Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
ein Pat. (Z.n. Knie-TEP) bekam zwei VO ( 6xKG, 6xMLD) die wurden vom HA gleich als a.d.R. dokumentiert.
Könnte es probleme geben (KK: TechnikerKK)?
Kennt jemand die Angelegenheit?
einen angenehmen (Rest)Ostersonntag
askesis
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askesis schrieb:
Hallo zusammen,
ein Pat. (Z.n. Knie-TEP) bekam zwei VO ( 6xKG, 6xMLD) die wurden vom HA gleich als a.d.R. dokumentiert.
Könnte es probleme geben (KK: TechnikerKK)?
Kennt jemand die Angelegenheit?
einen angenehmen (Rest)Ostersonntag
askesis
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askesis schrieb:
...der Arzt ist der Meinung das es so geht... OK OK ich weiss auf gut hoffen ist keine gute Lösung für unsere Praxis, möchte nur den Arzt nicht kontrollieren - das wegen meine Fragestellung hier unter Insider...
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Alexander Fischer schrieb:
Normalerweise nicht. Ich ruf in solchen Fällen immer die Kasse an und kläre das. Sonst beim Hausarzt ändern lassen, in Erst- und Folgeverordnung.
wir haben auch Ärzte, die den Regelfall nicht einhalten. Du musst unbedingt mit dem Arzt eine Rücksprache halten - ob er aus versehen das Rezept als V.a.d.R deklariert hat. Falls nein, auf dem Rezept dokumentieren, dass der Arzt eine Verordnung außerhalb ausdrücklich wünscht. Vorher telefoniere ich noch mit der Kasse ob sie die Verordnung bezahlt - falls - nein, was ich bisher bei der TKK noch nicht erlebt habe.
Gute Nerven und einen schönen Ostermontag
Chutney
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Der Pat. hat (nicht b. uns) eine ambulante Reha und das läuft über DRVBund.
Vielleicht ist das der Grund für den Arzt für V.a.d.R...
Es wäre gut zu wissen ob aus diesem o.g. Grund eine , egal welche , Kasse
die VO als ungültig erklärt hat...
wünsche Dir ebenso einen guten Ostermontag *Chutney*
mit vielen schönen Momenten
askesis
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askesis schrieb:
...besten Dank für Deine Antwort *Chutney*
Der Pat. hat (nicht b. uns) eine ambulante Reha und das läuft über DRVBund.
Vielleicht ist das der Grund für den Arzt für V.a.d.R...
Es wäre gut zu wissen ob aus diesem o.g. Grund eine , egal welche , Kasse
die VO als ungültig erklärt hat...
wünsche Dir ebenso einen guten Ostermontag *Chutney*
mit vielen schönen Momenten
askesis
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rudibam schrieb:
Das ist natürlich Unsinn! Wir haben zwar die Pflicht die Verordnung zu prüfen aber nicht das Recht zu prüfen ob der Pat schon in einer anderen Praxis war,
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askesis schrieb:
...danke rudibam, bin absolut auch der Meinung! nun keineer hat gepostet ds diese Angelegenheit zu Absetzung geführt hat...
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chutney schrieb:
Hallo askesis,
wir haben auch Ärzte, die den Regelfall nicht einhalten. Du musst unbedingt mit dem Arzt eine Rücksprache halten - ob er aus versehen das Rezept als V.a.d.R deklariert hat. Falls nein, auf dem Rezept dokumentieren, dass der Arzt eine Verordnung außerhalb ausdrücklich wünscht. Vorher telefoniere ich noch mit der Kasse ob sie die Verordnung bezahlt - falls - nein, was ich bisher bei der TKK noch nicht erlebt habe.
Gute Nerven und einen schönen Ostermontag
Chutney
Ich würde das zunächst klären, bevor ich mich beim Arzt um eine Änderung bemühe. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
M.W. (hab die Liste nicht zur Hand) gehört diese Diagnose (der entspr. ICD10 Code wäre hier dann Pflicht) zu denen, die als Sonderfälle gelistet sind, für die also sogenannte Dauergenehmigungen (hier bis zu 6 Monaten) durch die Kassen erteilt werden können. Da die Techniker grundsätzlich auf die Genehmigungen verzichtet, braucht das nicht eingereicht zu werden und darf tatsächlich von Beginn an "a.d.R." verordnet werden.
Ich würde das zunächst klären, bevor ich mich beim Arzt um eine Änderung bemühe. Gruß S.
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