Hallo - falls Du Lust hast, im
schönen Mainz Gonsenheim in einer
modernen Praxis mit freundlichem
Ambiente zu arbeiten, freuen wir
uns auf ein Treffen!
Wir bieten Dir Supervisionen,
Fortbildungen, Sommer- und
Winterevents, sind digitalisiert
und verfügen über
Rezeptionskräfte.
Bei uns hast Du tolle und
vielseitige Patienten (Ortho,
Neuro, Trauma, Sport, Geriatrie,
uvm)
Da auch Osteopath/innen bei uns
arbeiten, gibt es tolle
Möglichkeiten für einen
interdisziplinären Austausch.
Unsere T...
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wie handhabt ihr das wenn Patienten einen Termin verpassen ohne Absage?
Darf ich den Patienten diesen versäumten Termin unterschreiben lassen?
Danke
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Problem beschreiben
PTB2012 schrieb:
Hallo,
wie handhabt ihr das wenn Patienten einen Termin verpassen ohne Absage?
Darf ich den Patienten diesen versäumten Termin unterschreiben lassen?
Danke
Besser ist es, den Patienten vor der ersten Behandlung eine Vereinbarung unterschreiben zu lassen in der festgehalten ist, wie viel es kostet, wenn er einen Termin verbummelt.
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Wenn es sich um eine Bestellpraxis handelt, dann greift hier der Annahmeverzug aus dem BGB und die Praxis kann den Kassenpreis als Ausfall in Rechnung stellen.
Unterschreiben lassen geht aber gar nicht!!! :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Man muss nichts unterschreiben lassen... das ist nur Service.
Wenn es sich um eine Bestellpraxis handelt, dann greift hier der Annahmeverzug aus dem BGB und die Praxis kann den Kassenpreis als Ausfall in Rechnung stellen.
Unterschreiben lassen geht aber gar nicht!!! :point_up:
> Wenn es sich um eine Bestellpraxis handelt, dann greift hier
> der Annahmeverzug aus dem BGB und die Praxis kann den
> Kassenpreis als Ausfall in Rechnung stellen.
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Denn die Gerichte entscheiden "verbraucherfreundlich". In jeden Fall besteht ohne Vereinbarung ein hohes Beweisrisiko mit blendenen Aussichten, dass Ding zu verlieren.
Das sagt der Anwalt:
Das ärztliche Ausfallhonorar und die heutige Rechtspraxis | Medizinrecht
"Voraussetzungen für einen Ausfallhonoraranspruch mit Erfolgsaussicht sind:
2. Der Patient hat ausdrücklich sein Einverständnis erklärt, dass er bei nicht fristgerechter Absage/ nicht rechtzeitiger Absage Ausfallhonoraransprüche akzeptiert und ausgleichen wird (Anamnesebogen/schriftliche Bestätigung)."
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Xela schrieb:
> Man muss nichts unterschreiben lassen... das ist nur Service.
> Wenn es sich um eine Bestellpraxis handelt, dann greift hier
> der Annahmeverzug aus dem BGB und die Praxis kann den
> Kassenpreis als Ausfall in Rechnung stellen.
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Denn die Gerichte entscheiden "verbraucherfreundlich". In jeden Fall besteht ohne Vereinbarung ein hohes Beweisrisiko mit blendenen Aussichten, dass Ding zu verlieren.
Das sagt der Anwalt:
Das ärztliche Ausfallhonorar und die heutige Rechtspraxis | Medizinrecht
"Voraussetzungen für einen Ausfallhonoraranspruch mit Erfolgsaussicht sind:
2. Der Patient hat ausdrücklich sein Einverständnis erklärt, dass er bei nicht fristgerechter Absage/ nicht rechtzeitiger Absage Ausfallhonoraransprüche akzeptiert und ausgleichen wird (Anamnesebogen/schriftliche Bestätigung)."
Heute muss man sich offensichtlich absichern...
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michael933 schrieb:
Ich lasse dies auf dem Aufnahmebogen unterschreiben , dort steht auch die Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber dem Abrechnungszentrum, die Hinweise auf alternative Therapiemethoden durch den Arzt und ein Satz zu Nebenwirkungen und den Umgang damit (Arzt aufsuchen).
Heute muss man sich offensichtlich absichern...
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Xela schrieb:
Natürlich können Sie den Patienten unterschreiben lassen. Riskieren allerdings ein Strafverfahren wegen Betrug u.U. den Entzug der Kassenzulassung.
Besser ist es, den Patienten vor der ersten Behandlung eine Vereinbarung unterschreiben zu lassen in der festgehalten ist, wie viel es kostet, wenn er einen Termin verbummelt.
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