Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
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PT BLN schrieb:
Kurze Frage in die Runde, darf ich eine noch nicht fertig abgearbeitete (fehlen noch 5 Behandlungen) VO (24x VadR) weiterlaufen lassen und mit der nächsten VO (24x VadR) schon beginnen? Optica meinte nein, stimmt das?
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PT BLN schrieb:
Die neue VO muss ja innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, meine Pat hat sich die Folgeverordnung zu früh geben lassen...
Brich die erste Verordnung ab und starte mit der zweiten. Oder lass auf der zweiten VO den spätesten Behandlungsbeginn auf...ändern.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Du darfst denselben ICD 10 Code nicht parallel laufen lassen (keine Überschneidung).
Brich die erste Verordnung ab und starte mit der zweiten. Oder lass auf der zweiten VO den spätesten Behandlungsbeginn auf...ändern.
Viele Grüße
Monika
Die neue VO muss ja innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, meine Pat hat sich die Folgeverordnung zu früh geben lassen...
Wo wäre denn das Problem, "Behandlungsbeginn spätestens am" zu schreiben??
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Susulo schrieb:
PT BLN schrieb am 10.2.20 17:31:
Die neue VO muss ja innerhalb von 14 Tagen begonnen werden, meine Pat hat sich die Folgeverordnung zu früh geben lassen...
Wo wäre denn das Problem, "Behandlungsbeginn spätestens am" zu schreiben??
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ali schrieb:
Hä ?
@mosaik:
wäre es Dir möglich, die Grundlage für Deine Antwort zu erläutern (sprich: Quelle)?
Vielen Dank im Voraus
Grüße
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Der IFK widerspricht nicht.
In den Rahmenverträgen ist nichts diesbezüglich geschrieben.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Die AOK Rheinland beruft sich auf den Wirtschaftlichkeitsparagraph, wodurch Du mit minimalstem Einsatz erst den Erfolg des ersten Rezeptes abwarten sollst, bevor Du weiter therapieren darfst (auch wenn es eigentlich sonnenklar ist, dass LHMB nicht so schnell einer Wunderheilung unterliegt)
Der IFK widerspricht nicht.
In den Rahmenverträgen ist nichts diesbezüglich geschrieben.
Viele Grüße
Monika
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Herbert schrieb:
Bei gleicher ICD/VO umgehst du die Frequenzvorgaben beim gleichzeitigen Bearbeiten beider VOs. Ich gehe dann eh von einer späteren Absetzung der Kasse aus.
Grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Danke @mosaik
Grüße
Bei gleicher ICD/VO umgehst du die Frequenzvorgaben beim gleichzeitigen Bearbeiten beider VOs. Ich gehe dann eh von einer späteren Absetzung der Kasse aus.
es geht ja nicht um die gleichzeitige bearbeitung beider verordnungen.
verordnung A wird nach 19 behandlungen abgebrochen, um verordnung B anfangen zu können, damit diese wiederum nicht verfällt.
mich würde die sachlage auch interessieren. bisher hatte ich die verordnungen auch einfach zum arzt gefaxt und spätester behandlungsbeginn anpassen lassen.
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Alex Moro schrieb:
Herbert schrieb am 11.2.20 22:43:
Bei gleicher ICD/VO umgehst du die Frequenzvorgaben beim gleichzeitigen Bearbeiten beider VOs. Ich gehe dann eh von einer späteren Absetzung der Kasse aus.
es geht ja nicht um die gleichzeitige bearbeitung beider verordnungen.
verordnung A wird nach 19 behandlungen abgebrochen, um verordnung B anfangen zu können, damit diese wiederum nicht verfällt.
mich würde die sachlage auch interessieren. bisher hatte ich die verordnungen auch einfach zum arzt gefaxt und spätester behandlungsbeginn anpassen lassen.
mich würde die sachlage auch interessieren. bisher hatte ich die verordnungen auch einfach zum arzt gefaxt und spätester behandlungsbeginn anpassen lassen.
welche Sachlage ist denn jetzt so interessant und kompliziert ?
Entweder abbrechen oder spät. Behandlungsbeginn ändern....
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ali schrieb:
Alex Moro schrieb am 12.2.20 23:05:
mich würde die sachlage auch interessieren. bisher hatte ich die verordnungen auch einfach zum arzt gefaxt und spätester behandlungsbeginn anpassen lassen.
welche Sachlage ist denn jetzt so interessant und kompliziert ?
Entweder abbrechen oder spät. Behandlungsbeginn ändern....
welche Sachlage ist denn jetzt so interessant und kompliziert ?
ob man eigenmächtig eine VO abbrechen kann, um eine nachfolgende anfangen zu können
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Alex Moro schrieb:
ali schrieb am 13.2.20 07:43:
welche Sachlage ist denn jetzt so interessant und kompliziert ?
ob man eigenmächtig eine VO abbrechen kann, um eine nachfolgende anfangen zu können
welche Sachlage ist denn jetzt so interessant und kompliziert ?
ob man eigenmächtig eine VO abbrechen kann, um eine nachfolgende anfangen zu können
???
Verordnungen breche ich immer "eigenmächtig" ab. Wer sonst?
Das war ja auch nicht die Ausgangsfrage. Der TE will 2 VO parallel laufen lassen, jenseits jeder einfachen Lösungswege (= Abbruch oder spätestens am). Warum werden szändig künstliche Probleme konstruiert? Habt ihr keine Hobbys?
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Susulo schrieb:
Alex Moro schrieb am 18.2.20 01:09:
ali schrieb am 13.2.20 07:43:
welche Sachlage ist denn jetzt so interessant und kompliziert ?
ob man eigenmächtig eine VO abbrechen kann, um eine nachfolgende anfangen zu können
???
Verordnungen breche ich immer "eigenmächtig" ab. Wer sonst?
Das war ja auch nicht die Ausgangsfrage. Der TE will 2 VO parallel laufen lassen, jenseits jeder einfachen Lösungswege (= Abbruch oder spätestens am). Warum werden szändig künstliche Probleme konstruiert? Habt ihr keine Hobbys?
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo
@mosaik:
wäre es Dir möglich, die Grundlage für Deine Antwort zu erläutern (sprich: Quelle)?
Vielen Dank im Voraus
Grüße
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