ID: 1200_000529
Vitos Weil-Lahn bildet gemeinsam
mit Vitos Herborn einen
Regionalverbund unter dem Dach des
Vitos Konzerns. Unsere Kernaufgabe
ist die Behandlung von Erwachsenen,
Kindern und Jugendlichen in
psychiatrischen, psychosomatischen
und somatischen Fachkliniken.
Unsere begleitenden psychiatrischen
Dienste betreuen Menschen mit
chronischen psychischen
Erkrankungen.
Für unser Therapiezentrum am
Standort in Hadamar suchen wir Dich
zum nächstmöglichen Zeitpunkt in
Vollzeit oder Teilz...
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Sind die Fristen abgelaufen, dann wird das Rezept sofort abgerechnet. Da gibt es keine andere Option, außer Datenmanipulation ( und das ist kein Tip! Sondern geschäftlicher Selbstmord) ... Der Patient muss sich ein neues Rezept besorgen.
lieber Patient bei BG Rezepten sind mir die Hände gebunden. Die BG hat ein sehr strenges Regelwerk, an den ich mich halten MUSS. Werden diese nicht eingehalten, wird das Rezept ungültig und ich kann es nicht abrechnen.
1. Das Rezept muss innerhalb von 14 -28 Tage, je nach Verschreibung vom Arzt, begonnen werden
2. Pausen sind nur bis 14 Tage erlaubt
3. Das Rezept ist nur ab Ausstellungsdatum 2 Monate gültig..
Vielleicht wäre es besser ein "normales" Kassen-Rezept zu holen? Da sind die Regeln nicht so streng.
Schwierig wird es, wenn du dem Patient bis jetzt mit Datenmanipulation entgegen gekommen bist, um das Rezept noch vollständig abrechnen zu können. Da würde ich dir empfehlen, dieses Verhalten sofort einzustellen, und diesem Patient keine Termine mehr zu geben, weil du ausgebucht bist.
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massu schrieb:
@Susanne0307
Sind die Fristen abgelaufen, dann wird das Rezept sofort abgerechnet. Da gibt es keine andere Option, außer Datenmanipulation ( und das ist kein Tip! Sondern geschäftlicher Selbstmord) ... Der Patient muss sich ein neues Rezept besorgen.
lieber Patient bei BG Rezepten sind mir die Hände gebunden. Die BG hat ein sehr strenges Regelwerk, an den ich mich halten MUSS. Werden diese nicht eingehalten, wird das Rezept ungültig und ich kann es nicht abrechnen.
1. Das Rezept muss innerhalb von 14 -28 Tage, je nach Verschreibung vom Arzt, begonnen werden
2. Pausen sind nur bis 14 Tage erlaubt
3. Das Rezept ist nur ab Ausstellungsdatum 2 Monate gültig..
Vielleicht wäre es besser ein "normales" Kassen-Rezept zu holen? Da sind die Regeln nicht so streng.
Schwierig wird es, wenn du dem Patient bis jetzt mit Datenmanipulation entgegen gekommen bist, um das Rezept noch vollständig abrechnen zu können. Da würde ich dir empfehlen, dieses Verhalten sofort einzustellen, und diesem Patient keine Termine mehr zu geben, weil du ausgebucht bist.
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Susanne0307 schrieb:
Guten Morgen. Eine Patientin unterbricht immer wieder durch Erkältungen, Termin passt mir morgen nicht usw. ihr BG Rezept . Dadurch kann ich die vorgegebenen Frequenzen überhaupt nicht einhalten und das Therapieziel ist grundsätzlich so auch nicht zu erreichen.Wie würdet ihr euch verhalten? Rücksprache mit der BG halten,Rezept abbrechen? Vielen Dank für eure Tipps.
Ich reiß mir doch nicht den Allerwertesten auf um Geilenkirchen Behandlungsergebnisse zu erzielen nur damit Karin das mit Mimimimimi-Kaffee-mit-Freundinnen-ist-wichtiger-Mimimimimi ruiniert.
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Papa Alpaka schrieb:
Erkältung etc kann passieren; spätestens wenn die Termine für das nächste halbe Jahr vorgebucht sind kann man wunderbar "Sehr geehrte Patientin, unter den gegebenen Umständen scheint Ihr Leidensdruck nicht so groß zu sein wie sie mir erzählen; wir haben zwei Möglichkeiten: entweder nehmen Sie die vereinbarten Behandlungstermine wahr und organisieren Ihre Freizeit darum oder wir lassen die Behandlung unter dem Risiko bleibender Beeinträchtigungen bleiben." argumentieren.
Ich reiß mir doch nicht den Allerwertesten auf um Geilenkirchen Behandlungsergebnisse zu erzielen nur damit Karin das mit Mimimimimi-Kaffee-mit-Freundinnen-ist-wichtiger-Mimimimimi ruiniert.
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massu schrieb:
@Susanne0307 eigentlich brichst du die Therapie ab, weil das Rezept nicht mehr gültig ist.... wenn das kein Argument für dich ist, dann kannst du auch dem Patient sagen, dass wenn sie ständig Pausen macht, du dann so nicht arbeiten kannst ....
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silvia43 schrieb:
@massu man kann das Rz, auch abbrechen wegen fehlender Compliance !
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massu schrieb:
@silvia43 natürlich, kann man. Je nachdem was für ein Charakter der Patient hat, wird er es annehmen oder eben auch nicht. Der Weg zur Beschwerde bei der KK wird immer kleiner.
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Susanne0307 schrieb:
Erst mal vielen Dank euch ! Es hat sich eine entspannte Lösung mit der Patientin ergeben. Ich breche das aktuelle Rezept ab wegen der Fristen und sie besorgt ein neues Rezept.Und kommt dann hoffentlich regelmäßig….
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Susanne0307 schrieb:
Ich habe sowieso den Eindruck in diesem Fall geht es um „ andere Dinge“ ! Zum Beispiel: Habe mich vom Arbeitsunfall leider trotz regelmäßiger Physio(😂) nicht erholt und muss bitte früher in den Ruhestand geschickt werden…. Also würdest du abbrechen weil das Behandlungsziel nicht erreicht wurde?
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