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Neues Thema
Unzulässige Korrekturmittel
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Anonymer Teilnehmer
19.11.2024 08:40
Hallo, ich habe eine Absetzung bekommen wegen unzulässiger Korekturmittel. Ich habe mich bei den Daten verschrieben und weder Tippex noch sonstwas benutzt sondern einfach das Datum durchgestrichen und nebenan neu geschrieben mit Kuli beide. war übrigens die Barmer und läuft über die Optica.
Frage. Ist das rechtens bzw heilbar? Dann darfst du dich in Zukunft ja gar nicht mehr verschreiben. ! Mir reisst da ganz langsam der Geduldsfaden. Vielen Dank für Antworten.
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Hallo, ich habe eine Absetzung bekommen wegen unzulässiger Korekturmittel. Ich habe mich bei den Daten verschrieben und weder Tippex noch sonstwas benutzt sondern einfach das Datum durchgestrichen und nebenan neu geschrieben mit Kuli beide. war übrigens die Barmer und läuft über die Optica. Frage. Ist das rechtens bzw heilbar? Dann darfst du dich in Zukunft ja gar nicht mehr verschreiben. ! Mir reisst da ganz langsam der Geduldsfaden. Vielen Dank für Antworten.
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MeFe89
19.11.2024 09:34
Hast du es vom Patienten gegenzeichnen lassen?
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• Lars van Ravenzwaaij
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• Papa Alpaka
Hast du es vom Patienten gegenzeichnen lassen?
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MeFe89 schrieb:

Hast du es vom Patienten gegenzeichnen lassen?

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, ich habe eine Absetzung bekommen wegen unzulässiger Korekturmittel. Ich habe mich bei den Daten verschrieben und weder Tippex noch sonstwas benutzt sondern einfach das Datum durchgestrichen und nebenan neu geschrieben mit Kuli beide. war übrigens die Barmer und läuft über die Optica.
Frage. Ist das rechtens bzw heilbar? Dann darfst du dich in Zukunft ja gar nicht mehr verschreiben. ! Mir reisst da ganz langsam der Geduldsfaden. Vielen Dank für Antworten.

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Reinke
19.11.2024 09:21
Es muss lesbar sein, was korrigiert wurde.
Hast Du evtl. auch mal was mit Bleistift auf die VO geschrieben und wegradiert? Das ist auch unzulässig.
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Es muss lesbar sein, was korrigiert wurde. Hast Du evtl. auch mal was mit Bleistift auf die VO geschrieben und wegradiert? Das ist auch unzulässig.
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Anonymer Teilnehmer
19.11.2024 09:59
mit Kuli durchgestrichen. Mit Kuli daneben, Patient hat unterschrieben.
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• Papa Alpaka
mit Kuli durchgestrichen. Mit Kuli daneben, Patient hat unterschrieben.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

mit Kuli durchgestrichen. Mit Kuli daneben, Patient hat unterschrieben.

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karin-maria
19.11.2024 10:18
@Anonymer Teilnehmer Patient muss das korrigierte Datum auch gegenzeichnen
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[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] Patient muss das korrigierte Datum auch gegenzeichnen
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karin-maria schrieb:

@Anonymer Teilnehmer Patient muss das korrigierte Datum auch gegenzeichnen

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Papa Alpaka
19.11.2024 10:40
@karin-maria ...und wenn alles sauber ist: ab in den Widerspruch und €40 zzgl. Zinsen kassieren. Die Absetzung muss stichhaltig begründet werden können.
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• ali
[mention]karin-maria[/mention] ...und wenn alles sauber ist: ab in den Widerspruch und €40 zzgl. Zinsen kassieren. Die Absetzung muss stichhaltig begründet werden können.
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Papa Alpaka schrieb:

@karin-maria ...und wenn alles sauber ist: ab in den Widerspruch und €40 zzgl. Zinsen kassieren. Die Absetzung muss stichhaltig begründet werden können.

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Reinke schrieb:

Es muss lesbar sein, was korrigiert wurde.
Hast Du evtl. auch mal was mit Bleistift auf die VO geschrieben und wegradiert? Das ist auch unzulässig.

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ali
19.11.2024 10:34
Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter auf den falschen Textbaustein gedrückt..Ich würd bei der BEK in Stuttgart anrufen und das mal klären. Kann höchstens sein, dass der Pat das korrigierte Datum noch gegenzeichnen muss.
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Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter auf den falschen Textbaustein gedrückt..Ich würd bei der BEK in Stuttgart anrufen und das mal klären. Kann höchstens sein, dass der Pat das korrigierte Datum noch gegenzeichnen muss.
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ali schrieb:

Wahrscheinlich hat der Sachbearbeiter auf den falschen Textbaustein gedrückt..Ich würd bei der BEK in Stuttgart anrufen und das mal klären. Kann höchstens sein, dass der Pat das korrigierte Datum noch gegenzeichnen muss.

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massu
20.11.2024 00:21
1. Falsches Datum durchstreichen
2. richtiges Datum daneben schreiben
3 Patient unterschreibt
4. Datum schreiben wann der Patient für die Bestätigung der Korrektur unterschrieben hat. Am Besten in der Nähe der Korrekturunterschrift.

Ganz unabhängig davon
5. Patient unterschreibt (zusätzlich) im Kästchen für die Patientenunterschrift.

Alle Punkte gehabt? Dann passt es und die Beanstandung ist nicht rechtens .
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1. Falsches Datum durchstreichen 2. richtiges Datum daneben schreiben 3 Patient unterschreibt 4. Datum schreiben wann der Patient für die Bestätigung der Korrektur unterschrieben hat. Am Besten in der Nähe der Korrekturunterschrift. Ganz unabhängig davon 5. Patient unterschreibt (zusätzlich) im Kästchen für die Patientenunterschrift. Alle Punkte gehabt? Dann passt es und die Beanstandung ist nicht rechtens .
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massu schrieb:

1. Falsches Datum durchstreichen
2. richtiges Datum daneben schreiben
3 Patient unterschreibt
4. Datum schreiben wann der Patient für die Bestätigung der Korrektur unterschrieben hat. Am Besten in der Nähe der Korrekturunterschrift.

Ganz unabhängig davon
5. Patient unterschreibt (zusätzlich) im Kästchen für die Patientenunterschrift.

Alle Punkte gehabt? Dann passt es und die Beanstandung ist nicht rechtens .

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Shia
20.11.2024 09:29
Dieses erneute Datum, wann korrigiert wurde, hat man schnell vergessen.
Ist aber nötig
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• ali
Dieses erneute Datum, wann korrigiert wurde, hat man schnell vergessen. Ist aber nötig
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Shia schrieb:

Dieses erneute Datum, wann korrigiert wurde, hat man schnell vergessen.
Ist aber nötig

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Finne
13.12.2024 20:00
Scheinbar hat sich das Schlupfloch jetzt bei den Kassen um gesprochen. Die Barmer hat mir nun einiges mit dieser Begründung abgesetzt. Sie haben mir von einigen Vorordnungen nicht mal eine Kopie angehangen.
Liege ich also richtig das der Abzug grundsätzlich rechtens ist?
Es ist aber möglich mit einer erneuten Unterschrift des Patientens diese Sachen erneut einzureichen?
Oder was ist jetzt richtig?
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Scheinbar hat sich das Schlupfloch jetzt bei den Kassen um gesprochen. Die Barmer hat mir nun einiges mit dieser Begründung abgesetzt. Sie haben mir von einigen Vorordnungen nicht mal eine Kopie angehangen. Liege ich also richtig das der Abzug grundsätzlich rechtens ist? Es ist aber möglich mit einer erneuten Unterschrift des Patientens diese Sachen erneut einzureichen? Oder was ist jetzt richtig?
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ali
14.12.2024 18:58
@Finne Ja ist leider rechtens. Allerdings muss die DDG eine Kopie mitliefern. Zur Info: Haben Sie das aus einer Abrechnung gemacht oder aus mehreren zusammengeklappt? Wie oben beschrieben, ist jeweils heilbar.
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[mention]Finne[/mention] Ja ist leider rechtens. Allerdings muss die DDG eine Kopie mitliefern. Zur Info: Haben Sie das aus einer Abrechnung gemacht oder aus mehreren zusammengeklappt? Wie oben beschrieben, ist jeweils heilbar.
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ali schrieb:

@Finne Ja ist leider rechtens. Allerdings muss die DDG eine Kopie mitliefern. Zur Info: Haben Sie das aus einer Abrechnung gemacht oder aus mehreren zusammengeklappt? Wie oben beschrieben, ist jeweils heilbar.

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Finne
15.12.2024 19:29
@ali Es war eine Abrechnung.
Nein, das haben sie nicht getan und ich habe gesehen das im Rahmenvertrag zudem steht das sie darauf aufmerksam machen müssen, dass es heilbar ist. Das lassen sie scheinbar bewusst weg. Dürfen die das einfach?

Mir ist jetzt erst klar geworden, dass man Datierungsfehler heilen kann. Ich würde mir wünschen, dass darauf jetzt auch andere Physios aufmerksam werden und die Abrechnungsdienstleister sich damit selbst ein Ei legen.
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[mention]ali[/mention] Es war eine Abrechnung. Nein, das haben sie nicht getan und ich habe gesehen das im Rahmenvertrag zudem steht das sie darauf aufmerksam machen müssen, dass es heilbar ist. Das lassen sie scheinbar bewusst weg. Dürfen die das einfach? Mir ist jetzt erst klar geworden, dass man Datierungsfehler heilen kann. Ich würde mir wünschen, dass darauf jetzt auch andere Physios aufmerksam werden und die Abrechnungsdienstleister sich damit selbst ein Ei legen.
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Finne schrieb:

@ali Es war eine Abrechnung.
Nein, das haben sie nicht getan und ich habe gesehen das im Rahmenvertrag zudem steht das sie darauf aufmerksam machen müssen, dass es heilbar ist. Das lassen sie scheinbar bewusst weg. Dürfen die das einfach?

Mir ist jetzt erst klar geworden, dass man Datierungsfehler heilen kann. Ich würde mir wünschen, dass darauf jetzt auch andere Physios aufmerksam werden und die Abrechnungsdienstleister sich damit selbst ein Ei legen.

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Finne schrieb:

Scheinbar hat sich das Schlupfloch jetzt bei den Kassen um gesprochen. Die Barmer hat mir nun einiges mit dieser Begründung abgesetzt. Sie haben mir von einigen Vorordnungen nicht mal eine Kopie angehangen.
Liege ich also richtig das der Abzug grundsätzlich rechtens ist?
Es ist aber möglich mit einer erneuten Unterschrift des Patientens diese Sachen erneut einzureichen?
Oder was ist jetzt richtig?

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Finne
Vor 11 Monaten
Ich muss hier noch mal nachhaken. Mein Verband sagt, dass die Barmer "drüber schreiben" als unzulässiges Korrekturmittel sieht und die Verwendung von diesem nicht zulässig ist.
Entsprechend wäre die Absetzung korrekt, nicht heilbar und ich müsse auf Kulanz hoffen.

Hier steht mehrfach das es heilbar wäre. Was ist denn nun richtig?
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Ich muss hier noch mal nachhaken. Mein Verband sagt, dass die Barmer "drüber schreiben" als unzulässiges Korrekturmittel sieht und die Verwendung von diesem nicht zulässig ist. Entsprechend wäre die Absetzung korrekt, [b]nicht [/b]heilbar und ich müsse auf Kulanz hoffen. Hier steht mehrfach das es heilbar wäre. Was ist denn nun richtig?
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Shia
Vor 11 Monaten
Was meinst du mit drüber schreiben?
Es muss sauber lesbar durchgestrichen werden. Drüber schreiben, so dass der eigentliche Text nicht mehr lesbar ist, ist nicht zulässig.
Und ganz wichtig, neben dem korrigierten auch das Datum der Änderung nicht vergessen.
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Was meinst du mit drüber schreiben? Es muss sauber lesbar durchgestrichen werden. Drüber schreiben, so dass der eigentliche Text nicht mehr lesbar ist, ist nicht zulässig. Und ganz wichtig, neben dem korrigierten auch das Datum der Änderung nicht vergessen.
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Shia schrieb:

Was meinst du mit drüber schreiben?
Es muss sauber lesbar durchgestrichen werden. Drüber schreiben, so dass der eigentliche Text nicht mehr lesbar ist, ist nicht zulässig.
Und ganz wichtig, neben dem korrigierten auch das Datum der Änderung nicht vergessen.

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Finne
Vor 11 Monaten
Da musst du die Barmer fragen. Das ist ja die Sauerei das hier interpretationsspielraum besteht. Die Barmer definiert es einfach als "drüber schreiben" und bezahlt die entsprechenden Positionen dann nicht.
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Da musst du die Barmer fragen. Das ist ja die Sauerei das hier interpretationsspielraum besteht. Die Barmer definiert es einfach als "drüber schreiben" und bezahlt die entsprechenden Positionen dann nicht.
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Finne schrieb:

Da musst du die Barmer fragen. Das ist ja die Sauerei das hier interpretationsspielraum besteht. Die Barmer definiert es einfach als "drüber schreiben" und bezahlt die entsprechenden Positionen dann nicht.

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ali
Vor 11 Monaten
@Finne Aber bitte direkt bei der BEK in Stuttgart klären, da sitzt die Heilmittelabteilung.
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[mention]Finne[/mention] Aber bitte direkt bei der BEK in Stuttgart klären, da sitzt die Heilmittelabteilung.
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ali schrieb:

@Finne Aber bitte direkt bei der BEK in Stuttgart klären, da sitzt die Heilmittelabteilung.

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Finne
Vor 11 Monaten
@ali Wieso hast du denn geschrieben es sei heilbar? Was ist nun richtig? Ich habe mittlerweile nun auch die Ablehnung aus Stuttgart erhalten. Sie werden es nicht zahlen.
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[mention]ali[/mention] Wieso hast du denn geschrieben es sei heilbar? Was ist nun richtig? Ich habe mittlerweile nun auch die Ablehnung aus Stuttgart erhalten. Sie werden es nicht zahlen.
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Finne schrieb:

@ali Wieso hast du denn geschrieben es sei heilbar? Was ist nun richtig? Ich habe mittlerweile nun auch die Ablehnung aus Stuttgart erhalten. Sie werden es nicht zahlen.

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ali
Vor 11 Monaten
@Finne Anlage 3a Punkt o) Korrekturmöglichkeiten
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[mention]Finne[/mention] Anlage 3a Punkt o) Korrekturmöglichkeiten
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ali schrieb:

@Finne Anlage 3a Punkt o) Korrekturmöglichkeiten

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Shia
Vor 11 Monaten
@Finne Es ist richtig, dass es heilbar ist.
Innerhalb von drei Monaten. Wann hast du denn den ablehnende Bescheid bekommen und wann hast du das heilbar gemachte Rezept wieder eingereicht?
Und hast du auch so verfahren, wie wir dir oben geschrieben haben?
Mit dem einfach drüber schreiben, kommst du nicht weiter.
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• ali
• die neue
• Papa Alpaka
[mention]Finne[/mention] Es ist richtig, dass es heilbar ist. Innerhalb von drei Monaten. Wann hast du denn den ablehnende Bescheid bekommen und wann hast du das heilbar gemachte Rezept wieder eingereicht? Und hast du auch so verfahren, wie wir dir oben geschrieben haben? Mit dem einfach drüber schreiben, kommst du nicht weiter.
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Shia schrieb:

@Finne Es ist richtig, dass es heilbar ist.
Innerhalb von drei Monaten. Wann hast du denn den ablehnende Bescheid bekommen und wann hast du das heilbar gemachte Rezept wieder eingereicht?
Und hast du auch so verfahren, wie wir dir oben geschrieben haben?
Mit dem einfach drüber schreiben, kommst du nicht weiter.

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Finne
Vor 11 Monaten
@Shia ich glaube du und andere verstehen nicht was ich geschrieben habe. Das mit dem drüber schreiben sagt die Barmer und nicht ich. Es wurde "geheilt" mit erneuter Unterschrift + Datum. Die Barmer erkennt aber keine Korrekturmöglichkeit mehr an, da sie den "Trick" geht es als unzulässiges Korrekturmittel zu deklarieren (drüber schreiben = Tipp Ex benutzt).
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@Shia ich glaube du und andere verstehen nicht was ich geschrieben habe. Das mit dem drüber schreiben sagt die Barmer und [b]nicht ich[/b]. Es wurde "geheilt" mit erneuter Unterschrift + Datum. Die Barmer erkennt aber keine Korrekturmöglichkeit mehr an, da sie den "Trick" geht es als unzulässiges Korrekturmittel zu deklarieren (drüber schreiben = Tipp Ex benutzt).
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Finne schrieb:

@Shia ich glaube du und andere verstehen nicht was ich geschrieben habe. Das mit dem drüber schreiben sagt die Barmer und nicht ich. Es wurde "geheilt" mit erneuter Unterschrift + Datum. Die Barmer erkennt aber keine Korrekturmöglichkeit mehr an, da sie den "Trick" geht es als unzulässiges Korrekturmittel zu deklarieren (drüber schreiben = Tipp Ex benutzt).

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ali
Vor 11 Monaten
@Finne dann mit der BEK noch mal "freundlich" reden, ansonsten wird halt geklagt....
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• JürgenK
• Papa Alpaka
• Shia
[mention]Finne[/mention] dann mit der BEK noch mal "freundlich" reden, ansonsten wird halt geklagt....
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ali schrieb:

@Finne dann mit der BEK noch mal "freundlich" reden, ansonsten wird halt geklagt....

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Finne
Vor 11 Monaten
@ali Ja, ich werde jetzt mit einem Anwalt sprechen. Wollte nur vorab noch mal Meinungen einholen. Finde das ein wenig enttäuschend das unsere Verbände dieses Vorgehen auch einfach so hinnehmen, da habe ich mir mehr Einsatz erhofft.
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[mention]ali[/mention] Ja, ich werde jetzt mit einem Anwalt sprechen. Wollte nur vorab noch mal Meinungen einholen. Finde das ein wenig enttäuschend das unsere Verbände dieses Vorgehen auch einfach so hinnehmen, da habe ich mir mehr Einsatz erhofft.
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Finne schrieb:

@ali Ja, ich werde jetzt mit einem Anwalt sprechen. Wollte nur vorab noch mal Meinungen einholen. Finde das ein wenig enttäuschend das unsere Verbände dieses Vorgehen auch einfach so hinnehmen, da habe ich mir mehr Einsatz erhofft.

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Finne
Vor 11 Monaten
Nachtrag: Ich habe mit einem Rechtsanwalt telefoniert und er hat es bestätigt. Es ist nicht heilbar.
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Nachtrag: Ich habe mit einem Rechtsanwalt telefoniert und er hat es bestätigt. Es ist [b]nicht[/b] heilbar.
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Finne schrieb:

Nachtrag: Ich habe mit einem Rechtsanwalt telefoniert und er hat es bestätigt. Es ist nicht heilbar.

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Shia
Vor 11 Monaten
Äh...
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• ali
Äh...
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Shia schrieb:

Äh...

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Secretary
Vor 11 Monaten
@Finne
und warum nicht?? lt. Anlage 3 sollte es doch heilbar sein. Außer natürlich, Tipp-Ex wurde benutzt...
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• Papa Alpaka
[mention]Finne[/mention] und warum nicht?? lt. Anlage 3 sollte es doch heilbar sein. Außer natürlich, Tipp-Ex wurde benutzt...
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Secretary schrieb:

@Finne
und warum nicht?? lt. Anlage 3 sollte es doch heilbar sein. Außer natürlich, Tipp-Ex wurde benutzt...

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massu
Vor 11 Monaten
@Finnehast du Tippex benutz?
Ist die 3 Monatsfrist abgelaufen?
Kennt sich dein Anwalt mit unserem Heilmittelrichtlinien aus?
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[mention]Finne[/mention]hast du Tippex benutz? Ist die 3 Monatsfrist abgelaufen? Kennt sich dein Anwalt mit unserem Heilmittelrichtlinien aus?
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massu schrieb:

@Finnehast du Tippex benutz?
Ist die 3 Monatsfrist abgelaufen?
Kennt sich dein Anwalt mit unserem Heilmittelrichtlinien aus?

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Shia
Vor 11 Monaten
Ich glaub das ist vergebliche Liebesmüh🤷🏻‍♀️
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Ich glaub das ist vergebliche Liebesmüh🤷🏻‍♀️
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Shia schrieb:

Ich glaub das ist vergebliche Liebesmüh🤷🏻‍♀️

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Finne
Vor 11 Monaten
@massu Nein. Nein. Rechtsanwalt Alt.
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[mention]massu[/mention] Nein. Nein. Rechtsanwalt Alt.
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Finne schrieb:

@massu Nein. Nein. Rechtsanwalt Alt.

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Finne
Vor 11 Monaten
@Shia Was möchtest du von mir? Offensichtlich bei dir verlorene Mühe. Also spare ich mir jetzt weitere Kommentare.
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[mention]Shia[/mention] Was möchtest du von mir? Offensichtlich bei dir verlorene Mühe. Also spare ich mir jetzt weitere Kommentare.
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Finne schrieb:

@Shia Was möchtest du von mir? Offensichtlich bei dir verlorene Mühe. Also spare ich mir jetzt weitere Kommentare.

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Shia
Vor 11 Monaten
Finne, du beantwortest keinerlei Rückfragen von uns.
Dir kann hier niemand helfen, wenn die Fakten nicht offen gelegt werden.
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• Papa Alpaka
Finne, du beantwortest keinerlei Rückfragen von uns. Dir kann hier niemand helfen, wenn die Fakten nicht offen gelegt werden.
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Shia schrieb:

Finne, du beantwortest keinerlei Rückfragen von uns.
Dir kann hier niemand helfen, wenn die Fakten nicht offen gelegt werden.

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massu
Vor 11 Monaten
@Finne mach doch ein Foto von der Rückseite für uns. Mit geschwärzte Daten
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[mention]Finne[/mention] mach doch ein Foto von der Rückseite für uns. Mit geschwärzte Daten
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massu schrieb:

@Finne mach doch ein Foto von der Rückseite für uns. Mit geschwärzte Daten

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Finne schrieb:

Ich muss hier noch mal nachhaken. Mein Verband sagt, dass die Barmer "drüber schreiben" als unzulässiges Korrekturmittel sieht und die Verwendung von diesem nicht zulässig ist.
Entsprechend wäre die Absetzung korrekt, nicht heilbar und ich müsse auf Kulanz hoffen.

Hier steht mehrfach das es heilbar wäre. Was ist denn nun richtig?



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