Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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habe gerade festgestellt, dass auf einer KG- Verordnung die Versichertennummer fehlt ( gesetzlich versichert). Kann diese manuell auf die VO geschrieben werden oder muss die VO vom Arzt vervollständigt werden bzw. nochmal neu ausgedruckt werden, sozusagen als Duplikat?
Freue mich über Antworten und wünsche Euch ein schönes Wochenende!
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GüSta schrieb:
ich würde mir die Versichertenkarte (auch zum Identitätsvergleich) geben lassen, prüfen ob Gültigkeitsbeginn vor dem Verordnungsdatum bei identischer Kasse (auf Verordnung und Versichertenkarte) liegt und dann die fehlende Versichertennummer der Versichertenkarte entnehmen, auf der Verordnung nachtragen und in die EDV übernehmen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen zusammen,
habe gerade festgestellt, dass auf einer KG- Verordnung die Versichertennummer fehlt ( gesetzlich versichert). Kann diese manuell auf die VO geschrieben werden oder muss die VO vom Arzt vervollständigt werden bzw. nochmal neu ausgedruckt werden, sozusagen als Duplikat?
Freue mich über Antworten und wünsche Euch ein schönes Wochenende!
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Siehe dazu:
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GüSta schrieb:
Was wer bei der Heilmittelverordnung korrigieren, ergänzen darf ist in Anlage 3a (Ärzte) bzw. 3b (Zahnärzte) zum Vertrag nach § 125 SGB V beschrieben und was Deine Frage betrifft, gibt Seite 8 der Anlage 3a die offizielle Auskunft:
Siehe dazu:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok, auf der VO nachtragen heißt man kann es selber händisch auf die VO schreiben?
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GüSta schrieb:
+ Datum + Kürzel "LE" (steht für Leistungserbringer) + Unterschrift
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Info, habe genau nachgelesen. Somit kann ich die Versichertennummer selber nachtragen.
Danke Euch!
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Das wiederum kannst du bei genauem Nachlesen auf Seite 4 der von GüSta verlinkten Datei finden:
"Änderungen und Ergänzungen durch den Leistungserbringer bedürfen einer Unterschrift, einer Datumsangabe und das Kürzel „LE“ neben der ergänzten/ korrigierten Angabe."
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 14.05.2022 21:57 Uhr:Und das alles ins klitzekleine Minifeld reinquetschen? [...]
Das wiederum kannst du bei genauem Nachlesen auf Seite 4 der von GüSta verlinkten Datei finden:
"Änderungen und Ergänzungen durch den Leistungserbringer bedürfen einer Unterschrift, einer Datumsangabe und das Kürzel „LE“ neben der ergänzten/ korrigierten Angabe."
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und das alles ins klitzekleine Minifeld reinquetschen? Na toll.
Danke Euch!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Merci!
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