Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
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vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Diese B...
eine Privatpatientin möchte nach 3 1/2 Jahren eine Begründung, warum wir über den "gesetzlichen vorgeschriebenen PKV Sätzen" abgerechnet haben.
Sie hat schon bezahlt und hat jetzt, nach 3 1/2 Jahren, anscheinend festgestellt, dass wir über den Sätzen sind.
Problem 1, wir haben keine Honorarvereinbarung damals gehabt
2. man ist doch nicht an die PKV Preise gebunden und kann die Preise selbst festlegen
3. sind Privatrechnungen nicht nach 3 Jahren sowieso verjährt?
Ich danke euch, für eure Meinung und Hilfe
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UW schrieb:
Honorarvertrag 2,3 - 3,5 facher Kassensatz - ENDE !
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@UW Das grenzt dann mit den aktuellen GKV-Sätze so langsam an Wucher. Bin mal gespannt, wass ein Gericht dazu heutzutage sagen würde.
Aber wenn Sie die Rechnung ohne Widerspruch bezahlt hat, zählt das dann nicht als akzeptiert?
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Aurathea schrieb:
Kurze Frage, kann sein, dass ich mich täusche:
Aber wenn Sie die Rechnung ohne Widerspruch bezahlt hat, zählt das dann nicht als akzeptiert?
Die Praxis darf dann nur ortsüblich abrechnen - ohne vorherige Preisinformation finde ich das auch persönlich ein Unding.
Das würdest du dir umgekehrt in einer Arztpraxis doch auch wünschen, bei Leistungen die über GOÄ Sätzen liegen. Oder siehst du dich da selbst als Pat. auch in der Pflicht?
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Gert Winsa schrieb:
@Aurathea Nein, gibt ein recht aktuelles Urteil dazu. Der Patient ist ja in der Wissensunterlegenen Situation. Streng genommen würde sogar eine Informationspflicht bestehen den Pat. über mögliche Nichterstattung zu informieren, da wir ja die Sätze kennen müssen.
Die Praxis darf dann nur ortsüblich abrechnen - ohne vorherige Preisinformation finde ich das auch persönlich ein Unding.
Das würdest du dir umgekehrt in einer Arztpraxis doch auch wünschen, bei Leistungen die über GOÄ Sätzen liegen. Oder siehst du dich da selbst als Pat. auch in der Pflicht?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Die Patientin wäre aber in der Beweispflicht, dass der Rechnungsbetrag von den ortsüblichen Sätze zum Rechnungszeitpunkt abweicht. Eine Strategie, die bislang sogar die PKV meidet wie der Teufel das Weihwasser.
In diesem Fall ist es praktisch unrelevant und auf deinen Punkt werden einige PTs bauen. Einmal den Fuss drinnen oder nach abgeschlossenen Behandlungen kann der Patient fast nichts machen, sofern der "Aufpreis" ca. 5 Euro über Beihilfe ist.
Ich fühle mich als Vertragspartner übergangen wenn ich nach Leistung vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
Wer zu seiner Qualität steht kann das Transparent vorher kommunizieren - so wie er selbst als Kunde behandelt werden wollen würde -
Ich vermute mancher Physio bangt dann um einen Pat. Der woanders sucht wenn vorab informiert würde.
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Gert Winsa schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
In diesem Fall ist es praktisch unrelevant und auf deinen Punkt werden einige PTs bauen. Einmal den Fuss drinnen oder nach abgeschlossenen Behandlungen kann der Patient fast nichts machen, sofern der "Aufpreis" ca. 5 Euro über Beihilfe ist.
Ich fühle mich als Vertragspartner übergangen wenn ich nach Leistung vor vollendete Tatsachen gestellt werde.
Wer zu seiner Qualität steht kann das Transparent vorher kommunizieren - so wie er selbst als Kunde behandelt werden wollen würde -
Ich vermute mancher Physio bangt dann um einen Pat. Der woanders sucht wenn vorab informiert würde.
Die Diskussion mit Beihilfe-Patienten ist schon uralt. Die andere PKV-Versicherten fingen erst Anfang der 2000er damit an, weil ab da die PKV anfing zu knausern.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Gert Winsa Im Grunde gebe ich dir Recht. Wir schließen schon seit Anfang der 1990er Honorarvereinbarungen mit unsere Patienten. Weit bevor das Patientenrechtegesetz überhaupt ins BGB aufgenommen wurde.
Die Diskussion mit Beihilfe-Patienten ist schon uralt. Die andere PKV-Versicherten fingen erst Anfang der 2000er damit an, weil ab da die PKV anfing zu knausern.
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massu schrieb:
@anica085 was sagt dein AG dazu?
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anica085 schrieb:
Guten Morgen,
eine Privatpatientin möchte nach 3 1/2 Jahren eine Begründung, warum wir über den "gesetzlichen vorgeschriebenen PKV Sätzen" abgerechnet haben.
Sie hat schon bezahlt und hat jetzt, nach 3 1/2 Jahren, anscheinend festgestellt, dass wir über den Sätzen sind.
Problem 1, wir haben keine Honorarvereinbarung damals gehabt
2. man ist doch nicht an die PKV Preise gebunden und kann die Preise selbst festlegen
3. sind Privatrechnungen nicht nach 3 Jahren sowieso verjährt?
Ich danke euch, für eure Meinung und Hilfe
Einzig den Wuchertatbestand könnte sie geltend machen. Das wird ihr aber eher nicht gelingen - dafür müssten die Preise wirklich "unanständig" sein.
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anica085 schrieb:
Das sind ca 3,50 Euro über dem PKV Satz gewesen
Wenn sie die 3,50 € nicht erstattet bekommen hat, liegt das allein an der Art, wie sie versichert ist. Das ist nicht dein Problem.
Punkt und Basta. 😅
Der Rest deiner Bedenken sind hier, nach dieser Zeit, unwichtig und darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anica085 Welcher gesetzlicher PKV-Satz? Es gibt für PT keine gesetzliche Gebührenordnung und somit sind wir absolut frei in unsere Honorargestaltung.
Wenn sie die 3,50 € nicht erstattet bekommen hat, liegt das allein an der Art, wie sie versichert ist. Das ist nicht dein Problem.
Punkt und Basta. 😅
Der Rest deiner Bedenken sind hier, nach dieser Zeit, unwichtig und darüber brauchst du dir keine Gedanken zu machen.
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Hubwieser-Gross schrieb:
Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen PKV-Sätze. Punkt.
Einzig den Wuchertatbestand könnte sie geltend machen. Das wird ihr aber eher nicht gelingen - dafür müssten die Preise wirklich "unanständig" sein.
Begründen musst Du Deine Preise nicht - sie hat sie damals ja offensichtlich auch akzeptiert und bezahlt.
Eine fehlende Honorarvereinbarung wäre nur Dein Problem gewesen, wenn sie nicht bezahlt hätte.
Irgendwie wird es gerade immer verrückter...
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Dennoch gilt dann ortsüblich, da dürften 3,50 nicht ins Gewicht fallen.
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Gert Winsa schrieb:
Nein, die Rechtssprechung sagt klar, dass trotz Bezahlung ohne Honorarvereinbarung kein Vertrag zu diesem einseitig beschlossenen Preis zustandekam. Pat. sind in einer unterlegenen Position. Alles andere wäre auch kurios. Preise müssen beidseitig vereinbart werden.
Dennoch gilt dann ortsüblich, da dürften 3,50 nicht ins Gewicht fallen.
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soleta schrieb:
Nach 3 Jahren ist die Rechnung verjährt.
Begründen musst Du Deine Preise nicht - sie hat sie damals ja offensichtlich auch akzeptiert und bezahlt.
Eine fehlende Honorarvereinbarung wäre nur Dein Problem gewesen, wenn sie nicht bezahlt hätte.
Irgendwie wird es gerade immer verrückter...
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Schippi schrieb:
Wenn die Patientin bezahlt hat würde ich mich gar nicht mehr darum kümmern!
Nach 3 Jahren, unglaublich. Wer sucht irgendetwas in 3 Jahre alten Unterlagen?
Steuerlich alles abgehandelt!
Ausdrucken und als Lachnummer aufheben.
Grüße gehen raus
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PK Preis gleich Beihilfe? Never.
Ab damit in die Kusiositätenmappe
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Shia schrieb:
Genau das wollte ich auch schreiben.
PK Preis gleich Beihilfe? Never.
Ab damit in die Kusiositätenmappe
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Butthead schrieb:
Also sorry, aber das klingt stark nach Lehrerin die gerade in Pension gekommen ist.
Nach 3 Jahren, unglaublich. Wer sucht irgendetwas in 3 Jahre alten Unterlagen?
Steuerlich alles abgehandelt!
Ausdrucken und als Lachnummer aufheben.
Grüße gehen raus
Wer Zeit hat zu lesen....
"Zur Prüfung ihrer Rechnungen hatte ich zunächst ausschließlich um die Übergabe der aktuell in Frage stehenden Honorarvereinbarung gebeten, die, wie Sie sicher wissen, Vertragsbestandteil und Grundvoraussetzung für die Abrechnung von Leistungen ist, soweit sie, aus welchen Gründen auch immer, von den vom Gesetz zur Verfügung gestellten Richtlinien und Gebührenordnungen abweichen möchten. Für diesen Fall sind sie verpflichtet, mit dem Patienten VOR Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung zu treffen und den Patienten darauf hinzuweisen, aber das wissen Sie selbst am Besten.
Da mir diese nicht vorliegt und sie bisher nicht sehr kooperativ sind, gehe ich davon aus, dass es keine Honorarvereinbarung gegeben hat, weshalb ich jetzt zu ihrer eigenen Entlastung ein letztes Mal darum bitten möchte, mir diese, falls vorhanden, auszuhändigen.
Ihre gestern aufgestellte Pauschalrechnung hat insofern einen Haken, als dass nicht alle in Rechnung gestellten Behandlungspositionen über dem gewöhnlichen Höchstbetrag abgerechnet wurden, weshalb sich der Faktor des zu viel berechneten Betrages pro Behandlung gegenüber ihrer pauschalen Berechnung deutlich verschiebt. Auch Kosten für Hygienemaßnahmen gehören in diese Rechnung nicht rein.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich gebe Ihnen gerne Zeit, die Akte aus dem Archiv holen zu lassen und mein Anliegen ordentlich zu prüfen.
Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern"
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den Stress würde ich mir nicht aufhalsen. Besonders dann nicht, wenn keine Honorarvereinbarung vorliegt.
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Busquete schrieb:
die Pat. Regt sich wegen ca. 35€ auf? Bzw 50 mit pauschale usw?
den Stress würde ich mir nicht aufhalsen. Besonders dann nicht, wenn keine Honorarvereinbarung vorliegt.
naja, sie hatte 78 Behandlungen, ist dann schon ein höherer Betrag
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anica085 schrieb:
@Busquete
naja, sie hatte 78 Behandlungen, ist dann schon ein höherer Betrag
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anica085 schrieb:
Hyg Pauschale wurde wie bei den gesetzlichen mit 1,50 erhoben
Zitat aus dem Anschreiben der Patientin:
>>> Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern" <<< ....................................................................
Dieser Satz wäre für mich bindend, deshalb käme von meiner Seite keine Reaktion!
Laß sie den Betrag doch zurückfordern. Du bist doch nicht verpflichtet, einen Behandlungsvertragvertrag mit ihr zu machen außer, sie hätte vor Beginn der Behandlung diesen gefordert! Im Nachhinein kann sie sich selbst an die Nase packen, denn, wie schon vom Kollegen Hubwieser geschrieben, gibt es keine vorgeschriebenen PKV Preise - Punkt!
Mich würde interessieren, wie sie den angeblich zuviel bezahlten Betrag von dir zurückfordern will ... Schreiben vom Anwalt? Das wird teuer, bezahlt aber eventuell die Rechtschutzversicherung. Interessant wäre dann der Anwaltstext der Rückvorderung ...
Ich hab' mich über die Reaktionen der Patientin köstlich amüsiert grinning hatte wohl Langeweile das "Mädchen" grinning
Erfahren wir, wie diese Angelegenheit sich weiter entwickelt? Ich wäre sehr gespannt ...
Kollegiale Grüße von
Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
@anica085
Zitat aus dem Anschreiben der Patientin:
>>> Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern" <<< ....................................................................
Dieser Satz wäre für mich bindend, deshalb käme von meiner Seite keine Reaktion!
Laß sie den Betrag doch zurückfordern. Du bist doch nicht verpflichtet, einen Behandlungsvertragvertrag mit ihr zu machen außer, sie hätte vor Beginn der Behandlung diesen gefordert! Im Nachhinein kann sie sich selbst an die Nase packen, denn, wie schon vom Kollegen Hubwieser geschrieben, gibt es keine vorgeschriebenen PKV Preise - Punkt!
Mich würde interessieren, wie sie den angeblich zuviel bezahlten Betrag von dir zurückfordern will ... Schreiben vom Anwalt? Das wird teuer, bezahlt aber eventuell die Rechtschutzversicherung. Interessant wäre dann der Anwaltstext der Rückvorderung ...
Ich hab' mich über die Reaktionen der Patientin köstlich amüsiert grinning hatte wohl Langeweile das "Mädchen" grinning
Erfahren wir, wie diese Angelegenheit sich weiter entwickelt? Ich wäre sehr gespannt ...
Kollegiale Grüße von
Evi
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anica085 Übergebe es deinem Anwalt.
gebe gerne bescheid ;-) Ihr Abschlusssatz war "Ich würde es sehr begrüßen, wenn sie nicht weiter versuchen würden, meine Intelligenz zu beleidigen."
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anica085 schrieb:
@Evemarie Kaiser
gebe gerne bescheid ;-) Ihr Abschlusssatz war "Ich würde es sehr begrüßen, wenn sie nicht weiter versuchen würden, meine Intelligenz zu beleidigen."
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anica085 🤣🤣🤣🤣 Das kann nur eine Lehrerin sein.
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Busquete schrieb:
@anica085 okay dann würde ich es drauf ankommen lassen.
... darauf kann ich nur sagen / schreiben: "welche Intelligenz? ( Intelligenz = Fähigkeit [des Menschen], abstrakt und vernünftig zu denken und daraus zweckvolles Handeln abzuleiten).
Daraus resultiert meine Schlußfolgerung: Wo keine Intelligenz ist, kannst du auch keine solche beleidigen, so einfach ist das" sweat_smile ...
... ich hab' den Brief der Patientin akribisch durchforstet und noch nicht mal den kleinsten Hinweis auf irgend eine Intelligenz feststellen können ... sweat_smile
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Evemarie Kaiser schrieb:
@anica085
... darauf kann ich nur sagen / schreiben: "welche Intelligenz? ( Intelligenz = Fähigkeit [des Menschen], abstrakt und vernünftig zu denken und daraus zweckvolles Handeln abzuleiten).
Daraus resultiert meine Schlußfolgerung: Wo keine Intelligenz ist, kannst du auch keine solche beleidigen, so einfach ist das" sweat_smile ...
... ich hab' den Brief der Patientin akribisch durchforstet und noch nicht mal den kleinsten Hinweis auf irgend eine Intelligenz feststellen können ... sweat_smile
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soleta schrieb:
"Ihren rechtlichen Schritten sehe ich mit Gelassenheit entgegen..."
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Busquete schrieb:
Es ist schon ärgerlich sich wegen so einem Blödsinn seine Zeit und Nerven zu beanspruchen. Man kann nur hoffen, dass diese Person nie wieder PT braucht.
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therapeutin schrieb:
wir Berliner leben eigentlich immer nach der Devise "immer voll in die Fresse" und da wäre die Anwort von @Soleta genau die richtige ("Ihren rechtlichen Schritten sehe ich mit Gelassenheit entgegen..."),aber für so etwas ist mir meine Zeit zu kostbar und ich würde nicht einmal antworten darauf,wenn was kommt, gebe ich es gleich weiter an meinen Anwalt und gut issmirk
Meine Nerven würden dadurch nicht beansprucht werden, im Gegenteil ... liegt wahrscheinlich an meinem Alter, da sieht mal viele Dinge gelassen und ich nehm' solche Begebenheiten sowieso mit Humor grinning Naja, jeder Mensch reagiert ja auch anders wink deshalb kann ich deine Reaktion auch nachvollziehen.
In unserem Beruf muß man nicht alles so ernst nehmen und über vieles lieber lachen, als sich Gedanken machen, das lernt man mit den Jahren kissing_heart
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Busquete
Meine Nerven würden dadurch nicht beansprucht werden, im Gegenteil ... liegt wahrscheinlich an meinem Alter, da sieht mal viele Dinge gelassen und ich nehm' solche Begebenheiten sowieso mit Humor grinning Naja, jeder Mensch reagiert ja auch anders wink deshalb kann ich deine Reaktion auch nachvollziehen.
In unserem Beruf muß man nicht alles so ernst nehmen und über vieles lieber lachen, als sich Gedanken machen, das lernt man mit den Jahren kissing_heart
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Busquete schrieb:
@Evemarie Kaiser naja Zeit kostet es auch dir. Auch mit Humor. Man könnte die Zeit auch sinnvoller nutzen als über sowas lachen zu können. Hobbys oder Familie vorausgesetzt. Also ist bei mir zumindest so. Btw. Genug gesurft für heute. :) kay thx bye 😁
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Schippi schrieb:
@anica085 Ich würde,besonders im Hinblick auf diesen Satz,gar nicht reagieren und abwarten was kommt!
Bin gespannt auf den 03.07sunglasses
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Shia schrieb:
Von uns käme auch keine Reaktion. Soll sie doch einen Anwalt beauftragen. Erst dann würden wir überhaupt reagieren
Bin gespannt auf den 03.07sunglasses
Das Problem kann wenn überhaupt nur Anwaltlich gelöst werden. Deshalb:
lehnt dich gespannt zurück. Und gib die Rechnungsaufforderung an deinem Anwalt (und an uns hier im Forum, wir sind ja auch neugierig …) sobald sie eintrudelt weiter. Der klärt mit dir dann wie es weiter geht!
Und für die Zukunft schreibst du Honorarvereinbarungen 😊
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massu schrieb:
@anica085 Liebe Anica
Das Problem kann wenn überhaupt nur Anwaltlich gelöst werden. Deshalb:
lehnt dich gespannt zurück. Und gib die Rechnungsaufforderung an deinem Anwalt (und an uns hier im Forum, wir sind ja auch neugierig …) sobald sie eintrudelt weiter. Der klärt mit dir dann wie es weiter geht!
Und für die Zukunft schreibst du Honorarvereinbarungen 😊
Die Tochter der Patientin hatte bei der Rechnung nur die Behandlung, nicht aber den HB überwiesen. Als ich die Tochter anrief, um darauf hinzuweisen sagte sie mir, dass sie nur diesen Betrag erstattet bekommt. Ich teilte ihr mit, dass auch der Restbetrag zu bezahlen ist. Die Tochter meinte, ich hätte einen Behandlungsvertrag abschließen müssen, sonst geht das nicht.
Der Restbetrag wurde schriftlich angefordert und auf weitere rechtliche Schritte hingewiesen, falls das Geld nicht eingeht.
Dann kam der Anruf der Tochter, der nicht so schön war....
Sie drohte mir, dass sie den Verband, die KK und das Heim informieren und in Kenntnis setzen wird über die Rechnung. Ich sagte ihr noch, dass sie das gerne tun kann.
Es kam weder eine Reaktion vom Verband, noch von der KK oder vom Heim.
Die Restzahlung bekam ich innerhalb der gesetzten Frist.
Danach rief ich bei der PKK an und erfragte die Sätze, die erstattet werden. Ich sagte einfach, das die PKK sehr unterschiedliche Erstattungssätze hätten und ich deshalb nicht weiß, was ich einsetzen soll. Die Dame hat mir tatsächlich Auskunft für die Patientin erteilt.
Es stellte sich heraus, das der Erstattungsbetrag der Leistung sogar 5 Euro höher war als berechnet, die Patientin aber 30 % Eigenbeteiligung abgeschlossen hatte.
Die Patientin wurde sofort abgesetzt.
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von Anne schrieb:
Wir hatten vor vielen Jahren auch eine Privatpatientin im Heim. Einen Behandlungsvertrag hatten wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht.
Die Tochter der Patientin hatte bei der Rechnung nur die Behandlung, nicht aber den HB überwiesen. Als ich die Tochter anrief, um darauf hinzuweisen sagte sie mir, dass sie nur diesen Betrag erstattet bekommt. Ich teilte ihr mit, dass auch der Restbetrag zu bezahlen ist. Die Tochter meinte, ich hätte einen Behandlungsvertrag abschließen müssen, sonst geht das nicht.
Der Restbetrag wurde schriftlich angefordert und auf weitere rechtliche Schritte hingewiesen, falls das Geld nicht eingeht.
Dann kam der Anruf der Tochter, der nicht so schön war....
Sie drohte mir, dass sie den Verband, die KK und das Heim informieren und in Kenntnis setzen wird über die Rechnung. Ich sagte ihr noch, dass sie das gerne tun kann.
Es kam weder eine Reaktion vom Verband, noch von der KK oder vom Heim.
Die Restzahlung bekam ich innerhalb der gesetzten Frist.
Danach rief ich bei der PKK an und erfragte die Sätze, die erstattet werden. Ich sagte einfach, das die PKK sehr unterschiedliche Erstattungssätze hätten und ich deshalb nicht weiß, was ich einsetzen soll. Die Dame hat mir tatsächlich Auskunft für die Patientin erteilt.
Es stellte sich heraus, das der Erstattungsbetrag der Leistung sogar 5 Euro höher war als berechnet, die Patientin aber 30 % Eigenbeteiligung abgeschlossen hatte.
Die Patientin wurde sofort abgesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@von Anne Immer wieder schön, wie gut unsere Patienten ihren Verträge kennen. Aber wir sind die Böse. 😱
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anica085 schrieb:
Die Dame droht jetzt mit einem Anwalt und Rückforderung der "zuviel bezahlten Summe", wenn wir ihr nicht vorlegen können, dass sie eine Honorarvereinbarung unterschrieben hat.
Wer Zeit hat zu lesen....
"Zur Prüfung ihrer Rechnungen hatte ich zunächst ausschließlich um die Übergabe der aktuell in Frage stehenden Honorarvereinbarung gebeten, die, wie Sie sicher wissen, Vertragsbestandteil und Grundvoraussetzung für die Abrechnung von Leistungen ist, soweit sie, aus welchen Gründen auch immer, von den vom Gesetz zur Verfügung gestellten Richtlinien und Gebührenordnungen abweichen möchten. Für diesen Fall sind sie verpflichtet, mit dem Patienten VOR Behandlungsbeginn eine Honorarvereinbarung zu treffen und den Patienten darauf hinzuweisen, aber das wissen Sie selbst am Besten.
Da mir diese nicht vorliegt und sie bisher nicht sehr kooperativ sind, gehe ich davon aus, dass es keine Honorarvereinbarung gegeben hat, weshalb ich jetzt zu ihrer eigenen Entlastung ein letztes Mal darum bitten möchte, mir diese, falls vorhanden, auszuhändigen.
Ihre gestern aufgestellte Pauschalrechnung hat insofern einen Haken, als dass nicht alle in Rechnung gestellten Behandlungspositionen über dem gewöhnlichen Höchstbetrag abgerechnet wurden, weshalb sich der Faktor des zu viel berechneten Betrages pro Behandlung gegenüber ihrer pauschalen Berechnung deutlich verschiebt. Auch Kosten für Hygienemaßnahmen gehören in diese Rechnung nicht rein.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich gebe Ihnen gerne Zeit, die Akte aus dem Archiv holen zu lassen und mein Anliegen ordentlich zu prüfen.
Sollte ich bis zum 03.07.2024 weder die Vereinbarung erhalten haben noch eine Reaktion von Ihnen erfahren, werde ich den zu viel in Rechnung gestellten Betrag zurückfordern"
ich hab grad noch was gegoogelt und dann wurde mir unser Thread angezeigt der ohne Anmeldung öffentlich zu lesen war. Kann das sein?
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Shia schrieb:
Ja, warum auch nicht?
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anica085 schrieb:
Naja, weil es dann leider nicht so gut ist, wenn die besagt Patietin das sieht. Dachte das können nur "Mitglieder" lesen...
Und wenn die Patientin das hier lesen soll, wird ihr vielleicht klar, wie dämlich sie sich benimmt. Und wie wenig haltbar ihre Forderung ist / sein wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anica085 Vielen (die meiste) Foren sind öffentlich, im Gegensatz zu FEB-Gruppen. Nur zum Posten muss man sich anmelden.
Und wenn die Patientin das hier lesen soll, wird ihr vielleicht klar, wie dämlich sie sich benimmt. Und wie wenig haltbar ihre Forderung ist / sein wird.
und... hast ja keine Namen genannt
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therapeutin schrieb:
@anica085
und... hast ja keine Namen genannt
Wenn du durch googeln einen link von physio.de angezeigt bekommst und selbst diesen link anklickst, kannst du diesen selbstverständlich dann öffnen, da du ja auch angemeldet bist.
Schicke diesen link mal an jemanden, der nicht bei physio.de angemeldet ist, ich denke, dass dieser dann den link nicht öffnen kann ...
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
@anica085 >>> Dachte das können nur "Mitglieder" lesen... <<<
Wenn du durch googeln einen link von physio.de angezeigt bekommst und selbst diesen link anklickst, kannst du diesen selbstverständlich dann öffnen, da du ja auch angemeldet bist.
Schicke diesen link mal an jemanden, der nicht bei physio.de angemeldet ist, ich denke, dass dieser dann den link nicht öffnen kann ...
Gruß Evi
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Evemarie Kaiser Doch kann er. Kannst ja einfach testen. Brauchst dich nur abmelden.
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anica085 schrieb:
GUten MOrgen,
ich hab grad noch was gegoogelt und dann wurde mir unser Thread angezeigt der ohne Anmeldung öffentlich zu lesen war. Kann das sein?
@Lars van Ravenzwaaij ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@anica085 Nein, dass können nur die Betreiber dieses Forums. Aber warum sollten sie?
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therapeutin schrieb:
gehe einfach auf Beitrag editieren und lösche es
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@therapeutin Geht nicht mehr. Editieren ist nur eine gewisse Zeit (30 Minuten?) möglich.
wieder was gelerntwink
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therapeutin schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
wieder was gelerntwink
weil ich keinen Ärger mit AG und Patient will...
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anica085 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
weil ich keinen Ärger mit AG und Patient will...
Meinst du, dieser Fall ist der einzige, der jetzt gerade in dieser Art deutschlandweit so abläuft? Vermutlich sind es eher mehrere Dutzend....
Zum Thema kein Ärger mit dem Patient: den habt ihr doch schon,Madame läuft ja schon voll auf Konfrontation. Also was befürchtest denn da sonst noch?
Zum Thema Ärger mit dem Ag: wenn er in dieser unverschämten und und ungerechtfertigten Angelegenheit tatsächlich nicht hinter dir stehen sollte,dann hast du den falschen Ag...
Allgemein: es muß dir sowohl Patient als auch Ag erst mal beweisen können, das hier anonym Gepostetes in Zusammenhang mit genanntem Fall steht. Du hast keine Namen,Daten etc. verbreitet.
Keep cool!
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Sarah Gerbert schrieb:
@anica085 Wo ist das Problem?
Meinst du, dieser Fall ist der einzige, der jetzt gerade in dieser Art deutschlandweit so abläuft? Vermutlich sind es eher mehrere Dutzend....
Zum Thema kein Ärger mit dem Patient: den habt ihr doch schon,Madame läuft ja schon voll auf Konfrontation. Also was befürchtest denn da sonst noch?
Zum Thema Ärger mit dem Ag: wenn er in dieser unverschämten und und ungerechtfertigten Angelegenheit tatsächlich nicht hinter dir stehen sollte,dann hast du den falschen Ag...
Allgemein: es muß dir sowohl Patient als auch Ag erst mal beweisen können, das hier anonym Gepostetes in Zusammenhang mit genanntem Fall steht. Du hast keine Namen,Daten etc. verbreitet.
Keep cool!
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Wallny schrieb:
@anica085 du kannst die Betreiber des Forums anschreiben und bitten den Beitrag zu löschen
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Leni C. schrieb:
@anica085 Mal eine Verständnisfrage : Wieso fragst du , wenn du doch einen AG hast ? Wäre es nicht seine Aufgabe , sich darum zu kümmern ? Oder bist du FM ?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C. Habe ich mich auch schon gefragt.
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mimikri schrieb:
Warum musst du als AN überhaupt die Debatte mit der Patientin führen? Das ist doch Chefsache.
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anica085 schrieb:
@Leni C. Bei uns läuft alles etwas anders..... Ich kümmere mich um alles mögliche, erst wenn der Brief vom Anwalt kommt, wird sich der AG kümmern. Aber hab das Thema natürlich angesprochen...
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anica085 schrieb:
Kann mir jemand sagen ob ich den Thread löschen kann? Ich wusste nicht, dass das tatsächlich öffentlich ist und ich keine Kosequenzen meines Arbeitgebers oder der Patientin spüren will :-(
@Lars van Ravenzwaaij ?
Die 3 Jährige Verjährungsfrist beginnt mit ENDE des Jahres der Forderung.
Die Forderung ist daher wahrscheinlich noch nicht verjährt.
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Problem beschreiben
Gert Winsa schrieb:
Generell zur Verjährung:
Die 3 Jährige Verjährungsfrist beginnt mit ENDE des Jahres der Forderung.
Die Forderung ist daher wahrscheinlich noch nicht verjährt.
Bleib ruhig.
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Evemarie Kaiser schrieb:
Ich könnte mir auch vorstellen, daß ein ehrlicher Anwalt ihr von einer Klage abraten wird, da die Aussicht zu gewinnen ziemlich niedrig ist. Außerdem würden die Anwaltgebühren und Prozesskosten den Streitwert von ca. 50 Euro um ein Vielfaches übersteigen ... denk ich mal ... sie will sich wahrscheinlich nur wichtig machen und dir Angst einjagen!
Ein ehrlicher Anwalt ???joy
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Michael Woelky schrieb:
@Evemarie Kaiser
Ein ehrlicher Anwalt ???joy
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Michael Woelky schrieb:
Soll Sie doch Klage einreichen....muss dann aber wohl erstmal in Vorleistung gehen.
Bleib ruhig.
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