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Darf ein Patient während ich Ihn mit BG Rezept in der Praxis in den Urlaub fahren? Und wenn ja wie lange ?
Muß er sich vorher beim BG Arzt abmelden?
Danke für die Antworten
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Wir hatten schon einige Diskussionen mit der BG. Wenn z.B. zweimal die Woche drauf steht, dann muss der Pat auch zwei mal kommen, wenn du keine Zeit hast , wenn er Zeit hat, dann muss er Urlaub nehmen. So der O-Ton einer BG-Mitarbeiterin.
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idefix- schrieb:
Die BG´s lassen keine Unterbrechung zu. Wenn dann muss sich der Patient eine Bestätigung von seiner BG holen, die du dann an das Rezept anhängen kannst.
Wir hatten schon einige Diskussionen mit der BG. Wenn z.B. zweimal die Woche drauf steht, dann muss der Pat auch zwei mal kommen, wenn du keine Zeit hast , wenn er Zeit hat, dann muss er Urlaub nehmen. So der O-Ton einer BG-Mitarbeiterin.
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kvet schrieb:
@idefix- Wenn ich an die BG denke, denke ich an Pippi Langstrumpf.
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wolf-oliver58 schrieb:
Meine Frage ist:
Darf ein Patient während ich Ihn mit BG Rezept in der Praxis in den Urlaub fahren? Und wenn ja wie lange ?
Muß er sich vorher beim BG Arzt abmelden?
Danke für die Antworten
Auch die max. Dauer der gültigkeit ist zu beachten: 4 Wochen
(Evtl. Corona-Sonderegelungen ausgenommen)
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Wie soll das gehen?
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ralf277 schrieb:
?Was heißt das.....habe Pat. Mit 2x wöchentl. KG,aber 20 Behandlungen...
Wie soll das gehen?
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bundy007 schrieb:
seit wann ist eine bg vo nur 4 wo. gültig?
Gültig ab 01.12.21, aber derselbe Text der Handlungsempfehlung war schon vorher enthalten. (Evtl. Corona-Sonderegelungen ausgenommen)
Auf dem Rezeptformular vorderseite steht auch, das der D-Arzt eine Begrüdnung eintragen muss, wenn die VO länger als 4 Wochen gültig sein soll. (Was der D-Arzt vorher ja nicht weiss und nachträglich wohl nicht einträgt...)
Daraus ergibt sich die 4-Wochen-Frist (allerdings hat Physio.de mal klargestellt, dad diese "Handlungsempfehlung" wohl nur DGUV-Intern gelten soll...
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KGSchuller schrieb:
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Gültig ab 01.12.21, aber derselbe Text der Handlungsempfehlung war schon vorher enthalten. (Evtl. Corona-Sonderegelungen ausgenommen)
Auf dem Rezeptformular vorderseite steht auch, das der D-Arzt eine Begrüdnung eintragen muss, wenn die VO länger als 4 Wochen gültig sein soll. (Was der D-Arzt vorher ja nicht weiss und nachträglich wohl nicht einträgt...)
Daraus ergibt sich die 4-Wochen-Frist (allerdings hat Physio.de mal klargestellt, dad diese "Handlungsempfehlung" wohl nur DGUV-Intern gelten soll...
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
...diese 4 Wochen gelten für Ärzte und nicht für HM erbringer
MfG
JürgenK ;)
Ist ja auch gar nicht möglich bei 20 Behandlungen mit 2 */Woche.
Die meisten VO haben wir mit 10 Behandlungen und 1-2*/Woche, da kommst du auf mindestens 5 Wochen, und das war bisher nie ein Problem
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Ahn schrieb:
Wir hatten bisher kaum ein Rezept das in 4 Wochen fertig war, und noch keinerlei Absetzung!
Ist ja auch gar nicht möglich bei 20 Behandlungen mit 2 */Woche.
Die meisten VO haben wir mit 10 Behandlungen und 1-2*/Woche, da kommst du auf mindestens 5 Wochen, und das war bisher nie ein Problem
Der Text ist doch sehr eindeutig:
"Begründung für eine weiterbehandlung über 4 Wochen hinaus"
Der Arzt behandelt nicht, das machen wir. Daher ist die notwendige Begründung des Arztes notwendig, da sonst die Grudnlage für eine weiterbehandlung nach 4 Wochen fehlt.
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KGSchuller schrieb:
@JürgenK
Der Text ist doch sehr eindeutig:
"Begründung für eine weiterbehandlung über 4 Wochen hinaus"
Der Arzt behandelt nicht, das machen wir. Daher ist die notwendige Begründung des Arztes notwendig, da sonst die Grudnlage für eine weiterbehandlung nach 4 Wochen fehlt.
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KGSchuller schrieb:
Bei BG Vo´s gibt es keine Unterbrechung wegen Urlaub oder Krankheit.
Auch die max. Dauer der gültigkeit ist zu beachten: 4 Wochen
(Evtl. Corona-Sonderegelungen ausgenommen)
Außerdem kann man das Rezept auch per Fax Anforderung vom Arzt ändern lassen und so die Frequenz ändern lassen oder eine Unterbrechungsbescheinigung vom Arzt unterschreiben lassen.
Da hatten wir bisher kein Problem.
Wir haben einige Patienten die über eine längere Zeit eine BG Verordnung bekommen, da ist dann auch schon Mal ein Urlaub dazwischen.
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Ahn schrieb:
1 Unterbrechung für max. 14 Tage ist bis 31.12.21 für BG Rezepte erlaubt.
Außerdem kann man das Rezept auch per Fax Anforderung vom Arzt ändern lassen und so die Frequenz ändern lassen oder eine Unterbrechungsbescheinigung vom Arzt unterschreiben lassen.
Da hatten wir bisher kein Problem.
Wir haben einige Patienten die über eine längere Zeit eine BG Verordnung bekommen, da ist dann auch schon Mal ein Urlaub dazwischen.
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Ahn schrieb:
https://www.physio.de/news10607
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wolf-oliver58 schrieb:
Ja danke euch für die präzise Antworten.Hat mir weiter geholfen.hugging_face
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