Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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canna41 schrieb:
Hallo. Ich nutze meist den kurzen Dienstweg - Anruf bei der KK - um ausstehende Zahlungen zu erhalten. Hat jemand von Euch einen Link welcher belegt, wer beim vorgeschaltetem Abrechnungszentrum (Davaso etc.) der jeweiligen KK Nachforschungen anstellen muss? Meiner Meinung nach liegt die Pflicht bei der KK, da diese und ich Vertragspartner sind und ich ehrlich gesagt keine Lust habe eine halbe Stunde in der Warteschlange zu hängen. Hierzu hätte ich gerne einen Link oder auch eine persönliche Nachricht, wenn dies hier noch möglich ist. (Ich weiss zwar, dass ich sofort 40,00 Euro veranschlagen kann, doch hat mein bisheriges Verhalten dazu geführt, dass ich eigentlich keine Absetzungen habe und auch schon nachträglich geänderte Rezept ohne Unterschrift erstattet bekommen habe.) Danke für Eure Hilfe. Gruß Petra
KK ist Dein Vertragspartner ( Rahmenvertrag) die haben deligiert und verweisen bei Problemen auch gern erstmal auf Ihren Dienstleister (z..B. bis zur Ablehnung des Widerspruchs machen wir nichts) Wie Du damit umgehst ist Deine Sache...
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ali schrieb:
Versteh Deine Frage nicht ganz ? Es gibt auch keinen “Link“ wo drin steht z.B. das der Davaso GF Dein Ansprechpartner wäre..
KK ist Dein Vertragspartner ( Rahmenvertrag) die haben deligiert und verweisen bei Problemen auch gern erstmal auf Ihren Dienstleister (z..B. bis zur Ablehnung des Widerspruchs machen wir nichts) Wie Du damit umgehst ist Deine Sache...
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Der kürzeste Weg: Mahnung an den Kostenträger.................
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PhysioDino schrieb:
@Canna41....."Ich nutze meist den kurzen Dienstweg - Anruf bei der KK - um ausstehende Zahlungen zu erhalten....
Der kürzeste Weg: Mahnung an den Kostenträger.................
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idefix- schrieb:
Der kurze Dienstweg ist bei mir immer ein Schreiben an den Vorstandsvorsitzenden der jeweiligen KK. Ich rede nicht mehr mit den kleinen Sachbearbeitern. Das ist Nervenschonenender
Hallo. Ich nutze meist den kurzen Dienstweg - Anruf bei der KK - um ausstehende Zahlungen zu erhalten. Hat jemand von Euch einen Link welcher belegt, wer beim vorgeschaltetem Abrechnungszentrum (Davaso etc.) der jeweiligen KK Nachforschungen anstellen muss? Meiner Meinung nach liegt die Pflicht bei der KK, da diese und ich Vertragspartner sind und ich ehrlich gesagt keine Lust habe eine halbe Stunde in der Warteschlange zu hängen. Hierzu hätte ich gerne einen Link oder auch eine persönliche Nachricht, wenn dies hier noch möglich ist. (Ich weiss zwar, dass ich sofort 40,00 Euro veranschlagen kann, doch hat mein bisheriges Verhalten dazu geführt, dass ich eigentlich keine Absetzungen habe und auch schon nachträglich geänderte Rezept ohne Unterschrift erstattet bekommen habe.) Danke für Eure Hilfe. Gruß Petra
Das mag im Moment ja gut und schön sein - schützt Dich aber nicht vor späteren Rückforderungen. Da gilt dann als Anspruch auch nicht "ich hab Ihnen ja nie die mir zustehenden 40 Euro verlangt"
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die neue schrieb:
canna41 schrieb am 10.1.20 05:51:
Hallo. Ich nutze meist den kurzen Dienstweg - Anruf bei der KK - um ausstehende Zahlungen zu erhalten. Hat jemand von Euch einen Link welcher belegt, wer beim vorgeschaltetem Abrechnungszentrum (Davaso etc.) der jeweiligen KK Nachforschungen anstellen muss? Meiner Meinung nach liegt die Pflicht bei der KK, da diese und ich Vertragspartner sind und ich ehrlich gesagt keine Lust habe eine halbe Stunde in der Warteschlange zu hängen. Hierzu hätte ich gerne einen Link oder auch eine persönliche Nachricht, wenn dies hier noch möglich ist. (Ich weiss zwar, dass ich sofort 40,00 Euro veranschlagen kann, doch hat mein bisheriges Verhalten dazu geführt, dass ich eigentlich keine Absetzungen habe und auch schon nachträglich geänderte Rezept ohne Unterschrift erstattet bekommen habe.) Danke für Eure Hilfe. Gruß Petra
Das mag im Moment ja gut und schön sein - schützt Dich aber nicht vor späteren Rückforderungen. Da gilt dann als Anspruch auch nicht "ich hab Ihnen ja nie die mir zustehenden 40 Euro verlangt"
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