Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Habe aktuell im Behandlungsjahr nach 9 Monaten vom letzten Behandlungsdatum abgerechnet. Mein Rahmenvertrag sagt aus, dass ich innerhalb von 1 Jahr NACH letztem Behandlungsdatum Rezepte abrechnen kann.
Der Sachbearbeiter der GKV untersagt mir diese Frist von einem Jahr, trotz Rahmenvertrag.
Bitte um eure Meinung dazu. Bin dabei Widerspruch ein zu legen.
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GüSta schrieb:
also kein Physio, denn da sind es bei der GKV 9 Monate, gerechnet ab dem letzten Behandlungstag.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta
GüSta schrieb am 18.01.2023 11:46 Uhr:also kein Physio, denn da sind es bei der GKV 9 Monate, gerechnet ab dem letzten Behandlungstag. Korrekt ist 9 Monate ab Ende des Monats worin der letzten Behandlungstag liegt.
(5) Forderungen aus Vertragsleistungen können von den zugelassenen Leistungserbringern nach Ablauf von 9 Kalendermonaten, gerechnet vom Ende des Monats, in dem sie abgeschlossen worden sind, nicht mehr erhoben werden. Dies gilt auch für Forderungen von gesetzlichen Zuzahlungen nach § 43c SGB V. Maßgeblich ist das Datum des Rechnungseingangs. Für verspätet eingehende Rechnungen besteht kein Vergütungsanspruch.
Habe aktuell im Behandlungsjahr nach 9 Monaten vom letzten Behandlungsdatum abgerechnet. Mein Rahmenvertrag sagt aus, dass ich innerhalb von 1 Jahr NACH letztem Behandlungsdatum Rezepte abrechnen kann.
Der Sachbearbeiter der GKV untersagt mir diese Frist von einem Jahr, trotz Rahmenvertrag.
Bitte um eure Meinung dazu. Bin dabei Widerspruch ein zu legen.
Welche Berufsgruppe? Bei PT gab es niemals einen Frist von 1 Jahr. Und maßgeblich ist der vollständigen Rechnungseingang bei der Annahmestelle (d.h. MLA UND Papierunterlagen).
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
flyingshadow schrieb am 18.01.2023 11:36 Uhr:Neuerdings häufen sich bei mir Abzug wegen Verjährungsfristen.
Habe aktuell im Behandlungsjahr nach 9 Monaten vom letzten Behandlungsdatum abgerechnet. Mein Rahmenvertrag sagt aus, dass ich innerhalb von 1 Jahr NACH letztem Behandlungsdatum Rezepte abrechnen kann.
Der Sachbearbeiter der GKV untersagt mir diese Frist von einem Jahr, trotz Rahmenvertrag.
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Welche Berufsgruppe? Bei PT gab es niemals einen Frist von 1 Jahr. Und maßgeblich ist der vollständigen Rechnungseingang bei der Annahmestelle (d.h. MLA UND Papierunterlagen).
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flyingshadow schrieb:
Neuerdings häufen sich bei mir Abzug wegen Verjährungsfristen.
Habe aktuell im Behandlungsjahr nach 9 Monaten vom letzten Behandlungsdatum abgerechnet. Mein Rahmenvertrag sagt aus, dass ich innerhalb von 1 Jahr NACH letztem Behandlungsdatum Rezepte abrechnen kann.
Der Sachbearbeiter der GKV untersagt mir diese Frist von einem Jahr, trotz Rahmenvertrag.
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