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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Urlaubsunterbrechung eines Rezeptes

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Neues Thema
Urlaubsunterbrechung eines Rezeptes
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Lamaca
11.07.2014 20:52
Hallo, folgende Situation:
Patientin, 1-2 x MLD pro Woche. Voraussichtliche Behndlungstermine Mo,28.7. und Do,31.7. also entsprechend der Frequenz zweilmal pro Woche. Ab Mo,4.8. fährt sie für zwei Wochen in Urlaub und wird am Mo,18.8. wieder zur Behandlung kommen. Ein Rezept darf ja nur max 14 Tage unterbrochen werden, also muss es abgebrochen werden , oder ab wann werden die 14 Tage gezählt ? LG !
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Hallo, folgende Situation: Patientin, 1-2 x MLD pro Woche. Voraussichtliche Behndlungstermine Mo,28.7. und Do,31.7. also entsprechend der Frequenz zweilmal pro Woche. Ab Mo,4.8. fährt sie für zwei Wochen in Urlaub und wird am Mo,18.8. wieder zur Behandlung kommen. Ein Rezept darf ja nur max 14 Tage unterbrochen werden, also muss es abgebrochen werden , oder ab wann werden die 14 Tage gezählt ? LG !
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Lamaca schrieb:

Hallo, folgende Situation:
Patientin, 1-2 x MLD pro Woche. Voraussichtliche Behndlungstermine Mo,28.7. und Do,31.7. also entsprechend der Frequenz zweilmal pro Woche. Ab Mo,4.8. fährt sie für zwei Wochen in Urlaub und wird am Mo,18.8. wieder zur Behandlung kommen. Ein Rezept darf ja nur max 14 Tage unterbrochen werden, also muss es abgebrochen werden , oder ab wann werden die 14 Tage gezählt ? LG !

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Tempelritter
11.07.2014 20:58
Gibt es in deinen Rahmenverträgen keine begründete Unterbrechungen länger wie 14 Tage bei Urlaub und Krankheit?
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Gibt es in deinen Rahmenverträgen keine begründete Unterbrechungen länger wie 14 Tage bei Urlaub und Krankheit?
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Tempelritter schrieb:

Gibt es in deinen Rahmenverträgen keine begründete Unterbrechungen länger wie 14 Tage bei Urlaub und Krankheit?

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Lamaca
11.07.2014 21:49
Ja stimmt, hab nochmal nachgeschaut. Da steht, dass in begründeten Ausnahmefällen länger unterbrochen werden kann, aber keine Angabe wie lange.
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Ja stimmt, hab nochmal nachgeschaut. Da steht, dass in begründeten Ausnahmefällen länger unterbrochen werden kann, aber keine Angabe wie lange.
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JürgenK
12.07.2014 08:13
...na dann unterbreche und auf der Rückseite notiere Urlaub Pati. (U - Pati) ....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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...na dann unterbreche und auf der Rückseite notiere Urlaub Pati. (U - Pati) .... MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

...na dann unterbreche und auf der Rückseite notiere Urlaub Pati. (U - Pati) ....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Lamaca schrieb:

Ja stimmt, hab nochmal nachgeschaut. Da steht, dass in begründeten Ausnahmefällen länger unterbrochen werden kann, aber keine Angabe wie lange.



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