Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
Physiotherapiepraxis mit Standort
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habe hier einen Patienten mit einer VO der AOK mit 6xKG.
Heute kam er mit einer VO der BG mit 10xKG, Diagnose: wie bei der Kassenverordnung
Dürfen diese beiden Verordnungen, gleiche Diagnose, parallel behandelt werden?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habe hier einen Patienten mit einer VO der AOK mit 6xKG.
Heute kam er mit einer VO der BG mit 10xKG, Diagnose: wie bei der Kassenverordnung
Dürfen diese beiden Verordnungen, gleiche Diagnose, parallel behandelt werden?
Danke
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da die kassen nichts miteinander zu tun haben, würde ich sagen ja... :unamused:
Nein.
Erstens, aufgrund unserer Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit.
Zweitens, hätte die GKV VO nicht ausgestellt werden dürfen.
Für die PT Praxis bedeutet das, die BG VO ersetzt die GKV VO.
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RoFo schrieb:
Alex Moro schrieb am 18.6.20 23:26:
da die kassen nichts miteinander zu tun haben, würde ich sagen ja... :unamused:
Nein.
Erstens, aufgrund unserer Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit.
Zweitens, hätte die GKV VO nicht ausgestellt werden dürfen.
Für die PT Praxis bedeutet das, die BG VO ersetzt die GKV VO.
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Alex Moro schrieb:
da die kassen nichts miteinander zu tun haben, würde ich sagen ja... :unamused:
Zunächst einmal werden die VOs komplett unabhängig voneinander abgerechnet, aber spätestens wenn die AOK von der BG ihr Geld zurückfordert wird jemand fragen, ob es dir nicht hätte auffallen müssen das es eine grundlegende Frage zu klären gab ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Interessanter ist erstmal die Frage, wer denn überhaupt zuständig ist - ist die AOK zuständig entfällt die Kostenübernahme durch die BG, ist die BG zuständig ist nicht die AOK der Kostenträger.
Zunächst einmal werden die VOs komplett unabhängig voneinander abgerechnet, aber spätestens wenn die AOK von der BG ihr Geld zurückfordert wird jemand fragen, ob es dir nicht hätte auffallen müssen das es eine grundlegende Frage zu klären gab ;)
Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen.
Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen?
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Es war ein Arbeitsunfall.
Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen.
Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen?
Der guten Ordnung halber würde ich es so machen. Du behandelt nach Rezept und bist jetzt informiert, dass es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt (BG Rezept). Alles andere könnte später zu Problemen führen....
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 19.6.20 08:19:
Es war ein Arbeitsunfall.
Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen.
Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen?
Der guten Ordnung halber würde ich es so machen. Du behandelt nach Rezept und bist jetzt informiert, dass es sich um einen anerkannten Arbeitsunfall handelt (BG Rezept). Alles andere könnte später zu Problemen führen....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es war ein Arbeitsunfall.
Wieso er zuerst mit der KassenVO kam und dann mit der von der BG weiß ich nicht und will ich auch nicht hinterfragen.
Also KassenVO abbrechen und mit BG-VO weitermachen?
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