Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
hab ein Rezept VadR, 24*KG, 1-2x/W, ZN2a mit D: ED.
Kostenträger AOK BaWü.
Gibts da Probleme mit der Abrechnung?
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Problem beschreiben
ThomasA schrieb:
'n Abend,
hab ein Rezept VadR, 24*KG, 1-2x/W, ZN2a mit D: ED.
Kostenträger AOK BaWü.
Gibts da Probleme mit der Abrechnung?
2 Termine pro Woche sollte man allerdings sicherheitshalber mit dem Patienten planen und nur die außerplanmäßigen, unvermeidlichen Ausfälle (Krankheit, Urlaub) zulassen und ggf. dokumentieren.
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Immer nur darauf achten, dass die VO nach 12 ab zu rechnen ist. Egal wieviele Behandlungen durchgeführt wurden.
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brem peter schrieb:
Nein hatten wir noch nicht (Probleme meine ich).
Immer nur darauf achten, dass die VO nach 12 ab zu rechnen ist. Egal wieviele Behandlungen durchgeführt wurden.
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Wonderwoman schrieb:
Hmmm... wo steht, dass ich nach 12 Wochen abrechnen muss?
Nein hatten wir noch nicht (Probleme meine ich).
Immer nur darauf achten, dass die VO nach 12 ab zu rechnen ist. Egal wieviele Behandlungen durchgeführt wurden.
Wo steht das?
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morpheus-06 schrieb:
brem peter schrieb am 30.8.14 13:05:
Nein hatten wir noch nicht (Probleme meine ich).
Immer nur darauf achten, dass die VO nach 12 ab zu rechnen ist. Egal wieviele Behandlungen durchgeführt wurden.
Wo steht das?
(§ 8 Abs. 1, Satz 4 HeilM-RL).
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Seite 3, Nr. 6:
Link?
KVB Bayern - Seite 1
Link
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brem peter schrieb:
siehe hier z. B.:
(§ 8 Abs. 1, Satz 4 HeilM-RL).
Link
Seite 3, Nr. 6:
Link?
KVB Bayern - Seite 1
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@ Peter Brem
Danke für die links, weshalb aber meinst Du nach 12 Wochen abrechnen zu müssen?
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ThomasA schrieb:
Die 12-Wochen-Frist ist klar, bei einer verordneten Frequenz von 1-2/W ergibt sich eine Behandlungsdauer von 12-24 Wochen. Hier bin ich mir nicht sicher ob solch eine Verordnung als ungültig betrachtet werden könnte.
@ Peter Brem
Danke für die links, weshalb aber meinst Du nach 12 Wochen abrechnen zu müssen?
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Wonderwoman schrieb:
Da steht nirgends, dass ich nach 12 Wochen abbrechen muss...
Bei uns ist die Auslegung der KK, dass ein Verordnungen welche länger als 12 Wochen "abgearbeitet" werden nicht vollständig bezahlt werden. D.h. Behandlung ab der 13 Woche werden nicht bezahlt.
WIr haben über die Interpretation der KK gesprochen. die Begründung liegt in der "Verpflichtung" des Pat. sich innerhalb von 12 Wochen beim Arzt vorzustellen. Hier muss eine neue VO ausgestellt werden. Somit würde die "alte" VO ihre Gültgket verlieren.
Schreib der KK und lass Dir die Begündung schriftlich geben. Bei uns ist die Kommunikation mit der KK sehr gut.
Viele Grüße
Peter
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brem peter schrieb:
Ich binin Süd BaWü / Bodensee.
Bei uns ist die Auslegung der KK, dass ein Verordnungen welche länger als 12 Wochen "abgearbeitet" werden nicht vollständig bezahlt werden. D.h. Behandlung ab der 13 Woche werden nicht bezahlt.
WIr haben über die Interpretation der KK gesprochen. die Begründung liegt in der "Verpflichtung" des Pat. sich innerhalb von 12 Wochen beim Arzt vorzustellen. Hier muss eine neue VO ausgestellt werden. Somit würde die "alte" VO ihre Gültgket verlieren.
Schreib der KK und lass Dir die Begündung schriftlich geben. Bei uns ist die Kommunikation mit der KK sehr gut.
Viele Grüße
Peter
Da steht nirgends, dass ich nach 12 Wochen abbrechen muss...
das muss man auch nicht. Durch die Texte der HMR und RV inkl. der in den RV begründeten Unterbrechungen länger wie die 14 Tage kann die Leistungserbringung über die 12 Wochen hinausgehen. Dazu gibt jede Menge Statements von der GKV, auch von der AOK Hauptverwaltung Stuttgart. Deshalb ist das Quatsch was Peter Brehm hier schreibt, diese Aussage seines AOK CC Heilmittel ist schlicht weg falsch. Das muss man wissen und gegen Absetzungen angehen, ggf. mit einer Klage. Seine gute Kommunikation ist wohl sehr einseitig :smile:
Fakt ist, die Vo. muss den HMR entsprechend richtig und vollständig ausgestellt sein -> z.B. 24x KG 2x pro Woche, dann könnte sie nach 12 Wochen beendet sein.
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morpheus-06 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 31.8.14 00:25:
Da steht nirgends, dass ich nach 12 Wochen abbrechen muss...
das muss man auch nicht. Durch die Texte der HMR und RV inkl. der in den RV begründeten Unterbrechungen länger wie die 14 Tage kann die Leistungserbringung über die 12 Wochen hinausgehen. Dazu gibt jede Menge Statements von der GKV, auch von der AOK Hauptverwaltung Stuttgart. Deshalb ist das Quatsch was Peter Brehm hier schreibt, diese Aussage seines AOK CC Heilmittel ist schlicht weg falsch. Das muss man wissen und gegen Absetzungen angehen, ggf. mit einer Klage. Seine gute Kommunikation ist wohl sehr einseitig :smile:
Fakt ist, die Vo. muss den HMR entsprechend richtig und vollständig ausgestellt sein -> z.B. 24x KG 2x pro Woche, dann könnte sie nach 12 Wochen beendet sein.
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Tempelritter schrieb:
Das kann ich für das AOK CompetenceCenter Heilmittel Emmendingen bestätigen. Es darf in diesen Fällen keine Absetzungen von Behandlungen geben, die über diese 12 Wochen andauern. Dazu wäre eine Änderung der Richtlinie und Rahmenverträge erforderlich.
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Wonderwoman schrieb:
Aha... also tatsächlich ein CompetenceCenter ala AOK :smile: :smile:
Ich binin Süd BaWü / Bodensee.
Bei uns ist die Auslegung der KK, dass ein Verordnungen welche länger als 12 Wochen "abgearbeitet" werden nicht vollständig bezahlt werden. D.h. Behandlung ab der 13 Woche werden nicht bezahlt.
Ebenso - ich benötige regelmäßig länger als 13 Wochen um VOs abzuarbeiten (24x 1-3/Woche; 36x 1-4/Woche -- meine Patienten gehen beinahe zweiwöchentlich zum Arzt, verpennen ihre Termine, sind im Krankenhaus, ...). Bezahlt wird anstandslos, soweit man beim GKV-Gebahren von anstandslos sprechen kann.
AOK, DAK, TK, div. BKKen sind in beteiligt.
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Papa Alpaka schrieb:
brem peter schrieb am 31.8.14 00:36:
Ich binin Süd BaWü / Bodensee.
Bei uns ist die Auslegung der KK, dass ein Verordnungen welche länger als 12 Wochen "abgearbeitet" werden nicht vollständig bezahlt werden. D.h. Behandlung ab der 13 Woche werden nicht bezahlt.
Ebenso - ich benötige regelmäßig länger als 13 Wochen um VOs abzuarbeiten (24x 1-3/Woche; 36x 1-4/Woche -- meine Patienten gehen beinahe zweiwöchentlich zum Arzt, verpennen ihre Termine, sind im Krankenhaus, ...). Bezahlt wird anstandslos, soweit man beim GKV-Gebahren von anstandslos sprechen kann.
AOK, DAK, TK, div. BKKen sind in beteiligt.
nach einem Gespräch mit der AOK muss ich meine Aussage von weiter oben revidieren.
Was mir neu ist, aber hier von den Mitgliedern richtig gestellt wurde, ist, dass eine Verordnung AdR Ihre Gültigkeit auch nach Ablauf der 12 Wochenfrist behält.
Besten Dank für die Richtigstellung.
Viele Grüße
Peter Brem
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brem peter schrieb:
Hallo zusammen,
nach einem Gespräch mit der AOK muss ich meine Aussage von weiter oben revidieren.
Was mir neu ist, aber hier von den Mitgliedern richtig gestellt wurde, ist, dass eine Verordnung AdR Ihre Gültigkeit auch nach Ablauf der 12 Wochenfrist behält.
Besten Dank für die Richtigstellung.
Viele Grüße
Peter Brem
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Shakespeare schrieb:
Nein im Normalfall nicht da bei 2mal wöchentlich, 24 Therapien innerhalb von 12 Wochen durchführbar sind. Da ich aber die AOK Ba.Wü. nicht kenne, kann ich das nur für alle Kassen beantworten, die wir im Norden so haben.
2 Termine pro Woche sollte man allerdings sicherheitshalber mit dem Patienten planen und nur die außerplanmäßigen, unvermeidlichen Ausfälle (Krankheit, Urlaub) zulassen und ggf. dokumentieren.
hallo, könnt ihr mir bitte mal eure Quellen nennen, damit ich mich im Ernstfall darauf berufen kann? Ich hatte nämlich mal einen Fall ZN1A adR 10 Vojta 1x pro Woche. Kind war zwischendrin 1 Woche krank, Kind und Eltern waren 2 Wochen im Urlaub.
Habe mit der AOK Ba Wü telephoniert, ob es reicht, wenn der Arzt auf dem Rezept bestätigt, dass die Therapie weiter geführt werden soll, oder ob ein neues Rp nötig ist, da wir die 12 Wochen überschritten haben.
Antwort der AOK Mitarbeiterin war, es braucht eine neue VO. Hier ging es nich nicht mal um Rezeptgebühr, da es ein Kind war.
Ich habe versucht klar zu stellen, dass ein Patient, wenn er sich die Genehmigung zur Weiterführung des Rezeptes holt, den Arzt sieht, was den Regeln entsprechen würde. Das wurde abgeschmettert mit den Worten:" es ist nicht das Gleiche, wie wenn er ein neues Rezept besorgt" ???????
Bitte nennt mir eure Quellen, damit ich hier etwas Sicherheit habe.
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morpheus-06 schrieb:
Meine Quellen: HMR, HMK, RV, Infos des GKV-SV und mein Medizinrechtler. Im Falle deiner AOK hätte ich mich an die Hauptverwaltung gewandt und meinem Ärger Luft gemacht.
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janine928 schrieb:
@Morpheus und @ Wonderwoman,
hallo, könnt ihr mir bitte mal eure Quellen nennen, damit ich mich im Ernstfall darauf berufen kann? Ich hatte nämlich mal einen Fall ZN1A adR 10 Vojta 1x pro Woche. Kind war zwischendrin 1 Woche krank, Kind und Eltern waren 2 Wochen im Urlaub.
Habe mit der AOK Ba Wü telephoniert, ob es reicht, wenn der Arzt auf dem Rezept bestätigt, dass die Therapie weiter geführt werden soll, oder ob ein neues Rp nötig ist, da wir die 12 Wochen überschritten haben.
Antwort der AOK Mitarbeiterin war, es braucht eine neue VO. Hier ging es nich nicht mal um Rezeptgebühr, da es ein Kind war.
Ich habe versucht klar zu stellen, dass ein Patient, wenn er sich die Genehmigung zur Weiterführung des Rezeptes holt, den Arzt sieht, was den Regeln entsprechen würde. Das wurde abgeschmettert mit den Worten:" es ist nicht das Gleiche, wie wenn er ein neues Rezept besorgt" ???????
Bitte nennt mir eure Quellen, damit ich hier etwas Sicherheit habe.
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