Schwerpunktpraxis für
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
orthopädische, neurologische,
respiratorische Krankheitsbilder
und Beschwerden bei Säuglingen,
Kindern und Erwachsenen
Stellenbeschreibung
Was erwartet dich?
- Attraktives Grundgehalt von 3.100
€ - 3400 brutto monatlich
- Monatliche Leistungsprämien bis
zu 400 €
- 13. Monatsgehalt als
zusätzlicher Bonus
- Betriebliche Altersvorsorge zur
Absicherung der Zukunft
- 30 Urlaubstage für eine
ausgewogene Work-Life-Balance
- Jobticket zur Unterstützung der
...
in der letzten Woche hatten wir zweimal eine Anfrage von Privat versicherten Patienten mit einem Rezept über MTT.
KGG bieten wir an, dürfen wir dann MTT anbieten?
Wenn die KGG Zulassung es nicht erlaubt, wer bietet es an? Ich kenne es nur aus "alten Zeiten" im Rahmen einer EAP.
Da würde ich sagen 90 Minuten Gruppentherapie im Geräteraum?!
Danke schonmal für hilfreiche Antworten
K. Brinkmann
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
kerstin schrieb:
Hallo,
in der letzten Woche hatten wir zweimal eine Anfrage von Privat versicherten Patienten mit einem Rezept über MTT.
KGG bieten wir an, dürfen wir dann MTT anbieten?
Wenn die KGG Zulassung es nicht erlaubt, wer bietet es an? Ich kenne es nur aus "alten Zeiten" im Rahmen einer EAP.
Da würde ich sagen 90 Minuten Gruppentherapie im Geräteraum?!
Danke schonmal für hilfreiche Antworten
K. Brinkmann
in der "List der beihilfefähigen Höchstbeträge" (die für uns aber nicht bindend ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) steht als Wortlaut: "gerätegestützte Krankengymnastik (einschließlich MAT oder MTT) = Lfd. Nr. 15 = 35,00 Euro. Dies wären die Worte, die der Sachbearbeiter der Beilifestelle benötigt, um die richtige Kostenerstattung zu treffen. Ob diese Sachbearbeiter so fit sind um z. B. das Wort "KGG" gleichbedeutend zu übernehmen, dessen bin ich mir nicht so sicher (gerätegestützte Krankengymnastik wäre dann "gKG") :yum:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
kerstin schrieb:
Danke Achilles 2, das hilft schonmal, dann nehm ich das Rezept mal so an.....Kerstin
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Achilles2 schrieb:
Hallo Kerstin,
in der "List der beihilfefähigen Höchstbeträge" (die für uns aber nicht bindend ist!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) steht als Wortlaut: "gerätegestützte Krankengymnastik (einschließlich MAT oder MTT) = Lfd. Nr. 15 = 35,00 Euro. Dies wären die Worte, die der Sachbearbeiter der Beilifestelle benötigt, um die richtige Kostenerstattung zu treffen. Ob diese Sachbearbeiter so fit sind um z. B. das Wort "KGG" gleichbedeutend zu übernehmen, dessen bin ich mir nicht so sicher (gerätegestützte Krankengymnastik wäre dann "gKG") :yum:
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Bei Privatpatienten wird auch immer mehr nach den Vorraussetzungen geschaut.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du das Rezept auf KGG änderst.
Aber egal, was drauf steht: die Leistung ist der Beschreibung nach über 60 Min in der Gruppe bis max. 3 (KGG) bis 6 (MTT) Personen gleichzeitig.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Magarethe schrieb:
Für "normale" MTT-Rezepte im Rahmen der Rehanachsorge brauchst du eine separate Zulassung.
Bei Privatpatienten wird auch immer mehr nach den Vorraussetzungen geschaut.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn du das Rezept auf KGG änderst.
Aber egal, was drauf steht: die Leistung ist der Beschreibung nach über 60 Min in der Gruppe bis max. 3 (KGG) bis 6 (MTT) Personen gleichzeitig.
Mein Profilbild bearbeiten