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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verordnungen Vom Augenarzt oder Zahnarzt

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Verordnungen Vom Augenarzt oder Zahnarzt
Es gibt 3 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
18.12.2015 10:20
Hallo Ihr Lieben,
Darf auch ein Augenarzt KG oder MT verordnen? Was wird dann als eventuelle Diagnose draufstehen?( Indikationsschlüssel? )
Wenn ein Zahnarzt MT verordnet, dann nur Wegen CMD?
Wenn ein Zahnarzt KG verordnet dann aus welchen Gründen? (zum Beispiel)

Danke für hilfreiche Antworten
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Hallo Ihr Lieben, Darf auch ein Augenarzt KG oder MT verordnen? Was wird dann als eventuelle Diagnose draufstehen?( Indikationsschlüssel? ) Wenn ein Zahnarzt MT verordnet, dann nur Wegen CMD? Wenn ein Zahnarzt KG verordnet dann aus welchen Gründen? (zum Beispiel) Danke für hilfreiche Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Ihr Lieben,
Darf auch ein Augenarzt KG oder MT verordnen? Was wird dann als eventuelle Diagnose draufstehen?( Indikationsschlüssel? )
Wenn ein Zahnarzt MT verordnet, dann nur Wegen CMD?
Wenn ein Zahnarzt KG verordnet dann aus welchen Gründen? (zum Beispiel)

Danke für hilfreiche Antworten

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Körnchen
18.12.2015 22:07
1. Der Augenarzt darf KG, MT usw. verordnen. Hierfür muss er das übliche Muster 13 benutzen. Es gelten natürlich die HMR wie für alle Kassenärzte. Er kann alle möglichen Indikationen wie jeder andere Kassenarzt benutzen. ich hatte bisher einmal in 20 jahren eine Heilmittelverordnung vom Augenarzt (MLD Gesicht nach Augen-Op [Schlupflider] und Gesichtsödem) .
Es gibt auch Budgetvereinbarungen für Physiotherapie bei Augenärzten.

2. Zahnärzte dürfen ohne Rücksicht auf die HMR KG oder MT, aber auch andere Heilmittel verordnen (auf Musterblatt 16).
Indikationen wären z.B. CMD, Kiefersperre, HWS-Syndrom, Z.n. Zahnextraktion (Einschränkung der Kiefergelenksbeweglichkeit), Z.n. Op´s im Kieferraum.

Der Zahnarzt hat bezüglich der Indikationen und Therapiewahl (fast?!) keine Einschränkungen.

LG A. Korn
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1. Der Augenarzt darf KG, MT usw. verordnen. Hierfür muss er das übliche Muster 13 benutzen. Es gelten natürlich die HMR wie für alle Kassenärzte. Er kann alle möglichen Indikationen wie jeder andere Kassenarzt benutzen. ich hatte bisher einmal in 20 jahren eine Heilmittelverordnung vom Augenarzt (MLD Gesicht nach Augen-Op [Schlupflider] und Gesichtsödem) . Es gibt auch Budgetvereinbarungen für Physiotherapie bei Augenärzten. 2. Zahnärzte dürfen ohne Rücksicht auf die HMR KG oder MT, aber auch andere Heilmittel verordnen (auf Musterblatt 16). Indikationen wären z.B. CMD, Kiefersperre, HWS-Syndrom, Z.n. Zahnextraktion (Einschränkung der Kiefergelenksbeweglichkeit), Z.n. Op´s im Kieferraum. Der Zahnarzt hat bezüglich der Indikationen und Therapiewahl (fast?!) keine Einschränkungen. LG A. Korn
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Anonymer Teilnehmer
19.12.2015 19:34
Vielen Dank Körnchen für Deine sachliche Antwort :blush:
Damit ist mir sehr geholfen
LG
NE
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Vielen Dank Körnchen für Deine sachliche Antwort :blush: Damit ist mir sehr geholfen LG NE
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Vielen Dank Körnchen für Deine sachliche Antwort :blush:
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Körnchen schrieb:

1. Der Augenarzt darf KG, MT usw. verordnen. Hierfür muss er das übliche Muster 13 benutzen. Es gelten natürlich die HMR wie für alle Kassenärzte. Er kann alle möglichen Indikationen wie jeder andere Kassenarzt benutzen. ich hatte bisher einmal in 20 jahren eine Heilmittelverordnung vom Augenarzt (MLD Gesicht nach Augen-Op [Schlupflider] und Gesichtsödem) .
Es gibt auch Budgetvereinbarungen für Physiotherapie bei Augenärzten.

2. Zahnärzte dürfen ohne Rücksicht auf die HMR KG oder MT, aber auch andere Heilmittel verordnen (auf Musterblatt 16).
Indikationen wären z.B. CMD, Kiefersperre, HWS-Syndrom, Z.n. Zahnextraktion (Einschränkung der Kiefergelenksbeweglichkeit), Z.n. Op´s im Kieferraum.

Der Zahnarzt hat bezüglich der Indikationen und Therapiewahl (fast?!) keine Einschränkungen.

LG A. Korn



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