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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Verordnung außerhalb des Regelfalls

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Neues Thema
Verordnung außerhalb des Regelfalls
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steupel
20.11.2019 07:36
Guten Morgen,
Muss bei einer Verordnung a.d.R. immer vorher der Regelfall durchlaufen werden ?
Arzt stellt nach EV sofort danach eine Verordnung a.d.R. aus.
Danke und Grüße
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Guten Morgen, Muss bei einer Verordnung a.d.R. immer vorher der Regelfall durchlaufen werden ? Arzt stellt nach EV sofort danach eine Verordnung a.d.R. aus. Danke und Grüße
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steupel schrieb:

Guten Morgen,
Muss bei einer Verordnung a.d.R. immer vorher der Regelfall durchlaufen werden ?
Arzt stellt nach EV sofort danach eine Verordnung a.d.R. aus.
Danke und Grüße

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ali
20.11.2019 07:50
steupel schrieb am 20.11.19 07:36:
Guten Morgen,
Muss bei einer Verordnung a.d.R. immer vorher der Regelfall durchlaufen werden ?
Arzt stellt nach EV sofort danach eine Verordnung a.d.R. aus.
Danke und Grüße


Grundsätzlich immer Regelfall durchlafen. Ausnahme Diagnosen mit.langfristigem Heilmittel bedarf, siehe aktuelle Liste, hier darf.sofort adR.

Bei WS1, Ex1 z.B ist entgegen div. Kassenmeinungen nach einem Rezept (Regelfall durchlaufen) mit Begründung - sowieso - adR austellen.

Alles klar ?
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[zitat]steupel schrieb am 20.11.19 07:36: Guten Morgen, Muss bei einer Verordnung a.d.R. immer vorher der Regelfall durchlaufen werden ? Arzt stellt nach EV sofort danach eine Verordnung a.d.R. aus. Danke und Grüße [/zitat] Grundsätzlich immer Regelfall durchlafen. Ausnahme Diagnosen mit.langfristigem Heilmittel bedarf, siehe aktuelle Liste, hier darf.sofort adR. Bei WS1, Ex1 z.B ist entgegen div. Kassenmeinungen nach einem Rezept (Regelfall durchlaufen) mit Begründung - sowieso - adR austellen. Alles klar ?
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steupel
20.11.2019 08:29
Ja,Danke ali
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Ja,Danke ali
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steupel schrieb:

Ja,Danke ali

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Nora Weber
20.11.2019 13:42
Mir ist es egal, wenn ich eine VadR ohne vorherige Regelfälle in die Hände bekomme: ich kann ja nicht wissen bzw. erst recht nicht kontrollieren, ob der Regelfall in einer anderen Praxis durchgeführt wurde oder was der Arzt bislang verordnet hat. Ich prüfe nur das, worauf ich selbst "Zugriff" habe. Also weshalb sollte ich hier Probleme machen?
Gab auch noch nie eine diesbezügliche Absetzung.

Gruß
Nora

P.S. Ansonsten hat ali schon Recht - aber dies gilt für die korrekte Verordnungsausstellung des Arztes - aber betrifft nicht meine Prüfpflicht...
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• Xela
Mir ist es egal, wenn ich eine VadR ohne vorherige Regelfälle in die Hände bekomme: ich kann ja nicht wissen bzw. erst recht nicht kontrollieren, ob der Regelfall in einer anderen Praxis durchgeführt wurde oder was der Arzt bislang verordnet hat. Ich prüfe nur das, worauf ich selbst "Zugriff" habe. Also weshalb sollte ich hier Probleme machen? Gab auch noch nie eine diesbezügliche Absetzung. Gruß Nora P.S. Ansonsten hat ali schon Recht - aber dies gilt für die korrekte Verordnungsausstellung des Arztes - aber betrifft nicht meine Prüfpflicht...
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Nora Weber schrieb:

Mir ist es egal, wenn ich eine VadR ohne vorherige Regelfälle in die Hände bekomme: ich kann ja nicht wissen bzw. erst recht nicht kontrollieren, ob der Regelfall in einer anderen Praxis durchgeführt wurde oder was der Arzt bislang verordnet hat. Ich prüfe nur das, worauf ich selbst "Zugriff" habe. Also weshalb sollte ich hier Probleme machen?
Gab auch noch nie eine diesbezügliche Absetzung.

Gruß
Nora

P.S. Ansonsten hat ali schon Recht - aber dies gilt für die korrekte Verordnungsausstellung des Arztes - aber betrifft nicht meine Prüfpflicht...

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ali
20.11.2019 14:08
Nora Weber schrieb am 20.11.19 13:42:
P.S. Ansonsten hat ali schon Recht - aber dies gilt für die korrekte Verordnungsausstellung des Arztes - aber betrifft nicht meine Prüfpflicht...


Naja, wenn der ggf. unvolltändige Regelfall bei mir in der Praxis ersichtlich ist bin ich natürlich in der Prüfpflicht. Aus dem Ausgangspost nicht eindeutig.
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[zitat]Nora Weber schrieb am 20.11.19 13:42: P.S. Ansonsten hat ali schon Recht - aber dies gilt für die korrekte Verordnungsausstellung des Arztes - aber betrifft nicht meine Prüfpflicht... [/zitat] Naja, wenn der ggf. unvolltändige Regelfall bei mir in der Praxis ersichtlich ist bin ich natürlich in der Prüfpflicht. Aus dem Ausgangspost nicht eindeutig.
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ali schrieb:

Nora Weber schrieb am 20.11.19 13:42:
P.S. Ansonsten hat ali schon Recht - aber dies gilt für die korrekte Verordnungsausstellung des Arztes - aber betrifft nicht meine Prüfpflicht...


Naja, wenn der ggf. unvolltändige Regelfall bei mir in der Praxis ersichtlich ist bin ich natürlich in der Prüfpflicht. Aus dem Ausgangspost nicht eindeutig.

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ali schrieb:

steupel schrieb am 20.11.19 07:36:
Guten Morgen,
Muss bei einer Verordnung a.d.R. immer vorher der Regelfall durchlaufen werden ?
Arzt stellt nach EV sofort danach eine Verordnung a.d.R. aus.
Danke und Grüße


Grundsätzlich immer Regelfall durchlafen. Ausnahme Diagnosen mit.langfristigem Heilmittel bedarf, siehe aktuelle Liste, hier darf.sofort adR.

Bei WS1, Ex1 z.B ist entgegen div. Kassenmeinungen nach einem Rezept (Regelfall durchlaufen) mit Begründung - sowieso - adR austellen.

Alles klar ?

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Sarah5
20.11.2019 14:10
Ich klinke mich mal ein. Habe ich es richtig verstanden:
Ich habe eine Verordnung mit EX1a und adR. Med. Begründung ist dabei. Sollte bei den Kassen also kein Problem darstellen?
Mein Abrechnungsprogramm sagt, bei EX1a gibt es keinen adR.
Oder soll ich die Verordnung lieber ändern lassen auf EX2 oder 3 oder sogar EX4 (ist ein Kind mit juveniler chron. Arthritis)?

LG, Sarah
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Ich klinke mich mal ein. Habe ich es richtig verstanden: Ich habe eine Verordnung mit EX1a und adR. Med. Begründung ist dabei. Sollte bei den Kassen also kein Problem darstellen? Mein Abrechnungsprogramm sagt, bei EX1a gibt es keinen adR. Oder soll ich die Verordnung lieber ändern lassen auf EX2 oder 3 oder sogar EX4 (ist ein Kind mit juveniler chron. Arthritis)? LG, Sarah
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ali
20.11.2019 14:15
Sarah5 schrieb am 20.11.19 14:10:

Mein Abrechnungsprogramm sagt, bei EX1a gibt es keinen adR.
Oder soll ich die Verordnung lieber ändern lassen auf EX2 oder 3 oder sogar EX4 (ist ein Kind mit juveniler chron. Arthritis)?

LG, Sarah


Nicht zutreffend, da übt sich das Programm in vorauseilenden Gehorsam und gibt die Sicht EINIGER Kassen z.B. IKK wieder.

Ist aber möglich und wird mittlerweile von den meisten Kassen problemlos bezahlt. Ggf. Widerspruch bei Absetzung
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[zitat]Sarah5 schrieb am 20.11.19 14:10: Mein Abrechnungsprogramm sagt, bei EX1a gibt es keinen adR. Oder soll ich die Verordnung lieber ändern lassen auf EX2 oder 3 oder sogar EX4 (ist ein Kind mit juveniler chron. Arthritis)? LG, Sarah [/zitat] Nicht zutreffend, da übt sich das Programm in vorauseilenden Gehorsam und gibt die Sicht EINIGER Kassen z.B. IKK wieder. Ist aber möglich und wird mittlerweile von den meisten Kassen problemlos bezahlt. Ggf. Widerspruch bei Absetzung
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ali schrieb:

Sarah5 schrieb am 20.11.19 14:10:

Mein Abrechnungsprogramm sagt, bei EX1a gibt es keinen adR.
Oder soll ich die Verordnung lieber ändern lassen auf EX2 oder 3 oder sogar EX4 (ist ein Kind mit juveniler chron. Arthritis)?

LG, Sarah


Nicht zutreffend, da übt sich das Programm in vorauseilenden Gehorsam und gibt die Sicht EINIGER Kassen z.B. IKK wieder.

Ist aber möglich und wird mittlerweile von den meisten Kassen problemlos bezahlt. Ggf. Widerspruch bei Absetzung

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ali
20.11.2019 14:40
Nochmal zur allgemeinen Info:

Bei WS1 EX1 ist der Regelfall mit einem Rezept durch, dann kann der Arzt bei einer Diagnose mit (eigentlich) kurzfristigem Behandlungsbedarf adR mit Begründung ausstellen ODER er kann in 2 oder 3 wechseln...
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Nochmal zur allgemeinen Info: Bei WS1 EX1 ist der Regelfall mit einem Rezept durch, dann kann der Arzt bei einer Diagnose mit (eigentlich) kurzfristigem Behandlungsbedarf adR mit Begründung ausstellen ODER er kann in 2 oder 3 wechseln...
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ali schrieb:

Nochmal zur allgemeinen Info:

Bei WS1 EX1 ist der Regelfall mit einem Rezept durch, dann kann der Arzt bei einer Diagnose mit (eigentlich) kurzfristigem Behandlungsbedarf adR mit Begründung ausstellen ODER er kann in 2 oder 3 wechseln...

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Alfred Kramer
20.11.2019 17:12
Genau deswegen hab ich schon mit Theorg diskutiert, die wollen die Meldung einfach nicht abstellen, meinten, es sei als Warnung gedacht, weil z.B. ikk classic solche Rp absetzt. I
Ich hab aus diesem Grund bereits eine Klage laufen, das stört die ikk classic aber nicht. Sie haben jetzt noch mal 3 Rezepte aus 2015 und 16 mit dieser Begründung abgesetzt.
Mein RA und ich , wir freuen uns, denn auf keiner Bank bekommt man bessere Zinsen.
Noch ein Hinweis: für diese Klage gelten die Bedingungen für Geschäftsleute, daher nicht wie im BGB für Privatleute
5% über dem Basiszinssatz , sondern 9%.
Klagen lohnt sich hier wirklich :sunglasses:
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Genau deswegen hab ich schon mit Theorg diskutiert, die wollen die Meldung einfach nicht abstellen, meinten, es sei als Warnung gedacht, weil z.B. ikk classic solche Rp absetzt. I Ich hab aus diesem Grund bereits eine Klage laufen, das stört die ikk classic aber nicht. Sie haben jetzt noch mal 3 Rezepte aus 2015 und 16 mit dieser Begründung abgesetzt. Mein RA und ich , wir freuen uns, denn auf keiner Bank bekommt man bessere Zinsen. Noch ein Hinweis: für diese Klage gelten die Bedingungen für Geschäftsleute, daher nicht wie im BGB für Privatleute 5% über dem Basiszinssatz , sondern 9%. Klagen lohnt sich hier wirklich :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:

Genau deswegen hab ich schon mit Theorg diskutiert, die wollen die Meldung einfach nicht abstellen, meinten, es sei als Warnung gedacht, weil z.B. ikk classic solche Rp absetzt. I
Ich hab aus diesem Grund bereits eine Klage laufen, das stört die ikk classic aber nicht. Sie haben jetzt noch mal 3 Rezepte aus 2015 und 16 mit dieser Begründung abgesetzt.
Mein RA und ich , wir freuen uns, denn auf keiner Bank bekommt man bessere Zinsen.
Noch ein Hinweis: für diese Klage gelten die Bedingungen für Geschäftsleute, daher nicht wie im BGB für Privatleute
5% über dem Basiszinssatz , sondern 9%.
Klagen lohnt sich hier wirklich :sunglasses:

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Heuberger
20.11.2019 18:39
Muss die Diagnose auf der Liste mit dem langfristigen Heilmittelbedarf zwingend stehen?
Habe ne Verordnung mit V.a.d.R mit Indi PNa aber ner Diagnose die nicht darauf steht.
Zuvor gab es bereits zwei Rezepte vom selben Arzt mit EF und FF , allerdings standen da andere Diagnosen drauf.

Wenn ich es so verstehe wie ihr sagt, wäre es nun wieder, da neue Diagnose, ein neuer Regelfall und somit wenn die Diagnose nicht auf der Liste steht, erstmal eine EF und der Regelfall muss erstmal durchlaufen werden ?
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Muss die Diagnose auf der Liste mit dem langfristigen Heilmittelbedarf zwingend stehen? Habe ne Verordnung mit V.a.d.R mit Indi PNa aber ner Diagnose die nicht darauf steht. Zuvor gab es bereits zwei Rezepte vom selben Arzt mit EF und FF , allerdings standen da andere Diagnosen drauf. Wenn ich es so verstehe wie ihr sagt, wäre es nun wieder, da neue Diagnose, ein neuer Regelfall und somit wenn die Diagnose nicht auf der Liste steht, erstmal eine EF und der Regelfall muss erstmal durchlaufen werden ?
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Heuberger schrieb:

Muss die Diagnose auf der Liste mit dem langfristigen Heilmittelbedarf zwingend stehen?
Habe ne Verordnung mit V.a.d.R mit Indi PNa aber ner Diagnose die nicht darauf steht.
Zuvor gab es bereits zwei Rezepte vom selben Arzt mit EF und FF , allerdings standen da andere Diagnosen drauf.

Wenn ich es so verstehe wie ihr sagt, wäre es nun wieder, da neue Diagnose, ein neuer Regelfall und somit wenn die Diagnose nicht auf der Liste steht, erstmal eine EF und der Regelfall muss erstmal durchlaufen werden ?

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Sarah5 schrieb:

Ich klinke mich mal ein. Habe ich es richtig verstanden:
Ich habe eine Verordnung mit EX1a und adR. Med. Begründung ist dabei. Sollte bei den Kassen also kein Problem darstellen?
Mein Abrechnungsprogramm sagt, bei EX1a gibt es keinen adR.
Oder soll ich die Verordnung lieber ändern lassen auf EX2 oder 3 oder sogar EX4 (ist ein Kind mit juveniler chron. Arthritis)?

LG, Sarah

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Sarah5
20.11.2019 14:19
Danke dir. IKK ist es nicht :wink:
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Danke dir. IKK ist es nicht :wink:
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Sarah5 schrieb:

Danke dir. IKK ist es nicht :wink:



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