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Wir haben eine Verordnung der Diagnosegruppe WS erhalten. Es sind zwei ICD-10-Codes angegeben: R07.4G und M51.9G. Laut Prüfung unserer Software ist der erste Code nicht für WS gültig. Sollen wir das lieber beim Arzt ändern lassen? Oder reicht für die Abrechung der zweite ICD-10?
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Der medizinische Code R07.4 G bedeutet „Brustschmerzen, nicht näher bezeichnet“ als gesicherte Diagnose. Der Code stammt aus dem offiziellen ICD-10-System, wobei der Buchstabe G für eine abgesicherte ärztliche Feststellung steht.
der erste ICD-10 Code ist doch eine gesicherte Diagnose,
der Zweite, würde ich sagen, ist eher ein Symptom, also stimmt doch alles.
Du hast ja eine gesicherte Diagnose, also leg los mit der Behandlung. grinning
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Evemarie Kaiser schrieb:
Der Code M51.9 G ist eine medizinische Verschlüsselung für einen gesicherten Bandscheibenschaden, der nicht genauer beschrieben ist. Der Buchstabe „M51.9“ steht im ICD-10-GM Klassifikationssystem für Schäden an den Bandscheiben, während das angehängte „G“ eine gesicherte Diagnose bedeutet
Der medizinische Code R07.4 G bedeutet „Brustschmerzen, nicht näher bezeichnet“ als gesicherte Diagnose. Der Code stammt aus dem offiziellen ICD-10-System, wobei der Buchstabe G für eine abgesicherte ärztliche Feststellung steht.
der erste ICD-10 Code ist doch eine gesicherte Diagnose,
der Zweite, würde ich sagen, ist eher ein Symptom, also stimmt doch alles.
Du hast ja eine gesicherte Diagnose, also leg los mit der Behandlung. grinning
Ob der Code nun zur Diagnosegruppe WS passt oder nicht ist erstmal irrelevant. Dies gehört nicht zur Prüfpflicht.
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johannes687 schrieb:
Es gibt keine "ungültigen" ICD-10-Codes. Entweder der Code existiert oder er existiert nicht. Das kann man einfach über ICD-10-GM-2020 Code Suche prüfen.
Ob der Code nun zur Diagnosegruppe WS passt oder nicht ist erstmal irrelevant. Dies gehört nicht zur Prüfpflicht.
Danke... war mir halt nur etwas unsicher ;-)
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Uschibiene schrieb:
@Evemarie Kaiser
Danke... war mir halt nur etwas unsicher ;-)
Das stimmt für die 6er Rezepte, da die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Bereich LHB und BVB muss der Code dort zu finden sein, da diese Aufzählung abschließend ist, sofern es nur diesen einen ICD 10 Code auf dem Rezept gibt. Der Code ist trotzdem existent und richtig. Mehr wie 6 Einheiten werden dann aber leider nicht bezahlt, wenn er unter LHB oder BVB nicht zu finden ist.
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edith385 schrieb:
@johannes687
Das stimmt für die 6er Rezepte, da die Aufzählung nicht abschließend ist. Im Bereich LHB und BVB muss der Code dort zu finden sein, da diese Aufzählung abschließend ist, sofern es nur diesen einen ICD 10 Code auf dem Rezept gibt. Der Code ist trotzdem existent und richtig. Mehr wie 6 Einheiten werden dann aber leider nicht bezahlt, wenn er unter LHB oder BVB nicht zu finden ist.
kann gerade damit nix anfangen, vielleicht liegts an der Hitze oder der Sonnenfinsternis🥺
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karin-maria schrieb:
@edith385 das finde ich aber jetzt sehr verwirrend. Was heißt „da die Aufzählung nicht abschließend ist“?
kann gerade damit nix anfangen, vielleicht liegts an der Hitze oder der Sonnenfinsternis🥺
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edith385 schrieb:
@karin-maria In allen Diagnosegruppen findest Du im Heilmittelkatalog den Satz "weitere beispielhafte Diagnosen" für den Bereich "Regelfall". Also 6er bei WS, EX, Lymph bzw. 10er bei ZN und PN. Diese Auflistung der ICD Codes ist nicht abschließend, bzw. für die Gültigkeit der Verordnung spielt der Code aus dieser Untergruppe keine Rolle. Die Diagnose und die daraus abzuleitende Therapie liegt immer noch beim Arzt. Deshalb diese Art der Formulierung.
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karin-maria schrieb:
@edith385 Danke, alles klar
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johannes687 schrieb:
@edith385 Das ist richtig. Ich schrieb "erstmal irrelevant", da beide oben genannten Codes nicht unter LHB/BVB fallen. Ich gehe mal davon aus, dass die Meldung der Software sonst anders lauten würde.
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Problem beschreiben
Uschibiene schrieb:
Guten Morgen
Wir haben eine Verordnung der Diagnosegruppe WS erhalten. Es sind zwei ICD-10-Codes angegeben: R07.4G und M51.9G. Laut Prüfung unserer Software ist der erste Code nicht für WS gültig. Sollen wir das lieber beim Arzt ändern lassen? Oder reicht für die Abrechung der zweite ICD-10?
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