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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Unterschrift i. A. - was tun?

Neues Thema
Unterschrift i. A. - was tun?
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Secretary
Vor 2 Wochen
Hallo liebes Forum,

mal wieder was aus der Kategorie "gibts doch gar nicht" laughing

Wir haben eine VO erhalten, die unterschrieben wurde mit i. A. Wir haben dort angerufen, der Dame am Telefon gesagt, dass eine Unterschrift i.A. nicht geht, und um Neuausstellung gebeten. Sie war auch ganz nett und hat gesagt, sie kümmere sich. Der Patient, bzw. dessen Sohn, (der Patient selber bekommt es nicht mehr alles alleine so richtig hin) wollte dann die neue VO abholen. Aber er hat keine neue bekommen. Der Arzt ist der Meinung, der dürfe es so machen. Wenn er das so bestimmt, darf seine Mitarbeiterin i. A. unterschreiben.... das ist alles richtig so und er würde auch nichts neues ausstellen.
Der Sohn des Patienten war dann so nett uns den Tipp zu geben, wir sollen dass doch einfach so annehmen und abrechnen, die Krankenkasse könnte sich ja dann im Anschluß mit dem Arzt rumstreiten - hahahahahaha -
Naja, wir haben die VO natürlich nicht angenommen, können mit dem Patienten aber jetzt auch keine Therapie durchführen, die er aber benötigt.
Wie kann man einem solchen Arzt denn begreiflich machen, wie eine korrekt ausgestellte VO aussehen muß? Ich denke mal, von einer "popeligen" Physiopraxis wird er sich ja anscheinend nichts sagen lassen. Gibt es eine Stelle, an die ich mich da wenden kann? Über die KV?? Wird ja anscheinend nicht das erste Mal gewesen sein

Wie würdet ihr es regeln? Bin gerade etwas angepi...t triumph

lg, Secretary
1

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Hallo liebes Forum, mal wieder was aus der Kategorie "gibts doch gar nicht" [emoji]laughing[/emoji] Wir haben eine VO erhalten, die unterschrieben wurde mit i. A. Wir haben dort angerufen, der Dame am Telefon gesagt, dass eine Unterschrift i.A. nicht geht, und um Neuausstellung gebeten. Sie war auch ganz nett und hat gesagt, sie kümmere sich. Der Patient, bzw. dessen Sohn, (der Patient selber bekommt es nicht mehr alles alleine so richtig hin) wollte dann die neue VO abholen. Aber er hat keine neue bekommen. Der Arzt ist der Meinung, der dürfe es so machen. Wenn er das so bestimmt, darf seine Mitarbeiterin i. A. unterschreiben.... das ist alles richtig so und er würde auch nichts neues ausstellen. Der Sohn des Patienten war dann so nett uns den Tipp zu geben, wir sollen dass doch einfach so annehmen und abrechnen, die Krankenkasse könnte sich ja dann im Anschluß mit dem Arzt rumstreiten - hahahahahaha - Naja, wir haben die VO natürlich nicht angenommen, können mit dem Patienten aber jetzt auch keine Therapie durchführen, die er aber benötigt. Wie kann man einem solchen Arzt denn begreiflich machen, wie eine korrekt ausgestellte VO aussehen muß? Ich denke mal, von einer "popeligen" Physiopraxis wird er sich ja anscheinend nichts sagen lassen. Gibt es eine Stelle, an die ich mich da wenden kann? Über die KV?? Wird ja anscheinend nicht das erste Mal gewesen sein Wie würdet ihr es regeln? Bin gerade etwas angepi...t [emoji]triumph[/emoji] lg, Secretary
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Secretary schrieb:

Hallo liebes Forum,

mal wieder was aus der Kategorie "gibts doch gar nicht" laughing

Wir haben eine VO erhalten, die unterschrieben wurde mit i. A. Wir haben dort angerufen, der Dame am Telefon gesagt, dass eine Unterschrift i.A. nicht geht, und um Neuausstellung gebeten. Sie war auch ganz nett und hat gesagt, sie kümmere sich. Der Patient, bzw. dessen Sohn, (der Patient selber bekommt es nicht mehr alles alleine so richtig hin) wollte dann die neue VO abholen. Aber er hat keine neue bekommen. Der Arzt ist der Meinung, der dürfe es so machen. Wenn er das so bestimmt, darf seine Mitarbeiterin i. A. unterschreiben.... das ist alles richtig so und er würde auch nichts neues ausstellen.
Der Sohn des Patienten war dann so nett uns den Tipp zu geben, wir sollen dass doch einfach so annehmen und abrechnen, die Krankenkasse könnte sich ja dann im Anschluß mit dem Arzt rumstreiten - hahahahahaha -
Naja, wir haben die VO natürlich nicht angenommen, können mit dem Patienten aber jetzt auch keine Therapie durchführen, die er aber benötigt.
Wie kann man einem solchen Arzt denn begreiflich machen, wie eine korrekt ausgestellte VO aussehen muß? Ich denke mal, von einer "popeligen" Physiopraxis wird er sich ja anscheinend nichts sagen lassen. Gibt es eine Stelle, an die ich mich da wenden kann? Über die KV?? Wird ja anscheinend nicht das erste Mal gewesen sein

Wie würdet ihr es regeln? Bin gerade etwas angepi...t triumph

lg, Secretary

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@Secretary Du hast richtig gehandelt.

Eine Unterschrift i.A. auf eine ärztliche Verordnung (egal welcher Art) oder sonstige ärztliche Dokumente ist grundsätzlich von Rechtswege nicht erlaubt. Eine Unterschrift i.V. durch einen anderen, ihm vertretenden Arzt ist demgegenüber wohl erlaubt.

Siehe z.B.: Link
oder Link unter Allgemeines Ziffer 5
oder Stempel statt Unterschrift: Wenn ein Formfehler die Existenz vernichtet - MEDI Südwest e.V.
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• MikeL
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[mention]Secretary[/mention] Du hast richtig gehandelt. Eine Unterschrift i.A. auf eine ärztliche Verordnung (egal welcher Art) oder sonstige ärztliche Dokumente ist grundsätzlich von Rechtswege nicht erlaubt. Eine Unterschrift i.V. durch einen anderen, ihm vertretenden Arzt ist demgegenüber wohl erlaubt. Siehe z.B.: https://info.doctolib.de/blog/arzt-unterschriften-das-muessen-sie-wissen/ oder https://www.kbv.de/documents/infothek/rechtsquellen/bundesmantelvertrag/anlage-02-vordruckvereinbarung/02_Erlaeuterungen.pdf unter Allgemeines Ziffer 5 oder https://medi-suedwest.de/stempel-statt-unterschrift-wenn-ein-formfehler-die-existenz-vernichtet/
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Papa Alpaka
Vor 2 Wochen
"i.V." allerdings mit Namen des vertretenden Arztes in Druckbuchstaben.
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• Lars van Ravenzwaaij
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"i.V." allerdings mit Namen des vertretenden Arztes in Druckbuchstaben.
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Papa Alpaka schrieb:

"i.V." allerdings mit Namen des vertretenden Arztes in Druckbuchstaben.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
Aus der Entscheidung des BSG vom 27.08.2025 (Az.: B 6 KA 9/24 R):

Es liege auch ein "sonstiger" Schaden im Sinne des § 48 Abs. 1 BMV-Ä vor. Der Kardiologe habe die für Vertragsärzte bestehende Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung verletzt. Die persönliche Unterschrift des Arztes (mittlerweile: die qualifizierte elektronische Signatur) sei für die Gültigkeit der Verordnungen wesentlich. Nur mit einem Unterschriftenstempel versehene Verordnungen böten keine Gewähr für die Richtigkeit und vor allem Sicherheit der Auswahl der verordneten Arzneimittel. Der Arzt habe auch schuldhaft gehandelt. Er habe die Regularien kennen müssen und nicht eigenmächtig davon abweichen dürfen.

Ich denke die KV könnte daher durchaus für dich ein Ansprechpartner sein. Wäre aber vielleicht sinnvoller wenn der Patient es machen würde-
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• Papa Alpaka
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Aus der Entscheidung des BSG vom 27.08.2025 (Az.: B 6 KA 9/24 R): [zitat]Es liege auch ein "sonstiger" Schaden im Sinne des § 48 Abs. 1 BMV-Ä vor. Der Kardiologe habe die für Vertragsärzte bestehende Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung verletzt. [b]Die [u]persönliche Unterschrift[/u] des Arztes (mittlerweile: die qualifizierte elektronische Signatur) sei für die Gültigkeit der Verordnungen wesentlich. [/b]Nur mit einem Unterschriftenstempel versehene Verordnungen böten keine Gewähr für die Richtigkeit und vor allem Sicherheit der Auswahl der verordneten Arzneimittel. Der Arzt habe auch schuldhaft gehandelt. Er habe die Regularien kennen müssen und nicht eigenmächtig davon abweichen dürfen.[/zitat] Ich denke die KV könnte daher durchaus für dich ein Ansprechpartner sein. Wäre aber vielleicht sinnvoller wenn der Patient es machen würde-
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

Aus der Entscheidung des BSG vom 27.08.2025 (Az.: B 6 KA 9/24 R):

Es liege auch ein "sonstiger" Schaden im Sinne des § 48 Abs. 1 BMV-Ä vor. Der Kardiologe habe die für Vertragsärzte bestehende Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung verletzt. Die persönliche Unterschrift des Arztes (mittlerweile: die qualifizierte elektronische Signatur) sei für die Gültigkeit der Verordnungen wesentlich. Nur mit einem Unterschriftenstempel versehene Verordnungen böten keine Gewähr für die Richtigkeit und vor allem Sicherheit der Auswahl der verordneten Arzneimittel. Der Arzt habe auch schuldhaft gehandelt. Er habe die Regularien kennen müssen und nicht eigenmächtig davon abweichen dürfen.

Ich denke die KV könnte daher durchaus für dich ein Ansprechpartner sein. Wäre aber vielleicht sinnvoller wenn der Patient es machen würde-

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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Secretary Du hast richtig gehandelt.

Eine Unterschrift i.A. auf eine ärztliche Verordnung (egal welcher Art) oder sonstige ärztliche Dokumente ist grundsätzlich von Rechtswege nicht erlaubt. Eine Unterschrift i.V. durch einen anderen, ihm vertretenden Arzt ist demgegenüber wohl erlaubt.

Siehe z.B.: Link
oder Link unter Allgemeines Ziffer 5
oder Stempel statt Unterschrift: Wenn ein Formfehler die Existenz vernichtet - MEDI Südwest e.V.

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Sarah Gerbert
Vor 2 Wochen
Evtl. liegt es ja daran, das dem Arzt der Unterschied zwischen i. A. und i. V. nicht klar ist?
Dann könnte einklärendes Gespräch evtl helfen.
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Evtl. liegt es ja daran, das dem Arzt der Unterschied zwischen i. A. und i. V. nicht klar ist? Dann könnte einklärendes Gespräch evtl helfen.
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Sarah Gerbert schrieb:

Evtl. liegt es ja daran, das dem Arzt der Unterschied zwischen i. A. und i. V. nicht klar ist?
Dann könnte einklärendes Gespräch evtl helfen.

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mogli123
Vor 2 Wochen
Vermerk:
Arzt weigert sich .....
Arzt besteht auf Durchführung der Verordnung.

Das sollte / müsste doch gehen. ?!
Haben wir jedenfalls schon zwei Mal genau so gemacht
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• ali
• Secretary
Vermerk: Arzt weigert sich ..... Arzt besteht auf Durchführung der Verordnung. Das sollte / müsste doch gehen. ?! Haben wir jedenfalls schon zwei Mal genau so gemacht
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ali
Vor 2 Wochen
haben wir in anderen Fällen bisher auch immer bezahlt bekommen, Restrisiko bleibt.
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• Papa Alpaka
haben wir in anderen Fällen bisher auch immer bezahlt bekommen, Restrisiko bleibt.
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ali schrieb:

haben wir in anderen Fällen bisher auch immer bezahlt bekommen, Restrisiko bleibt.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@mogli123
@ali
In diesem Fall haben wir uns immer auf Stur gestellt. Wir waren nicht bereit das Risiko wegen einem nicht einsichtigen Arzt zu tragen. Meistens hat der Arzt dann nach einem Gespräch mit der KV kleinlaut sein Verhalten geändert.
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[mention]mogli123[/mention] [mention]ali[/mention] In diesem Fall haben wir uns immer auf Stur gestellt. Wir waren nicht bereit das Risiko wegen einem nicht einsichtigen Arzt zu tragen. Meistens hat der Arzt dann nach einem Gespräch mit der KV kleinlaut sein Verhalten geändert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@mogli123
@ali
In diesem Fall haben wir uns immer auf Stur gestellt. Wir waren nicht bereit das Risiko wegen einem nicht einsichtigen Arzt zu tragen. Meistens hat der Arzt dann nach einem Gespräch mit der KV kleinlaut sein Verhalten geändert.

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mogli123 schrieb:

Vermerk:
Arzt weigert sich .....
Arzt besteht auf Durchführung der Verordnung.

Das sollte / müsste doch gehen. ?!
Haben wir jedenfalls schon zwei Mal genau so gemacht

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Secretary
Vor 2 Wochen
Danke für Eure Antworten. Ich werde es selber mal mit der KV versuchen, der Patient bzw. Sohn ist zwar nett und auch bemüt, aber ich glaube nicht, dass dabei was rumkommen sollte smirk

@Sarah Gerbert so wie es die Sprechstundenhilfe am Telefon hat durchblicken lassen, unterschreibt sie dass, und nicht ein Vertretungsarzt. Anscheinend meint der Arzt wirklich, sein Wort ist Gesetz und er kann machen was und wie er es möchte.
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Danke für Eure Antworten. Ich werde es selber mal mit der KV versuchen, der Patient bzw. Sohn ist zwar nett und auch bemüt, aber ich glaube nicht, dass dabei was rumkommen sollte [emoji]smirk[/emoji] [mention]Sarah Gerbert[/mention] so wie es die Sprechstundenhilfe am Telefon hat durchblicken lassen, unterschreibt sie dass, und nicht ein Vertretungsarzt. Anscheinend meint der Arzt wirklich, sein Wort ist Gesetz und er kann machen was und wie er es möchte.
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ali
Vor 2 Wochen
@Secretary Wenn nachweisbar ist, dass es in Arzt:in ist, könntest es Du es eventuell bei Absetzung durchdringen, ist mir mal gelungen, aber würd ich nicht mehr machen. Wenn klar ist, dass es sonstiges Personal macht....*fluch* schick den den betreffenden Absatz aus dem RV und klär insbesondere dis Personal auf. Ansonsten grundsätzlich KEIN i.A.
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[mention]Secretary[/mention] Wenn nachweisbar ist, dass es in Arzt:in ist, könntest es Du es eventuell bei Absetzung durchdringen, ist mir mal gelungen, aber würd ich nicht mehr machen. Wenn klar ist, dass es sonstiges Personal macht....*fluch* schick den den betreffenden Absatz aus dem RV und klär insbesondere dis Personal auf. Ansonsten grundsätzlich KEIN i.A.
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ali schrieb:

@Secretary Wenn nachweisbar ist, dass es in Arzt:in ist, könntest es Du es eventuell bei Absetzung durchdringen, ist mir mal gelungen, aber würd ich nicht mehr machen. Wenn klar ist, dass es sonstiges Personal macht....*fluch* schick den den betreffenden Absatz aus dem RV und klär insbesondere dis Personal auf. Ansonsten grundsätzlich KEIN i.A.

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Secretary schrieb:

Danke für Eure Antworten. Ich werde es selber mal mit der KV versuchen, der Patient bzw. Sohn ist zwar nett und auch bemüt, aber ich glaube nicht, dass dabei was rumkommen sollte smirk

@Sarah Gerbert so wie es die Sprechstundenhilfe am Telefon hat durchblicken lassen, unterschreibt sie dass, und nicht ein Vertretungsarzt. Anscheinend meint der Arzt wirklich, sein Wort ist Gesetz und er kann machen was und wie er es möchte.

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eim
Vor 2 Wochen
Setz dich mit der KV in Verbindung die sind dafür zuständig und im Moment halt kein Rezept von diesem Arzt annehmen.
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• Kalle1
Setz dich mit der KV in Verbindung die sind dafür zuständig und im Moment halt kein Rezept von diesem Arzt annehmen.
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eim schrieb:

Setz dich mit der KV in Verbindung die sind dafür zuständig und im Moment halt kein Rezept von diesem Arzt annehmen.

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yalina
Vor 2 Wochen
Hier gibt es bei uns zwei Möglichkeiten:
1. Ich biete an, die Verordnung so abzuarbeiten, wenn der Patient oder Angehöriger zunächst in Vorleistung geht.
2. Patient/ Angehöriger setzt sich selbst mit der KV in Verbindung und bittet um schriftliche (!) Stellungnahme, die wir als Kopie erhalten.

Nur in ganz seltenen Fällen übernehmen wir die Korrezpondenz. Uns fehlt die Zeit dafür. Auch wenn es für die Patienten bedauerlich ist. Wir haben schon zu viel Lehrgeld gezahlt.
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• Kalle1
Hier gibt es bei uns zwei Möglichkeiten: 1. Ich biete an, die Verordnung so abzuarbeiten, wenn der Patient oder Angehöriger zunächst in Vorleistung geht. 2. Patient/ Angehöriger setzt sich selbst mit der KV in Verbindung und bittet um schriftliche (!) Stellungnahme, die wir als Kopie erhalten. Nur in ganz seltenen Fällen übernehmen wir die Korrezpondenz. Uns fehlt die Zeit dafür. Auch wenn es für die Patienten bedauerlich ist. Wir haben schon zu viel Lehrgeld gezahlt.
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yalina schrieb:

Hier gibt es bei uns zwei Möglichkeiten:
1. Ich biete an, die Verordnung so abzuarbeiten, wenn der Patient oder Angehöriger zunächst in Vorleistung geht.
2. Patient/ Angehöriger setzt sich selbst mit der KV in Verbindung und bittet um schriftliche (!) Stellungnahme, die wir als Kopie erhalten.

Nur in ganz seltenen Fällen übernehmen wir die Korrezpondenz. Uns fehlt die Zeit dafür. Auch wenn es für die Patienten bedauerlich ist. Wir haben schon zu viel Lehrgeld gezahlt.

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von Anne
Vor 2 Wochen
Wir hatten vor einigen Jahren auch ein Rezept mit I. A. von einem anderen Arzt aus der gleichen Praxis unterschrieben bekommen. Obwohl beide Ärzte auf deren Homepage zu sehen waren, hat die TK nicht bezahlt. Das war uns eine Lehre. Seitdem achte wir genau darauf.
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• yalina
Wir hatten vor einigen Jahren auch ein Rezept mit I. A. von einem anderen Arzt aus der gleichen Praxis unterschrieben bekommen. Obwohl beide Ärzte auf deren Homepage zu sehen waren, hat die TK nicht bezahlt. Das war uns eine Lehre. Seitdem achte wir genau darauf.
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von Anne schrieb:

Wir hatten vor einigen Jahren auch ein Rezept mit I. A. von einem anderen Arzt aus der gleichen Praxis unterschrieben bekommen. Obwohl beide Ärzte auf deren Homepage zu sehen waren, hat die TK nicht bezahlt. Das war uns eine Lehre. Seitdem achte wir genau darauf.



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