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vielleicht habe ich etwas Grundlegendes nicht verstanden. Jedenfalls sagt mir Theorg bei einem Rezept, das 24 Behandlungseinheiten aufweist und dem ein Rezept vorausging, das ebenfalls 24 Behandlungseinheiten beinhaltet hat, dass die Verordnung OK ist, aber der Verordnungsfall nicht OK.
Nach Lektüre der HMR, § 7, habe ich auch etwas zur grundsätzlichen Systematik des Verordnungsfalls erfahren.
Mein Eindruck war, dass folgende Parameter zur Heilung des Fehlers führen könnten:
- 6 Monate Abstand zwischen den beiden Verordnungen => habs in Theorg getestet, der Fehler ging nicht weg
- anderer Arzt => habs in Theorg getestet, der Fehler ging nicht weg
- anderer ICD-Code für andere Diagnose => habs in Theorg getestet, der Fehler ging nicht weg
Das Rezept entspricht bzgl. Indikationsschlüssel, ICD-Code, Diagnosegruppe, Heilmittel exakt einem Rezept, das im März für den/die Patienten/Patientin ausgestellt wurde.
Theorg sagt mir jetzt, dass die zu verordnende und abrechenbare Menge an Behandlungseinheiten "6 Einheiten" statt "24 Einheiten" beträgt.
Ich habe schon in der HMR nachgelesen, aber für mich ist es bislang nicht nachvollziehbar, woran dieser Fehler liegt. Zum Verordnungsfall liest man viel Theorie, aber Erläuterungen zu Praxisfällen habe ich leider nicht finden können.
Vielen Dank für etwas Nachhilfe :-) und schönen Abend
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Noch besser wären sämtliche Angaben der Vor-VO und die jetzige VO.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nützlich wäre ICD10-Codes. Ohne diese Angabe können wir dir nicht helfen und würden genau wie du nur herumrätseln. 😉
Noch besser wären sämtliche Angaben der Vor-VO und die jetzige VO.
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Wintermöwe schrieb:
ICD Code ist I89.01 / LY / a,b
Mir fallen 3 Sachen ein:
1) Eingabefehler deinerseits (ist am wahrscheinlichsten) : Hier muss ich auf Theorg-Anwendern verweisen
2) Software-Bug: Hier muss ich auf die Theorg-Hotline verweisen.
3) passt die Angabe 12 Wochen x Frequenz = 24?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wintermöwe
Wintermöwe schrieb am 17.09.2022 22:24 Uhr:ICD Code ist I89.01 / LY / a,b Okay, soweit erstmal eindeutig. VO ist LHB gelistet, somit hat das Ganze nichts mit Verordnungsfall zu tun (LHB hebt 6-Monatsregel auf). Auch Arzt spielt keine Rolle.
Mir fallen 3 Sachen ein:
1) Eingabefehler deinerseits (ist am wahrscheinlichsten) : Hier muss ich auf Theorg-Anwendern verweisen
2) Software-Bug: Hier muss ich auf die Theorg-Hotline verweisen.
3) passt die Angabe 12 Wochen x Frequenz = 24?
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Wintermöwe schrieb:
Danke für die Info. Ich hatte eher darauf getippt, dass ich irgendeine Regel nicht verstanden habe. Schönen Abend.
Die Diagnoseliste zu LHB und BVB - Stand 01.07.2022 - findest Du z. B. unter:
Link
Danach müßte bei dem ICD-10 Code I89.01 und LY bei THEORG im Fenster der Verordnung "oben rechts" das Kürzel LHB erscheinen und somit einer Akzeptanz einer 24er Verordnung (bei mindestens 2 Behandlungen pro Woche) nichts mehr im Wege stehen. Wir arbeiten mit der aktuellen Version 14.87 von THEORG und da werden alle LHB und BVB zuverlässig angezeigt.
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GüSta schrieb:
@Wintermöwe
Die Diagnoseliste zu LHB und BVB - Stand 01.07.2022 - findest Du z. B. unter:
Link
Danach müßte bei dem ICD-10 Code I89.01 und LY bei THEORG im Fenster der Verordnung "oben rechts" das Kürzel LHB erscheinen und somit einer Akzeptanz einer 24er Verordnung (bei mindestens 2 Behandlungen pro Woche) nichts mehr im Wege stehen. Wir arbeiten mit der aktuellen Version 14.87 von THEORG und da werden alle LHB und BVB zuverlässig angezeigt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wintermöwe Ich würde die VO einmal löschen und neu anlegen. Gibt es eine Duplizierungsfunktion in Theorg? Dan würde ich das nutzen und wenn der Fehler dann noch auftaucht, ist es ein Bug. 😁
Die Ursache lag darin, dass ich für die Langfrist-VO die Funktion Dauertermin genutzt hatte. Für Rezepte, die auf Dauertermin angelegt sind, ist die Verordnungsfallprüfung nicht nutzbar. Erst mit der Umstellung auf normales Rezept, wird der Verordnungsfall geprüft.
Also eher Thema in Bezug auf Verständlichkeit/Nachvollziehbarkeit.
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Wintermöwe schrieb:
Mal zur Aufklärung: Es ist kein Bug gewesen.
Die Ursache lag darin, dass ich für die Langfrist-VO die Funktion Dauertermin genutzt hatte. Für Rezepte, die auf Dauertermin angelegt sind, ist die Verordnungsfallprüfung nicht nutzbar. Erst mit der Umstellung auf normales Rezept, wird der Verordnungsfall geprüft.
Also eher Thema in Bezug auf Verständlichkeit/Nachvollziehbarkeit.
Das sollte allerdings beim benutzen der Dauertermine und der damit notwendigen Dauerverordungen in TheOrg bekannt sein....wink
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KGSchuller schrieb:
@Wintermöwe
Das sollte allerdings beim benutzen der Dauertermine und der damit notwendigen Dauerverordungen in TheOrg bekannt sein....wink
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Was ist das für eine 6-Monats-Regel?
Ist ein Relikt aus der alten HMR (12-Woche-Frist), der sein Weg so noch in der neuen HMR gefunden hat. 😒 Auf wessen Wunsch und zu welchem Zweck, ist mir bis heute ein Rätsel, da dieser Regel de facto keine Wirkung mehr entfaltet. 🤷♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Lt. HMR fängt ein neuer VO-Fall 6 Monate nach Ausstellungsdatum an, wenn (und nur dann) der gleiche Arzt bei der gleichen identischen ICD10-Code in der Zwischenzeit keine weitere VO ausgestellt hat.
Ist ein Relikt aus der alten HMR (12-Woche-Frist), der sein Weg so noch in der neuen HMR gefunden hat. 😒 Auf wessen Wunsch und zu welchem Zweck, ist mir bis heute ein Rätsel, da dieser Regel de facto keine Wirkung mehr entfaltet. 🤷♂️
Klar hieß es, alles wird einfacher und es sieht auch danach aus, dass es tatsächlich so ist. So wie ich es verstehe, dürfte z.B. ein Arzt bei der "orientierenden Behandlungsmenge = 30 " kein einzelnes Rezept von "36 Behandlungseinheiten" ausstellen. Sehr wohl geht m.E. aber ein Rezept mit einer verordneten Behandlungsmenge von 24 und ein weiteres Rezept mit einer verordneten Behandlungsmenge von 24 - auch innerhalb eines einzelnen Verordnungsfalls. Die Frage ist aber auch, wenn z.B. ein Arzt ein Rezept bei einer orientierenden Behandlungsmenge = 30 ein Rezept von 36 Behandlungseinheiten ausstellt, ob dann auch 30 Behandlungsmengen (bei VO mit 36 Einheiten) abgerechnet werden können oder man diesen Formfehler erst zum Arzt kommunizieren müsste und um Änderung bitten muss. Für mich sieht es danach aus, dass hier alles möglich ist, denn die Behandlungsmenge ist nur "orientierend". Aber genau das irritiert mich.
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Wintermöwe schrieb:
Muss man nur noch mal tatsächlich über die orientierende Behandlungsmenge in einem Verordnungsfall, das mögliche Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge bei mehreren Verordnungen etc. genauer nachdenken bevor man die nächsten Absetzungen kassiert.
Klar hieß es, alles wird einfacher und es sieht auch danach aus, dass es tatsächlich so ist. So wie ich es verstehe, dürfte z.B. ein Arzt bei der "orientierenden Behandlungsmenge = 30 " kein einzelnes Rezept von "36 Behandlungseinheiten" ausstellen. Sehr wohl geht m.E. aber ein Rezept mit einer verordneten Behandlungsmenge von 24 und ein weiteres Rezept mit einer verordneten Behandlungsmenge von 24 - auch innerhalb eines einzelnen Verordnungsfalls. Die Frage ist aber auch, wenn z.B. ein Arzt ein Rezept bei einer orientierenden Behandlungsmenge = 30 ein Rezept von 36 Behandlungseinheiten ausstellt, ob dann auch 30 Behandlungsmengen (bei VO mit 36 Einheiten) abgerechnet werden können oder man diesen Formfehler erst zum Arzt kommunizieren müsste und um Änderung bitten muss. Für mich sieht es danach aus, dass hier alles möglich ist, denn die Behandlungsmenge ist nur "orientierend". Aber genau das irritiert mich.
Nein muss man nicht. Der VO-Fall hat für uns null, nada, Zero Konsequenzen. Wie ich schon schrieb, ist mir der Nutzen des Ganzen völlig schleierhaft. Es ist auch gar nicht klar, auf wessen Mist (GKV oder KBV) das gewachsen ist. 🤔
Und was der Rest deiner Ausführungen betrifft, das ist volliger Nonsens. Kloppe dieser Gedankengang bitte in die Tonne. Es scheint mir tatsächlich so, dass du die Systematik der neuen HMR nicht wirklich verstehst. 🤷♂️
Die "orientierende Behandlungsmenge" - als SOLL-Tatbestand - entfaltet seine Wirkung nur und ausschließlich auf ärztlicher Seite. Für uns als LE hat nur die Anzahl der Behandlungen pro VO ein abrechnungsrelevante Bedeutung.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Wintermöwe
Wintermöwe schrieb am 21.09.2022 21:23 Uhr:Muss man nur noch mal tatsächlich über die orientierende Behandlungsmenge in einem Verordnungsfall, das mögliche Überschreiten der orientierenden Behandlungsmenge bei mehreren Verordnungen etc. genauer nachdenken bevor man die nächsten Absetzungen kassiert.
Nein muss man nicht. Der VO-Fall hat für uns null, nada, Zero Konsequenzen. Wie ich schon schrieb, ist mir der Nutzen des Ganzen völlig schleierhaft. Es ist auch gar nicht klar, auf wessen Mist (GKV oder KBV) das gewachsen ist. 🤔
Und was der Rest deiner Ausführungen betrifft, das ist volliger Nonsens. Kloppe dieser Gedankengang bitte in die Tonne. Es scheint mir tatsächlich so, dass du die Systematik der neuen HMR nicht wirklich verstehst. 🤷♂️
Die "orientierende Behandlungsmenge" - als SOLL-Tatbestand - entfaltet seine Wirkung nur und ausschließlich auf ärztlicher Seite. Für uns als LE hat nur die Anzahl der Behandlungen pro VO ein abrechnungsrelevante Bedeutung.
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Schaum mal in den FAK, 60er Nummern, da wird es klarer. Der Arzt spielt z.B. keine Rolle.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann Hast du dich vertan? Die 60er haben mit der VO-Fall nichts zu tun. 🤔
HMR §7
... im Zusammenhang mit
Wo spielt, bitte schön, der Arzt (=Verordner) beim VO-Fall keine Rolle? Im Gegenteil: Der LE spielt dabei keine Rolle.
Offensichtlich hast auch du diesen Teil der HMR nicht (richtig) verstanden?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann
Jan Herrmann schrieb am 23.09.2022 07:37 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Schaum mal in den FAK, 60er Nummern, da wird es klarer. Der Arzt spielt z.B. keine Rolle.
1) Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10GM-Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog.
(3) Der Verordnungsfall und die orientierende Behandlungsmenge beziehen sich auf die jeweilige Verordnerin oder den jeweiligen Verordner. 🤓
HMR §7
... im Zusammenhang mit
Wo spielt, bitte schön, der Arzt (=Verordner) beim VO-Fall keine Rolle? Im Gegenteil: Der LE spielt dabei keine Rolle.
Offensichtlich hast auch du diesen Teil der HMR nicht (richtig) verstanden?
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Jan Herrmann schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ja, aber danach kam der BRV 6nd dann die FAK. Aus dem HMR habe ich lang keinen mehr zitieren hören.
Ihr schreibt über zwei verschiedene Themen: Jan Herrmann bezieht sich beispielsweise darauf, dass in Frage 63 des Fragen-Antworten-Katalogs bei identischem ICD-10-Code und Diagnosegruppe keine parallel ausgestellten Verordnungen erbracht werden dürfen, auch wenn die Verordnungen von zwei verschiedenen Ärzten ausgestellt werden.
Lars van Ravenzwaaij dagegen stellt zu Recht klar, dass der - ausschließlich in den Heilmittel-Richtlinien definierte - Verordnungsfall durch einen neuen Arzt auch neu ausgelöst wird. Auch wenn diese Definition tatsächlich für uns nur wenig Konsequenzen hat (nicht ganz "[...] null, nada, Zero Konsequenzen [...]", da die Maximalmenge von 12 Behandlungseinheiten für D1 und Massage erst durch einen neuen Verordnungsfall zurückgesetzt wird)...
@Jan Herrmann Obwohl der Fragen-Antwort-Katalog und der Rahmenvertrag erst im Nachgang definiert wurden, gibt es in den Heilmittel-Richtlinien noch eine Menge Lesestoff, der weiterhin relevant ist. Und ich zitiere weiterhin durchaus gerne daraus... wink
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Jan Herrmann @Lars van Ravenzwaaij Vielleicht kann ich vermitteln...? sweat_smile
Ihr schreibt über zwei verschiedene Themen: Jan Herrmann bezieht sich beispielsweise darauf, dass in Frage 63 des Fragen-Antworten-Katalogs bei identischem ICD-10-Code und Diagnosegruppe keine parallel ausgestellten Verordnungen erbracht werden dürfen, auch wenn die Verordnungen von zwei verschiedenen Ärzten ausgestellt werden.
Lars van Ravenzwaaij dagegen stellt zu Recht klar, dass der - ausschließlich in den Heilmittel-Richtlinien definierte - Verordnungsfall durch einen neuen Arzt auch neu ausgelöst wird. Auch wenn diese Definition tatsächlich für uns nur wenig Konsequenzen hat (nicht ganz "[...] null, nada, Zero Konsequenzen [...]", da die Maximalmenge von 12 Behandlungseinheiten für D1 und Massage erst durch einen neuen Verordnungsfall zurückgesetzt wird)...
@Jan Herrmann Obwohl der Fragen-Antwort-Katalog und der Rahmenvertrag erst im Nachgang definiert wurden, gibt es in den Heilmittel-Richtlinien noch eine Menge Lesestoff, der weiterhin relevant ist. Und ich zitiere weiterhin durchaus gerne daraus... wink
Gruß
Nora
Zurück zum Anfang des Threads: Thema war VO-Fall nach HMR §7 und nicht irgendwelche sonstige Fallkonstellationen. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Nora Weber Du hast, wie so oft, recht. Ich hatte D1 nicht ganz auf dem Radar.
Zurück zum Anfang des Threads: Thema war VO-Fall nach HMR §7 und nicht irgendwelche sonstige Fallkonstellationen. 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Jan Herrmann
Jan Herrmann schrieb am 23.09.2022 13:17 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Ja, aber danach kam der BRV 6nd dann die FAK. Aus dem HMR habe ich lang keinen mehr zitieren hören. Tja, die HMR spielt dennoch weiterhin ein aktive Rolle im Alltagsgeschehen. Sei es nur, daß dort die LHBs, BVBs, Korrekturnotwendigkeiten usw definiert werden. Ergo, die HMR gehört auch zum kleinen Einmaleins des Rezepthändlings. 😁
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Problem beschreiben
Wintermöwe schrieb:
Hallo zusammen,
vielleicht habe ich etwas Grundlegendes nicht verstanden. Jedenfalls sagt mir Theorg bei einem Rezept, das 24 Behandlungseinheiten aufweist und dem ein Rezept vorausging, das ebenfalls 24 Behandlungseinheiten beinhaltet hat, dass die Verordnung OK ist, aber der Verordnungsfall nicht OK.
Nach Lektüre der HMR, § 7, habe ich auch etwas zur grundsätzlichen Systematik des Verordnungsfalls erfahren.
Mein Eindruck war, dass folgende Parameter zur Heilung des Fehlers führen könnten:
- 6 Monate Abstand zwischen den beiden Verordnungen => habs in Theorg getestet, der Fehler ging nicht weg
- anderer Arzt => habs in Theorg getestet, der Fehler ging nicht weg
- anderer ICD-Code für andere Diagnose => habs in Theorg getestet, der Fehler ging nicht weg
Das Rezept entspricht bzgl. Indikationsschlüssel, ICD-Code, Diagnosegruppe, Heilmittel exakt einem Rezept, das im März für den/die Patienten/Patientin ausgestellt wurde.
Theorg sagt mir jetzt, dass die zu verordnende und abrechenbare Menge an Behandlungseinheiten "6 Einheiten" statt "24 Einheiten" beträgt.
Ich habe schon in der HMR nachgelesen, aber für mich ist es bislang nicht nachvollziehbar, woran dieser Fehler liegt. Zum Verordnungsfall liest man viel Theorie, aber Erläuterungen zu Praxisfällen habe ich leider nicht finden können.
Vielen Dank für etwas Nachhilfe :-) und schönen Abend
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