Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Ich arbeite in einem Seniorenwohnheim, das betreutes Wohnen durchführt, also kein Altenheim ist und somit auch keine soziale Institution ist.
Der ambulante Pflegedienst hat seinen Pflegestützpunkt im Haus, somit ist Tag und Nacht Pflegepersonal anwesend.
Einige meiner Patienten sind dement oder haben einen Schlaganfall, können also selbst die VO nicht unterschreiben.
Wer darf dann die jeweilige Unterschrift am jeweiligen Tag für die durchgeführte Behandlung leisten?
Bisher hat der Pflegedienst i.V. unterschrieben.
Guter Rat ist teuer...
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wer hat Erfahrung bei diesem Thema.
Ich arbeite in einem Seniorenwohnheim, das betreutes Wohnen durchführt, also kein Altenheim ist und somit auch keine soziale Institution ist.
Der ambulante Pflegedienst hat seinen Pflegestützpunkt im Haus, somit ist Tag und Nacht Pflegepersonal anwesend.
Einige meiner Patienten sind dement oder haben einen Schlaganfall, können also selbst die VO nicht unterschreiben.
Wer darf dann die jeweilige Unterschrift am jeweiligen Tag für die durchgeführte Behandlung leisten?
Bisher hat der Pflegedienst i.V. unterschrieben.
Guter Rat ist teuer...
stefan 302
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Kitane schrieb:
Ich habe mir noch zusätzlich eine Stempel anfertigen lassen. Pat sxhreibunfäbig Pflegepersonal unterschreibt, weil da ja oft unterschiedliche Unterschriften drauf stehen.gab noch nie Probleme .
Beispiel VdEK §6 Abs.6:
Da wir Patienten in sechs Heimen betreuen haben wir - wie Kitane - einen Stempel: "Unterschrift durch Angehörigen / Pflegekraft". Summiert haben wir so schon tausende Verordnungen ohne Probleme erstattet bekommen.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Ausnahmen sind ausdrücklich in den Rahmenverträgen festgehalten.
Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen. Als Betreuungsperson gilt auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese). Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig.
Beispiel VdEK §6 Abs.6:
Da wir Patienten in sechs Heimen betreuen haben wir - wie Kitane - einen Stempel: "Unterschrift durch Angehörigen / Pflegekraft". Summiert haben wir so schon tausende Verordnungen ohne Probleme erstattet bekommen.
Gruß
Nora
Begründung, sie könnten ja nicht die ganze Zeit danebenstehen und wüssten ja nicht wirklich, was genau gemacht würde.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Es gibt immer mehr Pflegeeinrichtungen, die nicht ( mehr ) unterschreiben.
Begründung, sie könnten ja nicht die ganze Zeit danebenstehen und wüssten ja nicht wirklich, was genau gemacht würde.
Was PT's mit den Pat. machen, geht das Pflegepersonal einen Sch...dreck an!!!
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. dann müssen die Menschen mit der Betreuungsvollmacht unterschreiben!
Was PT's mit den Pat. machen, geht das Pflegepersonal einen Sch...dreck an!!!
mfg hgb :blush:
Dieser Regelung bedarf deshalb dieser Formulierung und Handhabung, da die Verbandsmitglieder und Kassen estgelegt haben, dass es sich bei den therapeutischen Leistungserbringern grundsätzlich um unglaubwürdige Lügner und Betrüger handelt. Sonst ergäbe die Regelung und völlig hirnrissige Handhabung schliesslich auch keinen Sinn.
" Nahezu jeder " darf unterschreiben, nur eben die per Verbandsmitgliederregelung beschriebenen Lügner und Betrüger nicht.
Wie die Einrichtungen dazu kommen, Dinge von denen sie nichts wissen, von denen sie nichts verstehen, die sie nicht einmal wenigstens gesehen haben zu unterschreiben, zeigt lediglich deren Kontrollverlust. Bzw. legt es insofern offen, dass sie über die Vorgänge im Haus nicht einmal eine theoretische Vorstellung haben. Und dies ist die von den Verbandsmitgliedern festgelegte Vergütungsgrundbedingung. Ganz offensichtlich waren die Verbandsmitglieder bei der Niederschreibung der Regelungen wieder einmal ganz besonders über den Berufsstand erbost.
...oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen...
Allein diese Formulierung legt offen, dass beim Füllen von Vertragstextseiten zumindest auf Seiten der Verbandsmitglieder Vollblutlaien beauftragt wurden ( schliesslich dürfte diese Erfüllung in den seltensten Fällen, gemessen an der Vertragstextformulierung, erfüllbar sein ). Da der Regelung eigententlich nie entsprochen werden kann und die Kassen völlig zuwider der Vertragsregelung die Vergütungen zahlen, darf an die Verbandsmitglieder die Frage erlaubt sein: für wen oder was ist solch komplette Unsinnsregelung ? Ging es evtl. wieder nach der bewährten Praxis: Hauptsache irgendeinen Unsinn gegen die Therapeuten- je unmachbarer desto besser ?
Gemessen am Verbandsmitgliederwillen ( also Vertragstext ) ist diese Regelung nicht einmal theoretisch erfüllbar.
Würde man der Ansicht der Verbandsmitglieder folgen, dass also die Einhaltung der Verträge Vergütungsgrundlage sei, wird es sicherlich darstellen, dass die Kassen diese Vergütungen rechtsgrundlagenlos zahlen- also zurückfordern können.
Wie stehen die Verbandsmitglieder nun dazu, dass nicht vertragskonforme bzw. regelrechte gezielte Hintergehung der Vertragsinhalte zur Vergütung führen ( die Kassen rechtsgrundlagenlos zahlen ). Ginge es dann denn nicht um vorsätzlichen Betrug ?
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webpt schrieb:
...Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen....
Dieser Regelung bedarf deshalb dieser Formulierung und Handhabung, da die Verbandsmitglieder und Kassen estgelegt haben, dass es sich bei den therapeutischen Leistungserbringern grundsätzlich um unglaubwürdige Lügner und Betrüger handelt. Sonst ergäbe die Regelung und völlig hirnrissige Handhabung schliesslich auch keinen Sinn.
" Nahezu jeder " darf unterschreiben, nur eben die per Verbandsmitgliederregelung beschriebenen Lügner und Betrüger nicht.
Wie die Einrichtungen dazu kommen, Dinge von denen sie nichts wissen, von denen sie nichts verstehen, die sie nicht einmal wenigstens gesehen haben zu unterschreiben, zeigt lediglich deren Kontrollverlust. Bzw. legt es insofern offen, dass sie über die Vorgänge im Haus nicht einmal eine theoretische Vorstellung haben. Und dies ist die von den Verbandsmitgliedern festgelegte Vergütungsgrundbedingung. Ganz offensichtlich waren die Verbandsmitglieder bei der Niederschreibung der Regelungen wieder einmal ganz besonders über den Berufsstand erbost.
...oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen...
Allein diese Formulierung legt offen, dass beim Füllen von Vertragstextseiten zumindest auf Seiten der Verbandsmitglieder Vollblutlaien beauftragt wurden ( schliesslich dürfte diese Erfüllung in den seltensten Fällen, gemessen an der Vertragstextformulierung, erfüllbar sein ). Da der Regelung eigententlich nie entsprochen werden kann und die Kassen völlig zuwider der Vertragsregelung die Vergütungen zahlen, darf an die Verbandsmitglieder die Frage erlaubt sein: für wen oder was ist solch komplette Unsinnsregelung ? Ging es evtl. wieder nach der bewährten Praxis: Hauptsache irgendeinen Unsinn gegen die Therapeuten- je unmachbarer desto besser ?
Gemessen am Verbandsmitgliederwillen ( also Vertragstext ) ist diese Regelung nicht einmal theoretisch erfüllbar.
Würde man der Ansicht der Verbandsmitglieder folgen, dass also die Einhaltung der Verträge Vergütungsgrundlage sei, wird es sicherlich darstellen, dass die Kassen diese Vergütungen rechtsgrundlagenlos zahlen- also zurückfordern können.
Wie stehen die Verbandsmitglieder nun dazu, dass nicht vertragskonforme bzw. regelrechte gezielte Hintergehung der Vertragsinhalte zur Vergütung führen ( die Kassen rechtsgrundlagenlos zahlen ). Ginge es dann denn nicht um vorsätzlichen Betrug ?
Für mich ist einzig der Behandler die richtige Person, die eine Behandlungsbestätigung als Vertreter des Pat leisten sollte.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das ist der erste Text von dir, den ich komplett nachvollziehen kann :wink:
Für mich ist einzig der Behandler die richtige Person, die eine Behandlungsbestätigung als Vertreter des Pat leisten sollte.
Nicht umsonst hatten ja jahrzehntelang selbst die Reinigungskräfte oder die den Einrichtungen freiwilligen 3- DM- Sozialamtszugewiesenen unterschrieben. Somit war die tatsächlich nie erfüllte Kontrolle durch jederman erfüllt, als Vergütungsgrundlage die Unterschrift der Reinigungskraft.
Unterschriftenberechtigungsregelungen scheinen weder die Einrichtungen selbst zu haben, die Kassen innerhalb der Vergütungsabläufe vor allem bei allem unbedingt nicht behelligt werden möchten. Denn jeder halbe Gedanke in die Tiefe zu diesem Thema legt reinen schikanösen Gedankenhintergrund offen. Zumal nicht einmal zumindest eine theoretische Kontrolle tatsächlich gegeben ist.
Folgerichtig dürfte das aus Kassen- und Verbandsmitglieder Sicht ohnehin sein, denn es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es ganz offensichtlich rein garkein Vertrauen gibt.
Tut aber alles nichts zur Sache, die Verbandsmitglieder werden bei jedem einzelnen nächsten Vertrag ganz besonders auf Rundum Schikane Regelungen achten. Das ist den Verbandsmitglieder sogar so wichtig, dass solch desaströsen Unsinnsregelungen sogar noch innerhalb des Vertrages konkretisiert werden. Leider sind ja selbst heute weder zumindest die SGB- Begrifflichkeiten "Vertreter" oder "Betreuer" zumindest irgendwie bekannt- sozusagen rein nichts bzw. extra besonders realitätsfern "geregelt".
In manch Hause schreiben die Therrapeuten dann auch noch ihre Pflichtzeilen in die "Patientenakten". Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen- von Arzt X festgelegte Maßnahme wird gegenüber "unbekannt" rechenschaftsartig, selbstredend als unvergütete Dreingabe innerhalb der Behandlungszeit, auch nochmal dargelegt. Ohne Unterschrift von jedermann der Leistungserbringer weder vergütet wird und gar nicht zur Rede steht ob er überhaupt da war oder nicht. ( Dann wahrscheinlich noch ein Bericht an den verordneten Arzt.)
Kann man nichts machen- die therapeutischen Leistungserbringer betonen es, wo es nur irgend geht auch schriftlich, dass sie unzuverlässige Lügner und Betrüger seien.
Deutlich unplausibel kommt es daher, weshalb nun auf einmal "Angehörige" die verbandsmitgliedererzwungenen Vergütungsgrundlagen seien, genau diese "Angehörigen" ohne gesetzliche Berechtigung nicht einmal irgendeinen Antrag für den Ehepartner stellen dürfen. Bei der Sparkassenfiliale nebenan ohne entsprechende Berechtigung keine 5 EURO ausgezahlt erhalten.
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webpt schrieb:
Genau das ist lt. Vertrag ja sozusagen ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn davon ausgegangen wird, dass die therapeutischen Leistungserbringer grundsätzlich als Betrüger zu betrachten sind, ist es in der Tat aus Kassensicht stets besser, allen möglichen Personen den vergütungsvoraussetzenden Unterschreiberstatus zu erteilen.
Nicht umsonst hatten ja jahrzehntelang selbst die Reinigungskräfte oder die den Einrichtungen freiwilligen 3- DM- Sozialamtszugewiesenen unterschrieben. Somit war die tatsächlich nie erfüllte Kontrolle durch jederman erfüllt, als Vergütungsgrundlage die Unterschrift der Reinigungskraft.
Unterschriftenberechtigungsregelungen scheinen weder die Einrichtungen selbst zu haben, die Kassen innerhalb der Vergütungsabläufe vor allem bei allem unbedingt nicht behelligt werden möchten. Denn jeder halbe Gedanke in die Tiefe zu diesem Thema legt reinen schikanösen Gedankenhintergrund offen. Zumal nicht einmal zumindest eine theoretische Kontrolle tatsächlich gegeben ist.
Folgerichtig dürfte das aus Kassen- und Verbandsmitglieder Sicht ohnehin sein, denn es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass es ganz offensichtlich rein garkein Vertrauen gibt.
Tut aber alles nichts zur Sache, die Verbandsmitglieder werden bei jedem einzelnen nächsten Vertrag ganz besonders auf Rundum Schikane Regelungen achten. Das ist den Verbandsmitglieder sogar so wichtig, dass solch desaströsen Unsinnsregelungen sogar noch innerhalb des Vertrages konkretisiert werden. Leider sind ja selbst heute weder zumindest die SGB- Begrifflichkeiten "Vertreter" oder "Betreuer" zumindest irgendwie bekannt- sozusagen rein nichts bzw. extra besonders realitätsfern "geregelt".
In manch Hause schreiben die Therrapeuten dann auch noch ihre Pflichtzeilen in die "Patientenakten". Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen- von Arzt X festgelegte Maßnahme wird gegenüber "unbekannt" rechenschaftsartig, selbstredend als unvergütete Dreingabe innerhalb der Behandlungszeit, auch nochmal dargelegt. Ohne Unterschrift von jedermann der Leistungserbringer weder vergütet wird und gar nicht zur Rede steht ob er überhaupt da war oder nicht. ( Dann wahrscheinlich noch ein Bericht an den verordneten Arzt.)
Kann man nichts machen- die therapeutischen Leistungserbringer betonen es, wo es nur irgend geht auch schriftlich, dass sie unzuverlässige Lügner und Betrüger seien.
Deutlich unplausibel kommt es daher, weshalb nun auf einmal "Angehörige" die verbandsmitgliedererzwungenen Vergütungsgrundlagen seien, genau diese "Angehörigen" ohne gesetzliche Berechtigung nicht einmal irgendeinen Antrag für den Ehepartner stellen dürfen. Bei der Sparkassenfiliale nebenan ohne entsprechende Berechtigung keine 5 EURO ausgezahlt erhalten.
Leider hatten die Verbandsmitglieder extra nicht geregelt, dass die Angehörigen/ Betreuer Personen sodann verpflichtet werden müssen, denn schließlich sind sie als Grundlage der Leistungserbringung in diese direkt eingebunden. Mal ganz davon ab, dass diese ja auch unverzüglich zu unterschreiben hätten und nicht erst den als Betrüger eingruppierten Therapeuten unterschriftenbettelnd seiner Existenz hinterher rennen lässt.
Vielleicht kann hier ja mal ein Verbandsmitglied die per Vertrag von diesem festgelegten formalen Pflichten erklären. Eine Erklärung, weshalb die entsprechenden Leistungserbringer grundsätzlich sozusagen per Verträgen als besonders lug- und betrugsanfällig eingruppiert sind wär nett-ginge hier aber natürlich deutlich zu weit.
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webpt schrieb:
..Als Betreuungsperson gilt auch das Pflegepersonal in sozialen Einrichtungen. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite der Verordnung zu benennen (z.B. Sehbehinderung oder Hemiparese). Bestätigungen im voraus oder nachträglich sind nicht zulässig...
Leider hatten die Verbandsmitglieder extra nicht geregelt, dass die Angehörigen/ Betreuer Personen sodann verpflichtet werden müssen, denn schließlich sind sie als Grundlage der Leistungserbringung in diese direkt eingebunden. Mal ganz davon ab, dass diese ja auch unverzüglich zu unterschreiben hätten und nicht erst den als Betrüger eingruppierten Therapeuten unterschriftenbettelnd seiner Existenz hinterher rennen lässt.
Vielleicht kann hier ja mal ein Verbandsmitglied die per Vertrag von diesem festgelegten formalen Pflichten erklären. Eine Erklärung, weshalb die entsprechenden Leistungserbringer grundsätzlich sozusagen per Verträgen als besonders lug- und betrugsanfällig eingruppiert sind wär nett-ginge hier aber natürlich deutlich zu weit.
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Du sagst es Hgb.....es geht sie nichts an. Ich weigere mich seit Jahren, in der Pflegeakte auch noch Dokumentation zu betreiben....Datenschutz und fertig.
LG....B.
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stefan 302 schrieb:
Wir sind in für ein städtisches Pflegeheim tätig. Wir lassen uns von der Pflegedienstleitung unterschreiben. Laut AOK, IKK, VdaK ist das zulässig.
stefan 302
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