Die SFZ Förderzentrum gGmbH ist
mit über 500 Mitarbeitenden ein
deutschlandweites anerkanntes
Unternehmen. Durch die
Spezialisierung auf die berufliche
Rehabilitation von Menschen mit
Seheinschränkung und Autismus
geben wir unseren Teilnehmenden
eine neue Perspektive.
Wir suchen zum 1. Januar 2026 für
unseren Bereich Praxis für
Physiotherapie am Standort
Chemnitz, in Teilzeit mit 30
Stunden in der Woche und
unbefristet, einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Wir bieten Ihnen:
Wir bieten Ih...
mit über 500 Mitarbeitenden ein
deutschlandweites anerkanntes
Unternehmen. Durch die
Spezialisierung auf die berufliche
Rehabilitation von Menschen mit
Seheinschränkung und Autismus
geben wir unseren Teilnehmenden
eine neue Perspektive.
Wir suchen zum 1. Januar 2026 für
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Physiotherapie am Standort
Chemnitz, in Teilzeit mit 30
Stunden in der Woche und
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Physiotherapeuten (m/w/d).
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Darf auch ein Augenarzt KG oder MT verordnen? Was wird dann als eventuelle Diagnose draufstehen?( Indikationsschlüssel? )
Wenn ein Zahnarzt MT verordnet, dann nur Wegen CMD?
Wenn ein Zahnarzt KG verordnet dann aus welchen Gründen? (zum Beispiel)
Danke für hilfreiche Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
Darf auch ein Augenarzt KG oder MT verordnen? Was wird dann als eventuelle Diagnose draufstehen?( Indikationsschlüssel? )
Wenn ein Zahnarzt MT verordnet, dann nur Wegen CMD?
Wenn ein Zahnarzt KG verordnet dann aus welchen Gründen? (zum Beispiel)
Danke für hilfreiche Antworten
Es gibt auch Budgetvereinbarungen für Physiotherapie bei Augenärzten.
2. Zahnärzte dürfen ohne Rücksicht auf die HMR KG oder MT, aber auch andere Heilmittel verordnen (auf Musterblatt 16).
Indikationen wären z.B. CMD, Kiefersperre, HWS-Syndrom, Z.n. Zahnextraktion (Einschränkung der Kiefergelenksbeweglichkeit), Z.n. Op´s im Kieferraum.
Der Zahnarzt hat bezüglich der Indikationen und Therapiewahl (fast?!) keine Einschränkungen.
LG A. Korn
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LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank Körnchen für Deine sachliche Antwort :blush:
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Körnchen schrieb:
1. Der Augenarzt darf KG, MT usw. verordnen. Hierfür muss er das übliche Muster 13 benutzen. Es gelten natürlich die HMR wie für alle Kassenärzte. Er kann alle möglichen Indikationen wie jeder andere Kassenarzt benutzen. ich hatte bisher einmal in 20 jahren eine Heilmittelverordnung vom Augenarzt (MLD Gesicht nach Augen-Op [Schlupflider] und Gesichtsödem) .
Es gibt auch Budgetvereinbarungen für Physiotherapie bei Augenärzten.
2. Zahnärzte dürfen ohne Rücksicht auf die HMR KG oder MT, aber auch andere Heilmittel verordnen (auf Musterblatt 16).
Indikationen wären z.B. CMD, Kiefersperre, HWS-Syndrom, Z.n. Zahnextraktion (Einschränkung der Kiefergelenksbeweglichkeit), Z.n. Op´s im Kieferraum.
Der Zahnarzt hat bezüglich der Indikationen und Therapiewahl (fast?!) keine Einschränkungen.
LG A. Korn
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