jetzt machen. Eine Verzugsforderung von weiteren 40,- Euro für die 40,- Euro hört sich zwar lustig an, wird aber wohl nicht der Weg sein.
Haben die Kassen es bei euch akzeptiert oder musstet Ihr noch nachhelfen und wenn, wie?
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Zoe.H schrieb:
Ich habe gerade einiges über Mahnbescheide von der Verbraucherzentrale gelesen. Mir ist nicht klar, ob so ein Mahnbescheid auch an eine Krankenkasse, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, geschickt werden kann. Nicht so leicht sich einzulesen.
Erneute Zahlungsaufforderung an die GKV (€40 zzgl. Zinsen; -> verzugszinsenrechner.de ), knappes Zahlungsziel, z.B. 7 Tage, und Rechtsweg androhen; gerade letzteres ist wichtig da die SoFAs vor Bittstellern selten Respekt haben ;)
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Zoe.H schrieb:
Also: die 40,- plus Zinsen. Kann ich dann auch gleich meine Einschreiben-Kosten geltend machen ? Die tatsächlichen oder eine Auslagenpauschale von zb 10,- Euro?
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Papa Alpaka schrieb:
Für Auslagen/Mahnkosten ist schon durchgeurteilt das sie dem tatsächlichen zusätzlichen Aufwand entsprechen müssen, ein großer Energieversorger ist mit dem Versuch €4,-- auf dem Rechtsweg geltend zu machen gescheitert: das Gericht erkannte etwa €1,36 als relevante Größe an da PC, Drucker, Schreibtisch ohnehin zur Betriebsausstattung gehören und nicht über Mahngebühren finanziert werden dürfen. Versuchen kannst du's aber ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Ja, du kannst weiterfordern wenn der unrechtmäßig abgesetzte Betrag nach dem Zahlungsziel der ursprünglichen Rechnung eingegangen ist (womit automatisch Verzug eingetreten wäre da kalendarisch bestimmbares Datum verstrichen).
Erneute Zahlungsaufforderung an die GKV (€40 zzgl. Zinsen; -> verzugszinsenrechner.de ), knappes Zahlungsziel, z.B. 7 Tage, und Rechtsweg androhen; gerade letzteres ist wichtig da die SoFAs vor Bittstellern selten Respekt haben ;)
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