Hallo,
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
1
Gefällt mir
Hallo,
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physio2312 schrieb:
Hallo,
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Rahmenverträge der Kassen beachten (ist unterschiedlich). VdeK sieht so aus:
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
1
Gefällt mir
Rahmenverträge der Kassen beachten (ist unterschiedlich). VdeK sieht so aus:
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
SGBV schrieb:
Rahmenverträge der Kassen beachten (ist unterschiedlich). VdeK sieht so aus:
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physio2312 schrieb:
Hallo,
hat jemand von euch Erfahrung mit der Unterbrechung von Behandlungen mit den Kurzbuchstaben "K" und "T"?
Wo trägt man das ein?
Muß da noch was begründet werden auf dem Rezept?
Kennt das jede KK an?
Ich danke Euch!
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
SGBV schrieb:
Rahmenverträge der Kassen beachten (ist unterschiedlich). VdeK sieht so aus:
Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt.(Rückseite der Vo unten) http://www.physio.de/zulassung/vdak-rv-01.htm#%A7%204%20Leistungserbringung
Mein Profilbild bearbeiten