für unsere Physiotherapie - Praxis
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
suchen wir eine*n
Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
- selbständiges Arbeiten in einer
gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
ich weiß, dass die Krankenkassen die Verordnung nur auf ein Jahr begrenzt abrechnen.
Nun gab es in der Praxis, in der ich bin, einen Wechsel an der Rezeption und ich habe eine Verordnung von Januar 2018 Techniker Krankenkasse gefunden, die noch nicht abgerechnet wurde.
Die TK verwies mich telefonisch, an Ihre Abrechnungsstelle und die sagten: Nicht mehr abrechenbar.
Gibt es nicht doch irgendeine Möglichkeit bzw. Urteil oder so was, mit der ich die Verordnung abrechnen kann.
Habe mal was gehört im Bezug auf der Sozialgesetzbuch, bring das aber nicht mehr zusammen.
Wer was weiß und helfen kann, wäre ich sehr dankbar!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich weiß, dass die Krankenkassen die Verordnung nur auf ein Jahr begrenzt abrechnen.
Nun gab es in der Praxis, in der ich bin, einen Wechsel an der Rezeption und ich habe eine Verordnung von Januar 2018 Techniker Krankenkasse gefunden, die noch nicht abgerechnet wurde.
Die TK verwies mich telefonisch, an Ihre Abrechnungsstelle und die sagten: Nicht mehr abrechenbar.
Gibt es nicht doch irgendeine Möglichkeit bzw. Urteil oder so was, mit der ich die Verordnung abrechnen kann.
Habe mal was gehört im Bezug auf der Sozialgesetzbuch, bring das aber nicht mehr zusammen.
Wer was weiß und helfen kann, wäre ich sehr dankbar!
Sonst fällt mir leider nix ein. “ Witzig “ dass die TK an Ihren Dienstleister verweist....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
lt. Rahmenvertrag 12 Monate nach Behandlungsende abrechenbar.
Sonst fällt mir leider nix ein. “ Witzig “ dass die TK an Ihren Dienstleister verweist....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
12 Monate ab Behandlungsende steht im RV, d.h. wenn die letzte Behandlung Ende März stattgefunden hat machst du heute noch die Abrechnung fertig und schickst sie morgen mit einem "Eilt"-Vermerk los ;)
Mein Profilbild bearbeiten