Wir suchen aufgeweckte, innovative
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
anstatt 6 hat die Ärztin 10 Behandlungen handschriftlich verändert mit Stempel und Unterschrift.
Erstverordnung
Dazu hat sie in die Zeilen für die Begründung Verordnung ausserhalb des Regelfalles :
"Praxisbesonderheit" nach frischer orthopädischer Gelenk-OP" auch handschriftlich, aber ohne STempel und Unterschrift.
Aok-BW ist die KV
Das werde ich so wohl nicht abrechnen können.
Würde es mit Verordnung außerhalb des Regefalles abrechenbar sein?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gandalf333 schrieb:
Habe ein KG mit HB Rezept vorliegen bei Z.n. Schenkelhalsfraktur
anstatt 6 hat die Ärztin 10 Behandlungen handschriftlich verändert mit Stempel und Unterschrift.
Erstverordnung
Dazu hat sie in die Zeilen für die Begründung Verordnung ausserhalb des Regelfalles :
"Praxisbesonderheit" nach frischer orthopädischer Gelenk-OP" auch handschriftlich, aber ohne STempel und Unterschrift.
Aok-BW ist die KV
Das werde ich so wohl nicht abrechnen können.
Würde es mit Verordnung außerhalb des Regefalles abrechenbar sein?
Ist denn zusätzlich Verordnung a. d. R. angekreuzt? Falls ja, würde ich es ändern lassen.
Gefällt mir
Und da werden bei KG EX2a 6 xaufgeschrieben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gandalf333 schrieb:
Nein, es handelt sich um eine Erstverordnung.
Und da werden bei KG EX2a 6 xaufgeschrieben.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
burmacat schrieb:
Ich sehe da kein Problem. Für mich ist es eine Erstverordnung mit 10 Einheiten (Bin Logo, da sind 10 Einheiten üblich. Weiß nicht, ob das bei Physios nach Heilmittelkatalog auch geht? Wenn ja, kein Problem). Ob da jetzt noch zusätzlich was im Feld medizinische Begründung steht, ist nicht relevant. Und ob die Ärztin versucht, das unter Praxisbesonderheiten laufen zu lassen, muss dich nicht kümmern.
Ist denn zusätzlich Verordnung a. d. R. angekreuzt? Falls ja, würde ich es ändern lassen.
Es sind bei einer Erst-Vo. nur 6 Behandlungen möglich.
Hat sie den ICD-10 Code vermerkt? Ich denke nein :smile:
Gefällt mir
Wichtig ist aber auch noch, dass der Arzt die Änderung mit Unterschrift und Änderungsdatum bestätigen muss. Ein Stempel ist nicht erforderlich, ein Datum schon.
Siehe auch HMR § 13 /1.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SNS37 schrieb:
Sehe ich genau so wie morpheus!
Wichtig ist aber auch noch, dass der Arzt die Änderung mit Unterschrift und Änderungsdatum bestätigen muss. Ein Stempel ist nicht erforderlich, ein Datum schon.
Siehe auch HMR § 13 /1.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
die AOK BaWü will Stempel und Unterschrift (RV) :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Pech nur, dass der Arzt nicht an den RV gebunden ist :frowning:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
nö, aber die Zugelassenen :smile:
Bezügl. des Stempels könnte es durchaus angebracht sein, das Vorliegen von Nichtigkeit gerichtl. prüfen zu lassen. Nur weil es im Vertrag steht, muss es ja nicht richtig sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein oder durch gesetzliche Neuregelungen ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit dieses Vertrages im übrigen nicht berührt. Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vertragspartner unverzüglich über notwendige Neuregelungen.
Bezügl. des Stempels könnte es durchaus angebracht sein, das Vorliegen von Nichtigkeit gerichtl. prüfen zu lassen. Nur weil es im Vertrag steht, muss es ja nicht richtig sein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
das ist korrekt, trotzdem ist das "Datum" aus dem neuen RV Entwurf gestrichen worden und es bleibt bei der alten Regelung Stempel und Unterschrift.
P.S. Lies auch mal § 16 Abs. 4 des Bundesmantelvertrages des Ärzte vdek + § 30 Abs. 4 Bundesmantelvertrtag AOK mit KVB: "Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe." Von Stempel keine Rede! Beides übrigens vom 01.01.2013.
[bearbeitet am 27.06.13 18:18]
[bearbeitet am 27.06.13 18:26]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Dann ist ja nicht einmal ein Versehen, sondern erwiesenermaßen Absicht :unamused: . Ein Grund mehr zu klagen. Da wird per Vertrag einer zu etwas verpflichtet, was ein Dritter tun müsste. Das hält einer Überprüfung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht stand - muss es ja auch nicht. Die Physios lassen sich das ja in der Regel gefallen.
P.S. Lies auch mal § 16 Abs. 4 des Bundesmantelvertrages des Ärzte vdek + § 30 Abs. 4 Bundesmantelvertrtag AOK mit KVB: "Änderungen und Ergänzungen der Verordnung von Heilmitteln und Hilfsmitteln bedürfen einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe." Von Stempel keine Rede! Beides übrigens vom 01.01.2013.
[bearbeitet am 27.06.13 18:18]
[bearbeitet am 27.06.13 18:26]
Heißt das, Verordnung wieder ändern lassen in 6 x ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gandalf333 schrieb:
Den ICD-10 Code hat sie eingetragen S7201.
Heißt das, Verordnung wieder ändern lassen in 6 x ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
SGBV schrieb:
Mach einfach nur 6x und schreib hinten drauf Anzahl gem. HMK gekürzt. (Ist nach neuem FAQ des GKV-SV zulässig.)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
die Ärztin hat das mit den Praxisbesonderheiten nicht kapiert.
Es sind bei einer Erst-Vo. nur 6 Behandlungen möglich.
Hat sie den ICD-10 Code vermerkt? Ich denke nein :smile:
Mein Profilbild bearbeiten