Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
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keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Eine Patientin war mit ihrer Verordnung (außerhalb des Regelfalles) bei ihrer Krankenkasse, um diese genehmigen zu lassen.
Die Verordnung wurde einbehalten,der Patientin wurde ein Schreiben ausgehändigt, dass sie behandelt werden könne!!!
Keine Kopie der Verordnung!!!! (Also keine Info über Heilmittel, Diagnose usw....).
Ich rief bei der Krankenkasse an und fragte, wie das denn gehen solle, daß ich ohne Verordnung behandel, ob man der Patientin nicht die Originalverordnung zu senden könne. Das würde nicht gehen, die Verordnung bleibt bei der Krankenkasse!!! :unamused:
Heute rief mich die Patientin an, daß die Verordnung genehmigt wurde, anbei eine Kopie der Verordnung.
Die Originalverordnung verblieb bei der KK!
Nun meine Frage: Kann man so eine Kopie abrechnen????
Im voraus vielen lieben Dank für eure Antworten
Pet
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Pet schrieb:
Hallo, liebe Kollegen!
Eine Patientin war mit ihrer Verordnung (außerhalb des Regelfalles) bei ihrer Krankenkasse, um diese genehmigen zu lassen.
Die Verordnung wurde einbehalten,der Patientin wurde ein Schreiben ausgehändigt, dass sie behandelt werden könne!!!
Keine Kopie der Verordnung!!!! (Also keine Info über Heilmittel, Diagnose usw....).
Ich rief bei der Krankenkasse an und fragte, wie das denn gehen solle, daß ich ohne Verordnung behandel, ob man der Patientin nicht die Originalverordnung zu senden könne. Das würde nicht gehen, die Verordnung bleibt bei der Krankenkasse!!! :unamused:
Heute rief mich die Patientin an, daß die Verordnung genehmigt wurde, anbei eine Kopie der Verordnung.
Die Originalverordnung verblieb bei der KK!
Nun meine Frage: Kann man so eine Kopie abrechnen????
Im voraus vielen lieben Dank für eure Antworten
Pet
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Papa Alpaka schrieb:
Zusammen mit dem Schreiben das diese VO genehmigt wurde - kein Problem. Und wenn der externe Abrechnungsdienstleister Probleme machen möchte freut sich die Öffentlichkeit über ein paar geschickt lanzierte Artikel um einen Rechtsstreit herum ;)
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