Für die PhysioSport 360"° GmbH in
Ratingen suchen wir zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt einen
PHYSIOTHERAPEUT - MANUELLE THERAPIE
(W/M/D) VOLL- ODER TEILZEIT, FESTE
ANSTELLUNG.
WIR BIETEN DIR:
- Regelmäßige interne und externe
Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
Fortbildungstage)
- Einen Willkommensbonus von bis zu
3.000€ für das erste Besch...
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Ich habe mal eine Frage an Euch.
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis und habe das Zertifikat in der Manuellen Therapie.
Mein Chef nicht. Er rechnet die MT-Rezepte über mich ab.
Aber wie ist das, wenn ich nicht alle Behandlungen gemacht habe?
Darf ich das Rezept dann trotzdem unterschreiben? Oder darf ich mich weigern? Wer hat die Verantwortung für die Richtigkeit?
Leider fühle ich mich da in die Ecke gedrängt...
Ich bitte Euch um Eure Hilfe.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich habe mal eine Frage an Euch.
Ich arbeite im Angestelltenverhältnis und habe das Zertifikat in der Manuellen Therapie.
Mein Chef nicht. Er rechnet die MT-Rezepte über mich ab.
Aber wie ist das, wenn ich nicht alle Behandlungen gemacht habe?
Darf ich das Rezept dann trotzdem unterschreiben? Oder darf ich mich weigern? Wer hat die Verantwortung für die Richtigkeit?
Leider fühle ich mich da in die Ecke gedrängt...
Ich bitte Euch um Eure Hilfe.
Das macht der Leistungserbringer. Das ist im Normfall der PI bzw der Vertragspartner der KK.
Für deine Unterschriften bist du natürlich selbst verantwortlich.
Also am besten, gar keine Unterschrift und Cheffe darauf hinweisen, dass du es nicht gutheißen kannst, wenn er unkorrekt abrechnet.
:wink:
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danke schön für die Antwort.
...aber bin ich nicht der Leistungserbringer, wenn ich die Behandlung durchführe?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Rofo,
danke schön für die Antwort.
...aber bin ich nicht der Leistungserbringer, wenn ich die Behandlung durchführe?
LG
Leistungserbringer ist derjenige, der die Kassenzulassung hat.
Du bist zwar der Zertifikatsinhaber, rechnest jedoch nicht mit den Kassen ab.
Du bringst zwar die Leistung am Patienten aber nicht die Leistung gegenüber der Krankenkasse.
Ich habe auch eine Weile gebraucht um das zu kapieren.
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RoFo schrieb:
Nein.
Leistungserbringer ist derjenige, der die Kassenzulassung hat.
Du bist zwar der Zertifikatsinhaber, rechnest jedoch nicht mit den Kassen ab.
Du bringst zwar die Leistung am Patienten aber nicht die Leistung gegenüber der Krankenkasse.
Ich habe auch eine Weile gebraucht um das zu kapieren.
Selbstverständlich darf der Leistungserbringer unterschreiben.
Aber auch der PI kann unterschreiben und ist dann auch derjenige der dafür gerade stehn muß wenn etwas passiert bei einem Patienten den er dann behandelt.
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eim schrieb:
Das stimmt so nicht.
Selbstverständlich darf der Leistungserbringer unterschreiben.
Aber auch der PI kann unterschreiben und ist dann auch derjenige der dafür gerade stehn muß wenn etwas passiert bei einem Patienten den er dann behandelt.
Abrechnungspartner der KK ist der PI
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eim schrieb:
Leistungserbringer ist derjenige der das Zertifikat hat :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Abrechnungspartner der KK ist der PI
> Leistungserbringer ist derjenige der das Zertifikat hat
Kannst du diesbezüglich eine Quelle benennen?
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RoFo schrieb:
eim schrieb:
> Leistungserbringer ist derjenige der das Zertifikat hat
Kannst du diesbezüglich eine Quelle benennen?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Selbstverständlich können auch AN auf den VO unterschreiben. Die Verantwortung trägt aber der PI, egal wer unterschrieben hat.
Gruß Britt
egal wer unterschreibt der Zugelassene ist immer verantwortlich und steht in der Pflicht die RV einzuhalten.
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morpheus-06 schrieb:
der Leistungserbringer ist nach dem SGB V der Zugelassene,
egal wer unterschreibt der Zugelassene ist immer verantwortlich und steht in der Pflicht die RV einzuhalten.
Es gibt schlichtweg kein Vertragsverhältnis zwischen angestelltem Mitarbeiter und GKV.
MikeS
[bearbeitet am 02.04.13 09:56]
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MikeS schrieb:
Da braucht "eim" keine Quelle angeben, weil diese Info schlichtweg falsch ist. Leistungserbringer ist EINEINDEUTIG der Vertragspartner mit der GKV, und das ist in der Regel der PI.
Es gibt schlichtweg kein Vertragsverhältnis zwischen angestelltem Mitarbeiter und GKV.
MikeS
[bearbeitet am 02.04.13 09:56]
Unabhängig davon dürfen nur Personen mit Zertifikatsweiterbildung die Leistung MT erbringen und abrechnen (lassen - in diesem Fall). Das war glaube ich das, was mab wissen wollte, oder??
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Bernie schrieb:
MikeS und Morpheus06 habens ja schon richtig gesagt: Leistungserbringer ist der Zugelassene. Quelle SGB V § 124 Abs. 1
Unabhängig davon dürfen nur Personen mit Zertifikatsweiterbildung die Leistung MT erbringen und abrechnen (lassen - in diesem Fall). Das war glaube ich das, was mab wissen wollte, oder??
Als AN würde ich niemals VO unterschreiben, dass sollte mal schön der Leistungserbringer ( also der Zugelassene ) machen bzw. würde ich mir das ausdrücklich schriftlich als Anweisung/ Arbeitsvertragsinhalt bescheinigen lassen.
Das als Arbeitgeber einem therapeutischen AN ( im Gegensatz zu reinem entsprechend beauftragtem/ bevollmächtigten Büropersonal ) aufzutragen dürfte lediglich quittieren, dass da manch PI noch nicht so richtig mitbekommen hat wo die Glocken da so läuten.
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webpt schrieb:
" Leistungserbringer " darfst du nicht im wörtlichen Sinn verwenden/ verstehen. Also sozusagen auf keinen Fall der der die Leistung erbringt sei der " Leistungserbringer "- denn das wär zwar sicherlich die Bedeutung des Wortes " Leistungserbringer " hat hier jedoch eine reine juristische Bedeutung bzw. umschreibt diese.
Als AN würde ich niemals VO unterschreiben, dass sollte mal schön der Leistungserbringer ( also der Zugelassene ) machen bzw. würde ich mir das ausdrücklich schriftlich als Anweisung/ Arbeitsvertragsinhalt bescheinigen lassen.
Das als Arbeitgeber einem therapeutischen AN ( im Gegensatz zu reinem entsprechend beauftragtem/ bevollmächtigten Büropersonal ) aufzutragen dürfte lediglich quittieren, dass da manch PI noch nicht so richtig mitbekommen hat wo die Glocken da so läuten.
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RoFo schrieb:
Du solltest die Rezepte als Angestellter gar nicht unterschreiben.
Das macht der Leistungserbringer. Das ist im Normfall der PI bzw der Vertragspartner der KK.
Für deine Unterschriften bist du natürlich selbst verantwortlich.
Also am besten, gar keine Unterschrift und Cheffe darauf hinweisen, dass du es nicht gutheißen kannst, wenn er unkorrekt abrechnet.
:wink:
Wie kann der PI als Zugelassener Unterschreiben, wenn er selber die Zertifizierung MT nicht hat, dafür aber sein Angestellter?
Ich hab das immer so verstanden, dass man als zertifizierter mit der Unterschrift auf dem Rezept bestätigt das ein ausgebildeter mit Zertifikat die Behandlung abgegeben hat, die dort verordnet wurde?!
:scream: :scream: :scream: :scream:
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> Oookey, jetz bin ich verwirrt.
>
> Wie kann der PI als Zugelassener Unterschreiben, wenn er selber
> die Zertifizierung MT nicht hat, dafür aber sein Angestellter?
Ganz einfach, der PI ist der Vertragspartner der KK. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Leistung vertragsgemäß erfolgt ist.
Wenn ich angestellt wäre, würde ich keine Unterschrift leisten. Woher sollte ich denn auch wissen, was der PI abrechnet?!
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Ramona Völlkopf schrieb:
kriegerhexe schrieb:
> Oookey, jetz bin ich verwirrt.
>
> Wie kann der PI als Zugelassener Unterschreiben, wenn er selber
> die Zertifizierung MT nicht hat, dafür aber sein Angestellter?
Ganz einfach, der PI ist der Vertragspartner der KK. Er bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Leistung vertragsgemäß erfolgt ist.
Wenn ich angestellt wäre, würde ich keine Unterschrift leisten. Woher sollte ich denn auch wissen, was der PI abrechnet?!
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kriegerhexe schrieb:
Oookey, jetz bin ich verwirrt.
Wie kann der PI als Zugelassener Unterschreiben, wenn er selber die Zertifizierung MT nicht hat, dafür aber sein Angestellter?
Ich hab das immer so verstanden, dass man als zertifizierter mit der Unterschrift auf dem Rezept bestätigt das ein ausgebildeter mit Zertifikat die Behandlung abgegeben hat, die dort verordnet wurde?!
:scream: :scream: :scream: :scream:
Genau das meinte ich. Mir ist schon klar, dass nur diejenigen MT durchführen dürfen, die die Fobi auch haben.
Ich wollte wissen, ob ich die Rezepte unterschreiben muss wenn sie fertig sind, der oder ob das der PI machen darf (auch wenn er keine MT hat).
Aber es leuchtet nun ein.
>MikeS und Morpheus06 habens ja schon richtig gesagt: Leistungserbringer ist der Zugelassene. Quelle SGB V § 124 Abs. 1<
Ich stehe in keinem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse, sondern zum PI.
Und der widerum zur KKK.
Somit ist er gar nicht auf meine Unterschrift angewiesen, um MT abrechnen zu können sondern kann es tun, (allein dadurch) weil er die KKK von meinem Zertifikat in Kenntnis gesetzt hat.
Vielen Dank für Eure Antworten :blush: Sie haben mich weiter gebracht.
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--> Bezogen auf GKV-Verordnungen.
MikeS
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MikeS schrieb:
"Mir ist schon klar, dass nur diejenigen MT durchführen dürfen, die die Fobi auch haben."
--> Bezogen auf GKV-Verordnungen.
MikeS
Ich hatte vor einigen Jahren dei Diskussion mit der Krankenkasse, die detailliert wissen wollte, welcher MA nun eigentlich unterschrieben hätte. Damals wurde im gegenseitigen Einvernehemn vereinbart, daß ich als PI alleine ALLES unterschreibe, also auch Zertifikatspositionen die ich persönlich nicht abrechnen kann.
Also: ich bin PI, ich unterschreibe, basta!
btw... der Antrag auf Kassenzulassung ebendieser Zertifikatspositionen hängt auch an mir und nicht am MA!
Gruß
Thomas
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radames schrieb:
Selbstverständlich darf der PI unterschreiben. letztlich ist er auch der KV gegenüber haftbar (s.o.)
Ich hatte vor einigen Jahren dei Diskussion mit der Krankenkasse, die detailliert wissen wollte, welcher MA nun eigentlich unterschrieben hätte. Damals wurde im gegenseitigen Einvernehemn vereinbart, daß ich als PI alleine ALLES unterschreibe, also auch Zertifikatspositionen die ich persönlich nicht abrechnen kann.
Also: ich bin PI, ich unterschreibe, basta!
btw... der Antrag auf Kassenzulassung ebendieser Zertifikatspositionen hängt auch an mir und nicht am MA!
Gruß
Thomas
Ich hatte den Fall schon mal bei einer Kollegin erlebt, wo der PI auch alles unterschrieben hat, aber ebend das Zertifikat nicht hatte.
Sie war die einzige die es hatte.
Durch Zufall erfuhr sie, dass auch nach ihrem Ausscheiden aus der Praxis ebend genau diese Leistung abgerechnet wurde.
Für mich ist z.b. das unterschreiben auch ein gewisser Beweis, was ich abgearbeitet habe und bis auf eine Ausnahme war es bisher in allen Praxen so, wo ich arbeitete das die MA die Rezepte unterschrieben haben.
Bei der Praxis wo es eine Ausnahme war, bin ich sehr schnell wieder gegangen.... was auch gut war.
Wie ich aber rausgelesen habe , scheint die Mehrheit jedoch zumindest dafür zu sein das diese Tätigkeit im Vertrag geregelt sein sollte?
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kriegerhexe schrieb:
Ok, und wie will man dann z.b. Mißbrauch verhindern?
Ich hatte den Fall schon mal bei einer Kollegin erlebt, wo der PI auch alles unterschrieben hat, aber ebend das Zertifikat nicht hatte.
Sie war die einzige die es hatte.
Durch Zufall erfuhr sie, dass auch nach ihrem Ausscheiden aus der Praxis ebend genau diese Leistung abgerechnet wurde.
Für mich ist z.b. das unterschreiben auch ein gewisser Beweis, was ich abgearbeitet habe und bis auf eine Ausnahme war es bisher in allen Praxen so, wo ich arbeitete das die MA die Rezepte unterschrieben haben.
Bei der Praxis wo es eine Ausnahme war, bin ich sehr schnell wieder gegangen.... was auch gut war.
Wie ich aber rausgelesen habe , scheint die Mehrheit jedoch zumindest dafür zu sein das diese Tätigkeit im Vertrag geregelt sein sollte?
Praxisinhaber = Leistungserbringer = IK-Inhaber
und der
Krankenkasse
Ein Mitarbeiter hat in diesem Vertragsverhältnis lediglich die Funktion eines Erfüllungsgehilfen, der die vereinbarte Leistung und ggf. Nebenleistungen erbringt, immer im Auftrag und ohne direkte Haftung gegenüber der KK. Er kann auch dazu bevollmächtigt sein im Auftrag des Leistungserbringers die Unterschrift auf der Verordnung zu leisten, geht damit aber kein Schuldverhältnis gegenüber der KK ein, da er im Auftrag und als Erfüllungsgehilfe handelt. Ebenso ist dies bei einem Empfangs/Abrechnungsmitarbeiter der Fall.
Es gibt kein "aber" oder "vielleicht" in diesem Vertragsverhältnis und schon gar nicht wie das vielleicht ein einzelner KK-Mitarbeiter sieht.
MikeS
MikeS
[bearbeitet am 06.04.13 10:05]
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MikeS schrieb:
Ihr scheint das Rechtsverhältnis nicht so ganz zu verstehen. Der Vertrag zur Leistungserbringung besteht einzig und alleine zwischen dem
Praxisinhaber = Leistungserbringer = IK-Inhaber
und der
Krankenkasse
Ein Mitarbeiter hat in diesem Vertragsverhältnis lediglich die Funktion eines Erfüllungsgehilfen, der die vereinbarte Leistung und ggf. Nebenleistungen erbringt, immer im Auftrag und ohne direkte Haftung gegenüber der KK. Er kann auch dazu bevollmächtigt sein im Auftrag des Leistungserbringers die Unterschrift auf der Verordnung zu leisten, geht damit aber kein Schuldverhältnis gegenüber der KK ein, da er im Auftrag und als Erfüllungsgehilfe handelt. Ebenso ist dies bei einem Empfangs/Abrechnungsmitarbeiter der Fall.
Es gibt kein "aber" oder "vielleicht" in diesem Vertragsverhältnis und schon gar nicht wie das vielleicht ein einzelner KK-Mitarbeiter sieht.
MikeS
MikeS
[bearbeitet am 06.04.13 10:05]
Jetzt hab ich aber doch noch eine Frage - wie ist das mit Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen?
Kombination PT/PT oder z.b. Masseur/PT , oder wenn z.b. einer beim anderen angestellt ist und jeder für sich Fachbereichsleiter?
Gilt da weiterhin das PI= Leistungserbringer-Prinzip?
Danke schonmal
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kriegerhexe schrieb:
Ok, danke das mal so auseinander gepflückt lesen zu können.
Jetzt hab ich aber doch noch eine Frage - wie ist das mit Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen?
Kombination PT/PT oder z.b. Masseur/PT , oder wenn z.b. einer beim anderen angestellt ist und jeder für sich Fachbereichsleiter?
Gilt da weiterhin das PI= Leistungserbringer-Prinzip?
Danke schonmal
Wie kommst du denn darauf ?
....Jetzt hab ich aber doch noch eine Frage - wie ist das mit Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen? ...
Es ist schon mühsam, wenn erkennbar ist, dass sogar die Zulassungsgrundlagen nicht verinnerlicht sind bzw. an der Fragestellung dies offen gelegt wird.
Bei Praxisgemeinschaften hat jeder PI eine eigene Zulassung und hat seine Sachen zu unterschreiben. Ob er es nun selber tut oder durch AN unterschreiben lässt kann dahin stehen.
Bei Gemeinschaftspraxen existiert eine gemeinsame Zulassung und die Zugelassenen können jeweils alleinig unterschreiben oder es auch ihren AN übertragen.
Worauf aber zielt deine Frage denn eigentlich ab ?
Wie es die Praxen nun handhaben ist alleinig deren Sache. Als PI würde ich insofern niemals jemanden derartige existentielle- geschäftsführende Tätigkeiten überlassen. Wär ich AN, würde ich niemals solcherlei unterschreiben- würde ich ausdrücklich als Anweisung schriftlich haben wollen bzw. in den Arbeitsvertrag, dass solche weitreichenden Befugnisse zum arbeitsvertraglichen Bereich gehören. Wenn es aber nunmal so sei, dann wär es zumindest sehr wünschenswert, dass die Arbeitnehmer mal Trara gegenüber den Kassen an den Tag legen ( Ostangleichung, angemessene Vergütungen usw. usw. ).
[bearbeitet am 08.04.13 14:31]
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webpt schrieb:
....Wie ich aber rausgelesen habe , scheint die Mehrheit jedoch zumindest dafür zu sein das diese Tätigkeit im Vertrag geregelt sein sollte? ....
Wie kommst du denn darauf ?
....Jetzt hab ich aber doch noch eine Frage - wie ist das mit Praxisgemeinschaften/Gemeinschaftspraxen? ...
Es ist schon mühsam, wenn erkennbar ist, dass sogar die Zulassungsgrundlagen nicht verinnerlicht sind bzw. an der Fragestellung dies offen gelegt wird.
Bei Praxisgemeinschaften hat jeder PI eine eigene Zulassung und hat seine Sachen zu unterschreiben. Ob er es nun selber tut oder durch AN unterschreiben lässt kann dahin stehen.
Bei Gemeinschaftspraxen existiert eine gemeinsame Zulassung und die Zugelassenen können jeweils alleinig unterschreiben oder es auch ihren AN übertragen.
Worauf aber zielt deine Frage denn eigentlich ab ?
Wie es die Praxen nun handhaben ist alleinig deren Sache. Als PI würde ich insofern niemals jemanden derartige existentielle- geschäftsführende Tätigkeiten überlassen. Wär ich AN, würde ich niemals solcherlei unterschreiben- würde ich ausdrücklich als Anweisung schriftlich haben wollen bzw. in den Arbeitsvertrag, dass solche weitreichenden Befugnisse zum arbeitsvertraglichen Bereich gehören. Wenn es aber nunmal so sei, dann wär es zumindest sehr wünschenswert, dass die Arbeitnehmer mal Trara gegenüber den Kassen an den Tag legen ( Ostangleichung, angemessene Vergütungen usw. usw. ).
[bearbeitet am 08.04.13 14:31]
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Ich wollte wissen, ob ich die Rezepte unterschreiben muss wenn sie fertig sind, der oder ob das der PI machen darf (auch wenn er keine MT hat).
Aber es leuchtet nun ein.
>MikeS und Morpheus06 habens ja schon richtig gesagt: Leistungserbringer ist der Zugelassene. Quelle SGB V § 124 Abs. 1<
Ich stehe in keinem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse, sondern zum PI.
Und der widerum zur KKK.
Somit ist er gar nicht auf meine Unterschrift angewiesen, um MT abrechnen zu können sondern kann es tun, (allein dadurch) weil er die KKK von meinem Zertifikat in Kenntnis gesetzt hat.
Vielen Dank für Eure Antworten :blush: Sie haben mich weiter gebracht.
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