Physiotherapeut -
Sozialpädiatrisches
Zentrum (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt am
Zentrum für Kinder- und
Jugendmedizin (Ärztl. Direktor
Prof.
Dr. med. G.F. Hoffmann ) ür das
Physiotherapieteam des
Sozialpädiatrischen Zentrums
(Leitung:
Dr. U. Kotzaeridou) gesucht.
Im Sozialpädiatrischen Zentrum
werden chronisch erkrankte Kinder
ausschließlich ambulant
diagnostisch und therapie...
Sozialpädiatrisches
Zentrum (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt am
Zentrum für Kinder- und
Jugendmedizin (Ärztl. Direktor
Prof.
Dr. med. G.F. Hoffmann ) ür das
Physiotherapieteam des
Sozialpädiatrischen Zentrums
(Leitung:
Dr. U. Kotzaeridou) gesucht.
Im Sozialpädiatrischen Zentrum
werden chronisch erkrankte Kinder
ausschließlich ambulant
diagnostisch und therapie...
Frage. Ist das rechtens bzw heilbar? Dann darfst du dich in Zukunft ja gar nicht mehr verschreiben. ! Mir reisst da ganz langsam der Geduldsfaden. Vielen Dank für Antworten.
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MeFe89 schrieb:
Hast du es vom Patienten gegenzeichnen lassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich habe eine Absetzung bekommen wegen unzulässiger Korekturmittel. Ich habe mich bei den Daten verschrieben und weder Tippex noch sonstwas benutzt sondern einfach das Datum durchgestrichen und nebenan neu geschrieben mit Kuli beide. war übrigens die Barmer und läuft über die Optica.
Frage. Ist das rechtens bzw heilbar? Dann darfst du dich in Zukunft ja gar nicht mehr verschreiben. ! Mir reisst da ganz langsam der Geduldsfaden. Vielen Dank für Antworten.
Hast Du evtl. auch mal was mit Bleistift auf die VO geschrieben und wegradiert? Das ist auch unzulässig.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
mit Kuli durchgestrichen. Mit Kuli daneben, Patient hat unterschrieben.
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karin-maria schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Patient muss das korrigierte Datum auch gegenzeichnen
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Papa Alpaka schrieb:
@karin-maria ...und wenn alles sauber ist: ab in den Widerspruch und €40 zzgl. Zinsen kassieren. Die Absetzung muss stichhaltig begründet werden können.
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Reinke schrieb:
Es muss lesbar sein, was korrigiert wurde.
Hast Du evtl. auch mal was mit Bleistift auf die VO geschrieben und wegradiert? Das ist auch unzulässig.
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ali schrieb:
Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter auf den falschen Textbaustein gedrückt..Ich würd bei der BEK in Stuttgart anrufen und das mal klären. Kann höchstens sein, dass der Pat das korrigierte Datum noch gegenzeichnen muss.
2. richtiges Datum daneben schreiben
3 Patient unterschreibt
4. Datum schreiben wann der Patient für die Bestätigung der Korrektur unterschrieben hat. Am Besten in der Nähe der Korrekturunterschrift.
Ganz unabhängig davon
5. Patient unterschreibt (zusätzlich) im Kästchen für die Patientenunterschrift.
Alle Punkte gehabt? Dann passt es und die Beanstandung ist nicht rechtens .
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massu schrieb:
1. Falsches Datum durchstreichen
2. richtiges Datum daneben schreiben
3 Patient unterschreibt
4. Datum schreiben wann der Patient für die Bestätigung der Korrektur unterschrieben hat. Am Besten in der Nähe der Korrekturunterschrift.
Ganz unabhängig davon
5. Patient unterschreibt (zusätzlich) im Kästchen für die Patientenunterschrift.
Alle Punkte gehabt? Dann passt es und die Beanstandung ist nicht rechtens .
Ist aber nötig
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Shia schrieb:
Dieses erneute Datum, wann korrigiert wurde, hat man schnell vergessen.
Ist aber nötig
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