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Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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wie handhabt ihr das eig. mit der Verzugspauschale?
Mir ist es nicht ganz klar, ab wann die 21 Tage, bis die Kohle auf dem Konto eingeganen sein muss, anlaufen.
Aktuell sieht es so aus, dass die Mäuse bereits gestern, also am Freitag auf dem Konto hätten sein müssen, zumindest meinem Verständnins nach.
Nun haben wir bereits Samstag und demnach den 22. Tag, an dem das Geld noch nicht eingetroffen ist.
Rechnet man/ ihr hierbei noch den Postweg mit ein, sodass sich wir uns nach dem Rechnungserhalt richten müssen oder richtet man sich vielmehr nach der Rechnungsstellung?
Wenn letzteres der Fall ist, sollten diese 22 Tage, also dieser eine Tag den die Kasse zu lange braucht, doch bereits genügen um solch eine Verzugspauschale geltend zu machen.
Sicherlich ist meine Schilderung irgendwo sinnig, nur weiß ich nicht ob sie auch richtig ist. sweat_smile
Wie geht ihr das an?
LG
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"Als Rechnungseingang gilt der Tag, an dem die vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen eingegangen sind."
Der datumsgenaue Zugang der elektronischen Abrechnung ist aus der Bestätigungs-Email der Abrechnungsstelle ersichtlich, der Zugang der Papierunterlagen aus einem postalischen Nachweis, falls per Einwurf-Einschreiben oder als Einschreiben mit Rückschein verschickt wurde. Andernfalls gilt ein postalisches Schriftstück als mit dem 3. Tag zugestellt, außer
§ 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend
"Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag."
Bestreitet der „Empfänger“ den Eingang der Papierunterlagen, obliegt es dem Absender den Nachweis einer wirksamen Zustellung zu führen. Bei „normaler“ Briefpost ist dies aber nicht möglich.
§ 18 Abs. 12 unseres Rahmenvertrags
"Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fällig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein."
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GüSta schrieb:
§ 18 Abs. 4 Satz 2 unseres Rahmenvertrags
"Als Rechnungseingang gilt der Tag, an dem die vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen eingegangen sind."
Der datumsgenaue Zugang der elektronischen Abrechnung ist aus der Bestätigungs-Email der Abrechnungsstelle ersichtlich, der Zugang der Papierunterlagen aus einem postalischen Nachweis, falls per Einwurf-Einschreiben oder als Einschreiben mit Rückschein verschickt wurde. Andernfalls gilt ein postalisches Schriftstück als mit dem 3. Tag zugestellt, außer
§ 193 BGB Sonn- und Feiertag; Sonnabend
"Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag."
Bestreitet der „Empfänger“ den Eingang der Papierunterlagen, obliegt es dem Absender den Nachweis einer wirksamen Zustellung zu führen. Bei „normaler“ Briefpost ist dies aber nicht möglich.
§ 18 Abs. 12 unseres Rahmenvertrags
"Die Bezahlung der Rechnungen ist 21 Kalendertage nach Eingang der vollständigen Abrechnungsunterlagen (maschinelle Abrechnungsdaten und rechnungsbegründende Unterlagen) bei den von den Krankenkassen benannten Stellen fällig. Als Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder Übersendung von Zahlungsmitteln oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauftrages an ein Geldinstitut. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so tritt Fälligkeit erst am nächstfolgenden Arbeitstag ein."
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Physio-Goku schrieb:
Freunde der guten Unterhaltung,
wie handhabt ihr das eig. mit der Verzugspauschale?
Mir ist es nicht ganz klar, ab wann die 21 Tage, bis die Kohle auf dem Konto eingeganen sein muss, anlaufen.
Aktuell sieht es so aus, dass die Mäuse bereits gestern, also am Freitag auf dem Konto hätten sein müssen, zumindest meinem Verständnins nach.
Nun haben wir bereits Samstag und demnach den 22. Tag, an dem das Geld noch nicht eingetroffen ist.
Rechnet man/ ihr hierbei noch den Postweg mit ein, sodass sich wir uns nach dem Rechnungserhalt richten müssen oder richtet man sich vielmehr nach der Rechnungsstellung?
Wenn letzteres der Fall ist, sollten diese 22 Tage, also dieser eine Tag den die Kasse zu lange braucht, doch bereits genügen um solch eine Verzugspauschale geltend zu machen.
Sicherlich ist meine Schilderung irgendwo sinnig, nur weiß ich nicht ob sie auch richtig ist. sweat_smile
Wie geht ihr das an?
LG
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pt ani schrieb:
Ich meine, der vollständige Eingang aller erforderlichen Unterlagen ist der Zeitpunkt. Also ja, Postweg ist einzukalkulieren. Im Davaso Portal sieht man das Eingangsdatum, wenn ich nicht irre.
Sofern der Postweg mitzählt, liegen die Kassen noch im zeitlichen Rahmen.
Ich verschicke alle VO's immer per Einschreiben, daher ist es recht gut nachvollziehbar, wann der ganze Spaß angekommen ist.
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Physio-Goku schrieb:
Danke für die Antworten!
Sofern der Postweg mitzählt, liegen die Kassen noch im zeitlichen Rahmen.
Ich verschicke alle VO's immer per Einschreiben, daher ist es recht gut nachvollziehbar, wann der ganze Spaß angekommen ist.
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asima schrieb:
Ist leider egal, wann die VO voll war. Stichtag und x-mal zu lesen war 30.06.22... Für andere Dinge kannst du die 40 EUR berechnen. Vereins rechnen die Kassen nach, wenn es Ihnen zu viel ist...
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silvia43 schrieb:
Und bei Verzug 40 Euro aber dann welcher Zinssatz gilt und wie mach ich das !? Mich ärgert gerade die Davaso! Hab ein halbes Jahr um mein Geld gekämpft, jetzt endlich letzte Woche bekommen aber am nächsten Tag Mitteilung die Absetzung von 15 Euro wegen der Hygienepauschale ( alle Rz, waren im März und April 22 abgearbeitet ) nach Kampf mit Davaso und erneuter Rechnung im August 22 jetzt das nicht zahlen wollen der Hyg-pauschale. Hab Ihnen angekündigt das ich Verzug und Zinsen in Re. stelle. Bin mal gespannt !!!
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