WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
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diverses Team mit einem starken
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macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Danke.
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chrischy21 schrieb:
nein
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traffic27 schrieb:
Danke für die Antwort. Was macht dich da so sicher? Nicht böse gemeint. ich konnte zu dem Thema leider nichts finden
@traffic27
Studium der Heilmittelrichtlinie könnte helfen:
§7 Absätze 2+3+4
In Absatz 4 kannst Du die Begründung für chrischy21 Antwort finden. Ist sogar gekennzeichnet mit 3.
btw. täusche ich mich oder ist die neue Heilmittelrichtlinie nicht seit 6 Monaten in Kraft?
Aber vielleicht kann ich mir das auch selbst beantworten, der Titel dieses Threads läßt schon etwas erahnen.
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo
@traffic27
Studium der Heilmittelrichtlinie könnte helfen:
§7 Absätze 2+3+4
In Absatz 4 kannst Du die Begründung für chrischy21 Antwort finden. Ist sogar gekennzeichnet mit 3.
btw. täusche ich mich oder ist die neue Heilmittelrichtlinie nicht seit 6 Monaten in Kraft?
Aber vielleicht kann ich mir das auch selbst beantworten, der Titel dieses Threads läßt schon etwas erahnen.
grüße
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Schippi schrieb:
In Anlage 3 steht nur etwas von formaler Überprüfung der Verordnung durch Therapeuten, also korrekte Ausführung oder nicht
es ist doch immer wieder schön, wie herablassend so mancher auf Fragen antwortet.
Ich danke dir trotzdem ,für nichts.
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traffic27 schrieb:
Hallo @Folterknecht.fg..2091 ,
es ist doch immer wieder schön, wie herablassend so mancher auf Fragen antwortet.
Ich danke dir trotzdem ,für nichts.
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Problem beschreiben
traffic27 schrieb:
Moin, sind wir verpflichtet zu prüfen, ob ein neuer Patient mit seinen Verordnungen die orientierende Verordnungsmenge schon erreicht hat?
Danke.
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traffic27 schrieb:
Danke.!
@traffic27
Sehr gerne. Selbst wenn es Dir nicht helfen konnte.
Zum Thema Herablassung:
Wenn Du kein neuer PI bist, sonder schon länger selbständig sein solltest, dann zeigen Deine Eingangsposts nicht nur Unwissenheit, sondern eher eine ordentliches Maß an Frechheit.
Weil Du Deine Hausaufgaben seit über einem halben Jahr nicht gemacht hast und Dich auf dem geballten Schwarmwissen der Forumsteilnehmer ausruhst, dann kann man nur noch den Kopf schütteln. Wir habe hier tolle Leute, die durch harte Arbeit viele Informationen zusammen getragen haben (von denen ich genauso profitiere und froh darum bin), aber Du nutzt das einfach nur aus. Ich habe mir eine Weile überlegt, ob ich überhaupt auf Deinen Thread eingehe, aber Du hast es geschafft mit nur der Überschrift, Deiner Eingangsfrage und Deiner ersten Antwort Dich völlig zu disqualifizeren. Dann ist Herablassung möglicherweise der Preis, den Du zu zahlen hast.
Sich dann darüber zu beklagen, verleiht dem Ganzen eine ganz besondere Note.
Aber ist nur meine Meinung.
grüße
@Schippi
§7
Absatz 4
1Konnte das angestrebte Therapieziel mit der orientierenden Behandlungsmenge nicht erreicht werden, sind weitere darüber hinaus gehende Verordnungen möglich, die demselben Verordnungsfall zuzuordnen sind. 2Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine kontinuier-liche Behandlung, um Rezidive oder neue Erkrankungsphasen handelt. 3In diesem Fall sind die individuellen medizinischen Gründe in die Patientendokumentation der Verordnerin oder des Verordners zu übernehmen.
Satz 3 ist der interessante Satz.
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo
@traffic27
Sehr gerne. Selbst wenn es Dir nicht helfen konnte.
Zum Thema Herablassung:
Wenn Du kein neuer PI bist, sonder schon länger selbständig sein solltest, dann zeigen Deine Eingangsposts nicht nur Unwissenheit, sondern eher eine ordentliches Maß an Frechheit.
Weil Du Deine Hausaufgaben seit über einem halben Jahr nicht gemacht hast und Dich auf dem geballten Schwarmwissen der Forumsteilnehmer ausruhst, dann kann man nur noch den Kopf schütteln. Wir habe hier tolle Leute, die durch harte Arbeit viele Informationen zusammen getragen haben (von denen ich genauso profitiere und froh darum bin), aber Du nutzt das einfach nur aus. Ich habe mir eine Weile überlegt, ob ich überhaupt auf Deinen Thread eingehe, aber Du hast es geschafft mit nur der Überschrift, Deiner Eingangsfrage und Deiner ersten Antwort Dich völlig zu disqualifizeren. Dann ist Herablassung möglicherweise der Preis, den Du zu zahlen hast.
Sich dann darüber zu beklagen, verleiht dem Ganzen eine ganz besondere Note.
Aber ist nur meine Meinung.
grüße
@Schippi
§7
Absatz 4
1Konnte das angestrebte Therapieziel mit der orientierenden Behandlungsmenge nicht erreicht werden, sind weitere darüber hinaus gehende Verordnungen möglich, die demselben Verordnungsfall zuzuordnen sind. 2Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine kontinuier-liche Behandlung, um Rezidive oder neue Erkrankungsphasen handelt. 3In diesem Fall sind die individuellen medizinischen Gründe in die Patientendokumentation der Verordnerin oder des Verordners zu übernehmen.
Satz 3 ist der interessante Satz.
grüße
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Schippi schrieb:
@Folterknecht.fg..2091 ist mir bekannt, danke,ich bezog mich zusätzlich auf die Anlage der hmv
gehe mit Euch ja konform, das wir die orientierende Verordnungsmenge nicht mehr prüfen müssen.
Aber in §7 steht nicht explizit drinn, das wir nicht prüfen müssen, nehme an diese "schriftliche Aussage" hat Traffic 27 gesucht.
Das wir nicht prüfen müssen ist klar, aber genau definiert ist es in den Richtlinien nicht, außer ich verstehe mal wieder das Beamtendeutsch nicht.
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idefix- schrieb:
@Folterknecht.fg..2091 und Schippi
gehe mit Euch ja konform, das wir die orientierende Verordnungsmenge nicht mehr prüfen müssen.
Aber in §7 steht nicht explizit drinn, das wir nicht prüfen müssen, nehme an diese "schriftliche Aussage" hat Traffic 27 gesucht.
Das wir nicht prüfen müssen ist klar, aber genau definiert ist es in den Richtlinien nicht, außer ich verstehe mal wieder das Beamtendeutsch nicht.
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Schippi schrieb:
@idefix- stimmt, es steht nur drin das geprüft werden soll, aber nicht was und wie,und wenn wir einen Fehler übersehen bekommen wir die Rechnung in Form von nicht Erstattung, ist leider so, also intensiv prüfen
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traffic27 schrieb:
@idefix- genau diese schriftliche Aussage habe ich gesucht.
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Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
unsere Prüfung beinhaltet nur ,ob die Höchstmenge der Verordnung eingehaltet wird...
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