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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Unterbrechungen Ergotherapie

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Unterbrechungen Ergotherapie
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physiox100
25.05.2023 15:57
Wir haben bei der Abrechnung vergessen eine Unterbrechung mit einem der drei Buchstaben zu markieren. Nun ist die die Anlage 3a unter Ziffer 5 Buchstabe o bei der Physiotherapie da weit aus klar, als die Anlage 3 bei der Ergotherapie.

Die DDG jedenfalls ist der Ansicht, dass eine Korrektur im Nachhinein nicht möglich ist.
Link

Unter Ziffer 4 Absatz 8 ist nur eine Änderung der Datumsangabe auf der Rückseite von der Korrektur ausgeschlossen. Aber unter Absatz 9 wird die Vorgehensweise beschrieben, wenn unter Ziffer Korrekturmöglichkeiten eingeräumt werden. Da finde ich Buchstabe o halt sehr schwammig.

Fällt mir irgendwie schwer zu glauben, dass sowas "harmloses" nicht korrigiert werden kann. Irgendwelche Ideen?
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Wir haben bei der Abrechnung vergessen eine Unterbrechung mit einem der drei Buchstaben zu markieren. Nun ist die die Anlage 3a unter Ziffer 5 Buchstabe o bei der Physiotherapie da weit aus klar, als die Anlage 3 bei der Ergotherapie. Die DDG jedenfalls ist der Ansicht, dass eine Korrektur im Nachhinein nicht möglich ist. https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/ergotherapie/20220926_Ergo_Anlage_3_Notwendige_Angaben_Lesefassung.pdf Unter Ziffer 4 Absatz 8 ist nur eine Änderung der Datumsangabe auf der Rückseite von der Korrektur ausgeschlossen. Aber unter Absatz 9 wird die Vorgehensweise beschrieben, wenn unter Ziffer Korrekturmöglichkeiten eingeräumt werden. Da finde ich Buchstabe o halt sehr schwammig. Fällt mir irgendwie schwer zu glauben, dass sowas "harmloses" nicht korrigiert werden kann. Irgendwelche Ideen?
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physiox100 schrieb:

Wir haben bei der Abrechnung vergessen eine Unterbrechung mit einem der drei Buchstaben zu markieren. Nun ist die die Anlage 3a unter Ziffer 5 Buchstabe o bei der Physiotherapie da weit aus klar, als die Anlage 3 bei der Ergotherapie.

Die DDG jedenfalls ist der Ansicht, dass eine Korrektur im Nachhinein nicht möglich ist.
Link

Unter Ziffer 4 Absatz 8 ist nur eine Änderung der Datumsangabe auf der Rückseite von der Korrektur ausgeschlossen. Aber unter Absatz 9 wird die Vorgehensweise beschrieben, wenn unter Ziffer Korrekturmöglichkeiten eingeräumt werden. Da finde ich Buchstabe o halt sehr schwammig.

Fällt mir irgendwie schwer zu glauben, dass sowas "harmloses" nicht korrigiert werden kann. Irgendwelche Ideen?

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Lars van Ravenzwaaij
25.05.2023 17:28
@physiox100 Die Ergos haben den Vertrag früher geschlossen als die Physios. Und ja, die haben einige "dummen" Sachen vereinbart. Einige dieser Fehler haben die Physios nicht gemacht. 😁

M.a.W., Dumm gelaufen, als Lehrgeld abbuchen und zukünftig die Details der 3 Berufsgruppen besser auseinander halten und beachten.
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[mention]physiox100[/mention] Die Ergos haben den Vertrag früher geschlossen als die Physios. Und ja, die haben einige "dummen" Sachen vereinbart. Einige dieser Fehler haben die Physios nicht gemacht. 😁 M.a.W., Dumm gelaufen, als Lehrgeld abbuchen und zukünftig die Details der 3 Berufsgruppen besser auseinander halten und beachten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@physiox100 Die Ergos haben den Vertrag früher geschlossen als die Physios. Und ja, die haben einige "dummen" Sachen vereinbart. Einige dieser Fehler haben die Physios nicht gemacht. 😁

M.a.W., Dumm gelaufen, als Lehrgeld abbuchen und zukünftig die Details der 3 Berufsgruppen besser auseinander halten und beachten.



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