Die Bedürfnisse und individuelle
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
uns in unserem Team ermöglichen,
individuelle Therapielösungen aus
allen Fachbereichen, wie auch
Behandlungsmöglichkeiten in
unserem Bewegungsbad, anzuwenden.
Sie haben in unserem jungen Team
die Möglichkeit, selbständig und
eigenverantwortlich Ihr
Behandlungskonzept...
Behandlung unserer Patienten liegen
uns am Herz!
Nach dieser Einstellung haben wir
in über 80 Jahren
Praxiserfahrungen und
regelmäßigen Fortbildungen eine
Behandlungsbasis gefunden, die es
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individuelle Therapielösungen aus
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Wie ist es genau bei den Verordnungen mit Doppelbehandlungen? 10x Verordnet=2x unterschreiben pro Termin oder reicht bei der Leistungsbeschreibung "KG-Doppelbehandlung" 5x. Also einmal pro Doppelbehandlung. Möchte nur sicher gehen das die Kassen hinterher nicht kürzen.
Grüße R.T.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du als Leistung auch "KG Doppelbehandlung" schreibst, dann reicht eine Unterschrift. Die Leistung ist dann ausreichend spezifiziert und vom Patienten quittiert worden.
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mia73 schrieb:
so wie Wonderwoman schreibt machen wir es auch schon seit je her.
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rotha71 schrieb:
Hallo ans Forum.
Wie ist es genau bei den Verordnungen mit Doppelbehandlungen? 10x Verordnet=2x unterschreiben pro Termin oder reicht bei der Leistungsbeschreibung "KG-Doppelbehandlung" 5x. Also einmal pro Doppelbehandlung. Möchte nur sicher gehen das die Kassen hinterher nicht kürzen.
Grüße R.T.
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Die einzige Kassenprüfstelle, die das "Einzeilenverfahren" jemals beanstandet hat, ist schon vor ich glaub rund 10 Jahren verdientermaßen pleitegegangen und hat es damals ohnehin auch nur bei einer einzigen von ihr geprüften Kasse beanstandet, die längst in einer weniger zickigen großen Kasse aufgegangen ist.
Im neuen Rahmenvertrag hab ich auch nix gefunden, was zum waldfrevelhaften Zweizeilenverfahren zwingen würde.
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Sabine Rabbel schrieb:
Nee, das ist nur sinnvoll, nur wenn Du überflüssigerweise jedes Datum 2 x hinschreibst und für jede Doppelbehandlung zwei Zeilen verwendest - dann sollten es auch zwei Pat.-Unterschriften sein. Einmal Datum hinschreiben nebst Vermerk "doppelt" in der Maßnahmenspalte reicht aber, und dann reicht auch eine Pat.-Unterschrift.
Die einzige Kassenprüfstelle, die das "Einzeilenverfahren" jemals beanstandet hat, ist schon vor ich glaub rund 10 Jahren verdientermaßen pleitegegangen und hat es damals ohnehin auch nur bei einer einzigen von ihr geprüften Kasse beanstandet, die längst in einer weniger zickigen großen Kasse aufgegangen ist.
Im neuen Rahmenvertrag hab ich auch nix gefunden, was zum waldfrevelhaften Zweizeilenverfahren zwingen würde.
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Inche schrieb:
Bitte 2x pro Termin unterschreiben lassen da ja 2 Einzeltermine verwendest.
Besonderer Irrsinn dann auch noch, wenn sie das Rückwirkend für Doppeltermine ab März verlangen, nur weil die letzte Behandlung des Rezepts Anfang August stattgefunden hat.
Klingt für mich mal wieder nach reiner Schikane und wir werden wohl Widerspruch einlegen. Oder zur schnelleren Erledigung nochmals je eine zweite Unterschrift einholen, was ich aber eigentlich nicht mag, da wir dann künftig ja bei allen Doppelbehandlungen so arbeiten müssten, was ziemlich viel Mehraufwand wäre, da damit sehr viele Rezepte zahlreiche zusätzliche Unterschriftsblätter bräuchten und jede Zeile einzeln zu beschriften wäre, da ja z.B. Passivleistungen nur einmal pro Doppeltermin erfolgen und daher Gänsefüßchen nicht funktionieren.
Oder weiß von Euch jemand ggf. doch eine Stelle, die die Position der Krankenkasse stützen würde?
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Wonderwoman schrieb:
Unsinn. Es muss nur die Leistung quittiert werden, was bei Dir erfolgt ist, wenn aus dem Text eine Doppelbehandlung abgelesen kann. Wir schreiben z.B. KG-DZ und lassen das quittieren. ICH würde deswegen zur Not vors Sozialgericht ziehen.
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ALTAVIT schrieb:
Wir haben bisher auch immer z.B. KG-Doppelbehandlung auf der Rückseite geschrieben und dies nur einmal unterschreiben lassen und das ging seit Jahren problemlos. Jetzt kam heute eine Absetzung der DDG (Barmer), die nun laut Hotline auf 2 Unterschriften bei Doppelbehandlungen bestehen. Dies ergäbe sich angeblich aus den neuen Verträgen. Auf meine Frage, wo in den Verträgen das denn geregelt sein soll (ich habe nämlich auch die Suchfunktion in den Verträgen und den Frage-Antwort-Katalog vergeblich bemüht) sagte sie, dies sei eine neue Prüfanweisung der Krankenkasse, ich müsse die Verträge selbst kennen.
Besonderer Irrsinn dann auch noch, wenn sie das Rückwirkend für Doppeltermine ab März verlangen, nur weil die letzte Behandlung des Rezepts Anfang August stattgefunden hat.
Klingt für mich mal wieder nach reiner Schikane und wir werden wohl Widerspruch einlegen. Oder zur schnelleren Erledigung nochmals je eine zweite Unterschrift einholen, was ich aber eigentlich nicht mag, da wir dann künftig ja bei allen Doppelbehandlungen so arbeiten müssten, was ziemlich viel Mehraufwand wäre, da damit sehr viele Rezepte zahlreiche zusätzliche Unterschriftsblätter bräuchten und jede Zeile einzeln zu beschriften wäre, da ja z.B. Passivleistungen nur einmal pro Doppeltermin erfolgen und daher Gänsefüßchen nicht funktionieren.
Oder weiß von Euch jemand ggf. doch eine Stelle, die die Position der Krankenkasse stützen würde?
bei weiteren diskussionen -> an anwalt oder online-inkasso beauftragen...
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Alex Moro schrieb:
die gleiche rechnung nochmals schicken mit 40€ verzugsgebühr (+zinsen)
bei weiteren diskussionen -> an anwalt oder online-inkasso beauftragen...
Echt ärgerlich, dass es mit dieser Kasse immer nichts als Ärger gibt.
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Wonderwoman schrieb:
Ist doch prima. Nirgends gibts mehr Zinsen grin
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ALTAVIT schrieb:
Ja, gerne - wir klagen gegen die Barmer bereits rund 3.500 € aus Verzugsschäden ein - liegt seit fast einem Jahr unbearbeitet bei Gericht, soll wohl rund 4 Jahre dauern...
Echt ärgerlich, dass es mit dieser Kasse immer nichts als Ärger gibt.
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