Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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So nun die Frage, wo steht es geschrieben ab wann genau die 4 Wochen Frist (2 Wochen VDAK) beginnt.?
Danke für die geistige Unterstützung, hab bald keine Lust mehr auf die ganzen Diskussionen mit den KK´s
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen,vlt. sitz ich mal wieder auf dem Schlauch. Ich stelle den KK´s bei Verzug die 40,- Euro Verzugspauschale in Rechnung, manchmal gibt es aber Diskussionen, das die Zeit gar nicht überschritten sei, da man die Postlaufzeit berücksichtigen muss bis zu 4-5 Tagen, das die elektronischen Daten und die Post zusammen auf dem Tisch des Bearbeiters liegen müssen, dann erst beginnt die Frist, dann Banklaufzeit von 3-4 Tagen usw.
So nun die Frage, wo steht es geschrieben ab wann genau die 4 Wochen Frist (2 Wochen VDAK) beginnt.?
Danke für die geistige Unterstützung, hab bald keine Lust mehr auf die ganzen Diskussionen mit den KK´s
solange du nicht für die verwaltung der kassen verantwortlich bist, kann dir egal sein ob der sachbearbeiter heute morgen oder in einem monat die sachen findet. 28 tage sind zeit genug für eine bearbeitung. wenn du mit dem postweg sichergehen willst dann mach 30 tage draus (wegen den 2 tagen wird dir, denk ich mal, auch kein zacken aus der krone brechen :wink: )
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Alex Moro schrieb:
was interessiert es dich wann bei dem sachbearbeiter die sachen auf dem tisch liegen? für dich zählt posteingangsdatum. bei einem einschreiben ist es der nächste tag. bei normalen versand dauerts in den seltensten fällen länger als 2 tage. meist ist die post am nächsten tag zugestellt.
solange du nicht für die verwaltung der kassen verantwortlich bist, kann dir egal sein ob der sachbearbeiter heute morgen oder in einem monat die sachen findet. 28 tage sind zeit genug für eine bearbeitung. wenn du mit dem postweg sichergehen willst dann mach 30 tage draus (wegen den 2 tagen wird dir, denk ich mal, auch kein zacken aus der krone brechen :wink: )
Bei elektronischer Anweisung 1 Tag, bei Überweisung per Überweisungsbeleg 2 Tage. Das ist Europäisches Recht.
Dazu käme im schlechtesten Falle das Wochenende, dann wären es drei oder vier Tage.
Aber im Normalfall nur 1 Tag
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vielen Dank für die Unterstützung :clap: :thumbsdown:
wünsche Euch ein schönes Wochenende
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idefix- schrieb:
Liebe Kollegen,
vielen Dank für die Unterstützung :clap: :thumbsdown:
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Break schrieb:
Die Banklaufzeit dürfte maximal 2 Tage betragen, je nachdem wie die Überweisung stattfindet.
Bei elektronischer Anweisung 1 Tag, bei Überweisung per Überweisungsbeleg 2 Tage. Das ist Europäisches Recht.
Dazu käme im schlechtesten Falle das Wochenende, dann wären es drei oder vier Tage.
Aber im Normalfall nur 1 Tag
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