Für unsere kleine , frisch
renovierte Praxis ohne KGG im
schönen grünen Teil von
Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
eine nette Verstärkung.
Die Praxis besteht seit über 12
Jahren und hat durch offene ,
freundliche und kompetente
Behandlungen sehr viele
Stammpatienten. Das Team besteht
zur Zeit aus 2 Mitarbeiterinnen.
Wenn Du Dich in einem symphatischen
, herzlichen Team wohlfühlst und
stressfrei arbeiten möchtest, dann
freuen wir uns auf Deine Bewerbung.
Das bieten wir :
+ unb...
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Berlin-Hohenschönhausen suchen wir
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ich bin gerade auf der Suche nach genauen Angaben bzgl. der Unterbrechung länger als 14 Kalendertage. Bisher habe ich nur dieses hier gefunden:
"Wird die Behandlung länger als zehn Tage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt."
Gibt es irgendwelche genauen Angaben wie lange das Rezept bei VDEK und Primär unterbrochen werden kann? Ich erinnere mich an Aussagen wie 17 Kalendertage, aber wo finde ich eine genaue, rechtskräftige Aussage darüber?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Euch allen einen schönen Tag
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manuela262 schrieb:
Guten Morgen,
ich bin gerade auf der Suche nach genauen Angaben bzgl. der Unterbrechung länger als 14 Kalendertage. Bisher habe ich nur dieses hier gefunden:
"Wird die Behandlung länger als zehn Tage unterbrochen, verliert die Verordnung für die noch verbleibenden Behandlungseinheiten ihre Gültigkeit. Dies gilt nicht in den begründeten Ausnahmefällen: therapeutisch indizierte Behandlungsunterbrechung in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt (T), Krankheit des Patienten/Therapeuten (K) und Ferien bzw. Urlaub des Patienten/Therapeuten (F). Der zugelassene Leistungserbringer begründet der Krankenkasse die Überschreitung der Zeitintervalle mit den vorgenannten Buchstaben (T, F und K) unter Hinzufügung des Datums und des Handzeichens auf dem Verordnungsblatt."
Gibt es irgendwelche genauen Angaben wie lange das Rezept bei VDEK und Primär unterbrochen werden kann? Ich erinnere mich an Aussagen wie 17 Kalendertage, aber wo finde ich eine genaue, rechtskräftige Aussage darüber?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
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Tempelritter schrieb:
beim VdEK ist keine Zeit vereinbart. Wird die Unterbrechung begrenzt, steht es im Rahmenvertrag wie bei der AOK BW hier sind es max. 28 Tage. Eine andere Frage ist, wie sinnvoll längere Unterbrechungen sind. Bei uns landet jede VO die länger wie die 28 Tage unterbrochen wird in der Abrechnung, egal welche Kasse.
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