Diese Stelle richtet sich bewusst
nicht an Berufsanfänger.
Wir suchen eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten mit
Berufserfahrung, der Therapie nicht
nur durchführen, sondern
medizinisch verstehen möchte. Wenn
Sie daran interessiert sind,
klinische Zusammenhänge zu
analysieren, Befunde differenziert
einzuordnen und Therapie auf einer
fundierten diagnostischen Grundlage
aufzubauen, könnte unser
Wirbelsäulenzentrum in München
für Sie ein außergewöhnliches
Arbeitsumfeld sei...
nicht an Berufsanfänger.
Wir suchen eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten mit
Berufserfahrung, der Therapie nicht
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medizinisch verstehen möchte. Wenn
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analysieren, Befunde differenziert
einzuordnen und Therapie auf einer
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Wirbelsäulenzentrum in München
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Eine Patientin war mit ihrer Verordnung (außerhalb des Regelfalles) bei ihrer Krankenkasse, um diese genehmigen zu lassen.
Die Verordnung wurde einbehalten,der Patientin wurde ein Schreiben ausgehändigt, dass sie behandelt werden könne!!!
Keine Kopie der Verordnung!!!! (Also keine Info über Heilmittel, Diagnose usw....).
Ich rief bei der Krankenkasse an und fragte, wie das denn gehen solle, daß ich ohne Verordnung behandel, ob man der Patientin nicht die Originalverordnung zu senden könne. Das würde nicht gehen, die Verordnung bleibt bei der Krankenkasse!!! :unamused:
Heute rief mich die Patientin an, daß die Verordnung genehmigt wurde, anbei eine Kopie der Verordnung.
Die Originalverordnung verblieb bei der KK!
Nun meine Frage: Kann man so eine Kopie abrechnen????
Im voraus vielen lieben Dank für eure Antworten
Pet
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Pet schrieb:
Hallo, liebe Kollegen!
Eine Patientin war mit ihrer Verordnung (außerhalb des Regelfalles) bei ihrer Krankenkasse, um diese genehmigen zu lassen.
Die Verordnung wurde einbehalten,der Patientin wurde ein Schreiben ausgehändigt, dass sie behandelt werden könne!!!
Keine Kopie der Verordnung!!!! (Also keine Info über Heilmittel, Diagnose usw....).
Ich rief bei der Krankenkasse an und fragte, wie das denn gehen solle, daß ich ohne Verordnung behandel, ob man der Patientin nicht die Originalverordnung zu senden könne. Das würde nicht gehen, die Verordnung bleibt bei der Krankenkasse!!! :unamused:
Heute rief mich die Patientin an, daß die Verordnung genehmigt wurde, anbei eine Kopie der Verordnung.
Die Originalverordnung verblieb bei der KK!
Nun meine Frage: Kann man so eine Kopie abrechnen????
Im voraus vielen lieben Dank für eure Antworten
Pet
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Papa Alpaka schrieb:
Zusammen mit dem Schreiben das diese VO genehmigt wurde - kein Problem. Und wenn der externe Abrechnungsdienstleister Probleme machen möchte freut sich die Öffentlichkeit über ein paar geschickt lanzierte Artikel um einen Rechtsstreit herum ;)
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