Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
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was meint ihr, geht bei V.a.d.R. als Begründung: Langfristverordnung (machen hier 2 unterschiedliche beratungsresistente Ärztinnen) bzw. Praxisbesonderheit in der Abrechnung durch?
Letzten Monat habe ich von denselben Pat und denselben Ärztinnen alles per Fax ändern lassen, mit Hinweis, es muß eine medizinische, keine wirtschaftliche Begründung sein etc., aber offensichtlich besteht kein Lerneffekt.
Muß wohl wieder faxen, oder?
eure dicke
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dicke schrieb:
Guten Abend Forum,
was meint ihr, geht bei V.a.d.R. als Begründung: Langfristverordnung (machen hier 2 unterschiedliche beratungsresistente Ärztinnen) bzw. Praxisbesonderheit in der Abrechnung durch?
Letzten Monat habe ich von denselben Pat und denselben Ärztinnen alles per Fax ändern lassen, mit Hinweis, es muß eine medizinische, keine wirtschaftliche Begründung sein etc., aber offensichtlich besteht kein Lerneffekt.
Muß wohl wieder faxen, oder?
eure dicke
Die Ärztinnen bedürfen wohl noch einer intensiven Beratung durch die KV...
Aber davon abgesehen: liegen für die betroffenen Patienten passend zu den Verordnungen Langfristgenehmigungen vor? Dann kann ich mir vorstellen, dass die KK das bei der Abrechnung so akzeptiert. In diesem Fall würde ich bei der KK nachfragen.
mikkey
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mikkey schrieb:
"Langfristverordnung" geht schon mal deswegen nicht, weil es so etwas nicht gibt.
Die Ärztinnen bedürfen wohl noch einer intensiven Beratung durch die KV...
Aber davon abgesehen: liegen für die betroffenen Patienten passend zu den Verordnungen Langfristgenehmigungen vor? Dann kann ich mir vorstellen, dass die KK das bei der Abrechnung so akzeptiert. In diesem Fall würde ich bei der KK nachfragen.
mikkey
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brem peter schrieb:
Antrag als PT geht gar nicht - wir/Pat und Dres haben ordentlichen ärger bekommen. Antrag muss vom Pat. ausgehen.
Der Versicherte kann das an den Arzt oder PI abtreten, sprich schriftlich beauftragen.
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Tempelritter schrieb:
wer macht Ärger?
Der Versicherte kann das an den Arzt oder PI abtreten, sprich schriftlich beauftragen.
> Antrag als PT geht gar nicht - wir/Pat und Dres haben
> ordentlichen ärger bekommen. Antrag muss vom Pat. ausgehen.
>
:unamused: Die KV hat dafür sogar Vordrucke. Nur der Patient muss den Antrag selbst unterschreiben. Kaum ein Pat. ist in der Lage den Antrag zu formulieren.
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morpheus-06 schrieb:
brem peter schrieb:
> Antrag als PT geht gar nicht - wir/Pat und Dres haben
> ordentlichen ärger bekommen. Antrag muss vom Pat. ausgehen.
>
:unamused: Die KV hat dafür sogar Vordrucke. Nur der Patient muss den Antrag selbst unterschreiben. Kaum ein Pat. ist in der Lage den Antrag zu formulieren.
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lexa schumanski schrieb:
Wenn Langfrist dann muss dem P. eine Bescheinigung vorliegen, das die Kasse das übernimmt. Muss bei jeder Abrechnung als Kopie beigelegt werden. Antrag hierfür macht der P. oder Du als Therapeut mit Kpie des Rezeptes. Kasse genehmigt oder lehnt ab. Aber nur weil der Arzt das daraufschreibt geht garnicht.
Werde mich wohl wieder bei den Ärztinnen beliebt machen und faxen müssen, was?
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Den Antrag auf "Langfristgenehmigung" müssen die Angehörigen bzw. die bestellten Betreuer der Patienten stellen.
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eim schrieb:
Nein!!!
Den Antrag auf "Langfristgenehmigung" müssen die Angehörigen bzw. die bestellten Betreuer der Patienten stellen.
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dicke schrieb:
Daß es Langfristverordnungen nicht gibt, weiß ich, deshalb frage ich ja. Und beide Patientinnen sind im Altenheim und mehr oder noch mehr dement, ich bezweifel, daß die "liebenden" Angehörigen das angeleiert haben.
Werde mich wohl wieder bei den Ärztinnen beliebt machen und faxen müssen, was?
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dicke schrieb:
Dankeschön, ich fax dann mal!
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